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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (28. April 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zum Muttertag
- Autor
- Rautenberg, E.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- ArtikelDie Ergebnisse der Betriebsstatistik des Zentralverbandes der ... 227
- ArtikelKundendienst durch Reparaturenversicherung 228
- ArtikelWir stellen vor 229
- ArtikelKundendienst durch Reparaturenversicherung 230
- ArtikelTaschenuhr mit Repetierwerk und Glockenspiel 230
- ArtikelSteuerfragen 231
- ArtikelZum Muttertag 233
- ArtikelVerschiedenes 234
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 235
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 235
- ArtikelGeschäftsnachrichten 238
- ArtikelBüchertisch 238
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 239
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 240
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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234 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 18 gehören in solche Dekorationen mehr Waren, und vor allen Dingen solche, die sich zu Geschenkzwecken be sonders eignen. Es gibt ja in allen Arten und Materia lien, gleich, ob es sich um Uhren, Schmuck, Bestecke, Silberwaren oder Kristall handelt, auch eine ganze Reihe von Geschenken, von den kleinsten Preislagen angefangen. Meine Anregungen werden so rechtzeitig Ihnen vor liegen, daß Sie noch die Möglichkeit haben, diese nutz bringend für Ihr Geschäft zu verwerten. Scheuen Sie die geringe Mühe nicht und machen Sie eine gute Dekoration zum Muttertag, und Sie werden ohne großen Kostenaufwand und Arbeitsleistung einen Erfolg ver buchen können, den Sie sonst vielleicht nicht hätten. Wenn auch der Muttertag nicht zu geschäftlichen Zwecken ausgenufet werden soll, so ist es doch nötig, allen denen, die ihrer Mutter an ihrem Ehrentage etwas schenken wollen, bei der Auswahl des passenden Geschenkes be hilflich zu sein. Versuchen Sie alles, von dem Geld, das zu diesem Zweck ausgegeben wird, einen beträchtlichen Teil für unsere Geschäfte zu erhalten. E. Rautenberg. mumm um mumm Verschiedenes Vollstreckungsschuß auch für das Handwerk? Gestützt auf umfangreiches Material seiner Mitgliedskörperschaften hat sich der Reichsverband des deutschen Handwerks erneut an den Reichswirtschaftsminister gewandt, um in aller Eindringlichkeit auf die außerordentlich abträglichen Auswirkungen des land wirtschaftlichen Vollstreckungsschußes auf das Handwerk hin zuweisen. Ein Innungsverband aus einem östlichen Kammerbezirk fordert unter anderem einen sofortigen Barvorschuß in Höhe von 50°/ 0 für sämtliche in Umschuldung befindlichen und zur Um schuldung kommenden Handwerkerforderungen, die Auszahlung der Handwerkerforderungen in bar, nidit in Umschuldungsbriefen, die Senkung der steuerlichen Lasten entsprechend der den land wirtschaftlichen Betrieben gewährten Steuererleichterungen, die Senkung der Zinsen der auf den Grundstücken der Handwerker lastenden Hypotheken auf höchstens 4 °/ 0 unter gleichzeitiger Einführung eines Hypothekenkündigungsschußes für die Dauer von mindestens drei Jahren sowie die Bereitstellung gewerblicher Betriebskredile zu einem Zinssaß von höchstens 4 % für hand werksmäßige Betriebe, deren Inhaber einer staatlichen Hilfe be dürftig sind. Eine Zuschrift aus dem Nordwesten des Reiches erhebt folgende Forderungen: Den in Schwierigkeiten befindlichen Handwerkern ist ein Vollstreckungsschuß zu gewähren hinsichtlich der Realsteuern und Realbelastungen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, ohne Rücksicht auf ihre Leistungs fähigkeit. Eine mit entsprechenden Mitteln ausgestattete Reichs stelle hat die Aufgabe, die Forderungen der Handwerker an Landwirte abzulösen; desgleichen hat diese Stelle lür künftige Lieferungen und Leistungen an Landwirte die Bürgschaft zu über nehmen, da sonst der landwirtschaftliche Kredit auch zum Schaden des Handwerks untergraben wird. Die Berichte sind dem Reichswirtschaftsminister abschriftlich übermittelt worden mit der Bitte, dem Reichsverband Gelegenheit zu einer mündlichen Besprechung der Vorschläge zu geben. RH. (VI 1/894) Zugaben und Rabatte in Hessen aufgehoben! Durch Be schluß der beteiligten Handelsorganisationen und Filialunter nehmungen mit dem Kampfbund des gewerblichen Mittelstandes im Freistaat Hessen sind ab 22. April die Rabatte und Zugaben aufgehoben worden. (VI 1/893) Auch die Industrie- und Handelskammer Lübeck für Ver schärfung des Zugabeverbots. Die Handelskammer Lübeck hal in ihrer leßten Sißung beschlossen, sich aufs neue bei den zu ständigen Stellen für eine Verschärfung des Zugabegeseßes, insbesondere für die Streichung des § 1, Abs. 2e, einzuseßen. (VI 1/876) Warnung. Der Reichsgeschäffsführer der NSDAP, gibt be kannt: „Es besteht Veranlassung, neuerdings auf folgendes hin zuweisen: 1. Die gesamte Organisation der NSDAP, hat sich völlig von geschäftlichen Unternehmungen und Beziehungen fernzuhalten. Den einzelnen Dienststellen ist es demzufolge strengstens ver boten, Handelsgeschäfte irgendwelcher Art zu betreiben. 2. Die Verwendung des Hoheitszeichens sowie von Namen und Symbolen der Bewegung zu Zwecken der Geschäftsreklame ist grundsäßlich verboten. Es wird gewarnt, Bezeichnungen wie „N. S.-Reisebüro”, „N. S.-Buchvertrieb", „N. S.-Schallplattenvertrieb" usw. zu be- nußen. Die Reichsleitung der NSDAP, wird in jedem einzelnen Fall ohne Ausnahme mit den schärfsten, ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diesen Mißbrauch der deutschen Freiheits bewegung zu Geschäftszwecken Vorgehen.” (VI 1891) Aufruf des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten. Der Vor stand des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten hat in Erkenntnis der Notwendigkeit, der politischen Umwälzung Rechnung tragend, am 20. April 1933 seine Ämter niedergelegt und beschlossen, für den 25. Mai 1933 einen Verbandstag einzuberufen, um eine Gleich schaltung vorzunehmen. Bis dahin erledigt das bisherige Vor- standmdglied Herr Peschke die Verbandsarbeit ehrenamtlich und Herr Rechtsanwalt Hoffmann als Syndikus. Um den Verband wieder zu einer einflußreichen — tat kräftigen — Standesvertretung zu machen, die der nationalen Regierung mit all ihrem Können und wirtschaftlichen Wirken an dem Wiederaufbau unseres deutschen Vaterlandes mifhilft, richten wir hiermit an alle noch fernstehenden — unserem Verbände noch nicht angehörigen — Uhrengrossisten die Bitle, unserem Verband beizutrelen. Der Großhandel, das unentbehrliche, volks wirtschaftlich normale und notwendige und deshalb schußbedürftige Glied in der Warenverteilung, macht seinen alten Anspruch geltend, als ehrliche Arbeit geachtet zu werden. Der Verband wird fortab 1. den Kampf gegen den kalten Materialismus, der durch groß handelsfeindliche — menschenverdrängende — und Arbeit aus schaltende Gebilde audi in unserem Gewerbe sidi eingenistet hat, führen und dafür die Propagierung und Verankerung einer vernünftigen Wirtschaftspolitik im Rahmen des Wirtschafts programms der nationalen Regierung: „Gemeinwohl vor Eigen wohl" seßen, und 2. mit dem deutschen Uhrmacher Schulter an Schulter den notwendigen Kampf um das Ziel: Die Uhr dem Uhrmacher — dem Fachgeschäft, führen. (VI 1 897) Verband Deutscher Uhrengrossisten e. V., Leipzig. Schweiz gegen Warenhäuser. Die schweizerischen maß gebenden Stellen untersuchen zur Zeit, ob nicht die Einführung einer Bedürfnisklausel für die Errichtung neuer Warenhäuser im Interesse des Einzelhandels geboten sei. (VI 1/890) Berechnung der Miete nach dem Umsaß auch in Amerika populär. In einer Reihe von Städten der Vereinigten Staaten, insbesondere im Nordwesten, ist man dazu übergegangen, ähnlich wie dies bereits in Deutschland vielfach der Fall ist, die Miete nach dem Umsaß zu berechnen. Für Juwelierläden beträgt bei dieser Berechnung im Durchschnitt die Miete mindestens 8°/ 0 und höchstens 10°' 0 vom Bruttoumsaß. Es darf kein Abzug gemacht werden vom Umsaß für nicht eingehende Forderungen aus Warenverkäufen. Dagegen wird der Umsaß gekürzt für Waren, die wegen Zahlungsunfähigkeit des Käufers oder aus sonstigen Gründen zurückgegeben werden. Die Mieter sind verpflichtet, für Reklamezwecke an bestimmten Stunden des Abends den Laden erleuchtet zu halten und ebenso auch einen gewissen Prozentsaß des Umsaßes auf Inserate zu verwenden. (VI 1/877) 50prozentige Fahrpreisermäßigung zur Fachtagung. Es ist in Aussicht genommen, für junge Teilnehmer der Fachtagung für Juweliere, Gold- und Silberschmiede in Schwäb. Gmünd vom 19. bis 21.Juni eine 50prozentige Fahrpreisermäßigung zu erlangen. Das Forschungsamt in Schwäb. Gmünd bittet um Mitteilung der jenigen jungen Berufsangehörigen, die Interesse an dieser Er mäßigung haben. (VI 1/898) Fachschule Schwenningen. Die Staatlich Höhere Fachschule für Feinmechanik einschließlich Uhrmacherei und Elektromechanik in Schwenningen hielt am 12. April ihre Abschlußfeier ab. Aus der Ansprache des Direktors Schlee ist zu erwähnen, daß für die ausscheidenden Schulratsmitglieder die Herren Fabrikant Johann Vosseier, in Firma Irion & Vosseier (Schwenningen), und Dipl.-Ing. Kurt Landenberger (Schramberg) neu in den Schulrat berufen sind. Neu in den Lehrkörper trat Herr Fachlehrer Grenda ein. Eine Reihe von Vorträgen wurde gehalten und zahlreiche Versuchsarbeiten für die Industrie durchgeführt. Die Schüler zahl betrug zum Schluß des Schuljahres 86 Vollschüler, 4 Gast schüler, darunter 16 Uhrmacher. 20 Schüler legten Prüfungen ab. Mit der Feier war eine Ausstellung von Schülerarbeiten verbunden. (VI 1/874) Finbruch. Beim Kollegen Friedrich Heller in Ratibor wurde am Karfreitagmorgen ein Schaufenstereinbruch verübt. Die Schaufensterscheibe wurde troß verschlossenen Gitters zer schlagen. Mit einem gabelförmigen Stock wurde alles im Fenster Erreichbare zusammengerafft und mitgenommen. Der Schaden beträgt schäßungsweise 2000 (VI 1 869)
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