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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (16. Juni 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Arbeit der Geschäftsstelle
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- ArtikelGedanken über die Vorgänge der letzten Zeit und über die ... 321
- ArtikelZeitströmungen und Absatzfragen 323
- ArtikelWir stellen vor 325
- ArtikelVerminderung der Arbeitslosigkeit 325
- ArtikelWie verwerte ich nicht abgeholte Reparaturen? 326
- ArtikelAus der Arbeit der Geschäftsstelle 327
- ArtikelVerschiedenes 328
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 330
- ArtikelGeschäftsnachrichten 332
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 333
- ArtikelBüchertisch 333
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 333
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 334
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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328 DIE UNRMACHERKUNST Nr. 25 9. Einige Fälle wegen Auszahlung des Slerbegeldes wurden durch Beschlußfassung erledigt. Die Differenzen beruhen darauf, daß für die verstorbenen Mitglieder die Beiträge nicht regelmäßig und pünktlich abgeführt werden. Vorausseßung für die Auszahlung des Sterbegeldes ist, daß das in erster Linie geschieht. In einem Einzelfall wurde festgestellt, daß Ehren mitglieder in bezug auf das Sterbegeld nicht vom Zentralverbands- Beitrag befreit werden können. Für die Ehrenmitglieder des Zentralverbandes ist auch, wenn Anspruch auf das Sterbegeld erhoben wird, der Verbandsbeitrag zu zahlen. 10. Die Treuhänder für Uhrmacher, die in den verschiedenen Bezirken bereits bestimmt sind, haben ihre nußbringende Tätig keit aufgenommen, und auf unsere Veranlassung hat der Wirt schaftsverband der Deutschen Uhrenindustrie seine Mitglieder auf diese im Interesse der Lieferanten und des Einzelhandels liegende Einrichtung hingewiesen. 11. Wegen einer Regelung des Pfandleihgewerbes sind wir wiederholt an das Reichswirtschaftsministerium herangetreten. Das geschieht in Verbindung mit dem Juwelierverband und dem Edelmetallgrossisten-Verband. 12. Troß der verschiedenen Erlasse der Behörden gegen den Beamtenhandel blüht er nach wie vor weiter. Insbesondere konnten wir feststellen, daß die Reisenden eines Dresdener Versandhauses immer wieder versuchen, in Amtsgebäuden Einlaß zu finden. Auch wegen des Geschäftsbetriebes von Beamten haben wir uns mit einer Oberpostdirektion in Verbindung geseßt. Wir bitten, Wahrnehmungen über Beamtenhandel mil den not wendigen Unterlagen an die Geschäftsstelle einzureichen. 13. Wegen des Heilketten-Unfuges haben wir wiederholt mit den zuständigen Ministerien verhandelt. 14. Gutachten wurden abgegeben über die Frage, wer sich „Uhrmacher” nennen darf. Auch über die Frage der Zulässigkeit der Bezeichnung „geprüfter Uhrmacher” haben wir uns gutacht lich geäußert. Wir verweisen in bezug hierauf auf einen früheren Vorstandsbeschluß, der dahin geht: „. . . . daß sich als »geprüfter Uhrmacher« nur derjenige bezeichnen darf, der die Meisterprüfung bestanden hat, dagegen darf sich nicht als »geprüfter Uhrmacher« bezeichnen, der nur die Gehilfenprüfung bestanden hat." 15. Bei Anfragen über die Zweckmäßigkeit der Beteiligung an Ausstellungen konnten wir auf die ausführliche Meinungs äußerung der UliRMACHERKUNST 1933, Nr. 5, hinweisen. 16. Feststellen mußten wir, daß immer noch bei den Kollegen nicht genügend bekannt ist, daß wir ein Merkblatt über den Hausierhandel usw. herausgegeben haben, in dem die geseßlichen Bestimmungen übersichtlich zusammengestellt sind. Das Merk blatt ist insbesondere deshalb geschaffen, um es den zuständigen Polizeiorganen zu überreichen. 17. Eine Unterredung über die zukünftige Organisation des Handwerkes fand mit den Herren Dr. Meusch und Dr. Schild in Hannover statt. Das Gerippe der kommenden Neuorganisation des Handwerkes wurde in einem Aufsaß der UHRMACHERKUNST Nr. 23 klargelegt. 10. Vom Warenhaus-Verband ging uns auf unsere Anfrage eine längere Äußerung über die Frage der Uhrenabteilungen im Warenhaus zu. Bezüglich der Werkstätten ist ein Erlaß des Be auftragten für die Wirtschaft, Dr. Wagener, in leßter Zeit heraus gekommen und in der UHRMACHERKUNST Nr. 24 veröffentlicht. Die Beseitigung der Uhrenabteilungen in Warenhäusern wird noch Schwierigkeiten machen und nicht von heute auf morgen zu erreichen sein, aber für die Zukunft erreicht werden. 19. Der Kampf gegen die WMF. und deren Geschäfts gebaren nahm einen großen Teil der Arbeit der Geschäftsstelle in Anspruch, ln Verbindung mit anderen beteiligten Verbänden werden wir unseren Mitgliedern in Kürze ein aufklärendes Flug- blalt für das Publikum zur Verfügung stellen können. 20. Mit der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt seßten wir uns in Verbindung wegen Ausarbeitung von Prüfmethoden für Präzisionstaschenuhren des täglichen Gebrauchs. 21. Verschiedene Beanstandungen von Drucksachen mit offenen Preisen konnten in gütlicher Weise erledig! werden. V erschiedenes Schließung der Handwerksbetriebe in Warenhäusern. Das am 12. Mai 1933 erlassene Geseß zum Schuße des Einzelhandels enthält die Bestimmung, daß die Reichsregierung die in Waren häusern, Einheitspreisgeschäften usw. beim Inkrafttreten des Ge- seßes unterhaltenen Handwerksbetriebe schließen kann. Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag ist nunmehr im Hinblick auf die starke Einschränkung der gesamten Hand werkswirtschaft, die diese in den leßten Jahren erfahren hat, an den Reichswirtschaftsminister herangetreten mit der Bitte, diese Kann-Vorschrift in eine Muß-Vorschrift umzuwandeln. Es kann nur als höchste Zeit bezeichnet werden, daß die Handwerksbetriebe 22. Ober die Forflassung von Versandhausanzeigen in nationalsozialistischen Zeitungen erhielten wir Zusagen. 23. Eine interessante Zuschrift eines Uhrgehäusefabrikanten, der hauptsächlich Möbelhandlungen beliefert, gab Veranlassung, diese Frage mit erneuter Aufmerksamkeit zu behandeln. Näheres kann noch nicht mitgeteilt werden. 24. Bezüglich Angeboten von Versandhäusern bei Betriebs vertretungen usw. haben wir entsprechende Eingaben gemacht, um Gegenmaßnahmen zu treffen. 25. Lebhafte Klagen wurden wiederholt darüber geführt, daß Reparaturen nicht abgeholt werden. Da die Änderung der allgemeinen geseßlichen Bestimmungen im Augenblick nicht zu erreichen ist, ist ein praktischer Hinweis zur Verwertung nicht abgeholter Reparaturen in dieser Nummer der UHRMACHER- KUNST veröffentlicht. 26. Uber das Vorhandensein von Uhren in einem Warenhaus aus einer bestimmten Fabrik wurden Klagen geführt. Bei näherer Untersuchung stellte sich heraus, daß der betreffende Kollege sich im Fabrikat geirrt hatte. Das gibt uns Veranlassung zu der Mahnung, bei derartigen Beschwerden die Unterlagen genau zu prüfen, da es für den Zentralverband unangenehm ist, wenn sich später die Grundlosigkeit der Beschwerde herausstellt. 27. Eine Uhrenfabrik für elektrische Uhren ging in einem Ort dazu über, nicht nur Anschlußuhren, sondern auch Arbeits zeit-Kontrolluhren und Haupt- und Nebenuhren probeweise auf längere Zeit kostenlos anzubieten. Wir haben uns mit der Fabrik in Verbindung geseßt, da die Gefahr der Ausschaltung des Uhr machers besteht, weil dieser schon rein kapitalmäßig nicht in der Lage ist, dasselbe Geschäflsprinzip zu verfolgen. Weitere Ver handlungen sind eingeleitet. 28. Eine Beschwerde über das Aufhängen von Reklame uhren in den Schulen wurde weiter verfolgt. 29. Eine Anfrage, ob eine besondere Erlaubnis für den Verkauf von E. K. I und E. K. II notwendig wäre, beantworteten wir dahin, daß eine besondere Erlaubnis nicht notwendig ist. 30. Bei Streitigkeiten zwisdien Lieferanten und Uhrmachern mußten wir wiederholt vermittelnd eingreifen. 31. Bei Prüfung über Kaufverträge von Straßenuhren oder Mietverträge für Tresore usw. mußten wir die Feststellung machen, daß unsere Kollegen derartige Verträge allzu leicht unterscheiben, ohne sich von der Tragweite der einzelnen Be stimmungen zu überzeugen. Es kann nicht genug gewarnt werden, derartige Mietverträge, die auf Jahre hinaus eine Verpflichtung auferlegen, ungesehen zu unterschreiben. Derartige Verträge müssen Wort für Wort geprüft werden. 32. In einem Falle konnten wir vermittelnd wegen des Ent zuges einer Rabattkarte der Firma Telefunken eingreifen. 33. Ein Kollege schickte seine veröffentlichten Inserate zur Begutachtung ein, da sie von den anderen Kollegen beanstandet wurden. Die Inserate entsprachen den Anforderungen, die wir stellen müssen, mit einer Ausnahme. Es wurde angeboten: Gravur gratis. Der Kollege wurde darauf hingewiesen, daß nach einem Beschluß der Reichstagung Berlin Anpreisungen, wie Gravur gratis usw., unzulässig sind, da es sich nicht um eine handelsübliche Zugabe handelt. Derartige Anpreisungen sind strafbar. 34. Zur Aufklärung des Publikums konnten wir den Kollegen Aufsäße über Uhren für die Tagespresse zur Verfügung stellen. 35. Durch die Verkaufsberatung erfolgte in immer steigendem Umfange die Beratung für Ausstellungen, Ausstattung der Läden, Reklame, Firmenzüge usw. 36. Zur Erleichterung des Verkaufs von Stoppuhren wurde von der Schriftleitung der UHRMACHERKUNST ein Sonderdruck fertiggestellt, der über die Geschäftsstelle zu beziehen ist. 37. Einem Kollegen aus Amerika, der die Absicht hat, sich wegen der schlechten Wirtschaftsverhältnisse dort in Deutschland selbständig zu machen, wurde Auskunft über die wenig erfreu lichen Aussichten in Deutschland gegeben. 38. Im übrigen wurden eine ganze Reihe von Redits- und Steuerauskünften erteilt, die zum Teil vertraulicher Natur waren. (I 166) W. König. in Warenhäusern verboten werden und ihre Weiterführung nicht mehr gestattet wird. RH. (VI 1/217) Gegen den Beamtenhandel. Der Reichsverband des deut schen Schneidergewerbes e.V., München, hat im Benehmen mit dem Verband Deutscher Tuchgroßversender E. V., Berlin, und der Vereinigung Deutscher Tuchgroßhändler E.V., Berlin, eine Denkschrift über den Beamtenhandel dem Reichsminister des Innern und dem Reichswirtschaftsminister vorgelegt. In dieser Denkschrift werden folgende Maßnahmen in Vorschlag gebracht, um eine weitere Schädigung des Mittelstandes zu verhindern:
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