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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (13. Januar 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Devisengesetze und Uhrmacher!
- Autor
- Mehling, O.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zeitschriftenschau
- Autor
- Folnir
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- ArtikelDevisengesetze und Uhrmacher! 27
- ArtikelZeitschriftenschau 28
- ArtikelWie war das Weihnachtsgeschäft 1932? - Ganz so, wie man es ... 29
- ArtikelDer markante Firmenzug 30
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 31
- ArtikelSteuerfragen 31
- ArtikelVerschiedenes 32
- ArtikelWir stellen vor 33
- ArtikelVerschiedenes 34
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 35
- ArtikelGeschäftsnachrichten 36
- ArtikelBüchertisch 37
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 37
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 37
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 38
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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28 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 3 ländische Zahlungsmittel nur von der Reichsbank oder einer Devisenbank erworben und auch nur so ver äußert werden. Offenbar durch diese Vorschrift ist bei ängstlichen Gemütern die irrige Meinung entstanden, daß sie beim Verkauf von Waren im Inlande (z. B. bei Laden verkauf an Ausländer, die mit Devisen bezahlen wollen), keine Devisen in Zahlung nehmen dürfen. Dem ist nicht so. Durch Warenverkauf oder sonstige Leistungen (Reparaturen) dürfen Devisen in jeder Menge und Höhe auch im Inlande erworben werden. Nur müssen derart erworbene Devisen innerhalb drei Tagen nach Erwerb restlos der Reichsbank oder einer Devisenbank an- geboten werden. Will der Erwerber über solche Devisen selbst verfügen (wenn er z. B. selbst Rechnungen in Devisen zu zahlen hat), dann muß er bei der Devisen bewirtschaftungsstelle oder Reichsbank um die Freigabe nachsuchen. Die Freigabe wird in begründeten Fällen immer erteilt. Die Genehmigung zum Erwerb von Gold und zur Verfügung über Gold (dieses ist wichtig für Uhrmacher, Goldschmiede, Juweliere) kann erteilt werden, wenn nach gewiesen wird, daß das Gold zu gewerblichen Zwecken Verwendung finden soll. Personen und Personen vereinigungen, die eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum umsaßsteuerfreien Erwerb von Edel metallen besißen, können Gold zu gewerblichen Zwecken bis zum monatlichen Höchstbelrage von 200 Ml ohne be sondere Genehmigung erwerben. Die Abgabestellen haben jeden derartigen Erwerb nach Wert oder Gewicht in die vorgenannte Bescheinigung einzutragen. Der Höchstbetrag von monatlich 200 Ml darf nicht überschritten werden. Der Eintrag kann unterbleiben bei Käufen im Werte von nicht mehr als 3 31)1 im Einzelfalle, wenn nicht damit zu rechnen ist, daß 200 31)1 monatlich erreicht Zeitschriftenschau Tantal als Ersaß für Platin. Umschau 1932, Nr. 32. Das Tantal wurde 1905 durch Arbeiten der Firma Siemens & Halske bekannt, die es für Glühlampendrähte verwenden wollte. Da es sehr bildsam ist und einen Schmelzpunkt von 3027° hat, schien es sich dafür gut zu eignen, wurde aber durch das noch schwerer schmelzende Wolfram verdrängt. In den leßten Jahren sprach man viel von dem Tantalgleichrichter, der aber auch gegen die Trockengleichrichter, Kupferoxydul und Selen, nidit redit aufkommen konnte. Jeßt versucht man, es in der Elektrolyse als Elektroden an Stelle von Platin zu ver wenden. Da sein Preis (1 g etwa 1,80 Mt) noch nidit die Hälfte des derzeit sehr niedrigen Platinpreises er reicht, erscheinen diese Versuche aussichtsreidi. Die Lage der Goldwirtschaft. Deutsche Goldschmiede- Zeitung 1932, Nr. 28. In den Jahren 1927 — 1930 wurde fast die gesamte Golderzeugung zu Münzzwecken verbraucht, weshalb die Ansicht auftauchte, daß in Zukunft die Goldgewinnung nicht ausreichen dürfte und sogar die Sachverständigen des Völkerbundes sich über die Möglichkeit einer anderen Währungsgrundlage unterhielten. Das Bild hat sich nun 1931 gründlich gewandelt. Die Erzeugung belief sich auf 1 836 Mill. Ml. Außerdem gab Indien zur Bezahlung ■in um hi in Klßlnß Anzeigen, Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, Ge- legenheiiskäufe usw. gehören In die UHRMACHERKUNST nun werden. Reichen 200 31)1 monatlich nicht aus oder lieg! die Bescheinigung zum umsaßsteuerfreien Erwerb nidit vor, kann • bei der Devisenbewirtschaflungsstelle unter gewissen Vorausseßungen eine allgemeine Genehmigung erwirkt werden. Wer Waren ins Ausland ausführt, muß der zuständigen Zollstelle eine Exportvalutaerklärung abgeben und eine Zweitsdirift davon innerhalb drei Tagen nach Aus gang der Waren der örtlich zuständigen Reichsbankstelle einreichen. Damit wird zugleich die Pflicht zur Anbietung der aus dem Exportgeschäft erwachsenen Forderung er füllt. Im Reise- und Transifverkerkehr muß die Export valufaerklärung nicht abgegeben werden. Die gegen Devisenvergehen vorgesehenen Strafen sind sehr schwer. Bei Vorsäßlichkeit ist grundsäßlich Gefängnis, in schweren Fällen Zuchthaus bis zu zehn Jahren sowie Geldstrafe bis zum Zehnfachen des Wertes der Zahlungsmittel, des Goldes oder der Edelmetalle, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, angedroht. Auch der Versuch ist strafbar. Bei Fahrlässigkeit tritt nur die Geldstrafe ein. Ist diese nicht beitreibbar, tritt an ihre Stelle Gefängnis. Neben der Slrafe können die Werfe, auf die sich die slrafbare Handlung bezieht, zugunsten des Reiches einge zogen werden, auch wenn sie dem Täter nicht gehören. Zur Sicherung der Geldstrafe oder der Einziehung kann das Vermögen eines Beschuldigten ganz oder teil weise beschlagnahmt werden. Die Nichtabgabe der Exporivalutaerklärung bei der Ausfuhr von Waren ist mit Geldstrafe bedroht. Man hüte sich daher auch vor fahrlässigen Zuwider handlungen gegen die Devisengeseße, denn ihr Bekannt werden kann die Existenz bedrohen. (1/963) O. Mehling. (Schluß aus Nr. 2) seiner Pfundschulden 680 Millionen ab. Dem stand gegen über für Münzbedarf 1400 Millionen und für Induslrie- verbrauch 200 Millionen. Der Rest von 916 Millionen ist von privater Seite, wohl meist in Frankreich, aber auch in den Vereinigten Staaten, gehortet worden. Die Gold anhäufung in diesen Staaten hat also die Goldabgabe Indiens um 236 Millionen übersliegen. Die industrielle Verwertung war entsprechend der Krisenzeit mit 11 °/ 0 des Zuganges sehr gering. 1922-1926 betrug sie 20 °/„. Die Gewinnung an Gold nimmt zu und ist, besonders in Südafrika, noch sleigerungsfähig. Der Verfasser meint: „Der derzeitige Kampf gegen das Gold als Währungs grundlage ist eine politisch - wirtschaftliche Modeströmung, die sich kaum international durchseßen, vielmehr an den Erfordernissen des unentbehrlichen einheitlichen Wert messers in der internationalen Wirtschaft scheitern wird.“ Verbesserung der Inwar-Legierung. Zeitschrift für techn. Physik 1932, Heft 11. Die von Guilleaume vor etwa 35 Jahren gefundene Eisen-Nickel-Legierung (mit 36°/ 0 Ni) hat bekanntlich einen sehr geringen Ausdehnungskoeffizienten der Wärme. Bei der bisherigen Herstellungsweise aus dem Schmelzfluß schwankt also dieser Koeffizient nicht unbeträchtlich zwischen 0,000 5 und 0,0015 mm auf 1 m und für 1° C im Bereich von etwa 20° bis 100«. Dieses Schwanken ist darauf zurückzuführen, daß die Legierung beim Schmelzen Spuren von Verunreinigungenaufnimmt. Nun hat die I. - G. Farbenindustrie ein „Karbonyl“-Verfahren aus gearbeitet, bei dem Legierungen nicht mehr auf dem Schmelzwege, sondern durch Sinterung erzeugt werden.
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