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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 28 (5. Juli 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- ArtikelDie Reichstagung in Halle (Saale) 363
- ArtikelReichstagung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher am 2. ... 364
- ArtikelVerkaufsberatung für den deutschen Uhrenfachhandel. Bericht ... 370
- ArtikelBericht über die Kassenrevision des Zentralverbandes für das ... 372
- ArtikelBericht der Reichstagung in Halle (Saale) am 2. Juli 1933 373
- ArtikelWir stellen vor 375
- ArtikelBericht der Reichstagung in Halle (Saale) am 2. Juli 1933 376
- ArtikelVerschiedenes 376
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 377
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 378
- ArtikelGeschäftsnachrichten 378
- ArtikelBüchertisch 379
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 379
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 380
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 28 DIE UHRMACHERkUNST 377 Reichsgeseß über den Neuaufbau der deutschen Handwerks organisationen. Herr Karl Zeleny vom Reichsstand des deutschen Handwerks teilt mit, daß das Reichsgeseß über den Neuaufbau der deutschen Handwerkerorganisationen, dessen Entwurf von Generalsekretär Dr. Meusch fertiggestellt wurde, zur Zeit Gegen stand eingehendster Beratungen mit maßgebenden Führern der NSDAP, ist. Die Beratungen nehmen einen erfreulichen Verlauf, und es ist damit zu rechnen, daß in kurzer Zeit die Richtlinien zur berufsständischen Neuordnung, die sidi den nationalsozialistischen Ideen und Grundsäßen voll und ganz anpassen, bekanntgegeben werden. (VI 1363) Die neuen Preise für Silberbestecke, die am 1. Juli in Kraft treten sollten, werden erst in ungefähr drei Wochen in Kraft treten. Inzwischen haben einige kleinere und mittlere Fabriken Einspruch gegen die Neufestseßung der Preise erhoben, da diese ihrer Meinung nach nicht ausreichend wären. Es finden deshalb neue Verhandlungen statt. (VI 1 3Ö0) Wer darf parteiamtliche Abzeichen herstellen und vertreiben? Uber die Herstellung und den Vertrieb parteiamtlicher Bekleidungs und Ausrüstungsgegenstände für sämtliche Formationen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei hat der Reichs- schaßmeister der NSDAP, eine Bekanntmachung erlassen. Nach ihr sind mit Wirkung vom 1. August 1933 nur solche Firmen be rechtigt, Parteiabzeichen der NSDAP, und der ihr angeschlossenen Verbände herzustellen und zu verlreiben, die von seiten der Reichsleitung im Besiße eines Berechtigungsnachweises zur Fabri kation und zum Verkauf sind. Anträge zur Ausstellung eines Berechtigungsnachweises sind an die Reichszeugmeisterei der NSDAP., München, Schwanthaler Straße 53, zu richten. Rückporto ist beizufügen. Nach dem 1. August haben unberechtigte Hersteller und Verkäufer strafrechtliche Verfolgung zu gewärtigen. — Wir bitten unsere Leser, die von uns in der UHRMACHERKUNST Nr. 26, Seite 343, abgebildeten parteiamtlichen Abzeichen hierzu zu beachten. (V11 374) Verurteilungen wegen Verleßung des Zugabeverbots. Eine Berliner Firma, die sich in öffentlichen Ankündigungen erboten halte, bei Abschluß eines Abonnements einer Zeitschrift Büro artikel zuzugeben, wurde zu einer Geldstrafe von 100 7?)/ und ersaßweise zu einer Gefängnisstrafe von 10 Tagen verurteilt. In Dresden wurde ein Gewerbetreibender, der in der Zeitung angekündigt hatte, daß der x. Kunde eine Uhr erhalte, wegen öffentlicher Veranstaltung einer Ausspielung, wegen täuschender Reklame und wegen Übertretung des § 1, Absaß 2, und § 3 der Verordnung zum Schuße der Wirtschaft vom 9. März 1932 (über das Zugabewesen) zu 500 Jl)l Geldstrafe, hilfs weise einem Monat Gefängnis kostenpflichtig verurteilt. Eine Berliner Firma, die bei Ankündigung eines Mengen rabatts das Wort „gratis” verwendet hatte, wurde durch rechts kräftigen Strafbefehl wegen Vergehens gegen die Zugabe verordnung zu einer Geldstrafe von 250 'Ji)l und für den Fall, daß diese nicht beigetrieben werden kann, zu einer Haftstrafe von fünfundzwanzig Tagen verurteilt. (VI 1/362) Ein bemerkenswerter Erfolg der Uhrmacher-Zwangsinnung Schwaben-Neuburg, Siß Augsburg, in der Warenhausfrage! Durch persönliche Verhandlungen der Kollegen Büchler und Hörl mit den zuständigen Geschäftsführern der Betriebe Landauer, Sdiocken und KADEP wurde folgende Vereinbarung getroffen: 1. Die Firmen, die bisher auch Uhrenreparaturen annahmen, haben die sofortige Einstellung der Reparaturannahme zugesagt. 2. Bei Schocken war beabsichtigt, während der Firmungs zeit ein Sonderfenster mit Uhren zu erstellen. Dieses ist durch die Verhandlungen unserer beiden Kollegen verhindert worden. 3. Die Firma Landauer hat außerdem in Aussicht gestellt, daß die Uhrenabteilung in absehbarer Zeit aufgelöst wird. (VI 1/355) Schiffschronometer die gleiche Bedeutung wie früher. Eine Versammlung des Vereins Deutscher Seeschiffer zu Hamburg beschäftigte sich mit der Frage der Schiffschronometer und kam nach längerer Ausspradie zu dem Ergebnis, daß troß drahtloser Telegraphie und anderer technischer Fortschritte das Chronometer die gleiche Bedeutung für den Nautiker hat wie früher. Be obachtungsuhren könnten nie ein Chronometer erseßen. Eine Senkung des Preises für Chronometer dürfe nicht auf Kosten der Genauigkeit erfolgen. An der bisher üblichen Laufdauer von 56 Stunden dürfe nichts geändert werden, weil häufig bei anderweitiger Inanspruchnahme des zuständigen Offiziers das Aufziehen des Chronometers vergessen werde. Das Auf- und Abwerk müsse beibehalten werden. (VI 1 350) Die Ohrfeige — in erzieherischer Wirkung unerreicht. Der Vater eines Lehrlings hatte gegen den Meister seines Jungen eine Entschädigungsklage eingereicht. Der Lehrling war von dem Meister geohrfeigt worden. Das zuständige bayerische Arbeits gericht hat die Klage mit folgender Begründung abgewiesen: „Die Ohrfeige — nach Grimm: Deutsches Wörterbuch, Bd. 7, Spalte 1261, bereits in einem historischen Weihnachtsspiel des ausgehenden 15. Jahrhunderts literarisch belegt — ist hiernach eine seit vielen Jahrhunderten volkstümliche Vergeltungsmaß nahme. Sie ist — gegeben zur rechten Zeit, am rechten Fleck, mit rechtem Maß, zu reditem Zweck — auch in ihrer erzieherischen Wirksamkeit unerreicht und weder durch mild-weise Mahnungen noch durch drakonisch-strenge „Ehren”-Strafen im Einzelfall er- seßbar. Hat doch auch Hans Sachs, das Vorbild zünftiger Meister, seinen Gesellen manch kräftige Schellen verabfolgt, ohne daß dadurdi sein Ansehen gelitten hätte oder die spätere meisterliche Kunstfertigkeit und menschliche Vortrefflichkeit seiner Schüler.” (VI 1/325) iiiiuiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiuimiimiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimmiiiiiimiiiiiiiMiimmiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimmiiiMiimiimiiiiiiiiiiiiiiimiiimiiiMiiiiiimmiimiiiiiiiiiiiiiiMiiimiNiiiiiimimi Zentralverbands - Nachrichten Pfandleiher und Pfandvermittler. Wie unseren Mitgliedern bekannt ist, bemühen wir uns, die Schäden, die durch unzuver lässige Pfandleihen und Pfandvermittler entstehen, zu beseitigen. Wir halten eine Neuordnung der geseßlichen Grundlage für not wendig, doch wird diese längere Zeit in Anspruch nehmen. Um aber die zu Tage getretenen Schäden möglichst bald zu be seitigen, müssen wir auf Grund des heute noch geltenden Rechts gegen unzuverlässige Privatpfandleiher vorgehen und ihnen die Erlaubnis durdi die zuständigen Behörden entziehen lassen. Ein derartiges Vorgehen planen wir für die allernächste Zeit. Wir bitten alle unsere Mitglieder, uns möglichst bald Listen von solchen Pfandleihen und privaten Pfandvermittlern zuzusenden, die nach Auffassung des Fachhandels als unzuverlässig gelten. (VII 402) Versendung von Drucksachen mit offenen Preisen der Fa. Leon Fenichl G. m. b. H., Berlin C19. Vor etwa 1 ‘/ 2 Jahren hatten wir Beschwerden darüber vorliegen, daß die Fa. Fenichl einen Uhrenkatalog versendet, in dem die Einkaufspreise einmal in offenen Preisen und gleichzeitig auch verschlüsselt angegeben werden. Seinerzeit wurde das mit einem Versehen erklärt. Nun mehr versendet die Firma Fenichl wiederum Preislisten, die offene Preise und gleichzeitig geschlüsselte Einkaufspreise zeigen. Auf unsere erneuten Vorstellungen antwortet die Firma, daß sie Preiskataloge mit offenen Preisen drucken läßt, die für den Export bestimmt sind, weil man im Auslande die Uhrmacher auszeichnung nicht kenne. Der Druck der Schlüsselpreise er folge neben den offenen Zahlen lediglich aus drucktechnischen Gründen nebeneinander, da es leichter sei, die Zahlen heraus zunehmen als umzuseßen. Also auch dieses Mal behauptete Fenichl, daß es sich bei dem Versand der Kataloge mit offenen und geschlüsselten Preisen um ein Versehen handele. Zweck dieser Veröffentlichung ist nun, festzustellen, ob es sich tatsächlich um einen Einzel fall handelt. Wir bitten deshalb die Kollegen, die die Preisliste der Fa. Fenichl erhalten haben, uns mitzuteilen, ob in dieser Liste nur verschlüsselte Einkaufs preise enthalten sind oder ob auch daneben Einkaufspreise in offenen Zahlen vorhanden sind. (V1L397) Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) W. König iiiiiiiimiMiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiimiiiimiiiiiiimiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimii Bei Adressenänderungen bitten wir stets auch die frühere Adresse anzugeben, da uns nur dann eine berichtigung der Adresse möglich ist. Verlag der UHRMACHERKUNST Halle (Saale), Mfihlweg 10
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