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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (4. August 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unter welchen schädlichen Einflüssen leidet der Uhrenhandel, und wie kann man ihm helfen?
- Autor
- Busse, Ferdinand M.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- ArtikelUnter welchen schädlichen Einflüssen leidet der Uhrenhandel, und ... 423
- ArtikelWir stellen vor 425
- ArtikelUnter welchen schädlichen Einflüssen leidet der Uhrenhandel, und ... 426
- ArtikelSteuerfragen 428
- ArtikelVerschiedenes 429
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 431
- ArtikelGeschäftsnachrichten 431
- ArtikelBüchertisch 432
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 433
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 433
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 434
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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428 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 32 und sucht ihre Wünsche mit geringwertigen zu erfüllen, wenn sie nur äußerlich gefällig sind. Der Ruf nach Sach lichkeit darf in der Uhrenindustrie und im Uhrenhandel nicht verhallen, wenn wir wollen, daß die Freude des Be- sißers einer Uhr zunächst an der Feinheit des Werkes und seiner einwandfreien Gangleistung in erster Linie und dann erst an dem sdiönen und kostbaren Gehäuse hängt! 8. Der Uhrenverkauf durch Möbelhändler Der Verkauf von Uhren durch Möbelhandlungen ist eine Folge dessen, was ich in Punkt 7 gesagt habe. Die Uhr ist kein Möbelstück, und wenn der Möbelhändler be hauptet, daß es so wäre, müßte man ihm die Frage vor legen, weshalb er dann nicht auch seine Schränke gleich mit Kleidern und Wäsche anfüllt, um sie komplett zu ver kaufen. Wie dem audi sei, die Uhr ist ein Instrument und ist dem Möbelhandel wesensfremd, weil nur der Fach mann, also der .gelernte Uhrmacher, den Bau und die Funktion des Uhrwerkes zu beurteilen versteht und weil er es ist, der allein ein Werk in Gang seßen und in Gang halten kann. Deshalb muß unsere Forderung unbedingt durchgjeführt werden, und sie lautet: Bei der außerordent- lidien Wichtigkeit der Uhr im Ablauf des täglichen Ge schehens als verläßlidier Zeitmesser darf der Verkauf von Uhren nur durch die Hände des Uhrenfachmannes gehen. Ein Zusammenarbeiten zwischen Tischler oder Möbel händler und Uhrmacher ist vor dem Kriege in einer für beide Teile angenehmen Form üblich gewesen und wird es audi, ohne daß einer in das Arbeitsgebiet des anderen eindringt und ohne daß Existenzen deswegen vernichtet zu werden brauchen, in Zukunft wieder sein. 9. Der Direktverkauf der Fabrikanten und Grossisten Ähnlich verhält es sich mit den Direktgesdiäften der Fabrikanten und der Grossisten. Die Neigung des Fabri kanten, den Einzelverkauf seiner Erzeugnisse selbst in die Hand zu nehmen, weil er sidi entweder durch niedrigere Preisstellung oder durch die Einbildung besserer kauf männischer Fähigkeiten, als der Einzelhändler sie hat, einen größeren Absaß seiner Erzeugnisse verspricht, ist nicht neu und wird wohl auch weiterhin bestehen bleiben. Merkwürdig ist nur, daß die Erfahrungen, die bisher mit dem Direkthandel gemacht wurden und die fast immer schlechte waren, die Fabrikanten nicht dahin führen, ihre Hände vom Einzelhandel zu lassen, und daß gewisse über eifrige Fabrikanten ganz unbelehrbar, auf diese Weise scheinbar überflüssiges Kapital in alle Winde zerstreuen müssen. Man könnte diesem Beginnen mit Ruhe und dem Verlauf der Ereignisse mit etwas Schadenfreude zusehen, wenn nicht jedesmal eine höchst unliebsame Behinderung des ordentlichen Einzelhandels und eine verständliche Un ruhe des Publikums dadurch entstände. Im Uhrenhandel ist aus erklärlichen Gründen eine Gefahr von dieser Seite nicht zu befürchten. Dagegen haben wir unter den Direktgeschäften der Grossisten mehr zu leiden, als* manch ein Fadigenosse vermutet. Diese Art von Direktgeschäften wird ja fast immer da durch getarnt, daß die Auswahlen zur Vorlage an einen Hintenherumkäufer über ein kleines Fachgeschäft oder noch öfter über einen Stubenarbeiter geleitet werden und daß diese sich dann zuvor über die meist außerordent lich niedrige Verdienstspanne geeinigt haben. Bevorzugt sind für diese den Fachhandel und das Ansehen des Uhr macherstandes schwer schädigenden Verkaufsmethoden hauptsächlich hochwertige Markenfabrikate. Die Be strebungen des Grossistenverbandes berechtigen zu der Hoffnung, daß in nicht allzu ferner Zeif in Zusammen arbeit mit dem Zentralverband klare Richtlinien für ein Vorgehen gegen diese Art des Gelegenheitsverkaufes fest gelegt und mit Erfolg durchgeführt werden. Das gleiche gilt für die unter anderer Firmierung den Einzelhandels geschäften angegliederten Engrosabteilungen und für die Firmen, die ganz offensichtlich als Grossisten beliefert werden, obwohl sie in der Hauptsache im Einzelhandel Uhren vertreiben. Solange sich die Verkaufspreise auf der handelsüblichen Höhe halten, kann nicht viel dagegen gesagt werden. Wenn aber der Engroseinkauf dazu führt, daß dem Publikum die Meinung beigebracht wird, es kaufe direkt beim Grossisten oder zu Grossistenpreisen, oder aber wenn auf die regulären Einzelhandelspreise ein übermäßig hoher Rabatt gegeben wird (bis zu 20 %), dann ist es die höchste Zeit, daß energisch eingegriffen wird. Ich bin am Ende meiner Ausführungen und hoffe, alles das erfaßt zu haben, was uns im Laufe der leßten Jahre das Leben schwer gemacht hat. Die hier niedergelegten Gedanken und Mittel für eine vielleicht mögliche Besse rung machen nicht den Ansprudi darauf, daß sie nun schon das Allheilmittel enthalten. Sie haben ihren Zweck er füllt, wenn sie zu neuen Überlegungen anregen und wenn sich schließlidi aus diesem Bemühen vieler, Brauchbares für einen Schuß des ehrsamen Uhrenhändlers zu finden, der Weg klar und deutlich abzeichnet, der in kürzester Zeit und mit größter Sicherheit zu dem von uns gewollten Ziele führt. Ich sagte, daß es leicht ist, Ziele zu erkennen und dann darüber zu sprechen, daß es aber oft außerordentlich schwer ist, mit dem Ziel sogleich den richtigen Weg anzugeben und dann aber auch zu gehen. Man muß sich bei allem, was man erreichen will, darüber im klaren sein, daß mit Worten nichts, mitTaten aber alles er reicht werden kann, und daß es nicht auf das Wollen, sondern auf das Können an kommt. Die Größe des Könnens aber hängt ab von der Summe dessen, was man in einem arbeitsreichen Leben in zäher Ausdauer und unter Ausschaltung jeder Regung von Selbstzufriedenheit zu seiner Vervoll kommnung und Leistungssteigerung ge tan h a t. (1/190) HiiiiiiiiiiiiiimiiiimimmiiMmiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiimiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiHiiiiiiimimimmiiiiiiiiiiiiiiMiiiiimmmiiiiiiiiiiiiiiMiiimimiiiiiiiiiMiiimiiiiiiiiiiiiiiimiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiim Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Mornung, Steuersyndikus'desJZentralverbandes der Deutschen Was der Uhrmacher von der Erbschaftsfeuer wissen sollte, und was] bei Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung zu beachten ist Die Erben haben die Verpflichtung zur Anmeldung des Erwerbs binnen einer Frist von drei Monaten. Auf Verlangen des Finanzamts, in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat, ist ferner auf besonderem Formular mit einer Mindestfrist von einem Monat eine Steuererklärung über den Nachlaß abzugeben. Auf Grund dieser Erklärung seßt das Finanzamt den Steuerbetrag zunächst als vor- Uhrinachcr (Einheitsverband) läufige Zahlung, die binnen einem Monat nach Zustellung des Bescheids zu leisten ist, fest. Der endgültige Steuer bescheid wird erst nach Abschluß der Ermittlungen er teilt. Wegen der persönlichen Haftung der Erben emp fiehlt es sidi, die Steuererklärung baldmöglichst, jeden falls vor der Verteilung des Nachlasses, einzureichen. Die Erben haben dafür zu sorgen, daß Mittel zur Begleichung der Steuerschuld bereitgestellt werden. Eventuell in Frage kommende Stundung der Steuer wird in der Regel nur gegen Verzinsung und Sicherheitsleistung gewährt.
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