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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 33 (11. August 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- ArtikelDie Lagerfrage - immer noch wichtig! 435
- ArtikelEine große Werbewoche für das deutsche Handwerk vom 15. bis 31. ... 436
- ArtikelWir stellen vor 437
- ArtikelEine große Werbewoche für das deutsche Handwerk vom 15. bis 31. ... 438
- ArtikelSprechsaal 439
- ArtikelSteuerfragen 440
- ArtikelVerschiedenes 441
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 442
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 443
- ArtikelGeschäftsnachrichten 444
- ArtikelBüchertisch 445
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 445
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 445
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 446
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 33 DIE UHRMACHERKUNST 439 Sprechsaal Wofür müssen wir uns in der nächsten Zeit einsetzen? Restlose Durchführung des Verbots von Annahme und Ausführung von Reparaturen in Warenhäusern — Gegen Schleuderer — Gegen unwürdige Preisfestsetzungen — Für jede Leistung angemessene Gegenleistung In der Verordnung des Reichswirischaftsministers vom 13. Juli 1 ) helfet es, selbständige Handwerksbetriebe der Optik und der Uhrmacherei dürfen in Zukunft auf Rechnung des Warenhaüsunternehmers nicht mehr betrieben werden. Hoffentlich ist das nicht so zu ver stehen, dafe nun ein Handwerker mit Genehmigung des Warenhausunternehmers die Möglichkeit hat, auf seine eigene Rechnung in dem Warenhaus einen Handwerks betrieb aufzumachen. Das würde die Verordnung für uns wirkungslos machen, sobald dieser Weg beschrilten wird. Man darf aber das Vertrauen zu der jefeigen Regierung haben, dafe sie auch hier schnell mit ge wohnter Energie eingreifen würde, wenn auf irgendeine Weise eine Sabotage der ergangenen Bestimmungen zu befürchten wäre. Jefet liegt es in der Hand der Innungen und Verbände, für restlose Durchführung der Bestim mungen zu sorgen. Unsere Wachsamkeit darf nicht er matten, damit nicht eines Tages diese Bestimmungen wirkungslos sind. Es wird auch zu empfehlen sein, auf die „Kollegen" ein wachsames Auge zu haben, welche bisher in wenig kollegialer Weise die Reparaturen für die Warenhäuser ausführten. Gewife mag manchen die Not dahin gebracht haben, aber jefet mufe Schlufe mit dieser Sache gemacht werden. Die angenehmsten Brot herren werden die Warenhäuser auch nicht gewesen sein, da bei Reparaturen für sie der Preis und nicht die Quali tät ausschlaggebend war. Sind wir diese Preisverderber nun auf legalem, ge- sefelichem Wege losgeworden, so haben wir mit einer anderen Sorte bisher weniger Glück, und das sind die Preisdrücker in unseren eigenen Reihen. Hier mufe unbedingt der Hebel angesefet werden. Es ist heute viel leichter, die zum Schüfe des Handwerks erlassenen Be stimmungen zur Geltung zu bringen als früher. Audi das Innungsstraf recht mufe mehr angewandt werden, wenn es sich um solche Schädlinge handelt 2 ). Selbstverständlich darf es sich nicht um ungerechtfertigt hohe Preise handeln, welche geschützt werden sollen, sie müssen sich vertreten lassen. Wenn Uhrgläser und Uhrzeiger in öffentlichen Anpreisungen mit 10, 15 oder 20 Pfennig angepriesen werden, so ist das Schleuderei übelster Sorte. Wenn diese Preise der Kundschaft gegenüber auch wirklich eingehalt^n werden sollten, kann dabei kein Uhrmacher bestehen, oder er kann seinen Staats bürgerpflichten nicht nachkommen und Steuern und Ab gaben nicht redlich bezahlen. Das Schlimme dabei ist, dafe gerade diese Kollegen in den meisten Fällen keine Steuern bezahlen und auch sonst ihren Verpflichtungen wenig gerecht werden. Eine weitere unbedingte Notwendigkeit zur Gesundung unseres Berufes ist absolute Sauberkeit in allen unseren Handlungen. Davon sind wir augenblicklich noch weit entfernt. Ich will damit nicht unseren Berufsangehörigen die Schuld an diesen Zuständen geben, im kaufmännischen Leben haben sie sich dermafeen eingebürgert, dafe es nicht so leicht ist, sie wieder auszurotten. Ich behaupte ohne weiteres, dafe gerade die Warenhäuser einen 1) Siehe UHRMACHERKUNST 1933, Nr. 30, S. 410. 2) Siehe UHRMACHERKUNST 1933, Nr. 4, S. 41: „Uber das Ordnungsstrafrecht des Innungsvorslandes in Wettbewerbs sachen." grofeen Teil der Schuld an diesen Zuständen haben. Es gab Kollegen, die von diesem bösen Beispiel angesteckt wurden und nun ebensowenig wahrhaftig blieben wie ihre Lehrmeister. Auch die Rabattgewährung aus diesem oder jenem Anlafe, aber zum Schaden der Kollegen, ist eines dieser Übel, denen unbedingt der Garaus ge macht werden mufe. Sie alle beruhen mehr oder weniger auf Schwindel. Die Leidtragenden sind die Käufer, mehr aber noch die Kollegen. Es wird nicht leicht sein, diese Übelstände auszurotten, besonders auch deshalb nicht, weil das Publikum diesen Schwindel unterstüfet. Wie die Fliegen auf den Leim, so geht das Publikum auf diese schwindelhaften Inserate ein. Schuld daran ist die falsche Einstellung des Käufers, vor allem des Beamten, dem Geschäftsmann gegenüber, die sich heute grundlegend zu ändern hat und ändern wird. Mir wurde oft nach gewiesen, dafe der oder jener Beamtenkollege eine ganz besonders günstige Einkaufsquelle entdeckt hatte. Das war natürlich kein offenes Ladengeschäft, „denn bei diesen sind die Preise selbstverständlich schon infolge der hohen Mieten und sonstigen Unkosten zu hoch“, sondern es handelte sich meistens um ein Hintertreppengeschäft, das sich stolz „Fabrikniederlage" oder so ähnlich nannte, es konnte auch eine Versandfirma sein, immer aber waren die Waren hier angeblich 30 — 50 °/ 0 niedriger im Preis als in offenen Geschäften. Hier mufe aufklärend gearbeitet werden, alle unlauteren Inserate und sonstigen Empfehlungen müssen auf das schärfste bekämpft werden. Auch die zum Schüfe des gewerblichen Mittelstandes erlassenen Bestimmungen werden vielfach als preis verteuernd angesehen. Wenn durch diese Bestimmungen in einzelnen Fällen erreicht wurde, dafe unwürdige Preis festsetzungen beseitigt wurden, was, nebenbei bemerkt, wohl zu den allergröfeten Seltenheiten gehören dürfte, so kann auch dagegen geltend gemacht werden, dafe der Beamte, Angestellte und Arbeiter durch Tarifverträge geschüfet ist. Warum soll dem Gewerbetreibenden nicht in dieser Hinsicht ein Schüfe gewährt werden? Der An gestellte oder der Arbeiter darf nicht unter Tariflohn beschäftigt werden. Warum soll dem mittelständlerischen Gewerbetreibenden nicht ein geringer Schüfe in der Weise zuteil werden, dafe kein Berufsangehöriger unter einem zu bestimmenden Mindestpreis arbeiten oder liefern darf? Grundsafe mufe sein und bleiben: Für jede Leistung angemessene Gegenleistung. Wenn wir danach handeln, dann hören auch viele Klagen über minderwertige Arbeiten auf, dann wird auch das kaufende Publikum zu uns stehen und unsere Forderungen als gerechtfertigt anerkennen. Zuerst müssen wir an uns selbst arbeiten, unsere Reihen säubern, unlautere Elemente fernhalten, unserem Nachwuchs eine gediegene Ausbildung vermitteln und unerbittlich gegen diejenigen vorgehen, die glauben, auf Kosten der redlichen Kollegen Geschäfte machen zu können. Es ist sehr vieles im Aufbau begriffen, unsere Pflicht und Schuldigkeit ist es, hier fleifeig mitzuarbeiten, denn die gebratenen Tauben fliegen auch in Zukunft nicht in der Luft herum. Bei einem solchen Neuaufbau, wie er in unserem Vaterlande vor sich geht, darf niemand müfeig beiseite stehen, jeder mufe nach seiner Begabung mit- arbeiten am Aufbau, zum Nufeen der Allgemeinheit. (V/189) W. Fleisch.
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