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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 34 (18. August 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Arbeit der Geschäftsstelle
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- ArtikelAn die deutschen Uhrmacher 447
- ArtikelDer Zentralverband auf der Leipziger Herbstmesse 448
- ArtikelWir stellen vor 449
- ArtikelDie Messe und unser Fach 449
- ArtikelUnkenntnis schützt nicht vor Strafe 450
- ArtikelUhrenfenster, die beachtet werden 450
- ArtikelAus der Arbeit der Geschäftsstelle 452
- ArtikelVerschiedenes 453
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 454
- ArtikelGeschäftsnachrichten 457
- ArtikelBüchertisch 458
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 459
- ArtikelZur Zulassung von Hakenkreuzschmuck 459
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 459
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 460
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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452 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 34 Aus der Arbeit der Geschäftsstelle 39. Mit dem Wirtschaftsverband bzw. dem neuen Vorsibenden, Herrn Emil Speck, wurde die Fühlung aufgenommen und verein bart, dab in nächster Zeit eine Aussprache stattfinden soll. (Sie hat am 7. August stattgefunden.) 40. Klagen gingen uns zu über Sparuhren-Versicherungen. Offenbar bemächtigen sich immer mehr Versicherungen der Sparuhren. Darin liegt eine gewisse Gefahr für den Uhren handel, gegen die allerdings gegenwärtig kaum Mittel zur Ver fügung stehen. 41. Bei einem Kollegen war beanstandet, dab er in seinem Schaufenster ein Schild angebracht hatte: „Uhren werden nicht gereinigt — sondern repariert.” Der Text des Schildes wäre nicht zu beanstartden, wenn er im Rahmen einer besonderen Reparaturwerbung verwandt wäre. Bedenken bestehen natürlich, wenn derartige Schilder auberhalb einer Spezialwerbung ver wandt werden, so dab der Eindruck hervorgerufen wird, als wenn in den anderen Geschäften die Uhren nur gereinigt und nicht repariert werden. Wir haben empfohlen, dab man gerade jebt alles vermeiden solle, was das kollegiale Zusammenarbeiten stören kann. 42. Bezüglich der Versandhaus - Anzeigen sind mehrfach Schritte bei den Zeitschriften unternommen worden. Wirksam kann man gegen diese Anzeigen nur vorgehen, wenn es gelingt, den Anzeigenden wegen unlauteren Wettbewerbs zu verfolgen. 43. Verschiedentlich mubten wir einige Kollegen verwarnen, in ihrer Reklame vorsichtig zu sein und Übertreibungen zu ver meiden. 44. An verschiedene Innungen wurde Auskunft über die Be kämpfung von Schleuderpreisen bei Reparaturen gegeben. Bei den Innungen, die seinerzeit vom Zentralverband gegründet wurden, ist in § 10 der Sabung eine Bestimmung enthalten, dab das öffentliche Anbieten von Reparaturpreisen, die unter den ortsüblichen liegen, gegen die Standesehre verstöbt. Auf Grund dieser Bestimmungen kann durch Ordnungsstrafen vorgegangen werden, auberdem wurde auf die Stellungnahme des Einigungs amtes der Berliner Industrie- und Handelskammer hingewiesen. Bei dieser Gelegenheit möchten wir erneut darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, dab sachverständige Beisiber aus dem Uhrmachergewerbe für die Einigungsämter von den Innungen be nannt werden. 45. Das kostenlose Anbieten von Gravierungen bei Trau ringen, Löffeln usw. ist verboten, da es eine unerlaubte Zugabe darstellt. Nach dem Beschluß der Reichstagung handelt es sidi hier nicht um eine handelsübliche Zugabe. 46. In einem Konkursverkauf wurde Beschwerde eingelegt, da das Geschäft von dem Konkursschuldner in den gleichen Räumen fortgesebt wurde. 47. Gegen eine Besteck-Versandfirma wurde Strafantrag gestellt. 48. Bezüglich der Pfandleihen wurde weiteres Material ge sammelt, da beabsichtigt ist, gegen unzuverlässige Pfandleihen vorzugehen. 49. Mit einer Bank wurde wegen des Verkaufs und der Ver wertung von verpfändeten Uhren verhandelt, damit eine gröbere Schädigung der Kollegen vermieden würde. 50. Einem Strafantrag, der von den Pforzheimer Double fabrikanten gegen ein Einheitspreisgeschäft gestellt wurde, schlossen wir uns an. 51. Verschiedene Beschwerden gingen uns zu, dab die Zu gabefirmen versuchen, ihren Bestand an Uhren abzuseben. Be kanntlich tritt am 1. September das völlige Zugabeverbot in Kraft. 52. Mit der Oberpostdirektion Dresden wurde wegen des Uhrenhandels eines Postbeamten Beschwerde geführt. 53. Auf eine Anfrage wurde mitgeteilt, dab Aufdrucke, wie: Alpaka-Silber usw., unzulässig sind. Wir konnten auf den Auf- sab in Nr. 15/1933 der UHRMACHERKUNST verweisen. 54. Ein Prospekt der Kaffee-Firma Haag wurde dem Reichs ausschub für das Zugabeverbol zur weiteren Verfolgung über geben. 55. Eine Industrie- und Handelskammer wurde aufmerksam gemacht auf Anzeigen einer Firma, die sidi unzulässigerweise „Fabrik" nennt. 56. Eine Anfrage, ob bei Lehrlingsprüfungen das Aufsehen einer flachen oder Breguet-Spiralfeder gefordert werden kann, wurde dahin beantwortet, dab es zweckmäbig ist, eine flache Spiralfeder zu fordern und bei der Meisterprüfung eine Breguet-Spiralfeder. 57. Bezüglich der Lehrzeit für das Uhrmacher- und Optiker gewerbe haben wir uns auf den Standpunkt gestellt, dab, wenn die Lehrzeit in einem Betriebe erfolgt, nach drei Jahren die Uhrmachergehilfen-Prüfung und nach weiteren zwei Jahren die Optikerprüfung abgelegt werden kann, und dab bezüglich dieser Regelung kaum Schwierigkeiten bezüglich der Handwerkskammer gemacht werden dürften. 58. Ein längerer Briefwechsel wurde geführt wegen eines Falles von Lehrlingszüchterei. Auf unsere Veranlassung hat die betreffende Handwerkskammer beschlossen, dab nur zwei Lehr linge zur gleichen Zeit gehalten werden dürfen. 59. Einem Kollegen wurde Auskunft gegeben, dab ein Lehr ling, der für sich pfuscht und Ware verkauft, sich der Untreue nach § 127 a und b der Gewerbeordnung schuldig macht, und dab ein derartiges Verhalten, wenn es nadi Verwarnung nicht geändert wird, zur sofortigen Entlassung berechtigt. 60. Mehrfach wurden Auskünfte über das neue Geseb über den Schuldnerschub gegeben. 61. In einer Streitsache zwischen einem Uhrenfabrikanten und einem Kollegen wegen einer technischen Frage wurde ver mittelt und eine Einigung erzielt. 62. Für den Sliftungsausschub der Uhrmacherschule Glas hütte (Sachsen) schlug die Stadtverwaltung eine Reihe von Per sönlichkeiten vor. Wir haben unsere Wünsche in der Besebung des Stiftungsausschusses geäubert, die dann auch von der Stadt verwaltung berücksichtigt wurden. 63. Verschiedentlich wurde bei uns angefragt, ob der Uhr macher gezwungen werden kann, einer Einzelhandelsorganisation anzugehören. In den verschiedensten Städten wurde dieser Ver such unternommen. Wir haben die Kollegen dahin unterrichtet, dab sie durch die Innung über den Landesverband im Zentral verband und durch diesen wiederum dem Reichsstand angegliedert sind und dab eine doppelte Organisation nicht in Frage kommt. Alle Versuche, unsere Kollegen in weitere Organisationen hineinzuzwingen, seien abzulehnen. 64. Mit einer Grobhandlung wurde ein längerer Schriftwechsel geführt, da diese Grobhandlung offenbar über einen Strohmann ein Einzelhandelsgeschäft betreibt. Die Angelegenheit wird in den Verbandsnachrichten bekanntgegeben. 65. Auskunft wurde gegeben über die Buchführung beim An kauf von Gold. Es ist notwendig, dab beim Ankauf von Gold ge naue Aufzeichnungen gemacht werden. Zweckmäbig eingerichtete Ankaufsbüdier werden durch die Geschäftsstelle geliefert. 66. Sehr viele Anfragen mublen beantwortet werden wegen des Verkaufs von Schmuck mit nationalen Symbolen. In Ge meinschaft mit dem Verband der Grossisten des Edelmetall gewerbes ist beantragt worden, dab die Angelegenheit in Pforzheim, wo der Schmuck hergestellt wird, geregelt wird. Es ist hier ein Ausschub ernannt worden, der in Gemeinschaft mit der Polizeibehörde zu entscheiden hat, damit beanstandeter Schmuck nidit in den Handel kommt. Diese Regelung wird in diesen Tagen in Kraft treten. Bei Beanstandungen von seiten der Polizei ist hierauf hinzuweisen. 67. Ein Kollege fragte an, ob seine Münzensammlung, in der ältere Goldmünzen, etwa aus dem 17.Jahrhundert, enthalten sind, auf Grund der geseblidien Bestimmungen anmeldungspflichtig wäre. Audi derartige Sammlungen, soweit sie aus Goldmünzen be stehen, sind anmeldungspflichtig, doch ist die Reichsbank bereit, diese Münzen auf Antrag freizugeben, sofern der Sammlerwert den Goldwert erheblidi übersteigt. Im übrigen sind alle deutschen auber Kurs gesebten Goldmünzen und alle ausländischen Gold münzen anmeldungspflichtig. Nicht anmeldungspflichtig sind die als geseblidies Zahlungsmiltei heule noch geltenden 10- und 20-Mark-Slücke in Gold. 68. Dem Zentralverband Sdiweizer. Uhrmacher gaben wir Auskunft über die geseblidien Bestimmungen bezüglich des Uhren gewerbes, da auch gleiche Bestrebungen in der Sdiweiz bestehen, für den Uhrenhandel und für die Ausübung des Uhrengewerbes einen geseblidien Schub zu erreichen. 69. Den Wirtschaftsverband der Deutschen Uhrenindustrie haben wir darauf aufmerksam gemacht, dab in neuerer Zeit bei Küchenmöbeln Küchenuhren mit Einsteckwerken verwandt werden, so dab die Küchen komplett mit diesen Uhren geliefert werden. Wir haben den Wirtschaftsverband darauf hingewiesen, dab darin nidit nur eine Schädigung der Industrie, sondern auch des Publikums liegt und dab soldie Lieferungen eingestellt werden müßten. 70. Einem Kollegen wurde Auskunft gegeben über eine Bau sparkasse, bei der wir den Stand auf Grund der eingesandten Unterlagen nachprüfen konnten. Im allgemeinen ist es not wendig, dab unsere Kollegen sidi bei Beteiligungen an Genossen schaften u. dgl. genau überlegen, weldie Verpflichtungen sie für die Zukunft eingehen. 71. Auf eine Anfrage bezüglidi der staatlichen Zuschüsse für Inslandsebungsarbeiten an Gebäuden wurde geantwortet, dab mit der Inangriffnahme der Arbeiten nicht gewartet zu werden braudit, bis über den Antrag entschieden ist, sondern dab die Arbeiten vorher in Angriff genommen werden können. 72. Einem Sachverständigen des Finanzamtes wurde Auskunft über die im Uhrengewerbe üblichen Richtsäbe für die Einkommen steuer gegeben. Das Material ist vertraulicher Natur und kann nicht veröffentlidit werden. (f-ortse|>ung folgt)
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