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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 36 (1. September 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Arbeit der Geschäftsstelle (Schluß)
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- ArtikelDer Uhrmachermeister als erster Arbeiter seines Betriebes 473
- ArtikelÜbler Geschmack an silbernen Bestecken - Die Beseitigung jetzt ... 474
- ArtikelDie Uhrmacher auf der Leipziger Herbstmesse 475
- ArtikelAus der Arbeit der Geschäftsstelle (Schluß) 477
- ArtikelSteuerfragen 478
- ArtikelSprechsaal 479
- ArtikelVerschiedenes 479
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 482
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 482
- ArtikelGeschäftsnachrichten 484
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 485
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 485
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 485
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 486
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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478 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 36 Warenhäuser voraussichUich in der Lage sind, die billige Taschen uhr anzubieten, während sie an den Uhrmacher nicht mehr ge liefert wird. 101. Mit einer Firma Stuke, Berlin, die Ascher anbietet unter Zusicherung des Alleinvertriebes, wurde verhandelt, da die gemachte Zusage den Kollegen gegenüber nicht eingehalten wurde. 102. Verschiedene Anfragen wegen der Umstellung von Dollarlebensversicherungen auf Reichsmark wurden in der Weise beantwortet, daß versucht werden soll, diese Versicherungen auf Feingoldbasis umzustellen. Das ist, wie uns die Kollegen mit- teilten, auf Grund unserer Ratschläge auch erreicht worden. 103. Mit verschiedenen Bezirken wurde Fühlung genommen wegen Neuerrichtung von Zwangsinnungen. 104. Ferner wurde Auskunft gegeben über Richtpreise für Trauringe. Für Berlin sind folgende Richtpreise festgelegt worden: 333/000 - 2,50 Ml das Gramm, 585 000 - 3,50 „ 900/000 - 4,50 „ 105. Verschiedene Anfragen wegen der Verwertung von nicht abgeholten Uhren veranlagten uns, erneut einen aufklärenden Aufsaß nach den Erfahrungen von Herrn Dr. Felsing (Berlin) in Nr. 23 der UHRMACHERKUNST zu veröffenllichen. 106. Einer Organisation wurde Auskunft gegeben über die Bekämpfung des Beamtenhandels in Amtsräumen. 107. Verschiedentlich wurden auch Ratschläge gegeben wegen der kommenden Handwerkerkarte. Es wurde empfohlen, vorsorglich die Eintragung in die Handwerkerrolle für die Hand werke, die ausgeübt werden, vornehmen zu lassen. 108. In einer Fachzeitung war eine Anzeige erschienen, in der ein Gehilfe gesucht wurde, der sich mit Kapital am Geschäft beteiligen sollte. Wir haben vor der Aufnahme derartiger An zeigen gewarnt. 109. Mit der WMF. wurde mit dem Industrie- und Handels kammertag mit verschiedenen Verbänden verhandelt, ohne daß ein Ausgleich gefunden wurde. Der Kampf gegen die Maß nahmen der WMF. wird von uns unverändert fortgeführt, und zwar in Gemeinschaft mit den anderen beteiligten Verbänden des Einzelhandels. 110. In einer Einbruch-Diebstahl-Versicherung wurde Aus kunft über die Rechtsverhältnisse der Versicherung bei Verlegung des Geschäftslokales gegeben. Die Verlegung muß selbstver ständlich der Gesellschaft sofort gemeldet werden. Wenn sich die Versicherung nicht bereit erklärt, die Versicherung fortzu- seßen, muß auch die anteilig Prämie zurückgezahlt werden. 111. Auf Anfrage über die zu treffenden Maßnahmen beim Verkauf von Schmuck in öffentlichen Lokalen usw. wird auf unser Merkblatt über Hausieren usw. hingewiesen. Dieses Merkblatt steht den Kollegen — insbesondere den Organisationen — kosten los zur Verfügung. 112. Bezüglich des Betriebsvergleichs wurde in vielen Fällen mit einzelnen Teilnehmern in Verbindung getreten, um auf Un stimmigkeiten aufmerksam zu machen. So erweist sich der Be triebsvergleich als starke Stüße für den einzelnen Teilnehmer. Die Ergebnisse im Betriebsvergleich sind außerdem gerade in der leßten Zeit außerordentlich wichtig. Es ist festzustellen, daß der katastrophale Umsaßrückgang bis März einer stabilen Umsaß- entwicklung Plaß gemacht hat. 113. Wegen der Preisstellung an Warenhäuser wurde ein sehr dringlicher Briefwechsel mit dem Wirtschaflsverband der Deutschen Uhrenindustrie geführt. Die ganze Frage soll in einer persön lichen Aussprache weiter behandelt werden. Auf jeden Fall muß die Bevorzugung der Warenhäuser gegenüber den Fachgeschäften endlich aufhören. 114. In einem Innungsbericht war gesagt worden, daß bei Umsäßen unter 5000 JM auf Antrag die Umsaßsteuer erlassen wird. Der Bericht veranlaßte Anfragen an uns. Der Bericht entspricht nicht den Tatsachen. Die seit 1. Juli 1931 bei Umsäßen unter 5000 Ml eingeführte Freigrenze ist bekanntlich mit dem 1. Juli 1932 wieder in Wegfall gekommen. Allgemein können zwar Steuern beim Vorliegen besonderer wirtschaftlicher Notlage aus Billigkeitsgründen erlassen werden. Ein Erlaß der Umsaßsteuer wird indessen mit Rücksicht auf ihren Charakter nur selten Vor kommen. Keineswegs trifft es zu, daß etwa allgemein diese Steuer bei Umsäßen unter 5000 Mt auf Antrag erlassen wird. Wer im Jahre 1932 nach seiner Steuererklärung unter 5000 Ml geblieben ist, ist umsaßsfeuerfrei für den auf das erste Halb jahr fallenden Umsaß. Die hierfür gezahlte Umsaßsteuer wird dann durch das Finanzamt anderweitig zur Verredinung ge bracht. 115. Einer Firma wurde Auskunft gegeben über die Ein treibung von Außenständen in Polen. (1/200) W. König. iiiiiiiiiiiimiiimiiiimimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimmiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung. Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Steueramnestie und freiwillige Spende Die Steueramnestie durch Selbstanzeige (siehe UHR MACHERKUNST 1931, Nr. 36) befreite nicht nur von Strafen für Steuerzuwiderhandlungen, sondern auch in weitgehendem Maße von Steuernachzahlungen. Als Gegen leistung für die Anzeige wurde der Erlaß der Steuern in der Vergangenheit und der verwirkten Steuerstrafen zu gesichert. Nachzahlungen kamen praktisch bei der Ein kommensteuer nur für das Kalenderjahr 1930 in Betracht. Die Amnestieanzeige stellte die nachträgliche Steuer erklärung dar. Daher können die auf Grund der Amnestie anzeige nachgeforderten Steuern nicht als hinterzogene Steuern angesehen werden, so daß auch die nachträg liche Abforderung von Verzugszinsen und Verzugs zuschlägen nicht gerechtfertigt ist. Wir machen nochmals auf die durch das Arbeits- spendengeseß, worüber wir in Nr. 25 der UHRMACHER- KUNST 1933 eingehend berichteten, gebotene Gelegenheit, Straffreiheit wegen Steuerzuwiderhandlung zu er reichen, besonders aufmerksam. Straffreiheit tritt ein, wenn 50°/ 0 des hinterzogenen Steuerbetrages durch den Betrag des Spendenscheines gedeckt sind. Die Spende muß spätestens im ersten Kalendervierteljahr 1934 ge leistet sein, in welchem Falle noch ein Aufgeld von 15 °/ 0 der Spende gewährt wird. Bei Zahlung der Spende vor dem 1. Oktober 1933 erhöht sich das Aufgeld auf 25°/ 0 , bei Zahlung im vierten Kalendervierteljahr 1933 auf 20°/ 0 . Zum Unterschied von den Amnestievorschriften des Jahres 1931 befreit die Spende nicht von Steuernach zahlungen, wohl aber von der Strafe. Auf die Steuer nachforderungen kommen jedoch der Betrag des Spenden scheines zuzüglich Aufgeld (25, 20 bzw. 15°/ 0 ) zur Ver rechnung. Wer also bis 1. Oktober 1933 freiwillig spendet, spart immerhin doch ein Viertel der etwa später gestellten Steuernachforderungen. * Welcher Zeitpunkt ist bei der Vermögensteuer für die Frage der erhöhten Freigrenze hinsichtlich des Lebens alters maßgebend? Nach dem Vermögensteuergeseß vom Jahre 1925 war der für die Veranlagung maßgebende Zeitpunkt, an dem die persönlichen Vorausseßungen der Vermögen steuerbefreiung z. B. hinsichtlich des Lebensalters erfüllt sein mußten, der Hauptfeststellungszeitpunkt. Für die Jahre 1928, 1929 u. 1930 war dies der 1. Januar 1928, denn der mit diesem Zeitpunkt beginnende Hauptfest stellungszeitraum wurde auf die Jahre 1929 u. 1930 aus gedehnt. Wer demnach am 1. Januar 1928 nodi nicht 60 Jahre alt war, konnte die erhöhte Freigrenze von 20000 bzw. 30000 Ml (die allgemeine Freigrenze war für diese Jahre noch 5000 Ml) nicht beanspruchen, wenn er im Laufe der Jahre 1928 u. 1929 das Alter von 60 Jahren erreicht hatte. Durch das Geseß vom Jahre 1931 wurde die generelle Freigrenze von bisher 5000 Ml auf 20000 Ml sowie die für über 60 Jahre alte Personen einheitlidi .auf 30000 7?)/, falls leßtes Einkommen 4000 Ml nicht überstieg, erhöht. Für die Altersfrage ist ferner nicht mehr der Zeitpunkt der Vermögenfeststellung (1. Januar 1931), sondern der
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