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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 36 (1. September 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- ArtikelDer Uhrmachermeister als erster Arbeiter seines Betriebes 473
- ArtikelÜbler Geschmack an silbernen Bestecken - Die Beseitigung jetzt ... 474
- ArtikelDie Uhrmacher auf der Leipziger Herbstmesse 475
- ArtikelAus der Arbeit der Geschäftsstelle (Schluß) 477
- ArtikelSteuerfragen 478
- ArtikelSprechsaal 479
- ArtikelVerschiedenes 479
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 482
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 482
- ArtikelGeschäftsnachrichten 484
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 485
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 485
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 485
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 486
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 36 DIE UHRMACHERKUNST 479 'Stver. n sich ortzu- n. 1 beim unser tkblatl osien- Fällen jf Un- sr 6e- ehmer. in der afe der Imsafc. n sehr ilschen ersön- >11 mu| Fällen afe bei n wird isprichl i unter i 1. |uli i zwar ge aus bsleuet :n vor- i diese n wird. noon; : Halb-1 er wird ng ge- iie Ein-1 ömg. enden- ir Ver- ■eiwillig I r etwa für die | Lebens’ re 101 jnkt, inögen-1 Für dit jr 10 uplfesl-1 30 aus I di aichtl ize w»l war I wenn ä| i0 Jahrcl lenei jwie ■rtlkl diel erhoi /eilP^’ Beginn des Rechnungsjahres (1. April) entscheidend. Wer am 1. April 1933 über 60 Jahre alt war und z. B. im Juli 1932 das 60. Jahr erreichte, bleibt ab 1. April 1933 ver mögensteuerfrei, wenn sein festgestelltes Vermögen 30000 JM nicht übersteigt. Unterschied zwischen laufendem und Herstellungsaufwand bei Gebäuden Es kommt nicht darauf an, ob ein gegenüber dem bisherigen Zustand des Gebäudes wertvollerer geschaffen wird. Maßgebend ist vielmehr, ob im ganzen gesehen die Aufwendungen wirtschaftlich noch laufende, in ge wissen Zeitabschnitten wiederkehrende sind oder ob durch die Aufwendungen der Gesamtcharakter des Hauses wesentlich verändert wird. (Urt. d. RFH. vom 14.3.33, VI A 136/33.) * Eine Erbengemeinschaft, die den Gewerbebetrieb des Erblassers fortsebb kann als offene Handelsgesellschaft angesehen werden Die Erbengemeinschaft ist als solche weder eine offene Handelsgesellschaft noch eine sonstige Gesell schaft des Handelsrechts, bei der die Miterben als Mit unternehmer anzusehen wären; sie ist lediglich eine Zu fallsgemeinschaft. Gehört allerdings zur Erbmasse ein gewerbliches Unternehmen, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäfts betrieb erfordert, und wird dieses Geschäft von der Erbengemeinschaft nicht nur vorübergehend, sondern für lange Zeit weiter betrieben, so ist die Erbengemeinschaft in Ansehung dieses Unternehmens steuerlich als offene Handelsgesellschaft zu behandeln. Der Wert der wirt schaftlichen Einheit des Betriebsvermögens ist daher in solchen Fällen nicht getrennt für jeden Teilhaber der Erben gemeinschaft, sondern einheitlich für die Gemeinschaft als offene Handelsgesellschaft festzustellen. (Urt. d. RFH. vom 23.2.33, IIIA 2/33.) Zum Vermögen der offenen Handels gesellschaft gehören nur solche Gegenstände, die dem Gewerbebetrieb dienen. Der Anteil am Geschäftsgewinn ist bei jedem Mit erben als persönliches gewerbliches Einkommen ein kommensteuerpflichtig. Verlustabschlub ist unmittelbar persönlicher gewerblicher Verlust, den die Beteiligten anteilig bei ihrem sonstigen Einkommen abziehen können. Gesellschaftssteuer bei Umschichtung der Anteile unter den Gesellschaftern Wenn die beiden Gesellschafter einer offenen Handels gesellschaft vereinbaren, das Verhältnis ihrer Anteile am Gesellschaftsvermögen zu ändern, so unterliegt dies der Besteuerung nach dem Kapitalverkehrsteuergeseb- Die Steuer beträgt 5 vom Tausend des Wertes des überlassenen Gesellschaftsrechts. Der Wert ist schätzungsweise zu er mitteln, wobei die geschäftliche Lage der Gesellschaft und die Möglichkeit ihrer künftigen Entwicklung mit in Anschlag zu bringen ist. (Urt. d. RFH. vom 19. 10. 32, II A 510 31.) Steuertermine für September 1933 Reichssteuern 5. Sepibr.: Abführung der Lohnsteuer für die Zeit vom 16. bis 31. August, der Ehestandshilfe und der Abgabe der Arbeitslosenhilfe. Voranmeldung und Vorauszahlung der Umsabsteuer für Monat August. Schonfrist bis 17. September. Einkommensteuer-Vorauszahlung für drittes Quartal. Lohnsteuer, Ehestandshilfe und Arbeitslosenhilfe. Gewerbesteuern Württemberg: Monatlich. Bayern: Vierteljährlich. Sachsen: Vierteljährlich. Preujjen: Eventuell Lohnsummensteuer. 11- 11. 20. 8. Septbr 11- 15. „ 15. IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIM llllllllllllllllllllllllllllllllllll III lllllllllllllll llllll lllllllll III lllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllltlllllllllllllllll Sprechsaal WMF.-Fabrikate Der Artikel des Herrn Heinz Hölscher (Solingen) trifft das Richtige, seine Ausführungen sind zu begrüben. Ich möchte nur noch folgendes ausführen: Herr Hölscher bemerkt, da| leider noch manche Geschäftsinhaber durch laufende Geschäftsverbindlichkeiten Verpflichtungen der WMF. haben, und das ist leider richtig. Ich gehöre nicht zu diesen, doch mich trifft es in anderer Weise. Seit über 30 Jahren habe ich die Waren der WMF. propagiert und für meine kleine Stadt X von 8000 Einwohnern (vor dem Kriege in Korpuswaren, nach dem Kriege in Be stecken) ganz nette Umsäbe getätigt. Schon seit Jahren trug ich mich mit dem Gedanken, eine Änderung vor zunehmen. In Korpuswaren habe ich es getan, aber in Bestecken ging es bisher nicht. Immer wurden Besteck teile oder auch Muster verlangt, die Kunden bei Bekannten gesehen hatten. Trobdem ich die Modelle der WMF. zurückhielt, blieb, um mir das Geschäft nicht entgehen zu lassen, mir nichts weiter übrig, als die WMF.-Besteckmuster vorzulegen. — Wer könnte mir einen Weg zeigen, wie ich loskomme? Wenn auch der Umsab, den ich mit der WMF. mache, nicht mehr so grob ist, halte ich doch mein Standesbewubtsein so hoch, dab ich das Gebaren der WMF. verabscheuen mub- Mich persönlich trifft es ja auch nicht so wie Herrn Hölscher und hundert andere. (V/170) A. iiiimiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimimmiimmmmmmiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiimiiiiiiiiNiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Verschiedenes Jern Was ist Gold im Sinne der Devisenverordnung vom 23. Mai 1932? Nach einer Auskunft der Reichsbank ist als Gold im Sinne der Devisenverordnung anzusehen: auber Kurs geseble Goldmünzen, Feingold und legiertes Gold, roh oder als Halb fabrikat. Für Bruchgold, das üblicherweise von den Uhrmachern und Goldschmieden zur Anfertigung von Trauringen usw. ver wendet wird, besteht eine Anbietungspflicht der Reichsbank gegenüber weder nach Artikel 1 § 1 (2) d der Durchführungs verordnung zur Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 23. Mai 1932, nodi nach § 1 Abs. 1 Ziff. 2, § 3 Abs. 1 Ziff. 5 des Gesebes gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft vom 12. Juni 1933 (siehe auch Nr. 35, S. 467 der UHRMACHERKUNST). (VI 1/658) Die Schweizer Uhreneinfuhr um 73%, die -ausfuhr um 10,5% gegenüber dem Vormonat zugenommen. Mengenmäbig ist der Aubenhande! im Vergleich zum Vormonat und Vorjahr beträchtlich gesliegen. Im Juli 1933 wurden 46071 Stück Uhren und 223 dz Uhrwaren im Gesamtwert von 563285 Fr. eingeführt gegen 34007 Stück und 212 dz = 325742 Fr. im Juni 1933 und 12053 Stück und 114 dz = 143394 Fr. im Juli 1932. Ausgeführt wurden im Juli 1933 918183 Stück Uhren und 112 dz im Werte von 7224830 Fr. gegen 824506 Stück und 108 dz = 6529871 Fr. im Juli 1933 und 614145 Stück und 82 dz = 6057402 Fr. im Juli 1932. Hauptimporteure waren im Juli 1933 Deutschland mit 39408 Stück und Belgien mit 1297 Stück, Hauptabnehmer war Grobbritannien mit 314406 Stück, China mit 66831 Stück und Frankreich mij 56283 Stück. Auf die einzelnen Warengruppen verteilt sich der schweizerische Uhrenaubenhandel im Juli wie folgt (siehe S. 480).
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