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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (8. September 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Arbeit der Geschäftsstelle
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- ArtikelDes Deutschen Handwerks neuer Geist 487
- ArtikelAus der Arbeit der Geschäftsstelle 487
- ArtikelSchmuckausstellung bei Modevorführungen des Deutschen Modeamtes 489
- ArtikelZeitschriftenschau 490
- ArtikelSteuerfragen 492
- ArtikelSprechsaal 492
- ArtikelVerschiedenes 493
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 495
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 495
- ArtikelGeschäftsnachrichten 496
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 497
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 497
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 497
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 498
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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488 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 37 Grüße und Wünsche übermittelt, weil wir zu unserem Bedauern mdit in der Lage waren, der Einladung zu folgen. 120. Auf eine Anfrage teilten wir mit, daß beim Ankauf von Allgold die Führung eines Ankaufsbuches notwendig ist und auch im eigenen Interesse liegt, um Hehlereianklagen aus dem Wege zu gehen. Es ist verboten, Edelmetalle von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu erwerben. 121. Eine Uhrenfabrik in der Schweiz hatte versucht, Uhren im Werte von über 100000 7?)/ in der Weise zu verkaufen, daß Hypothekenbriefe in Zahlung genommen wurden. In der An gelegenheit ist ein Gerichtsstreit entstanden. Eine der Parteien trat uns die Akten übersandt, so daß wir Kenntnis von diesem merkwürdigen Geschäft bekamen. Wir haben uns mit der be treffenden Uhrenfabrik in Verbindung geseßt, die bisher eine aus weichende Antwort gab. Die Angelegenheit werden wir weiter verfolgen. 122. Einem Unferverband wurde ein ausführliches Gutadden, Eilialsteuer betreffend, erteilt. Wir werden uns mit den Spißen- behörden in Verbindung seßen, damit die Absicht und der Zweck der Fihalsteuer audi erreicht wird. 123. Gegen einen Kollegen wurden wegen einer abgegebenen Taxe Schadensersaßansprüdie gestellt, weil behauptet wurde, daß eine unriditige Sdiäßung vorliegt. Dem Kollegen wurden Rat- sdiläge über sein Verhalten erteilt. Das’Vorliegen einer bewußt unrichtigen Taxe kann natürlich nur durdi ein zweites Sadi- verständigengutachten festgestellt werden. 124. Ein Käufer verweigerte die Restzahlung für eine Utir, die vor längerer Zeit gekauft wurde, mit der Begründung, daß die Uhr Fehler macht. Der Kunde kann die Restzahlung mdit verweigern. Innerhalb der Garantiefrist kann er verlangen, daß Mängel, die sidi an der Uhr zeigen, abgestellt werden. 125. Wegen des Verkaufs von Uhren und Sdimucksachen durdi die l.-G. Farbenmdustrie nahmen wir erneut die Ver handlungen auf. Es ist uns zugesagt worden, daß nunmehr im September die schon für April in Aussidit genommene Ausspradie stattfinden soll. 126. Durch eine Lieferfirma wurde uns die Anfrage nach Zugabeuhren zugeleitet. Wir haben die anfragende Firma darauf aufmerksam gemacht, daß am 1. September ein völliges Zu gabe verbot in Kraft tritt. 127. Am 7. August fand eine Besprechung mit dem Vor sitzenden des Wirtschaftsverbandes und dem Vorsitzenden des Uhrengrossistenverbandes unter Teilnahme des Vorsitzenden des Zentralverbandes statt. Es wurden insbesondere die Warenhaus frage erörtert sowie grundsätzliche Fragen der Berufspohtik. Für die Erledigung der Preisstellung an Warenhäuser und Fach geschäfte wurde eine letzte Frist bis zum 1. Oktober vereinbart. 12Ö. Durch die Änderung des Preußischen Stempelsteuer gesetzes sind auch unsere Kollegen und ihre Lieferanten betroffen Unser Steuersyndikus wurde deshalb beauftragt, einen auf klärenden Aufsatz über die Stempelsteuerpflicht zu veröffent lichen. Das ist inzwischen in Nr. 35, S. 466, der UHRMACHER- KUNST geschehen. 129. Der Verband der Uhrmacher der Lausitz lud zur Teil nahme an seinem Verbandstag am 20. September ein. Da er sich bereit erklärte, die Kosten zu tragen, wurde die Zusage gegeben, daß der Vorsißende unseres Verbandes, Kammer präsident Ziepel, an der Verbandstagung teilnehmen wird. 130. Auf Grund unseres Aufrufes über die „Wipag” (Wirt schaftliche Propaganda G. m. b. H.) ist uns weiteres Material zu gegangen. Vor Abschluß von Verträgen mit der „Wipag" seßen sich die Kollegen in ihrem eigenen Interesse mit der Geschäfts stelle in Verbindung. 131. Wegen Übertreibungen in der Reklame wurde ein Kollege zunächst verwarnt. Da der Kollege einer Markenuhren- Organisation angehört, wurde auch diese entsprechend ver ständigt. 132. Ein Kollege hatte den Mauthe-Leisegang-Wecker mit Leuchtzahlen zum Preise von 9,50 7?)/ ausgestellt. Da offenbar ein Irrtum vorlag, wurde der Kollege aufmerksam gemadit, daß der festgeseßte Preis 10,50 7?)/ beträgt. Bekanntlich ist der Zentralverband gezwungen, gegen Unterbietungen der fest gelegten und gesdiüßten Uhrenpreise geriddlidi vorzugehen 133. Es wurde eine Lieferung von Sdiüßensilber, die un mittelbar von einer Fabrik erfolgt sein sollte, aufgeklärt. Es stellte sidi dabei heraus, daß die Lieferung über einen Uhrmadier erfolgt war. 134. Wegen des Verkaufes von Parteiabzeidien wurden eine ganze Reihe von Zuschriften beantwortet. Inzwisdien haben wir eine entsprediende Aufklärung darüber in Nr. 33, S. 442 der UHRMACHERKUNST in den Verbandsnadiridden veröffentlicht, auf die wir hinweisen. 135. Gegen den Inhaber des Uhrengesdiäfles Ernst Begoll wurde Strafanzeige wegen Vergehens gegen die Zugabever ordnung gestellt. Das Gesdiäft zeigte in Anzeigen an, daß es beim Einkauf von einem Regulateur im Preise von 17 '/?)/ eine gutgehende Taschenuhr zugäbe. 136. Einem Kollegen, der die gesamten Geriditsakten ein- sandte, wurde Auskunft über die Zwed<mäßigkeil einer Berufung erteilt. Es handelte sidi um den Ankauf gestohlener Sdimuck- sachen, wo der Kollege für den Ersaß des Wertes in Ansprudi genommen war. Der Kollege wurde auch verurteilt, Ersaß zu leisten, wenn audi nidit in der geforderten Höhe. Von einer Berufung wurde abgeraten, da die Klägerin auf Armenredit klagt und so die Gerichtskosten für den Kollegen selbst bei einem Obsiegen höher sein würden als die vom Gericht festgeseßte Entschädigung. 137. Wegen der Reparaturbetriebe im Warenhaus wurden weitere Schritte unternommen. Die Angelegenheit dürfte in nächster Zeit klargestellt sein, hoffentlich in dem von uns ge wünschten Sinne. 13Ö. Uber die gemachten Erfahrungen mit festgelegten Publi kumspreisen wurde auf Anfrage dem Verband der Uhrmadier- Genossenschaflen in Böhmen Auskunft erteilt, und zwar im Sinne der Beschlüsse des Wirtschaftsaussdiusses im Februar d. J. 139. Gegen einen gewissen Röhle (Baußen), der in Tages zeitungen Vertreter zum Uhrenverkauf sudit, wurde vor gegangen. Gewerbepolizei und Finanzamt wurden entsprechend benachrichtigt. 140. Die Rechtsverhältnisse beim Vertrieb von Sparuhren haben wir in Nr. 44 1932 der UHRMACHERKUNST ausführlich erörtert. Wir weisen unsere Obermeister auf diese Veröffent lichung hin. 141. Einer Innung wurde Auskunft über den Begriff „Fach geschäft” gegeben. Auch diese Frage ist in Nr. 42 1932 der UHRMACHERKUNST auf Seite 611 besonders behandelt. 142. Ein Kollege hatte in einem Nachbarort durdi ein Ge mischtwarengeschäft Wecker verkaufen lassen. Wir haben darauf hingewiesen, daß es für uns unmöglich sein würde, gegen den Verkauf von Uhren in Niditfachgesdiäften vorzugehen, wenn durdi unsere eigenen Mitglieder Niddfadigeschäfte veranlaßt werden, Uhren zu verkaufen. Der Kollege hat zugesagt, die Uhren sofoit zurückzuziehen. 143. Bei einem Kollegen wurde eine Reparatur nadi 3 1 /., Jahren zurückverlangt, die nach seiner Behauptung ihm überhaupt nidit übergeben worden war. Er wurde über die Rechtsverhältnisse aufgeklärt. Richtig ist es, daß die Kollegen für Reparaturen Reparaturmarken ausgeben. 144. In einer Klage wegen eines Mietvertrages für eine Außenuhr wurde auf Bitte des Reddsanwalts, der den Kollegen vertritt, von uns Material übermittelt. 145. Gegen Wahlrab in Selbiß (Oberfranken) wurde der Erlaß einer einstweiligen Verfügung beantragt, da die Reklame gegen die guten Sitten verstößt. Die einstweilige Verfügung ist inzwischen ergangen und in Nr. 36. S. 482 der UHRMACHER KUNST veröffentlidd. 146. Einem Kollegen, dem der Vollstreckungssdiuß vom Amtsgeridit abgelehnt wurde, wurde Rat erteilt, in weldier Weise er die Angelegenheit weiter verfolgen könnte. 147. Einer Stadtverwaltung wurde Auskunft erteilt über eine Firma, die mit der Stadt einen längeren Vertrag über Reklame uhren abschließen wollte. 148. Es ist bei uns angeregt worden, eine Erziehungsfibel für Lehrlinge zu sdiaffen. ln der Erziehungsfibel soll kurz alles enthalten sein über Pflichten und Rechte des Lehrlings. Wir werden diese Anregung weiter verfolgen. 149. Uber die Bedarfsdeckungsscheine (Ehestandsdarlehen) wurde verschiedentlich Auskunft erteilt. Hausgeräte sind nach dem Geseß alle Gegenstände, die außer Möbeln, Kleidung und Wasdie zur Einriddung eines Haushaltes gehören. Demnach fallen audi alle Zimmeruhren, Stiluhren und Bestecke darunter. Auf eine besondere Anfrage teilten wir mit, daß unserer Ansidit nach audi Trauringe dazu gehören, da diese altgermanisdie Sitte des Traurings untrennbar mit der Schließung einer deutschen Ehe verbunden ist. 150. Einem Kollegen wurde Auskunft gegeben, daß er gegen den Inhaber eines Konkurrenzgeschäftes, der über sein Gesdiäft unriditige Angaben verbreitete, die geeignet waren, seinen Kredit zu sdiädigen, vorgehen könne, und zwar auf Grund des § 14 des Geseßes gegen den unlauteren Wettbewerb. Ein Vorgehen unsererseits ist in soldien Fällen nidit möglich, da das Recht der Klage nur der Geschädigte hat. 151. Eine Handwerkskammer hatte die Eintragung in die Handwerkerrolle als Optiker abgelehnt mit der Begründung, daß mdit der Nadiweis einer ordentlidien Optikerlehre geführt wäre. Die Eintragung in die Handwerkerrolle kann nach § 104o der Gewerbeordnung nidit davon abhängig gemadit werden, ob der Betreffende das Handwerk erlernt hat und ob er eine entsprechend eingeriditele Werkstatt besißt. Nadi den geseßlichen Be stimmungen muß die Eintragung in die Ftandwerkerrolle erfolgen, sofern ein selbständiger Handwerkerbetrieb vorliegt. Es muß sidi um ein stehendes Gewerbe, nicht etwa um einen Hausierer- betrieb, handeln. Die Stellungnahme der Handwerkskammer ist deshalb nicht riditig. u oriscKui»! folgt)
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