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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 38 (15. September 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- ArtikelDie Berufsschulen und ihre Aufgaben 499
- ArtikelAnregungen für die Handwerkerwoche (vom 15. bis 21. Oktober) 500
- ArtikelWir stellen vor 501
- ArtikelAnregungen für die Handwerkerwoche (vom 15. bis 21. Oktober) 502
- ArtikelAus der Arbeit der Geschäftsstelle 503
- ArtikelSteuerfragen 503
- ArtikelSprechsaal 504
- ArtikelVerschiedenes 505
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 506
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 507
- ArtikelGeschäftsnachrichten 508
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 509
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 509
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 509
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 510
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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504 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 38 des Berufes entstanden ist und besondere Kosten, z. B. durch Kuraufenthalt aufgewendet werden, um die beruf liche Tätigkeit baldmöglichst wieder aufnehmen zu können. Bei ausgesprochenen Berufskrankheiten, wie solche beim Uhrmacher am Darm, Magen und Augen in Erscheinung treten, können Krankheitskosten Werbungskosten dar stellen. Sonst können Krankheitskosien in der Familie nur auf Grund des § 56 Eink.-St.-Ges. dann zu einer Steuer ermäßigung führen, wenn eine außergewöhnliche Belastung dadurch eingetreten ist und wesentlich geminderte steuer liche Leistungsfähigkeit eine Ermäßigung der Einkommen steuer rechtfertigt. Die Kosten müssen nachgewiesen werden; allgemeine Angaben genügen nicht. der Betriebsförderung zu dienen bestimmt sind, können als Werbungskosten in Frage kommen. In dem betreffenden Urteil des Reichsfinanzhofes vom 23.Juni 1933 (VI A 170/32) ist hierzu als Beispiel an den Fall gedacht, daß einem Verein als gutem Kunden von Zeit zu Zeit Spenden gleich sam als Kundenrabatt gewährt werden. Spenden, die auf Grund des Arbeitspendengeseßes gegen Aushändigung eines Spendenscheines gemacht werden, können bekanntlich nach einer Sondervorschrift von dem Einkommen des Jahres der Spende abgeseßt werden. Dies Abseßen wird nur bei gänzlich freiwilliger Spende möglich sein, also nur dann, wenn der Spenden schein nicht zum Ausgleidi von Steuerverkürzungen ge braucht wird. übe in * find gliit arb auf ein* Oe: Bei Auskunftsersuchen muß auch das Finanzamt gewisse Formvorschriften wahren Wenn im Steueraufsichtsverfahren an jemand das Er suchen um Auskunft gerichtet wird, somußdabeidasFinanz- amt durch Angabe des in Frage stehenden Geseßespara- graphen ausdrücklich darauf hinweisen, daß es sich um ein Ersuchen im Steueraufsichtsverfahren handelt. Ferner sind die Gründe, die zu dem Auskunftsersuchen geführt haben, darzulegen, und zwar ist das Ersuchen insoweit zu be gründen, daß einerseits daraus erkennbar wird, ob die geseßlichen Vorausseßungen für das Ersuchen vorliegen, und andererseits das Steuergeheimnis und der Erfolg des Auskunftsersuchens nicht gefährdet wird. (Gutachten des Reichsfinanzhofes vom 20. Mai 1933 Gr. S. D. 4/32.) Gemeinnüßige und politische Beiträge und Spenden sind grundsäßlich nicht abziehbar Vereinsbeiträge für wohltätige und gemeinnüßige Zwecke, ebenso auch politische Beiträge und Spenden sind regelmäßig vom Einkommen des Gewerbetreibenden nicht abziehbar. Sie sind es auch nicht, wenn solche Ausgaben hauptsächlich im Interesse des geschäftlichen Ansehens oder in Erwartung geschäftlicher Vorteile ge macht werden. Gaben, die dem ausschließlichen Zweck Umsaßsteuer des Uhrmachers bei Vermittlungsgeschäften Ein Kollege, welcher gelegentlich, z.B. durch Verkauf eines Schmuckgegenstandes aus Gefälligkeit für einen Kunden, in dessen Namen und für fremde Rechnung ein Umsaßgeschäft abschließt, tritt hierbei als Agent auf. Beim Agenten unterliegt nur die Provision, die er von seinem Auftraggeber erhält, der Umsaßsteuer. Bei solchen Vermittlungsgeschäften, wo nur die Provision für die Leistung umsaßsteuerpflichtig ist, muß dem Käufer deutlich erkenntlich gemacht sein, daß der Gegenstand zum Unterschied von den eigenen Waren im Namen und für Rechnung eines anderen zum Verkauf gelangt. Der Uhrmacher als Kommissionär handelt zwar auch in der Regel für fremde Rechnung, aber im eigenen Namen. Alsdann liegt umsaßsteuerrechtlich keine Leistung, sondern eine Lieferung vor, die mit dem gesamten Ver kaufserlös steuerpflichtig ist, wenn auch nur der Erlös abzüglich der Provision dem Kommittenten weitergegeben wird. Die Umsaßsteuer beim Kommissionär ist demnach die gleiche wie beim Händler, der im eigenen Namen und für eigene Rechnung verkauft. Bei den steuerbegünstigten Zwischenhandelsumsäßen, die beim Einzelhändler nur bei Lieferung im Großhandel und beim Vorliegen der sonstigen Vorausseßungen Vor kommen können, ist der Uhrmacher, wenn er als Kom missionär hierbei auftritt, auch mit seiner Provision befreit. Stei mit Slei Inle den. lobt sleu Für Mor nad lörc nad bei Siei gelt ge» pilic zah Der folg den wor eine Sefc rnilt keir sprt gefi mit den Wie hab Ans ken hin: Sch Sch erw den lose ans Unli leih dire 450 des auf von Wa vor, um eini Sprechsaal Was ein nicht geprüfter einfacher Uhrmacher über die allgemeinen Uhrmacherverhältnisse zu sagen hat Jede Bemühung der hervorragendsten Köpfe unseres Faches, eineBesserung der Uhrmacherverhältnisse herbei zuführen, wird vergeblich sein, solange die nachfolgend ge schilderten Vorkommnisse nicht vermieden werden können. In der Hauptsache liegt es an der Empfindlichkeit und Feinheit des Mechanismus einer Uhr. Schon bei der Fabrikation müssen die Maße der einzelnen zusammen passenden Teile auf ein hundertstel Millimeter stimmen, soll das Werk der Uhr einwandfrei arbeiten. Ich schildere hier einige Vorkommnisse, wovon die feinsten Geschäfte ein Lied singen können: Es kommt ein Kunde in ein besseres Geschäft, der ernstlich gewillt ist, eine gute Uhr zu kaufen, da er sich unbedingt auf die Uhr verlassen muß. Mit schwungvollen Worten wird ihm eine Uhr zu 80 31)1 (man muß nur be denken, was das heute für ein Wertobjekt ist oder zum wenigsten sein müßte) verkauft. Es stellt sich aber nach kurzer Zeit heraus, daß diese Uhr ihren Dienst versagt. Der Mann geht zum Uhrmacher und bittet ihn, diese Uhr doch einmal nachzusehen. „Jawohl, das kann nur eine Kleinigkeit sein", spricht der Uhrmacher. Der Kunde holt die Uhr wieder ab, aber das Lied erneuert sich noch mehrmals, bis der Uhrmacher ihm eine neue Uhr empfiehlt, die etwas mehr kostet, nimmt die erste Uhr zurück, und der Kunde zahlt drauf. Nun aber geschieht dasselbe mit dieser Uhr nochmals, und schließlich hat der Kunde eine Uhr zu 45 31)1 erstanden, die nun tadel los geht. Ich halte den Kunden für einen äußerst ver nünftigen Menschen. Es gibt heute derer wenige. Wenn ich (als ungeprüfter Fachmann) eine Uhr für 30 31)1 ver kaufe, dann weiß ich bestimmt, daß der Mann nach mindestens einmaliger Reklamation eine tadellos gehende Uhr erhalten hat, denn dafür bin ich doch Fachmann. Diesen hier angeführten Fall hat ein Verwandter einer meiner Kunden (der Wohnsiß dieses Verwandten ist an einem anderen Orte) erst kürzlich gebeichtet. Ich sage es immer wieder und habe es schon oft gesagt, daß es hauptsächlich diese Vorkommnisse sind, die unseren Ruf vernichtet haben. Was nüßt mir eine Meisterprüfung, wenn ich nicht das feine Gefühl habe, einen Eingriff in Ordnung bringen zu können? — Denn daran liegt es doch größtenteils. Kommen doch in den Markenuhren unpassende Rad- und Triebverhältnisse vor.
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