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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 40 (29. September 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wie begründe ich meinen Einspruch gegen zu hohe Veranlagung meines gewerblichen Einkommens?
- Autor
- Tröscher, Hogo
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- "Ich erwarte die strengste Disziplin und Pflichterfüllung jedes einzelnen Ihrer Kollegen"
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- ArtikelWie begründe ich meinen Einspruch gegen zu hohe Veranlagung ... 525
- Artikel"Ich erwarte die strengste Disziplin und Pflichterfüllung jedes ... 526
- ArtikelDas Wunder der Leuchtziffern 527
- ArtikelDie Gemeinschaftsausstellung der Pforzheimer Industrie in ... 528
- ArtikelWir stellen vor 529
- ArtikelSteuerfragen 530
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 531
- ArtikelDeutsch die Uhr - deutsch der Klang 531
- ArtikelVerschiedenes 532
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 534
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 534
- ArtikelGeschäftsnachrichten 537
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 538
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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326 Die UHRMACHERKUNST Nr. 40 Drittes Beispiel: Ein Uhrmacher arbeitet selbst und hat noch einen Gehilfen. Gesamtumsab 12 000 7?)/ Davon Reparaturen . 5 000 „ Verkaufsumsab 7 000 7?)/ Bruttogewinn vom Verkauf 35°',, von /000 7?)/ . . • 2 450 7?)/ Reparaturumsab . . 5000 7?)/ Reparaturausgaben und Gehilfenlohn . 2000 „ Bruttogewinn . 3 000 „ Summe: 5 450 7?)/ Unkosten 30% vom Gesamtumsab . 3 600 Steuerpflichtiges Einkommen 15,4% vom Umsab • 1 850 7?)/ Von diesem steuerpflichtigen Einkommen sind noch die Sonderleistungen mit 240 'Jl)l abzuziehen. In vorstehenden Beispielen mujjte mit Schätzungen gearbeitet werden. Sie wurden nur gegeben, um zu be weisen, dab man vom Umsab allein keinen Reingewinn errechnen kann. Wenn die angenommenen Zahlen auch den im Durchschnitt geltenden Werten entsprechen, so mub man bei einem Einspruch doch die Tatsachen zugrunde legen. Wer also nur ein Kassebuch geführt hat, welches die gesamten Einnahmen und Ausgaben enthält, was als Auf zeichnungen anzusehen isf, der mub. um einen Einspruch zu begründen, alle Geschäftseinnahmen in Verkaufs- und Reparatureinnahmen zerlegen, desgleichen die Ausgaben in Wareneinkäufe, Reparaturausgaben (Löhne, Pubmittel u. dgl.), Unkosten und Privatausgaben. Die hohen Ein kommen, welche das Finanzamt errechnet, kommen ge wöhnlich daher, dab nicht berücksichtigt wird, dab weniger Waren eingekauft als verkauft wurden. Man hat vom Schwund des Warenlagers mitgelebt. Wäre nach Jahres- schlub eine Warenbestandsaufnahme vorgenommen worden, wäre es leicht zu beweisen. Jebt ist dies nun nicht mehr nachzuholen, und man mub versuchen, an Hand der Rech nungen durch den Unterschied zwischen Einkaufspreis und Erlös bezüglich Verkaufspreis am Warenlager dem Finanzamt zu beweisen, dab der Bruttoverdienst im Durch schnitt höchstens zwischen 35 und 40°/ o liegt. Wenn man nun durch Abzug der Reparaturausgaben von den Reparatureinnahmen den Bruttogewinn davon errechnet und von diesem die ermittelten Unkosten abzieht, wie es in den Beispielen geschehen ist, so ist die Möglichkeit gegeben, wenigstens zum Teil das zu hoch gesdiäbte Einkommen herunter zu bekommen. Ein vertrauenswürdiger Kollege, welcher dem Finanzamt als Sachverständiger vorgeschlagen wird, kann die Angaben durch sein Urteil wesentlich unterstüben. Die Zerlegung der Einnahmen und Ausgaben von einem jahre ist freilich keine kleine Arbeif und wird manchen Abend beanspruchen. Wenn der Einspruch durch meine Hinweise Erfolg hat, so ist der Zweck dieses Aufsabes erfüllt. Hoffentlich ist auch der Kollege für die Zukunft ge heilt, sich mit Aufzeichnungen zu begnügen, und legt sich für das neue Geschäftsjahr eine richtige Buchführung zu. (I 213) „Ich erwarte die strengste Disziplin und Pflichterfüllung jedes einzelnen Ihrer Kollegen“ Jtiese Worte richtet der Vizepräsident des Ileichsstandcs des deutschen Handwerks, Zelent/, in einem Aufruf an die Obermeister der (jesamten deutschen Innungen und an die mit der örtlichen Durchführung der Hand werker - wache (15. bis 21. Oktober 1333) beauftragten Handwerksführer. Er faßt darin die gestellten Aufgaben ivie folgt zusammen: 1. Für das gesamte deutsche Reichsgebiet ist das einheitliche Plakat und Abzeichen 1 ) herausgegeben: „Deine Hand dem Handwerk"; d. h. Deine Hand, Handwerksmeister, arbeitet emsig und unaufhörlich für das deutsche Handwerk. Nur wenn Du einschlägst in die dargebotene Hand Deines Führers und ihm damit treue Gefolgschaft gelobst, kann Dein Führer den schweren Weg gehen, auch Dich in eine bessere Zukunft zu führen. „Deine Hand dem Handwerk" heibt aber zugleich: Ihr, deutsche Volksgenossen, reicht dem Handwerk Eure Hand, Euer aller Wohl und Wehe ist aufs engste miteinander verknüpft! Das Werbeabzeichen ist also ein Sinnbild der groben Verbundenheit aller. Zum Andenken an diese erste grobe Aktion des Handwerks, die ein positiver Beitrag zum Aufbauwerk unseres Führers ist, wird jeder Hand werksmeister das Abzeichen in Emaille (0,50 7?)/) als ein bleibendes Erinnerungszeichen erwerben. Es ist eine selbstverständliche Ehrenpflicht, dab die grobe Standesgemeinsdiaft: Meister, Meisterin und ihre Kinder, Gesellen und Lehrlinge, dieses Abzeichen in der Zeit vom 15. bis 31. Oktober tragen. Darüber hinaus mub jeder Meister — in seinem ureigensten Interesse — dafür sorgen, dab dieses Ehrenzeichen des deutschen Hand werks zu einem äuberen Zeichen der Volksgemeinschaft 1) Siehe unsere Veröffentlidiung „Anregungen für die Itandwerkerwoche” in der UHRMACHERKUNST Nr. 38, S. 500 ff., in der das Plakat abgebildet ist. Die Schriftleitung. wird: Freunde und Bekannte, Verwandte, Kunden und Lieferanten werden an diesem Werk teilnehmen, wenn jeder einzelne Ihrer Kollegen sich für den Absab ein- sebt. Ist doch die Möglichkeit gegeben, dab jeder Volks genosse ein Abzeichen erwerben kann (Abzeichen aus Silberfolienkarton 0,10 7?)/.). 2. In jeden Laden, in jede Werkstatt gehört das Plakat (0,18 bzw. 0,12 31)1), das den gleichen Gedanken „ Deine Hand dem Handwerk“ versinnbildlicht. Hierüber hinaus hat sich jeder einzelne dafür einzuseben, dab es bei seinen Verwandten, Bekannten, Kunden und Lieferanten während der Handwerkswoche zum Aushang kommt. Obermeister und Führer des Handwerks! Ich erwarte, dab Sie diese Gedanken, die uns bei der Veranstaltung der groben Werbewoche geleitet haben, in jeder Ver sammlung, bei jeder Zusammenkunft, jedem einzelnen Ihrer Kollegen immer wieder eindringlich vor Augen führen und ihn an seine Pflichten erinnern. Sie haben dafür zu sorgen, dab diese meine Forderungen ver wirklicht werden, dab jeder einzelne Ihrer Kollegen sich aktiv an allen örtlichen Veranstaltungen und auch durch Bestellungen auf Abzeichen und Plakate beteiligt und dab diese Aufträge an Werbeabzeichen und Plakaten unverzüglich an die zuständige Handwerks- bzw. Ge werbekammer weitergeleitet werden. Falls Bestellungen bereits aufgegeben wurden, ist zu überprüfen, ob die angeforderte Menge genügen wird. Damit Sie in der Lage sind, einen Vorrat für unvorhergesehene Nach forderungen zur Verfügung zu haben, geben wir Ihnen
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