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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (20. Oktober 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- Artikel"Eine für das Aussehen und eine für die genaue Zeit!" 565
- ArtikelSelbstgespräch des Uhrmachers 566
- ArtikelÜber die Theorie des Schutzpendels und Neues über ... 567
- ArtikelDie Goldwaage 568
- ArtikelSteuerfragen 568
- ArtikelWir stellen vor 569
- ArtikelSteuerfragen 570
- ArtikelVerschiedenes 570
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 571
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 572
- ArtikelDie Pflichtinnung Gesetz geworden 575
- ArtikelGeschäftsnachrichten 576
- ArtikelBüchertisch 576
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 577
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 577
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 577
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 578
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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570 DIE UhRMACHERKUNST Nr. 43 häuser würde hier nur ausgleichend wirken und schon deshalb nicht als ungerecht empfunden werden können. Seit Jahren klagen wir über die außerordentlich hohe gewerbesteuerliche Belastung des Ertrages unserer Be triebe. Wir haben darzustellen gesucht, daß das RG. uns hierin keine Abhilfe bringt. Das RG. ist schon mehr fach abgeändert, und wir bleiben bemüht und erwarten, daß es schließlich auch noch unseren Belangen Rechnung tragen wird. Stellt die Besteuerung des Ertrages einen so erheblichen Faktor in der Belastung des Betriebes dar, so ist es auch notwendig, daß jeder Betriebsinhaber sich über die Gewerbesteuer und deren Veranlagung eingehend informiert, wozu unsere Ausführungen zu dienen bestimmt sind. V erschiedenes Keiner darf in diesem Winter arbeitslos werden — Der Reiehsivirtsehaftsministcr beruft einen ständigen ybw- schuß von hervorragenden Ilandiverks Vertretern — Eine Forderung zur neuen Vergteiehsordnung — Beachten Sic, daß> bei Postkarten Ilöehstabmessungcn festgesetzt sind — Der „Tag der Uhr“ in Frankfurt (Oderj war u'ieder ein großer Erfolg — Der Uhrmacher schreibt an den Rundfunk — Junghans und Georg Jacob haben neue Kataloge herausgebracht Jeder Beschäftigte muß diesen Winter die Arbeit behalten Die Handwerkskammer Breslau hat unter dem 30. August 1933 — II 6313/33 — nachstehende Verfügung mit Genehmigung des Treuhänders der Arbeit erlassen: Im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit spielt die Weiter beschäftigung der ausgelernten Lehrlinge eine erhebliche Rolle. Um den Lehrherrn die Weiterbeschäftigung zu erleichtern, wird folgendes bestimmt: 1. Jeder Meister ist berechtigt, seine ausgelernten Lehrlinge ein Jahr lang unter Tarif weiter zu beschäftigen. In der Regel soll der Arbeitslohn betragen: a) Wo ein Tariflohn besteht, mindestens 50% des Tarif lohnes; b) Wo kein Tariflohn besteht, den Ortslohn eines Gesellen unter 21 Jahren; c) Wo Kost und Wohnung gewährt wird, zusäßlidi über 40% des Ortslohnes eines Gesellen unter 21 Jahren. 2. Die Meldungen haben über die Innungen an die zuständigen Landesverbände zu erfolgen, ln Berufen, wo kein Landesverband besteht, ist die Meldung an die zuständige Handwerkskammer zu richten. Die Meldungen müssen enthalten: Name und Stand des Meisters, Name des Beschäftigten, Dauer der Lehrzeit, Be ginn der neuen Vereinbarung, den vereinbarten Lohn. 3. Bei Entlassung ältererGesellen infolgeWeiterbeschäfligung der ausgelernten Lehrlinge oder bei vorzeitiger Entlassung der Junggesellen ist der höhere Lohn, auch für die rückliegende Zeit, zu zahlen. 4. Während der ersten drei Monate nach Beendigung eines Lehrverhällnisses darf, audi bei Beachtung der zulässigen Lehr lingshöchstzahl, ein neuer Lehrling nur dann eingestellt werden, wenn gleichzeitig der ausgelernte Lehrling nach obiger Bestimmung weiter beschäftigt wird. 5. Sämtliche Ausnahmen von dieser Bestimmung bedürfen, soweit es sich um Betriebe handelt, deren Inhaber in der Hand werkerrolle eingetragen sind, der Genehmigung der zuständigen Handwerkskammer. 6. Diese Bestimmung tritt mil dem 1. September 1933 in Kraft. (VI 1 951) Gemeinnuß geht vor Eigennuß Der nationalsozialistische Grundsaß „Gemeinnuß geht vor Eigennuß", der der Ausdruck der Lebensweise jedes anständigen Staatsbürgers sein sollte und werden muß, wird leider schon vielfach als Schlagwort bei allen möglichen und unmöglichen Gelegenheiten verwendet. Das ist verwerflich, weil dadurch offenkundig wird, daß es dem betreffenden Benußer nidit auf den tiefen Sinn und das Nachleben nach diesem Grundsaß an kommt, er vielmehr dodi nur persönlichem Nußen nachgeht. Hierdurch wird dieser, die hohe sittlidie Idee des National sozialismus ausdrückende Saß in den Sdimuß gezogen. Gleidi wie gegen eine Verkitschung, Verächtlichmachung, falschen Gebraudi und dergleidien von nationalen Symbolen vorgegangen wird, ist auch besonders eine falsdie Anwendung des Grundsaßes „Gemeinnuß gehl vor Eigennuß’’ zu unterbinden. Jeder Staatsbürger und vor allem jeder Angehörige der Wirt schaft hat dafür zu sorgen, daß nach diesem Grundsaß gelebt und gehandelt wird. (VI 1/948) Hervorragende Persönlichkeiten des Handwerks als ständige Berater des Reichswirtschaftsministers Vor einigen Tagen empfing der Reichswirtschaftsminister das Präsidium des Reichsstandes des deutschen Handwerks und mehrere deutsche Handwerkerführer. Die Erörterungen sollen fortgeseßt werden. Zu diesem Zweck beabsichtigt der Reichs- wirtsdiaftsminister, einen ständigen Aussdiuß aus hervorragenden Persönlidikeiten des Handwerks zu bilden, der ihm in Fragen des Handwerks beratend zur Seite treten soll. (VI 1/964) Handelskammer Hannover für eine Mindestvergleichsguote von 50 % Der Arbeitsausschuß der Industrie- und Handelskammer für Hannover hat erklärt, daß die im Vergleichsverfahren vorgesehene Mindestquote von 30 % allmählich zur Regelquote geworden sei. Der Ausschuß hat sich grundsäßlich dahin ausgesprochen, daß im wesentlichen nur noch Vergleichsvorschläge von der Kammer befürwortet werden sollen, die mindestens 50 °/ n bieten. Nach der in Vorbereitung befindlichen neuen Vergleidhsordnung liegt die Mindestquote selbstverständlich über 30%. (VI 1/966) Betriebsrätewahlen bis Jahresschluß ausgeseßt Die Reichsregierung hat sich entschlossen, durch Geseß vom 26. September 1933 das Recht der Landesregierungen, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Wahlen zu den geseßlichen Betriebsvertretungen bis zum 30. September d. J. aus- zuseßen, bis zum Jahresschluß zu verlängern, um in einer Zeit, die durch den Kampf der Reichsregierung gegen die Arbeits losigkeit besondere Anforderungen an alle Kräfte der Wirtschaft stellt, jede Beunruhigung dem Wirtschaftsleben fern zuhalten. (VI 1/965) Zulässige Größe der Postkarte 14,8X10.5 cm Wir machen unsere Leser darauf aufmerksam, daß die höchstzulässige Postkartengröße 14,8X10,5 cm beträgt. Über schreitet die Postkarte die zulässige Ausdehnung, so unterliegt sie der Briefgebühr. Der Empfänger einer solchen Karte hat eine Nachgebühr zu zahlen und ist, ohne die Karte gelesen zu haben, gegen den Absender voreingenommen. (VI 1/949) Der Tag der Uhr in Frankfurt (Oder) — Am Vortragsabend 1500 Zuhörer Der große Erfolg der erslen Veranstaltung unter dem obigen Schlagwort in Altenburg (Thüringen) gab mir Veranlassung, auch hier in Frankfurt (Oder) in unserer Freien Uhrmadierinnung ge meinsam mit der Verkaufsberatung für den Deutschen Uhrenfach- handel eine derartige Werbung aufzuziehen. Der Erfolg ist, das kann man wohl ießt nach Schluß der Veranstaltung zugeben, ein sehr großer. Die Ausstellungsräume sind von etwa 1120 Besuchern besichtigt worden. Besonders der Andrang Mitte der Woche und vor allem am leßten Sonntag war ein ganz gewaltiger. Am leßten Tage haben sich 125 Besucher die Ausstellung angesehen. Aber ganz gewaltig und über alle Erwartungen war der Be such des Vortrages des Herrn Tümena im Bellevue-Saal. Wir haben an diesem Abend in dem eigentlich 1000 Personen fassenden großen Saal des Bellevue 1500 Zuhörer feststellen können und noch etwa 500 haben traurig den Rückweg angetreten, weil es unmöglich war, noch eine einzige Person hineinzulassen. Die Verlosungsgegenslände, 27 Uhren, haben natürlich wesentlich zu dieser Uberfüllung beigetragen, jedoch konnte man feststellen, daß sämtliche Zuhörer mit großer Spannung sowohl den Lichl- bildervorlrag als auch den Ufafilm „Tausend kleine Rädchen” verfolgten. Daß die Veranstaltung bei den Behörden Interesse gefunden halte, beweist, daß eine ganze Anzahl Vertreter des Magistrats, der Oberpostdirektion, der Eisenbahndirektion Osten, der Handwerkskammer und vor allen Dingen der anderen Hand werkerinnungen teilnahmen. Ich hoffe, daß Sie aus diesen Berichten ersehen werden, daß der Erfolg doch ein sehr großer gewesen ist, und daß die Kollegen der Uhrmadierinnung hoffen, daß diesem auch der ge- sdiäftliche Erfolg nadikommen wird. Jedenfalls können wir Frankfurter Uhrmacher den Kollegen in anderen Städten, speziell in kleineren Orten nur empfehlen, sidi dieses von der Verkaufs- beralung aufgezogenen Werbemittels zu bedienen. (VI 1/960) F. Hirschberg (Frankfurt a. d. O.).
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