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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 44 (27. Oktober 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wir stellen vor
- Untertitel
- Richard Sander
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- Artikel"Mein Handwerk dem Handwerk" 579
- ArtikelDie Uhr vom Fachmann nur 580
- Artikel"Wieviel gedachten Sie auszugeben?" 583
- ArtikelDie Berliner Uhrmacher in der Handwerkerwoche 584
- ArtikelVerschiedenes 586
- ArtikelWir stellen vor 587
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 588
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 588
- ArtikelGeschäftsnachrichten 590
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 591
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 591
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 591
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 592
- ArtikelAnzeigen 592
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 44 DIE UHRMACHERKUN51 587 klärung der Weiterbeschäftigung aus bloßem Entgegenkommen hat der Arbeitgeber dem Kläger gegenüber auch unmiß verständlich zum Ausdruck gebracht, daß er von seiner Weiter beschäftigungspflicht für den nächstmöglidien Termin befreit sein wollte. Hierin liegt eine wirksame Kündigung im Sinne des § 66 HOB. Blieb der Kläger bei einer derartigen Rechtslage weiterhin im Dienst, so verstieß er gegen Treu und Glauben und handelte arglistig, wenn er eine höhere Vergütung wegen Unter- bleibens der Kündigung verlangte, die gerade m seinem Interesse unterblieben war. Eine sittenwidrige Ausnußung des Klägers lag nicht vor. „Reichsgerichlsbriefe”. (RAG. 144 33. — 26. 7. 1933.) (VI IM) Vorsäßlich zu hoch angegebene Eriedensmiete strafbar Ein Bochumer Hausbesißer hatte mehreren Mietern gegen über die als Grundlage für die geseßliche Miete dienende Friedens miete nach dem Status vom 1. Juli 1914 vorsäßlich zu hoch an gegeben. Die Mieter zahlten demzufolge jahrelang eine zu hohe Miete. Obwohl der Hauswirt nach der Entdeckung den zuviel kassierten Mietzins im Gesamtbetrag von etwa 1700 Ml zurück erstattete. wurde er vom Landgericht Bochum am 13. Mai d. ). wegen fortgeseßten Betrugs zu 300 Ml Geldstrafe verurteilt. Das von dem Hauswirt mit der Revision angerufene Reichs gericht war zwar jeßt aus einem bestimmten Grunde genötigt, neuerliche Verhandlung anzuordnen, es stellte hierbei aber folgende allgemein gültigen Grundsäße auf: Das Reichsmieten- geseß bezweckt im volkwirtschaftlichen Interesse die Schaffung einer geschüßten Rechtsstellung des Mieters. Für darunter fallende Mietverträge gilt grundsäßlidi die geseßliche Miete, und zwar ohne Rücksicht auf einen abweichenden Wert der betreffenden Wohnung. Es bedeutet eine Umgehung des Sinnes und Zweckes des Reichsmietengeseßes, wenn der Vermieter eine falsche Friedensmiete vorspiegelt und dadurch den Mieter veranlaßt, einen höheren Mietzins zu zahlen, den er bei Kenntnis der wahren Sachlage nicht zu entrichten hätte. Der Vermieter bewirkt hier durch eine Vermögensschädigung des Mieters, die sich mit jeder Mietzahlung fortseßt. ln den meisten f ällen dieser Art wird der Betrug schon dann als vollendet anzusehen sein, sobald der Mietvertrag auf Grund der falschen Vorspiegelung zustande ge kommen ist. Bei Mietverhaltnissen, die dein Reichsmietengeseß unterfallen, kann sich der Vermieter zur Entlastung wegen der absichtlichen Uberseßung der Friedenmiete auch nicht auf einen eventuell tatsächlich höheren Mietwert der Wohnung berufen. „Reichsgerichtsbriefe.” (3 D 822 33. — Urteil des RG. vom 12. Oktober 1933.) (VI 12) „Schweizer Uhren-Versandhaus“ nimmt Wucherpreise. Einer Klage lag folgender Tatbestand zugrunde: Laut Kaufvertrag vom 24. |um 1932 kaufte der Beklagte bei der Klägerin eine Armbanduhr zum Preise von 85 Ml. Der Kaufpreis war in zwölf gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Von dem Kaufpreis hat der Beklagte unstreitig 56 Ml bezahlt. Klägerin verlangt mit der Klage Zahlung des Restkaufpreises in Höhe von 29 Ml und hat beantragt, den Beklagten zur Zahlung von 29 Ml nebst 1 °/ 0 Zinsen über den jeweiligen Reichsbankdiskont seitdem 1. August 1932 zu verurteilen. Der Beklagte hat Klageabweisung beantragt. Er macht geltend, daß er bei Abschluß des Kaufvertrages insofern arglistig getäuscht worden sei, als die Uhr im Einzel handel nur einen Wert von 50 Ml habe und daß der Kaufvertrag deswegen wucherisch sei. Es ist Beweis erhoben worden durch Einholung eines schrift lichen Gutachtens eines gerichtlichen Sachverständigen. Entscheidungsgründe: Da der Kaufvertrag zwischen den Parteien unstreitig ist, kam es für die Entscheidung des Rechtsstreites nur darauf an, ob der darin benannfe Kaufpreis von 85 Ml für die Uhr als angemessen anzusehen ist oder dieser Kaufpreis, wie der Beklagte behauptet, ein Wucherpreis ist. Durch das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen, der dieses unter Berufung auf den als Sachverständigen geleisteten Eid abgegeben hat, hat das Gericht für erwiesen angesehen, daß die verkaufte Uhr im Einzelhandel für einen Preis von 46 Ml verkauft wird. Rechnet man hierzu, wie der Sachverständige ebenfalls in seinem Gutachten angegeben hat, einen Abzahlungs aufschlag von 1 Ml, so beträgt der Kaufpreis der Uhr 53 Ml. Da der Beklagte unstreitig 56 Ml gezahlt hat, hat er somit recht lich den angemessenen Kaufpreis bezahlf. Die Mehrforderung der Klägerin, d. h. die Klageforderung, war daher gemäß § 138 BGB. als wucherisch abzulehnen. tVI 1/32) Einbruch in Berliner Uhrmacherladen Eine dreiköpfige Diebesbande plünderte das in der Goethe straße 73 in Charlottenburg gelegene Uhrenfachgeschäft Pförtner aus und erbeutete Schmucksachen, silberne Etuis, goldene Uhren Wir stellen vor Richard Sander (Hannover) //. Vorsitzender des Xirderstif Jtsis< Jten L ln- inacher - Untervet handes, Vorstands- nti/trtied der Zican^^innun^ /fnnnom Eines der bekanntesten nnd führenden Uhrenfach geschäfte der noch jenen Hauch einer vornehmen nnd groß>- zügigen Residenzstadt besitzenden (iro/istadt Ilannorer, die Finna F. IC. Sander, Haus Trauringecke, Georgstraße, steht unter der Mitinhabersehaft ton Richard Sander. Richard Sander gehört zu jener deutschen Generation, die aus dem Kriegserleben den Sehn ung zu einer geradlinigen, zielbeivu/ilen Aufbauarbeit milbrachte, die sich nicht beirren lic/i von den Wirren der Nachkriegszeit und eien Nöten der Inflationsjahre. So hat mancher irohl mit Staunen die Futuicklung <les Hauses Sander verfolgt, die ein Werk des ror \wei Jahren verstorbenen Gründers der Firma, F. IT. Sander scn., war, an der alter der älteste Sohn Richard schon ein gut Teil mit wirkte. Richard Sander wurde 1897 in Ilannorer geboren. Fr besuchte das Real-Ggmnasium und die Oberrealsehule bis zur Prima - Reife und erlernte nach dem Besuch der Handels schule das Uhrmacherhatultrerk bei detn Hofuhrmachermeister J. Lange in Eutin i. Holstein. Mit 17 Jahren zieht Richard Sander 191d ins Feld, gerät 1910 in russische Gefangen schaft. 1917 (gelingt ihm die Flucht ans Rußland. Fr geht noch einmal an die Westfront und wird hier mit dem F. K. I. ausgezeichnet. Mit dem Schluß der Frontkämpfe war der Krieg im Innern Deutschlands nicht zu Ende. Sander kämpft bis 1919 im Freikorps Gerstenberg, kehrt aber 1919 heim. Um seine Kenntnisse zu erweitern arbeitet er nach kurzer Betätigung im väterlichen Geschäft kaufmännisch in Bremen und Flensburg und betätigt sich darauf einige Zeit im Großhandel. 1924 endlich wieder im Geschäft, wurde er 1928 Pro kurist, erwarb 1931 nach dem Tode des Vaters mit seinem Bruder Fr. Wilh. Sander jun. die Firma. Seit der Gleich schaltung ist er in der hannoverschen Innung als Vorstands mitglied tätig. Auf der letzten Jahreshauptversammlung des Niedersächsischen Uhrmacher- Unterverbandes wurde Richard Sander zum II. Vorsitzenden des Verbandes bestimmt. (I\244) usw. im Gesamtwerte von ungefähr 5000 Ml. Die Verbrecher sind unerkannt entkommen. (VI 1 991) Neuer Verschluß der Atempo- Uhrarmbänder Die Alempo-Uhrarmbänder werden jeßt mit einem neuen Verschluß, dem Securit-Verschluß, ausgestattet. Der Verschluß ist sicher und fest und außerdem einfach zu öffnen. Ein kleiner Prospekt macht mit dem neuen Verschluß vertraut. Bekanntlich sind die Atempo-Bänder durch den Großhandel zu beziehen. Zeitungsartikel über den Uhrmacher und die Uhr Wie wir bereits in dem Hauptteil dieser Nummer erwähnten, brachte eine Anzahl von Tageszeitungen Artikel über den Uhr macher und die Uhr, von denen uns ein großer Teil zugeschickt wurde. Eine Sammlung dieser Aufsäße ist für uns deswegen sehr wertvoll, weil wir damit einen Gesamtüberblick über die Werbung für die Uhr im Textteil der Tageszeitungen bekommen. Wir bitten daher unsere Leser, uns alleZeitungsartikel einzusenden, welche die Uhr oder den Uhrmacher behandeln.
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