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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (27. Januar 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- ArtikelSoll man sich an Ausstellungen Beteiligen? 53
- ArtikelDie Messung des Luftdruckes nach "Millibar" 56
- ArtikelWir stellen vor 57
- ArtikelSteuerfragen 58
- ArtikelSprechsaal 59
- ArtikelVerschiedenes 60
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 63
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 63
- ArtikelGeschäftsnachrichten 64
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 65
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 65
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 66
- ArtikelAnzeigen 66
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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58 Dlt UHRMACHERKUNS1 Nr. 5 Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, SteuersyndiWus des Zentralverbondes der Deutschen Wie ist der heutige Stand der oft geänderten Verzugs zuschläge, Verzugszinsen und Stundungszinsen für Steuerrückstände ? Die im August 1951 eingeführten sehr hohen Verzugs zuschläge bei nicht rechtzeitiger Steuerzahlung, also für Steuerrückstände, kamen mit Wirkung vom 1. Januar 1932 zunächst wieder in Wegfall (siehe Nr.4, 1932). Dieser Auf hebung der Verzugszuschläge folgte jedoch baldigst deren Wiedereinführung, wenn auch in geringerer Höhe, nämlich in Höhe von 1 */ 2 °/ 0 für jeden halben Monat, und zwar mit Wirkung vom 1. Februar 1932 ab. Ab 16. September 1932 erfolgte dann eine weitere Herabseßung der Zu schläge für Steuerrückslände auf 1 " (l für jeden an gefangenen halben Monat. Das sind demnach immer noch 24°/ 0 je Jahr, gewiß eine Warnung, sidi einer der artigen zusäßlichen steuerlichen Belastung auszuseßen. Und diese bedenklich hohen Verzugszuschläge haben heute immer noch Geltung. Sie finden Anwendung auf Umsaß-, Einkommen-, Krisen-, Vermögen - und Erbschaft steuer, ferner auf Gewerbesteuer sowie auch auf Grund steuer und Hauszinssteuer. Audi Zuschläge, wie z. B. bei der preußischen Grundsteuer, fallen mit darunter. Während die Verzugszuschläge von 24° () jährlich für die eben genannten Steuerarten in Frage kommen, sind Verzugszinsen bei nidit rechtzeitiger Zahlung anderer Steuern, die nicht regelmäßig wiederkehren, zu entriditen, also z. B. bei Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, Wertzuwadissteuer. Die Verzugszinsen betrugen früher 24 u / 0 jährlidi und sind seit 1. Januar 1932 auf 12° 0 jähr lich festgeseßt worden. Wer nun rechtzeitig, d. h. so, daß vor Fälligkeit der Steuer noch über den Antrag entschieden werden kann, um Bewilligung von Stundung oder Hinaussdiiebung auf einen späteren Zahltermin ersucht, vermeidet, wenn seinem Antrag entsprochen wird, die Verzugszuschläge oder ge gebenenfalls dieVerzugszinsen. Näheres über „Stundungs anträge“ und „Steuerstundungen“ ist in Nr. 35, 1931, an gegeben. Umsaßsteuer, Grund- und Hauszinssteuer werden nur in seltenen Fällen gestundet, audi für Ver mögensfeuer ist es sduvierig, Stundung zu erreidien. Die Stundungszinsen — bei Zöllen nennt man sie Aufschubzinsen — sind in ihrer Höhe einheitlidi geregelt. Sie betragen seit 1. Oktober 1932 5 (, () jährlich, und zwar sowohl für die Steuern des Reiches als audi für die der Einzelstaaten, der Gemeinden und der Gemeindeverbände. Wenn vordem Stundung zu höherem Zinssaß bewilligt war, hat man in jedem Falle vom 1. Oktober 1932 ab An spruch auf Ermäßigung auf 5 ü / 0 . miiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Alle zulässigen Steuervorteile können Sie nur lierausholen, wenn Sie alle zulässigen Abzüge kennen. Ihnen wertvolle Winke hierfür zu geben, ist die Absicht der soeben im Kommissionsverlag des Zentralverbandes erschienenen Broschüre „Zulässige Abzüge bei der steuerlichen Gewinn ermittlung eines Uhrenfachgeschäftes" Sie ist zum Preise von 0,00 'JlH für das Stück von der Geschäftsstelle des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher, Halle (Saale), Königstraße 64, zu beziehen Uhrmacher (Einheilsverband) Wir machen noch darauf aufmerksam, daß „Voraus zahlungen“ Steuerschulden darstellen, die bei Fälligkeit zu zahlen sind. Verzugszuschläge für verspätet entrichtete Vorauszahlungen, z. B. auf die Einkommensteuer, sind auch dann zu entrichten, wenn später der endgültige Einkommensteuerbescheid auf einen niedrigeren Betrag als die Summe der Vorauszahlungen festseßt und daher der Unterschiedsbetrag vom Finanzamt zu erstatten ist. (1137) Steuertermine für Februar 1933 31. Januar: 6. Febr.: 6. 10. „ 10. „ 15. „ 15. 16. 20. 20. 28. 6. Febr. 8. 10. „ 15. „ 15. ., 15. „ 15. „ 15. „ 15. .. Reichssteuern Ablauf der Frist zur Stellung von Anträgen für Steuergutscheinzuteilung wegen Mehr beschäftigung im vierten Quartal 1932, ver glichen mit Juni, Juli, August 1932. Antrag ist schriftlich zu stellen. Formulare dazu durch die Finanzämter (in Nr. 38, 44, 47 der UHRMACHERKUNST 1932). Steuerabzug vom Arbeitslohn und Abgabe zur Arbeitslosenhilfe für die Zeit vom 16. Januar bis 2. Februar. Abführung der im Januar einbehaltenen Bürgersteuer (in Nr. 39 und Nr. 45 der UHRMACHERKUNST 1932). Einbehaltung der zweiten Rate derBürger- steuer 1933 für die Lohnsteuerpflichtigen. Voranmeldung und Vorauszahlung der Um saßsteuer für Januar (Monatszahler). Schon frist bis 17. Februar. Fristablauf für die Einsendung der vom Arbeit geber auszusdireibenden Belege, nämlich der Lohnsteuerbescheinigung und der Lohn- uberweisungsblälter (siehe UHRMACHER KUNST 1932, Nr. 52). Vermögensteuerzahlung nadi dem Be- sdieid mit Stichtag vom 1. Januar 1931. Wegen Anpassung der Steuer an die Wertrückgänge siehe UHRMACHERKUNST 1932, Nr. 22. Beginn der Frist zur Abgabe der Ein kommen-, Körperschaft- und Umsaß- steuererklärung. Steuerabzug vom Arbeitslohn und Abgabe zur Arbeitslosenhilfe für die Zeit vom 1. bis 15. Februar. Abführung der Bürgersteuer, falls der dafür einbehaltene Betrag für die erste Monats hälfte 200 RU übersteigt. Ablauf der Frist für Abgabe der Einkommen- und Umsaßsteuererklärung. Gewerbesteuern Baden: Gewerbesteuer (Monatszahler). Württemberg: Gewerbesteuer. Jhüringen: Gewerbesteuer. Hessen: Gehaltsteuer. Mecklenburg-Schwerin: Gewerbesteuer. Mecklenburg-Streliß: Gewerbesteuer. Hamburg: Gewerbeertrag- und Gehalt summensteuer. Braunschweig: Gewerbesteuer. Preußen: Gewerbeertrag- und Gewerbe- kapitalsfeuer, eventuell auch Lohnsummen steuer. (1145)
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