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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (22. Dezember 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- ArtikelWeihnachten 1933 683
- ArtikelWeihnachten im Jahr 3000 684
- ArtikelWir stellen vor 685
- ArtikelSind die Neujahrskarten veraltet und wertlos? 685
- ArtikelDie Uhrenhändler von Gütenbach 686
- ArtikelSteuerfragen 687
- ArtikelVerschiedenes 688
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 689
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 690
- ArtikelGeschäftsnachrichten 691
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 691
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 691
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 692
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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688 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 52 angefordert worden sind, fallen nicht darunter, da die ursprüngliche Fälligkeit maßgebend ist. Bei dem nur bis 31. Dezember 1933 zulässigen An träge ist anzugeben, ob Ersaßbeschaffung oder Instand- seßungsarbeiten vorgenommen werden. Während sonst zur Erlangung eines Reichszuschusses die Aufwendungen für Gebäudeinstandseßung mindestens 100 ‘Ml betragen sollen, können beim Erlab von Steuer rückständen die Gesamtkosten der Arbeiten auch unter 100 'Jl'H bleiben. V erschiedenes Die im November mul Dezember veranstalteten faf) müssen beantragt werden — Trauringe dürfen nicht verkauft — Knie rätselhafte I hr eignet sich für da. Welche Ansprüche verjähren am 31. Dezember 1933! 1. Alle Ansprüche aus dem Jahre 1931, die der Geschäfts inhaber für Lieferung von Waren oder Ausführung von Arbeiten an seine Kundschaft hat. 2. Alle Ansprüche aus dem Jahre 1929, die an den Geschäfts inhaber für Lieferung von zur Weiterveräußerung bestimmten Waren bestehen. 3. Zinsansprüche aus dem Jahre 1929. „Tag der Uhr“ in Wittenberg, Darmstad» und Altona ln Wittenberg wurde gleich im Anschluß an den „lag der Uhr" in Zwickau diese Werbeveranstaltung in der Zeit vom 5. bis 12. November durchgeführt. Es beteiligten sich zwölf Uhrmacher an der Durchführung der großen Werbung, die auch in Wittenberg zu einem vollen Erfolg führte. Die Ausstellung, die in Wittenberg naturgemäß kleiner aufgezogen werden mußte als in Zwickau, fand regen Zuspruch, und auch die Vorlrags- veranstaltungen im großen Saal des „Muthschen Restaurants” wiesen einen Massenbesuch auf. Schon etwa 20 Minuten vor Beginn der Veranstaltung mußte der Saal polizeilich geschlossen werden, viele Besucher mußten umkehren, so daß eine Wieder holung notwendig war, bei der ebenfalls wieder der Vortrags saal bis zum lebten Plaß gefüllt war. In Darmstadt beteiligten sicti 20 Uhrmacher an dem „Tag der Uhr". Die Woche vom 19. bis 26. November war dort für die Veranstaltungen vorgesehen. Ebenso wie die Wittenberger Uhrenschaufenster waren audi die Sdiaufenster in Darmstadt mit den von Herrn E. Rautenberg (Berlin) entworfenen Blick fängen wirkungsvoll gestaltet. Eine Überraschung besonderer Art bildete der Besudi des ersten Vortragsabends „Tag der Uhr", für den die große Turn halle am Woogsplaß in Darmstadt gemietet war. Die Ver anstaltung war auf 8 Utir abends angeseßt. Kurz nadi 7 Uhr war der große Woogsplaß bereits von einer großen Menschen menge gefüllt. Um 7 l j 3 Uhr waren sämtlidie Siß- und „Steh"- Pläße in der Turnhalle vollkommen „ausverkauft". Es war ein ganz ungewöhnliches Interesse bei der Darmstädter Bevölkerung für diese Veranstaltung vorhanden, denn auch die Wiederholung am folgenden Abend zeigte das gleiche Bild. In Altona hatten sich 13 Uhrmacher zusammengefunden, um auch in der Elbestadt einen „Tag der Uhr” durchzuführen. Eine vierseitige Zeitung sbeilag e warb unter dem Zeichen „Tag der Uhr" für die Uhrenausstellung, die vom 26. November bis 3. Dezember stattfand, und für die beiden Vortragsveran staltungen, die am 29. November, nachmittags 4 Uhr und abends 8 Uhr, durchgeführt wurden. Die Uhrenausstellung in der Großen Bergstraße, die sehr wirkungsvoll von Herrn E. Rautenberg aufgebaut worden war, fand starkes Interesse bei der Bevölke rung. Sonntags wurde sie von etwa 3000, an Wochentagen durchschnittlich von etwa 1000 Besudiern besucht. Um von vornherein dem Andrang der Vortragsveranstaltung geredit zu werden, wurden zwei Vortragsveranstallungen, die eine am Nach- mittag, die andere am Abend, angeseßt. Audi hier zeigte sidi wieder ein starkes Interesse der Bevölkerung. Bei allen Veranstaltungen wurde eine Uhrenverlosung durchgeführt, für die die beteiligten Uhrenfachgeschäfte einzelne Uhren zur Verfügung stellten. Als ganz besonders erfreulich verdient die Tatsache ver zeichnet zu werden, daß die Tageszeitungen an allen Orten die Veranstaltungen mit vielen werbenden Hinweisen und längeren Aufsäßen unterstüßten. (VI 1/300) Bedarfsdeckungsscheine Die Bedeutung der Bedarfsdeckungssdieine für Ehestands- darlehn und für Bedarfsdeckungsscheine auf Grund der Ver ordnung zur Verminderung der Arbeitslosigkeit werden offenbar von unseren Kollegen noch nicht richtig gewürdigt. Es ist wichtig, daß die Kollegen sich darum bemühen, die Berechtigung e der Uhr 1 ' waren große Erfolge — Dei/arfsdeckungsschetiie gratis graviert werden — Immer noch werden Funkketten ; Schaufenster zu erhalten, Bedarfsdeckungssdieine anzunehmen. Im allgemeinen werden die Kollegen die Genehmigung zur Annahme von Bedarfs deckungsscheinen fürEhestandsdarlehn sidi bereits besorgt haben, jedoch noch nicht für die Annahme von allgemeinen Bedarfs- deckungssdieinen. Es ist notwendig, daß die Bescheinigungen über die Ehestands-Bedarfsdeckungsscheine von der gleichen Behörde, die sie ausgestellt hat, abgestempelt werden, damit sie auch für allgemeine Bedarfsdeckungsscheine Gültigkeit erhalten. Wie wir festgestellt haben, wird ein erheblicher Umsaß auf Grund von Bedarfsdeckungsscheinen getätigt, besonders weil auch zu Weihnachten von den Betrieben in größerem Umfange Gratifikationen in Eorm von Bedarfsdeckungsscheinen ausgegeben worden sind. (VI 1/309) Das Anzeigen von Schwarzarbeitern mit dem Namen decken! Die Handwerkskammer Stuttgart weist darauf hin, daß anonyme Anzeigen über Schwarzarbeiter und Doppelverdiener nicht bearbeitet werden können. Wem Ubelstände auf dem Ge biet der Schwarzarbeit u. dgl. bekannt seien und wer von seiner nationalen Pflicht zur Mitarbeit bei der Beseitigung der Arbeits losigkeit durchdrungen sei, der müsse auch den Mut aufbringen, mit seinem Namen für die Bekanntgabe von Schwarzarbeitern einzustehen. Es soll nicht denunziert, sondern gesäubert werden! Der Name desjenigen, der über Schwarzarbeit Mitteilung macht, wird selbstverständlich von den für die Bearbeitung der Anzeigen über Schwarzarbeit zuständigen Stellen geheimgehalten. (VI 1/316) „Trauringe gravieren gratis!“, derartige Ankündigungen kann man hin und wieder auch heute noch finden. Sie sind unzulässig. Nach der Zugabe-Verordnung würde es audi bei zulässigen Zugaben unzulässig sein, sie als „kostenlos” oder „gratis" anzupreisen. Nun handelt es sich aber außerdem beim Gravieren von Trauringen nicht um eine zulässige, sondern um eine verbotene Zugabe. Die Reichstagung des Zentralverbandes trat 1932 ausdrücklich und einstimmig beschlossen, daß es sich beim Gravieren von Trauringen nichl um eine handels übliche Zugabe handelt. Die kostenlose Anpreisung der Gravie rung ist also verboten. Aber auch Anzeigen, wie: „Ein Paar Trauringe 26 7?)/ einschließlich Gravieren", sind verboten. Hier würde ein Fall der Anwendung des § 1 Abs. 1 Saß 3 der Not verordnung vom 9. März 1932 gegeben sein, zumal aus den Um ständen klar erkannt werden kann, daß eine Verschleierung der Zugabe beabsiditigt ist. Wir warnen deshalb ausdrücklidi, in dieser oder ähnlidier Weise zu inserieren. (VI 1/310) Eunkketten sind Irreführung der öffentlichen Meinung Uber die im Frühjahr 1933 in den Uhrenfachgeschäften stark gefragten Eunkketten hat das Reichsgesundheitsamt vor einiger Zeit eine öffentliche Warnung erlassen. Hiernadi bedeutet es verwerfliche Irreführung der öffent- lidien Meinung, wenn zu geschäftlichen Zwecken der Bevölkerung empfohlen wird, sogenannte Funkschmuckketten zu tragen, die einen Sdiuß gegen Höhenstrahlen oder gegen Krankheiten bilden sollen. Man kennt diesen Funkschmuck auch noch unter anderen Namen: Eunkketten, Heilfunkketten oder ähnlichen Bezeichnungen. Darüber hinaus sollen diese Ketten auch die verschiedenartigsten Krankheiten wirksam beeinflussen, teilweise sollen diese Krank heiten durch die Funkkeften vollkommen beseitigt werden. Das Reidisgesundheifsamt bezeichnet die Anpreisung solchen Unfugs mit unlauterem Gebaren, dem kein Vorsdiub geleistet werden sollte. Die Kollegen sollten diese Anweisung des Reichsgesund- heifsamtes beherzigen, wenn hier und dort noch Funkketten oder „Strahlenschuß-Armreifen” (Berlin!) in den Fachgeschäften ver trieben werden oder nadi ihnen gefragt werden sollte. (VI 1/311) Dollar in einer Goldwertklausel bleibt Golddotlar Das Reichsgericht hat kürzlich für einen Darlehnsvertrag die Auffassung vertreten, daß, wenn neben USA.-Dollarcents Feingold und Goldmark als Wertklausel vereinbart wurden, das Gold maßgebend ist. Nach dem erwähnten Darlehnsverfrag
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