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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (10. Februar 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wir stellen vor
- Untertitel
- Reinhold Thiel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- ArtikelUhrenansatzbänder ein wichtiger Verkaufsartikel 79
- ArtikelWie der Uhrmacher den Verkauf von Uhrenansatzbändern fördern kann 80
- ArtikelSprechsaal 83
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 84
- ArtikelSteuerfragen 85
- ArtikelWir stellen vor 85
- ArtikelGeräuschloser Wecker von Mauthe 86
- ArtikelVerschiedenes 86
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 90
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 91
- ArtikelGeschäftsnachrichten 92
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 93
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 93
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 94
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. / DIE UHRMACHERKUNST Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersynclikus des Zentralveitrnndes der Deulsdien Uhrmacher (Einheitsverband) Begriff der „Einkünfte“ minderjähriger Kinder bei der Be urteilung der demVater zu gewährenden Familienermäjjigung Eine Hinzurechnung des Einkommens minderjähriger, also in der Regel nodi nicht 21 Jahre alter KindeT zu dem Einkommen des Haushaltungsvorstandes findet nicht statt, wenn das minderjährige Kind „Einkünfte“ aus selb ständiger oder unselbständiger Berufstätigkeit bezieht. Der Abzug von Familienermäßigungen steht dem Vater für minderjährige Kinder im Alter von mehr als 18 Jahren (zwischen 18 und 21) nur dann nicht zu, wenn sie aus selbständiger oder unselbständiger Arbeit Reineinkünfte bezogen haben. Das ist so zu verstehen, daß nach Ab zug der Werbungskosten von den Roheinnahmen des Kindes noch ein Einnahmeüberschuß oder Gewinn ubrig- geblieben ist. Also lediglich um die Werbungskosfen sind die Roheinnahmen zu kürzen; demnach werden dem Haushaltungsvorstand nicht schon dann Familienermäßi- gungen zugebilligt, wenn die betreffenden Kinder erst nach Abzug des steuerfreien Einkommenteiles und des Pauschsaßes für Sonderleistungen von dem um die Werbungskosten gekürzten Betrag der Roheinnahmen kein Einkommen mehr aufzuweisen haben. Während das Einkommen des zu veranlagenden Haushaltungsvorstandes unter Berücksichtigung sämtlicher Einnahmen und abzugsfähiger Ausgaben zu berechnen ist, also auch die Berechnung des Reineinkommens eines Kindes dabei hinsichtlich der Familienermäßigungen in Frage kommen kann, ist für den nur lohnsteuerpflichtigen Vater allein die Steuerkarte maßgebend. Die Lohnsteuer wird in einem vereinfaditen Verfahren erhoben und richtet sidi in erster Linie, namentlich bezüglidi der Werbungskosten, nadi der Steuerkarte, bei deren Aus stellung sich die Höhe der Werbungskosten aber noch nicht genau übersehen läßt. Für den Familienstand ist die lebte Personenstandsaufnahme(IO.Oktober) maßgebend. Hat hiernach die Gemeindebehörde bescheinigt, daß für ein über 18 Jahre altes Kind Familienermäßigung zu ge währen ist, so werden spätere Einnahmen des Kindes aus Arbeit sich auf die dem Vater zustehende Familien ermäßigung für das betreffende Kalenderjahr nicht mehr auswirken, im Gegensaß zum veranlagten Haushaltungs vorstand. Eine Ergänzung der Steuerkarle nach Ablauf des Stichtages der Personenstandsaufnahme erfolgt auf Antrag nur bei Hinzutreten neuer Familienangehöriger, für die Anspruch auf Ermäßigung des Steuerabzuges vom Arbeitslohn geltend gemacht werden kann. Das Einkommensfeuergeseß ist in seinem Wortlaut bei Anwendung der Ausdrücke „Einkünfte" und „Ein nahmen“ an manchen Stellen unklar, so daß Zweifel über die Meinung aufkommen. Aus der Begründung zum Geseß ist aber zu entnehmen, daß das Wort „Einkünfte“ grundsäßlich Reineinkommen, während das Wort „Ein nahmen“ grundsäßlich Roheinnahmen bezeichnet. Des öfteren hat sich die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs mit der Auslegung unklarer Begriffsbestimmungen des Einkommensteuergeseßes beschäftigt. In unserem Artikel „Wer ist einkommensteuerfrei ?“ (Nr. 40, 1931) ist darauf hingewiesen, daß eine eigentliche Freigrenze im Einkommen steuerrecht nicht vorgesehen ist. Von einer Veranlagung wird jedoch Abstand genommen und die Steuer nicht festgeseßt, wenn die „Einnahmen" weniger als 1300 Jl)L betragen. Unter Einnahmen sind hier die Roheinnahmen, also die Summe der bezogenen steuerpflichtigen Ein nahmen ohne jeden Abzug, zu verstehen, nicht etwa der Gewinn oder das Einkommen. (II 38) Wir stellen vor Dr. phil. nat. h. c. Reinhold Thiel Direktor der L'hrenfahriken (iehrnder l/iict (i. m h. fl., Ruhla i. Thür. Eine der bekanntesten Persönlich/:eiten der Uhren industrie ist <ter Leiter dir Uhrenfabriken Gebrüder Thiel G. nt. b. II. in Ruhla, Reinhold Tltiel. Reinhold 'I'hiel wurde am 2.7. Februar 1SS2 geboren. I)ie erste berufliehe Ausbildung empfing er int räterlichen Geschäft in London und auf der Handelshochschule Leipxig. Zur wetteren Orientierumj und Anknüpfung von Geschüfls- rerbiud ungen führte ihn eine Weltreise nach den Vereinigten Staaten, Kanada, Japan, China, Siattt, Straits Settlements, Holländisch - Italien . Australien. Britisch - Indien, Afrika. Hieran schlo/l sieh eine Tätigkeit bei den Atller- W erken in Frankfurt a. M. um! bei der Darmstädter und Fat/omd- bank in Berlin. Von 1010 au tridniete sieh Thiel seiner Firma, er gründete die Londoner Siederlassung und trat 1012 in den Vorstand der Gebrüder Thiel G. m. b. II. ein. Den Welt krieg machte er als Leutnant beim Hessischen Dragoner- Regiment Sr. 21 und als Adjutant beim Landwehr- In fanterie - Regiment Sr. US mit. kam schwer rct wuudet in fron '.äsisehe Gefangenschaft and wurde als kriegsuntanglieh ausgetauseht. Seit 1017 leitet Reinhohl Thiel die Geschicke der Gebrüder Thiel G. m. b. II. Seit dem Jahre 1027 ist R. Thiel Präsident der Mittel- thüringischen Industrie- und Handelskammer in W'eimar. Au/Ierdcm gehörI er dem Vorstande des Reichsrerbawies der Deutschen Industrie, des Verbandes Thüringer Metall - industrieller und des Verbandes der Mitteldeutschen In dustrie an. 1020 wurde ihm rou der Universität Jena die Würde eines Dr. phil. nat. h. e. verliehen. Großen Einfluß hat Reinhohl Thiel bei dem Zustande kommen des W'irtschaftsverbaudes der Deutschen Uhreu- iudustrie ausgeübt. Seit der Gründung im Jahre 1010 steht er ihm als Vorsit.ender vor. (//51) iiiiiiiiiiiiiiiiiiimimmMiiMiHiiiiiiiiiiiiiiiiiimmiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiimiiiiiiimi Alle zulässigen Steuervorteile können Sie nur herausholen, wenn Sie alle zulässigen Abzüge kennen. Ihnen wertvolle Winke hierfür zu geben, ist die Absicht der im Kommissionsverlag des Zentralverbandes erschienenen Broschüre „Zulässige Abzüge bei der steuerlichen Gewinnermittlung eines Uhrenfachgeschäftes“ Sie ist zum Preise von 0,00 !R)l für das Stück von der Geschäftsstelle des Zentralverbandes der Deutschen Uhr macher, Halle (S.), Königstr. 84, zu beziehen. (Zur ver einfaditen Übersendung Sammelbestellungen erbeten.)
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