Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 59.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19340100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19340100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 15-18, 35-38, 75 und 76 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (16. März 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Was brachte uns die Leipziger Messe?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 59.1934 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1934) 13
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1934) 23
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1934) 33
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1934) 43
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1934) 57
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1934) 69
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1934) 83
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1934) 95
- AusgabeNr. 10 (2. März 1934) 111
- AusgabeNr. 11 (9. März 1934) 125
- AusgabeNr. 12 (16. März 1934) 139
- ArtikelDie Pflichtorganisation der Uhrmacher wird über 15000 Mitglieder ... 139
- ArtikelDie Uhrenpreise im Gegensatz zur Uhrenqualität 140
- ArtikelWir stellen vor 141
- ArtikelDie Vorführungswand 142
- ArtikelDie Hitler-Uhr 143
- ArtikelWir werben für die Uhr! 145
- ArtikelWas brachte uns die Leipziger Messe? 145
- ArtikelVerschiedenes 146
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 148
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 148
- ArtikelFirmennachrichten 150
- ArtikelPersonalien 150
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 150
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 151
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 151
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 152
- AusgabeNr. 13 (23. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (30. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1934) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1934) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1934) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1934) 221
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1934) 235
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1934) 249
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1934) 263
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1934) 277
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1934) 291
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1934) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1934) 311
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1934) 331
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1934) 343
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1934) 357
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1934) 371
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1934) 385
- AusgabeNr. 32 (3. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (10. August 1934) 413
- AusgabeNr. 34 (17. August 1934) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1934) 437
- AusgabeNr. 36 (31. August 1934) 449
- AusgabeNr. 37 (7. September 1934) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1934) 479
- AusgabeNr. 39 (21. September 1934) 491
- AusgabeNr. 40 (28. September 1934) 507
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1934) 523
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1934) 563
- AusgabeNr. 45 (2. November 1934) 577
- AusgabeNr. 46 (9. November 1934) 591
- AusgabeNr. 47 (16. November 1934) 605
- AusgabeNr. 48 (23. November 1934) 623
- AusgabeNr. 49 (30. November 1934) 635
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1934) 649
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1934) 665
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1934) 677
- BandBand 59.1934 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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146 die uhrmacherkunst Nr. 12 Mustern, zu den neuen Stilmöbeln passend, sah man ver hältnismäßig wenig. Die klaren, glatten Muster herrschen noch immer vor. Sehr reichhallig war das Angebot in Schmuckwaren. Viele Firmen aus Pforzheim, Schwäb. Gmünd, Idar und Gablonz waren mit großen, reichhaltigen Musterkollektionen vertreten. Auch alle bedeutenden Silberwarenfabriken hatten ihre Besteckmuster und auch Korpuswaren auf der Messe ausgestellt. Eine interessante Neuheit bringen zwei Silberwarenfabriken mit einem neuartigen Messer in echt Silber, das nur eine ganz kurze Klinge und einen neu artigen Griff hat. Zur Einrichtung eines gemeinsamen Standes hatten sich 23 Kunsthandwerker aus Schwäbisch Gmünd, der Stadt der Gold-und Silberschmiede, zusammengeschlossen; Schwäbisch Grnünd mußte von der württembergischen Regierung zum Notstandsgebiet erklärt werden; der Messe stand zeugte von dem gemeinsamen Wiederaufbauwillen. Im „Handelshof“ zeigte eine Etuisfabrik zwei neu artige Schaufenster für Uhrmacher und Juwe liere, die unter Verwendung des bekannten Schaufenster baukastens der Verkaufsberalung dekoriert waren. Wie wir hören, bringt diese Firma )eßt auch eine neue Gruppe des Baukastens (Gruppe D) mit 22 Teilen heraus. Im „Ringmeßhaus“ zeigte die Fachschaft der Werbe fachleute zwanzig Musterschaufenster, von welchen drei als Schmuckwarenschaufenster dekoriert waren. Der Gedanke, im Rahmen der Reklamemesse Musterschau fenster zu zeigen, ist sicher recht originell und lobens wert. Einige der Schaufenster boten gute Anregungen, bei der Mehrzahl hatte man den Eindruck, daß die Fenster etwas gar zu schnell dekoriert waren, da offenbar nicht genügend Zeit für eine gründliche Vorbereitung zur Ver fügung stand. Die Reklamemesse selbst bot bei sehr starker Beschickung reiche Anregungen, insbesondere für alle Arten von Schaufensterzugstücken. Der starke Besuch der Leipziger Frühjahrsmesse - auch aus dem Auslande - wird sicher dazu beigetragen haben, das Geschäft zu beleben. Alle Aussteller sind mit mehr oder weniger „gedämpften“ Erwartungen zur Messe gegangen. Wenn sie auch in unserer Branche keine Riesenabschlüsse tätigen konnten, so kann man doch das Geschäft als befriedigend und sogar noch über die Er wartungen hinausgehend bezeichnen. (1/363) Verschiedenes Bis 1935 dürfen keine Uhrenfabriken errichtet werden, damit ist ein weiterer Schritt xur Gesund nag des Ihren- fnches getan — Räumungsverkäufe mit Preisnachlässen müssen begründet sein — Ein Uhrmachergehilfe darf nicht die Bezeichnung „Geprüfter Uhrmacher“ führen — Die Verkaufsberatung hält in den nächsten Wochen Schulungsabende ab, auch die Edelmetall - Grossisten beteiligen sich jetzt an der Verkaufsberatung — Die Zölle der Zollposition 933 haben sich geändert — Ein Glasspiegel mit Silbermantel und unechter Metallzarge darf auf dem Silbermantel nicht den Silberstempel enthalten, das Gesetz verlangt, daß der ganze Gegenstand im ganzen eingeschmolzen den angegebenen Feingehalt hat — Ein Warenhaus geschlossen — Braune Messe auf dem Rhein Mit diesem Beschluß wird es den Außenseitergeschäften unmöglich gemacht, Uhren zu einem Preise zu verkaufen, der unter dem Uhrmacher-Einkaufspreise liegt. Es ist erfreulich, daß so allmählich Ordnung in den Uhrenhandel hineinkommen Keine Neuerrichtung von Uhrenfabriken mehr — Nicht fachgeschäfte können nicht mehr unter Uhrmacher-Einkaufs preis verkaufen Der Reichswirtschaftsminister hat auf Grund des Geseßes über die Errichtung von Zwangskartellen folgendesangeordnet: „Bis zum 31. Dezember 1935 ist verboten, ohne meine Einwilligung neue Unternehmen zu errichten, in denen Uhren oder deren Bestandteile her gestellt werden sollen, die Leistungs fähigkeit bestehender Unternehmungen, in denen Uhren oder deren Bestandteile hergestellt werden, zu erweitern, den Ge schäftsbetrieb bestehender Unternehmungen auf die Herstellung von Uhren oder deren Bestandteilen zu erweitern. Dieser Vor schrift unterliegt nicht die Herstellung von Armbanduhren oder deren Bestandteilen, soweit sie ausschließlich zur Herstellung von Armbanduhren benötigt werden. Wer dieser Vorschrift zuwiderhandelt, kann durch polizei lichen Zwang nach Maßgabe der Landesgeseße zur Beachtung der Vorschrift angehalten werden. Er wird vom Kartellgericht mit einer Ordnungsstrafe bestraft, wenn ich es beantrage. Die Ordnungsstrafelwird in Geld festgeseßt; ihre Höhe ist un begrenzt.” Das Verbot der Errichtung neuer Uhrenfabriken war eine unabänderliche Folgemaßnahme der Entwicklung in der Uhren industrie. Im Laufe der leßten Jahre sind im Schwarzwald und teilweise auch in anderen Gegenden Deutschlands kleine Uhren fabriken, die man kaum mit Uhrenfabrik bezeidmen kann, ent standen. Daß im Uhrenhandel in den leßten Jahren wenig Ord nung herrschte und die Bemühungen der betreffenden Kreise, dies abzustellen, scheiterten, lag zum größten Teil an dem Be stehen dieser kleinen Außenseiterfabriken. Wer belieferte die Warenhäuser und die Einheitspreisgesdiäfte? Meistens waren es diese kleinen Fabriken, welche teilweise ihre Artikel von Heimarbeitern herstellen ließen, die gegen Hungerlöhne arbeiten mußten. Die Verordnung des Reichswirtschaftsministers wird zu der Neuordnung im Uhrengewerbe und Uhrenhandel wesentlidi beitragen. Die beteiligten Kreise bemühen sich kräftig, die bestehenden Streitfragen im Uhrenhandel zu klären. So hat man in Leipzig bei einer Besprechung folgenden Beschluß gefaßt: „Die Fabrikanten, die an Nichtfachgeschäfte liefern, verpflichten sich, diesen dieVerpflichtung zu einem Mindestladenpreis aufzuerlegen, der mindestens 25% über dem Uhrmacher-Einkaufspreis liegt.” wird. (VI 1/701) Räumungsverkäufe rechtfertigen nicht immer Preisnachlässe In Halle (Saale) kündigte eine Uhrenhandlung einen Räumungs verkauf wegen Geschäftsverlegung und eine Preisherabseßung „bis 50 o/o” an. Wörtlich hieß es im Schaufenster „Auf jeden Wecker 25°/ 0 Rabatt”, „Standuhren, Wanduhren weit — herab- geseßt”, „Uhrketten zur Hälfte des Preises", „früher — jeßt” usw. Der Grund für den Räumungsverkauf war nicht stichhaltig, da die Übernahme der Ware ohne Schadensgefahr in das neue Geschäftslokal möglich war. Eine Ankündigung eines Preis nachlasses ist nach dem Rabattgeseß unzulässig. Die Uhrmacher-Zwangsinnung Halle (Saale) erreichte hierauf gegen die Firma folgende einstweilige Verfügung: (4 G 16/34) „Der Antragsgegnerin wird unter Androhung einer Geld strafe von 100 Ml oder einer entsprechenden Haftstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten a. in öffentlichen Bekanntmachungen oder Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, einen sich auf alle Waren beziehenden Räumungsverkauf wegen Geschäftsverlegung und b. angebliche Preisnachlässe aus Gründen jenes Räumungs verkaufs in Prozentsäßen oder derartig anzukündigen, daß auf den ziffernmäßig bezeichnten früheren Preis Bezug genommen wird („früher” „jeßt”). Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin nach einem Streitwert von 500 Ml auferlegt.” (VI I 692) Ein Uhrmachergehilfe ist kein „Geprüfter Uhrmacher“ Gegen den Düsseldorfer Uhrmacher Karl Müller war An klage wegen unlauteren Wettbewerbs erhoben, weil er die Bezeichnung „Geprüfter Uhrmacher" führte. Der Angeklagte beanspruchte für sich das Recht, sidi „Geprüfter Uhrmacher” zu nennen, da er die Gehilfenprüfung abgelegt hätte. Nach längerer Verhandlung wurde der Angeklagte freigesprochen. In der Begründung führt das Gericht unter anderem aus: „Zur Verurteilung müßte der Nachweis erbracht werden, daß die Tat wissentlich geschehen sei, was jedoch hier nicht zutreffe. Der Angeklagte hätte auf Grund einer Veröffentlichung annehmen können, daß er berechtigt gewesen sei, sich so zu
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