Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 59.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19340100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19340100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 15-18, 35-38, 75 und 76 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (23. März 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wir stellen vor
- Untertitel
- Wilhelm Pietsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 59.1934 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1934) 13
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1934) 23
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1934) 33
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1934) 43
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1934) 57
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1934) 69
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1934) 83
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1934) 95
- AusgabeNr. 10 (2. März 1934) 111
- AusgabeNr. 11 (9. März 1934) 125
- AusgabeNr. 12 (16. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (23. März 1934) 153
- ArtikelGemeinschaftsarbeit. Der Beginn der zweiten Arbeitsschlacht 153
- ArtikelWir ziehen um" 154
- ArtikelDie Vertrauenstreuhänder des Uhrengewerbes tagen 155
- ArtikelZeitschriftenschau 156
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 156
- ArtikelSprechsaal 157
- ArtikelSteuerfragen 158
- ArtikelVerschiedenes 159
- ArtikelWir stellen vor 161
- ArtikelVerschiedenes 162
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 162
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 163
- ArtikelFachlehrer-Vereinigung 164
- ArtikelFirmennachrichten 164
- ArtikelPersonalien 164
- ArtikelBüchertisch 165
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 165
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 165
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 166
- AusgabeNr. 14 (30. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1934) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1934) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1934) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1934) 221
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1934) 235
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1934) 249
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1934) 263
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1934) 277
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1934) 291
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1934) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1934) 311
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1934) 331
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1934) 343
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1934) 357
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1934) 371
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1934) 385
- AusgabeNr. 32 (3. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (10. August 1934) 413
- AusgabeNr. 34 (17. August 1934) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1934) 437
- AusgabeNr. 36 (31. August 1934) 449
- AusgabeNr. 37 (7. September 1934) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1934) 479
- AusgabeNr. 39 (21. September 1934) 491
- AusgabeNr. 40 (28. September 1934) 507
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1934) 523
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1934) 563
- AusgabeNr. 45 (2. November 1934) 577
- AusgabeNr. 46 (9. November 1934) 591
- AusgabeNr. 47 (16. November 1934) 605
- AusgabeNr. 48 (23. November 1934) 623
- AusgabeNr. 49 (30. November 1934) 635
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1934) 649
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1934) 665
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1934) 677
- BandBand 59.1934 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 13 DIE UHRMACHERKUNST Ankündigung „von an« unerwünscht Das Berliner Einigungsamt beschäftigte sich kürzlich mit der Ankündigung von Silberbestecken in Zeitungsinseraten. Der Be klagte hatte seine Silberbestecke mit den Worten: „von an” angekündigt. Die Worte „von” und „an” waren gegenüber der Große der Preise und der sonstigen Worte sehr klein, so daß man sie fast ubersah. Das Einigungsamt sah diese Ankündigung als Irreführung des Publikums an und daher als Verstoß gegen das Wettbewerbsgeseß, und es hat diese Ankündigung jeßt als unerwünscht bezeichnet. Tatsächlich fällt sehr oft der Käufer auf derartige Ankündigungen hinein und ist bei der näheren Nachfrage im Geschäft erstaunt, wenn er hört, daß die gänqiqen Preislagen wesentlich höher liegen. Wir möchten auch unsere Leser besonders darauf hinweisen, dag ähnliche Ankündigungen unserer Firmen in Anzeigen von Uhren und Bestecken unter bleiben. (VI 1/y56) Reparaturen in eigener Werkstatt Die Handelskammer Rentlingen gab kürzlich für die Be zeichnung „Eigene Werkstattverarbeitung” ein Gutachten ab das auch unsere Leser angeht. Hiernach ist die Bezeichnung „Eigene Werkstattverarbeitung” unzulässig, wenn die Verarbeitung in einem Betriebe erfolgt, der räumlich, betrieblich und wirtschaft lich nicht mit der inserierenden Firma zusammenhängt. Ähnlich ist auch die Bezeichnung „Eigene Fabrikation” unzulässig, wenn nicht im eigenen Betrieb fabriziert wird oder wenn die Ver arbeitungstätigkeit an eine andere Firma abgegeben wird. Beschäftigt also jemand Heimarbeiter, so darf er „Repara turen in eigener Werkstatt" nicht an sein Schaufenster schreiben, selbst dann nicht, wenn der Heimarbeiter für ihn ausschließlich arbeitet. Besonders wir Uhrmacher müssen bei der Anbringung solcher Reklameschilder vorsichtig sein. (VI 1/739) In Zahlung nehmen von Schallplatten Eine Firma brachte folgende Ankündigung: „Für jede abgespielte Platte (25 cm) wird eine neue Schall platte umgetauscht, wenn gleichzeitig zwei neue Schallplatten zum Preise von 2,50 ffll je Platte gekauft werden." Nach dem Einigungsamt Berlin ist die Zugabe einer dritten Schallplatte nach der Annahme einer alten Platte beim Kauf von zwei weiteren Platten erlaubt. Es sei kein Verstoß gegen die Verordnung über das Zugabewesen, dagegen sei die Form der Ankündigung zur Irreführung der Käufer geeignet, weil man beim flüchtigen Lesen annehmen könne, man erhalte alte Schallplatten ohne weiteres umgetauscht. (VI 1/757) Das Steuergeheimnis bleibt Das Reichsfinanzministerium äußerte sich kürzlich zu der Einhaltung des Steuergeheimnisses. Es heißt da unter anderem: „Das Steuergeheimnis gilt nicht nur gegenüber Privatpersonen, sondern auch gegenüber Behörden und anderen öffentlichen Körperschaften, infolgedessen auch gegenüber den Dienststellen der NSDAP.” Ausnahmen sind dem geltenden Recht gegenüber nur zugelassen, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse vor liegt, z. B. bei der Durchführung von gerichtlichen Strafverfahren. Das Finanzamt kann also nicht gezwungen werden, darüber Aus kunft zu geben, mit welchen Summen sich bestimmte Personen oder Firmen an der freiwilligen Spende der nationalen Arbeit beteiligt haben. (VI 1/756) Öffentliche Fürsorge und selbständige Handwerker Ende vorigen Jahres richtete der Reichsstand des deutschen Handwerks an den Herrn Reichsarbeitsminister ein Schreiben, mit dem er den Minister bat, bei den Länderregierungen Vor schriften zu veranlassen, daß Gemeindebehörden bei Gewährung von Wohlfahrtsunferslüßungen an selbständige Handwerker keine Abmeldung des Betriebes mehr verlangen dürfen. Wie jeßt der Reichsarbeitsminister mitteilt, hat er diese Eingabe im Wortlaut den Sozialministerien der Länder zugeleitet mit folgender Unterstüßung der ausgesprochenen Wünsche: „ . . . . Auch ich bin der Auffassung, daß es fürsorge- rechtlichen Grundsäßen, insbesondere der Vorschriften in § 7 Abs. 1 der Reichsgrundsäße über Vorausseßung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge, widersprechen würde, wenn Fürsorge verbände die Gewährung der Fürsorgeuntersfüßung bei selb ständigen Handwerkern von der Abmeldung des Gewerbes abhängig machen und damit die Annahme von Arbeit und den Wiederaufbau der wirtschaftlichen Existenz erschweren würden. Andererseits verkenne ich nicht, daß die Fürsorgeverbände sich gegen eine unberechtigte Inanspruchnahme der Fürsorge sichern müssen. In dieser Beziehung erscheinen mir die Vor schläge des Reichsstandes des deutschen Handwerks beacht lich. Die Fürsorgeverbände haben überdies die Möglichkeit, bei den Handwerkern jeweils vor der Auszahlung der Unter stüßung schriftliche Erklärungen über das Erwerbseinkommen in dem abgelaufenen Unterstüßungszeitraum zu fordern. Ich bitte, die Fürsorgeverbände entsprechend zu unterrichten.” Wir stellen vor Wilhelm Pietsch Obermeister des Uhrmachervereins Gotha Ein altes Mitglied der NSDAP, führt seit 1933 den Gothaer ührmacherrerein. Wilhelm Pietsch stammt aus Schlesien. Er wurde am lt. April 1874 in Grünhartan bet Strehlen geboren und machte dort bei dem Uhrmacher Carl Weiß die Lehre durch. Dort blieb er auch noch ein Jahr als Gehilfe. Weitere Gehilfen jahre rerbraehte er in Ncusatx an der Oder, in Zittau, in Eisenach und in Helmstedt. 1899 landete er in Gotha. Vor übergehend ging er noch einmal nach Helmstedt, bis er sich am 1. Mai 1902 in Gotha selbständig machte. (Wj253) Die dem Minister unterbreiteten Vorschläge waren folgende: 1. Das Wohlfahrtsamt wird von jeßt ab alle Handwerker, denen nach der Prüfung der Verhältnisse Unterstüßung gewährt wird, der Handwerkskammer melden. 2. Die Handwerkskammer wird sofort durch ihre Organe und die Innungen darauf hinweisen, daß jede Arbeit, die der Unterstüßungsempfänger übernimmt, umgehend dem Wohlfahrts amt gemeldet wird. 3. Jede Arbeitsübernahme eines Unterstüßungsempfängers, die der Handwerkskammer oder den Innungen bekannt wird, ist von diesen sofort dem Wohlfahrtsamt anzugeben. 4. Die Handwerkskammer oder Innung ist berechtigt, die Betriebe von Unterstüßungsempfängern jederzeit zu kon trollieren. Wir dürfen hoffen, daß nunmehr nach dieser Anweisung des Reichsarbeitsmimslers in Zukunft die Beschwerden über die Forderung nach Abmeldung der Gewerbebetriebe bei Inanspruch nahme der Wohlfahrtsunterstüßung verstummen werden. Gleich zeitig möchten wir aber die dringende Bitte an unsere Innungen richten, sich den Wohlfahrtsämtern bei der Kontrolle der unter- sfüßungsbeziehenden Handwerker nadi besten Kräften zur Ver fügung zu stellen. (V11/742) Für Ehrungen ist die Zustimmung des Reichshandwerks führers nötig Der Reichshandwerksführer hat folgendes angeordnet: Sämtliche Handwerkskorporationen im Bereich einer Kammer, welche Ehrenmeister oder Ehrenobermeister ernennen wollen, bedürfen hierzu der Zustimmung des zuständigen Kammer präsidenten. Beabsichtigen die Kammerpräsidenten, Landesfach- verbandsvorsißenden oder Reichsfachverbandsvorsißenden, eine Ehrung vorzunehmen, so benötigen sie hierzu — mit Ausnahme der Ehrung von Altmeistern über 65 Jahren - der Zustimmung des Reichshandwerksführers. (VI 1/740) Silberne Zigarettenspißen mit unechtem Kern Nach einem Gutachten der Industrie- und Handelskammer Pforzheim dürfen Zigarettenspißen mit einem Mundstück aus Galalith und mit einer Spiße, die aus einem silbernen Mantel und einem unechten Kern besteht, der in den Mantel hinein gedrückt ist, also keine metallische Verbindung mit dem Mantel hat, nicht mit dem Silberstempel versehen werden, da der Kern meist immer versilbert oder vergoldet ist. Der Käufer würde bei einer Kennzeichnung mit dem Silberstempel irregeführt. (VI 1/736) Braune Messe an der Ostsee Vom 16. bis 27. Mai wird im Ostseebad Kolberg eine „Braune Messe” durchgeführt, die der Auftakt zur diesjährigen Kurzeif werden soll. Die Messe soll dem Käufer beweisen, daß Hand werksarbeit und Qualitätsarlikel billiger und besser sind als die Ware der Massenfabrikation. (VI 1/737)
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