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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 59.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19340100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19340100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 15-18, 35-38, 75 und 76 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (20. April 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 59.1934 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1934) 13
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1934) 23
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1934) 33
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1934) 43
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1934) 57
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1934) 69
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1934) 83
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1934) 95
- AusgabeNr. 10 (2. März 1934) 111
- AusgabeNr. 11 (9. März 1934) 125
- AusgabeNr. 12 (16. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (23. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (30. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1934) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1934) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1934) 207
- ArtikelDeutsches Volk - Deutsche Arbeit 207
- ArtikelVom alten deutschen Uhrmacher 209
- ArtikelDie Frau soll den Schmuck einkaufen 211
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 211
- ArtikelSteuerfragen 212
- ArtikelVerschiedenes 213
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 214
- ArtikelWir stellen vor 215
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 215
- ArtikelFirmennachrichten 217
- ArtikelPersonalien 217
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 218
- ArtikelBüchertisch 218
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 218
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 218
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 219
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 220
- AusgabeNr. 18 (27. April 1934) 221
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1934) 235
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1934) 249
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1934) 263
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1934) 277
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1934) 291
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1934) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1934) 311
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1934) 331
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1934) 343
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1934) 357
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1934) 371
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1934) 385
- AusgabeNr. 32 (3. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (10. August 1934) 413
- AusgabeNr. 34 (17. August 1934) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1934) 437
- AusgabeNr. 36 (31. August 1934) 449
- AusgabeNr. 37 (7. September 1934) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1934) 479
- AusgabeNr. 39 (21. September 1934) 491
- AusgabeNr. 40 (28. September 1934) 507
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1934) 523
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1934) 563
- AusgabeNr. 45 (2. November 1934) 577
- AusgabeNr. 46 (9. November 1934) 591
- AusgabeNr. 47 (16. November 1934) 605
- AusgabeNr. 48 (23. November 1934) 623
- AusgabeNr. 49 (30. November 1934) 635
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1934) 649
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1934) 665
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1934) 677
- BandBand 59.1934 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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O J 214 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 17 der Frage, ob nach den besonderen Verhältnissen des Einzelteiles ein Schuldner als schubunwürdig anzusehen sei. So werde z. d. der Umstand, da& der Schuldner einen Betrieb wahrendl der Kris* in spekulativer Ansicht erworben habe oder da& er sn* der un mittelbaren Einwirkung auf den Belieb durch Flucht >"^“5^ begeben habe, zumeist zu dem Schlüsse fuh ^; d J& d “^h Durchführung der Zwangsvollstreckungi dem Schu dner kein un verhältnismäßiger Nachteil erwachst. Wer sich auf eine laiion einlasse, müsse auch mit ihrem Fehlschlag “ d wer sich der unmittelbaren Verantwortung für se 'P e np e1 "^ VT der unmittelbaren Einwirkung auf ihn entziehe, könne keine be sondere Rücksicht von seinen Gläubigem verlangen. (VI 1/ö/^J Schüfe dem echten Bernsteinschmuck Im Rundfunk machte Oberpräsident Erich Koch (Ostpreußen) bemerkenswerte Ausführungen über die Bernsteinindustrie. Eine Belebung der Bernsteinindustrie sei gleichzeitig eine ganz erhebliche Behebung der Arbeitslosigkeit. Durch die er höhte Werbung im Jahre 1933 ist eine gesteigerte Nachfrage nach Bernsteinwaren zu verzeichnen, so daß man hoffen darf, daß der Tiefpunkt in der Bernsteinindustrie überwunden ist. Leider mehren sich die Nachahmungen des echten Bernsteins. Diese Nachahmungen werden oftmals als echter Bernstein ver kauft oder mit dem Namen Bernstein bezeichnet. Aus diesem Grunde wird ein Geseß zum Schuße des Bernsteins heraus kommen, das Vorkehrungen trifft, um eine einwandfreie Unter scheidung zwischen Bernstein und seinen Nachahmungen im Handel herbeizuführen. WI 1 /Ö6Ö) Der Schuß der Schweizer Uhrenindustrie Auf eine Anfrage hat der Schweizer Bundesrat folgendes geantworlet: 1. Der Bundesratsbeschluß vom 12. März 1934 zum Schuße der schweizerischen Uhrenindustrie bezweckt, die Ausfuhr von Rohwerken, Schablonen und Taschenuhrbestandteilen einer genauen Kontrolle zu unterstellen und, soweit sie wirtschaftlich unerwünscht ist, einzudämmen. Die Berufsverbände der Uhren industrie sowie weitere Volkskreise der in Betracht kommenden Gegenden haben seit längerem eine derartige Maßnahme dringend gewünscht. Es ist richtig, daß diejenigen Fabrikanten, die bis jeßt Rohwerke, Schablonen und Uhrenbestandteile ausgeführt haben, ohne sich an die Vorschriften der bestehenden Konvention zu halten, durch den Bundesratsbeschluß in ihrer geschäftlichen Tätigkeit gehindert werden. Die leitenden Kreise der Uhren industrie erwarten aber bestimmt, daß dadurch vereinzelt not wendige Fabrikationseinschränkungen auf die Dauer mehr als ausgeglichen werden durch die Vorteile, welche der Schweiz durch die Fabrikation einer größeren Zahl von fertigen Uhrwerken entstehen.^ Fjducjajre Horlog ere Suisse (Fidhor) ist keineswegs das Organ einer bestimmten Gesellschaft, sondern ein Treuhand institut, welches durch die Fabrikantenverbande und durch die im Uhrengebiet tätigen Banken gemeinsam ins Leben gerufen wurde und dessen Berichte allseitig als durchaus zuverlässig anerkannt worden sind. - 3. Der Bundesrat beabsichtigt keines wegs, seinen Beschluß vom 12. März 1934 in Wiedererwagung zu ziehen Bei der. Vollstreckung des Bundesratsbeschlusses wird auf bestehende Geschäftsverbindungen überall dort Rück sicht genommen werden, wo dies ohne Benachteiligung der Inter essen der Gesamtindustrie als zulässig erscheint. (VI 1/869) Zahl der gestempelien Uhren und Schmucksachen in der Schweiz Im ersten Quartal 1934 sind von den Schweizer Kontroll- ämtern 56790 goldene (1933: 51898), 14381 silberne (1933:26011) und 214 Platin-Uhrengehäuse (1933: 234) amtlich gestempelt worden. Die Zahl der amtlich gestempelten oder verifizierten goldenen, silbernen und Platin-Schmucksachen und Geräte (einschließlich der Furnituren) beläuft sich auf 233004 Stück (1933: 209496). (VI 1/873) Techniker- und Reifeprüfung an der Deutschen Uhrmacher schule Am 11. April fand in der Deufschen Uhrmacherschule unler dem Vorsiß des Herrn Ministerialrat Mühlmann vom Sächsischen Wirtschaftsministerium die Prüfung statt. Der Techmkerprufung unterzog sich ein Schüler (Hans Thiel), der Reifeprüfung unter zogen sich zehn Schüler (Henricus van Baal, Hans Conrad, Paul Giebel, Gustav Hofmeister, Hans Münstermann, Albert Schweizer, Gerhard Seifert, Walter Tandler, Richard Willenberg, Herbert Wirth). Alle bestanden die Prüfung mit gutem, teilweise sehr gutem Erfolge. Die Prüfung ist gleichgestellt dem theoretischen teil der Meisterprüfung. (VI 1/867) Maschinenmenschen von einst und jeßt Die Zeit für den Rundfunkvortrag des bekannten Uhren- fachmanns und Uhrensammlers Grosz (Wien) im Wiener Sender ist auf Sonntag, den 22. April, von I6V2 bis 17 Uhr bestimmt. Wie wir bereits in der UHRMACHERKUNST Nr. 12 vom 16. März 1934 berichteten, wird Grosz hauptsächlich über „Maschinen menschen von einst und jeßt" sprechen. (VI 1/878) Zentralverbands - Nachrichten (43) Auszahlung des Sterbegeldes Wir bitten die Vorstände unserer Vereinigungen, insbesondere auch die Kassenführer, ferner unsere Mitglieder im allgemeinen, folgendes genauestens zu beachten: Das Sterbegeld ist eine außerordentliche Leistung des Ver bandes. Die Auszahlung des Sterbegeldes kann nur gewährleistet werden, wenn unsere Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und regel mäßig an die Kassenführer abführen. Wir bitten unsere Mit glieder, unseren Kassenführern das in der Jeßtzeit besonders schwierige Amt dadurch zu erleichtern, daß sie ihren Ver pflichtungen regelmäßig und pünktlich nachkommen. Häufen sich erst rüdeständige Beiträge an, so ist es schwer, die Nachzahlungen zu leisten. — Die Auszahlung des Sterbegeldes ist von folgenden Bedingungen abhängig: Der Verstorbene muß dem Zentralverband im Zeitpunkt seines Todes wenigstens drei Jahre als Mitglied ununterbrochen angehört haben. Die Beiträge müssen regelmäßig und pünktlich bei der Geschäftsstelle des Zentralverbandes eingegangen sein. Von der Ortsvereinigung ist an den Zentral verband innerhalb vier Wochen seit Eintritt des Sterbefalles ein §euifd) Me Zaail entsprechender Antrag zu stellen. Für diesen Antrag stellt die Kassenführung des Zentralverbandes Formulare den Kassen führern zur Verfügung. Es ist deshalb dringend notwendig, die Beiträge von den Mitgliedern regelmäßig an den Zentralverband abzuführen, ohne Rücksicht darauf, ob andere Mitglieder im Rückstände sind. Ehrenmitglieder sind in bezug auf das Sterbegeld nichl vom Zentralverbandsbeitrag befreit. Für die Ehrenmitglieder des Zentralverbandes bzw. der Innung und Unterverbände ist auch, wenn Anspruch auf das Sterbegeld erhoben wird, der Zentral verbandsbeitrag regelmäßig und pünktlich abzuführen. Der Kassenführer, der die von den Milgliedern an ihn ge zahlten Beiträge nicht pünktlich an den Zentralverband weiter gibt, übernimmt die Verantwortung, wenn in einem Sterbefall vom Zentralverband aus diesem Grunde die Zahlung des Slerbe- geldes verweigert werden muß. Wir machen darauf aufmerksam, daß wir uns genau nach diesen von der Hauptausschußsißung beschlossenen Bestimmungen richten müssen und daß wir uns auf diese Bekanntmachung bei notwendiger Ablehnung von Slerbegeldanlrägen berufen werden. Wir bitten deshalb alle unsere Vereinigungen um genaueste Beachtung der hier gegebenen Richtlinien, um Unannehmlichkeiten von vornherein zu vermeiden. (VII/873) Zentral verband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) J. Ziepel, I. Vorsißender. W. König, Verbandsdirektor.
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