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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 59.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19340100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19340100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 15-18, 35-38, 75 und 76 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (11. Mai 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Arbeit der Geschäftsstelle
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 59.1934 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1934) 13
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1934) 23
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1934) 33
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1934) 43
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1934) 57
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1934) 69
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1934) 83
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1934) 95
- AusgabeNr. 10 (2. März 1934) 111
- AusgabeNr. 11 (9. März 1934) 125
- AusgabeNr. 12 (16. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (23. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (30. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1934) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1934) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1934) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1934) 221
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1934) 235
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1934) 249
- ArtikelWie man fremde Werbung ausnutzt 249
- ArtikelUhrmacher-Lehrlings-Wettbewerb in Italien 250
- ArtikelWas kann die Uhrmacherfrau in der Werkstatt helfen? 250
- ArtikelWir stellen vor 251
- ArtikelWie sollen die Reparatur-Rechnungen aussehen? 251
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 252
- ArtikelAus der Arbeit der Geschäftsstelle 253
- ArtikelSteuerfragen 254
- ArtikelDer Staat lenkt die Wirtschaft 255
- ArtikelVerschiedenes 256
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 258
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 259
- ArtikelFirmennachrichten 260
- ArtikelPersonalien 260
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 261
- ArtikelBüchertisch 261
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 261
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 261
- AbbildungVon der Maifeier bei Georg Jacob, Leipzig 262
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 262
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1934) 263
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1934) 277
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1934) 291
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1934) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1934) 311
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1934) 331
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1934) 343
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1934) 357
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1934) 371
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1934) 385
- AusgabeNr. 32 (3. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (10. August 1934) 413
- AusgabeNr. 34 (17. August 1934) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1934) 437
- AusgabeNr. 36 (31. August 1934) 449
- AusgabeNr. 37 (7. September 1934) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1934) 479
- AusgabeNr. 39 (21. September 1934) 491
- AusgabeNr. 40 (28. September 1934) 507
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1934) 523
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1934) 563
- AusgabeNr. 45 (2. November 1934) 577
- AusgabeNr. 46 (9. November 1934) 591
- AusgabeNr. 47 (16. November 1934) 605
- AusgabeNr. 48 (23. November 1934) 623
- AusgabeNr. 49 (30. November 1934) 635
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1934) 649
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1934) 665
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1934) 677
- BandBand 59.1934 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 20 DIE UHRMACHERKUNST 253 kommenden sind nachstehend verzeichnet. Diese Uhren nach dem Abhorchverfahren zu regulieren, ist nur mit speziellen Abhorchuhren möglich, deren Schwingungs zahl mit der verlangten libereinstimmt. Lätjt sich die Schwingungszahl nicht aus der Marke erkennen, so mulj man schon die Zähne der Räder nachzählen und die Schwingungszahl nach der Formel Radzahnzahlen • 2 • Gangradzahnzahl t------c—r n ausrechnen Triebzahnzahlen IWC 5 1 / 4 oval 64 ■ 58 54 15 Movado 52-60-60 17897 (298,3) 8 7 6 18200 (303,33) 8 6-6 Omega 63 -56 54 15 Orion 66 64 60 ■ 19440 (324) 7 7 6 19800 (330) 8 8-6 Gruen 56-54-48 15 56 ■ 52 • 50 ■ 20160 (336) 6-6-6 20222 (337) 6 6-6 Patek 56- 54 50 15 ETA Baguette 60 54 48 • 21000 (350) 6-6-6 Duoplan 21600 (360) 6-6-6 Bei feinen kleinen Uhren sind die Ausdrehungen für die Unruh ganz besonders knapp, so dak man beim Beschweren einer solchen Unruh Gefahr läuft, da| die nun weiter vorstehenden Köpfe der Unruhschrauben streifen. Oft tritt dieser Fehler nur in bestimmten Lagen oder sogar nur in bestimmten Temperaturen auf, da auch die Ausdehnung der Unruhreifen in solchem Falle eine bedeutsame Rolle spielt. Sofern sich Magnetismus in einer Uhr nicht schon anderweitig bemerkbar gemacht hat, tritt er sicher beim Abwiegen der Unruh zutage, allerdings nicht auf einer Unruhwage mit Stahlbacken. Auch beim Abhören der Uhr wird sich Magnetismus unweigerlich heraussteilen, da es unmöglich ist, die^Uhr längere Zeit im Gleichschlag mit der Normaluhr zu halten. Gänzlich unmotiviert wird sie aus dem Takt springen. Das Entmagnetisieren stö&t heute kaum noch auf irgendwelche Schwierigkeiten, da in fast jeder Werkstatt ein Entmagnetisierungsapparat vorhanden ist. (111/395) Aus der Arbeit der Geschäftsstelle 1 ) 242. Führung von Handelsbüchern ist Pflicht jeder eingetragenen Firma. Auf Anfrage teilen wir mit, dak eine doppelte Buchführung verlangt wird, so dak eine Gewinn- und Verlustrechnung und Aufstellung einer Bilanz möglich ist. Für nichteingetragene Firmen besteht diese Verpflichtung nicht; aller dings verlangt die Steuer genaue Angaben über den Umsak- 243. Die örtliche Verlegung einer eingetragenen Firma, die von einem anderen übernommen wurde, ist natürlich gestattet. Eine entsprechende Anfrage beantworteten wir in dem Sinne, dak die Firma ja nicht an einen bestimmten Raum ge bunden ist. 244. Erhebung eines Lehrgeldes bei Einstellung von Uhrmacherlehrlingen. ln dieser Frage wandte sich der Reichsstand des deutschen Handwerks an uns und vertrat die Auffassung, dak die Forderung nach Zahlung eines Lehrgeldes nicht mehr zeitgemäk sei. Wir gaben demgegenüber unserer Meinung dahin Ausdruck, dak eine solche Stellungnahme für unseren Beruf nicht zutrifft. Die Ausbildungsgrundlagen sind durchaus andere als bei den meisten Berufen, wo die Lehrlinge vom ersten Tage ab als Helfer benubt werden und man ihre Tätigkeit dementsprechend berechnet. Die Arbeiten eines Uhr- macherlehrlings erfordern sehr viel Zeit und Mühe, aukerdem wird viel Material verdorben wegen der Feinheit und Kleinheit der Teile in der lihrmacherei. Der scheinbare Gewinn, den ein Lehrling bringt, wird deshalb im Uhrmacherhandwerk meist auf gezehrt durch den Materialverschleik und durch die Gewährung von Kost und Unterhalt oder durch Zahlung eines Kostgeldes. Da im übrigen ein Lehrgeld nur dort erhoben wird, wo eine besonders gute Ausbildungsmöglichkeit geboten ist, würden durch ein solches Verbot gerade die besten Ausbildungsmöglichkeiten fort fallen, was im Interesse eines tüchtigen Nachwuchses sehr zu bedauern wäre. In einem konkreten Fall, wo sich der Vater eines Lehrlings an uns wandte, weil die Handwerkskammer Harburg den Lehr vertrag seines Sohnes mit einem vereinbarten Lehrgeld von 250 Ml ablehnte, vertraten wir auch der Handwerkskammer gegenüber unseren oben eingenommenen Standpunkt und be tonten aukerdem, dak ein Lehrvertrag doch immer ein Privat vertrag bleibt. Im übrigen ist durch die Anfrage des Reichs standes des Deutschen Handwerks der Abschluk von Lehr verträgen mit Lehrgeld nicht verboten. Ein solches Verbot wäre nach unserer Meinung auch rechtlich unwirksam, eben weil es sich, wie gesagt, um einen Privatvertrag handelt zwischen dem geseklichen Vertreter des Lehrlings und dem Lehrmeister. 245. Lieferung einer Uhrenanlage für Behörden umsafesfeuerfrei. Lieferungen an öffentlich-rechtliche Ver bände, zu denen auch Gemeinden und Kreise zählen, gelten als Umsähe im Grokhandel. Bei solchen Lieferungen ist es auch gleichgültig, ob der Erwerb zu gewerblichen oder öffentlich- rechtlichen Zwecken erfolgt. Bei allen sonstigen Lieferungen im Zwischenhandel kommt es für die Entscheidung der Frage der Umsahsteuerfreiheit auf den Erwerbszweck des Abnehmers an. 1) Siehe auch UHRMACHERhUNST 19X Nr I, 4, 10, 16; 1033. Nr. 23, 34, 36, 7. 38. Im angefragten Falle würde für die Lieferung Umsahsteuer freiheit eintreten, wenn Ihre Tätigkeit sich auf das Lieferungs geschäft beschränkt. Im Zwischenhandel gilt die Umsahsteuer freiheit nur für die gelieferte Ware als solche. Es muh daher daran festgehalten werden, dak weitere Arbeiten, wie Aufstellung und Anbringung der Anlage, nicht mit dem Liefe rungsgeschäft verbunden sind. Belanglos ist, wie die Zahlung erfolgt. 246. Für sprechende Uhren, die vordem Kriege heraus gebracht wurden, gibt es keine Ersahfihne mehr. Diese Uhren leiden fast alle darunter, dak der Film gebrochen ist. Wir haben versucht, für unsere wegen Reparatur solcher Uhren anfragenden Mitglieder Firmen zu finden, die Ersahfilme neu hersteilen; das ist aber nicht gelungen. 247. Die Schäkungsgebühren, die vom Reichsverband Deutscher Juweliere Berlin und auch von der Industrie- und Handelskammer Berlin als verkehrsüblich anerkannt worden sind, betragen für Werte bis 1000 7?W = 2 °/ 0 . Für silberne Waren erhöht sich der Sak auf 3°/ 0 . Die Mindestgebühr für die Ausstellung schriftlicher Gutachten ist auf 3 Ml festgesekt. 24Ö. Trauringpreise. Wo es nicht gelingt, alle Kollegen zur Einhaltung der vereinbarten Preise anzuhalten, dürfte es sich empfehlen, diejenigen, die die Preise nicht innehalten, vor das Einigungsamt für unlauteren Wettbewerb der Handelskammer zu laden. Dort kann man sie verwarnen lassen, nidit gegen den gemeinsamen Willen der Kollegenschaft zu handeln. — Ein gutes Mittel, gegen Aukenseiter vorzugehen und sie den Vereinbarungen anzuschlieken, ist der ständige Ankauf von Trauringen und Scheideproben. In vielen Fällen wird man Unterlegierungen feststellen, da die Trauringschleuderer nicht die besten Einkaufs- guellen haben bzw. Altgold verwenden, ohne dak dieses zuvor auf Feingold umgeschieden ist. — Wir riefen den Kollegen, die sich an uns um Vorschläge zur Bekämpfung der Trauring schleuderer wandten, in vorstehendem Sinne zu verfahren. 249. Einegesekliche Regelung des Gehilfenurlaubs gibt es noch nicht. Die Arbeitsfront wird diese Frage jedenfalls für die Zukunft zur Entscheidung bringen. Vom Vorstande des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher wurden seinerzeit in Gemeinschaft mit den Gehilfen Richtlinien aufgestellt, auf die wir die Kollegen bei Urlaubsfragen verweisen. Wenn ein Gehilfe mit Wohnung und Verpflegung eingestellt wurde, so ist ihm im Urlaubsfalle auch ein entsprechender, angemessener Geldbetrag zu zahlen, da zum Lohne dann auch Wohnung und Verpflegung gehören. 250. Wegen Ausführung von Uhrenreparaturen durch ein Warenhaus erstattete eine unserer Innungen An zeige bei der*Handwerkskammer. Von der Firma wurden audi Uhrzeiger, Uhrgläser usw. aufgesekt. Da es sich bei der Abgabe dieser Teile nicht um den blöken Verkauf handelt, denn das wäre für den Kunden völlig wertlos, sondern ein Hauptteil des Wertes für den Kunden in der sadigemäken Anbringung des Zeigers oder dem sachgemäken Aufseken des Uhrglases besteht, fallen diese rein handwerklichen Leistungen selbstverständlich audi unter den Begriff „Uhrenreparaturen”.
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