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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 59.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19340100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19340100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 15-18, 35-38, 75 und 76 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (25. Mai 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Aufgaben des neuen Landes-Handwerksführers
- Autor
- Schild, Heinrich
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 59.1934 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1934) 13
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1934) 23
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1934) 33
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1934) 43
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1934) 57
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1934) 69
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1934) 83
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1934) 95
- AusgabeNr. 10 (2. März 1934) 111
- AusgabeNr. 11 (9. März 1934) 125
- AusgabeNr. 12 (16. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (23. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (30. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1934) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1934) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1934) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1934) 221
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1934) 235
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1934) 249
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1934) 263
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1934) 277
- ArtikelDas neue Handwerksgesetz ist da 277
- ArtikelDie Aufgaben des neuen Landes-Handwerksführers 279
- ArtikelAus der Arbeit der Geschäftsstelle 280
- ArtikelSprechsaal 280
- ArtikelSteuerfragen 281
- ArtikelNachwort zur 14. Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes ... 282
- ArtikelVerschiedenes 283
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 285
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 285
- ArtikelFirmennachrichten 289
- ArtikelPersonalien 289
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 289
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 289
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 290
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1934) 291
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1934) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1934) 311
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1934) 331
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1934) 343
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1934) 357
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1934) 371
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1934) 385
- AusgabeNr. 32 (3. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (10. August 1934) 413
- AusgabeNr. 34 (17. August 1934) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1934) 437
- AusgabeNr. 36 (31. August 1934) 449
- AusgabeNr. 37 (7. September 1934) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1934) 479
- AusgabeNr. 39 (21. September 1934) 491
- AusgabeNr. 40 (28. September 1934) 507
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1934) 523
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1934) 563
- AusgabeNr. 45 (2. November 1934) 577
- AusgabeNr. 46 (9. November 1934) 591
- AusgabeNr. 47 (16. November 1934) 605
- AusgabeNr. 48 (23. November 1934) 623
- AusgabeNr. 49 (30. November 1934) 635
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1934) 649
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1934) 665
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1934) 677
- BandBand 59.1934 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 22 DIE UHRMACHERKUNST 279 Die Aufgaben der neuen Landes-Handwerksführer Von Dr. Heinrich Schild, Stabsleiter des Reichs-Handwerksführers Die Ernennung der Landes-Handwerksführer veröffentlichten wir bereits in der roriyen Nummer der UllR- MAl'HERKUNST. Vom Stabsleiter des Reichs - Handwerksführers ist uns nachstehender Artikel über die Auf gaben der Landes-Handwerksführer xur Verfügung gestellt worden. Wir veröffentlicheu ihn. damit unsere Leser die Neuorganisation des gesamteti deutschen Handiverkerstandes kennenlernen. Der Reichs-Handwerksführer hat mit Zustimmung und im Einvernehmen mit dem Herrn Reichswirtschaftsminister und nach vorheriger Fühlungnahme mit den Gauleitern der NSDAP, am 11. Mai 1934 13 Landes - Handwerksführer ernannt. Die Landes - Handwerksführer sind Beauftragte des Reichs - Handwerksführers. Ihre staats- und ver waltungsrechtliche Stellung und die Rechtsguelte ihrer Amtsausübung leitet sich aus dem Geseß über den vor läufigen Aufbau der Handwerksorganisation vom 29. No vember 1933 her. Daß die ständische Organisation des deutschen Handwerks auf dem Führerprinzip aufgebaut werden muß, ist eine nationalsozialistische Grundforderung. Das deutsche Handwerk ist auch neben der deutschen Landwirtschaft derjenige Berufs stand gewesen, der das Führerprinzip frei willig und ohne auf gesetzliche Maßnahmen zu warten, bereits verankert hat. Die 13 Landes-Handwerksführer sind für die 13 Treuhänderbezirke ernannt worden. Daraus ergibt sich, daß bereits die wirt- schaftsgebietliche Organisation des Hand werks und vermutlich überhaupt der Ge samtwirtschaft sich lebten Endes nach Treu händerbezirken vollziehen wird. Ob die 13 Treuhänderbezirke die endgültige Form darstellen, mag dahingestellt bleiben. Vor läufig werden jedenfalls die 13 Landes- Handwerksführer wirtschaftsgebietlich die Einheitlichkeit der Handwerksorganisationen in den 13 Treuhänderbezirken durchzuführen haben. Die Aufgaben der Landes-Handwerks führer sind ungeheuer vielseitig. Zunächst haben sie als Beauftragte und Bevollmäch tigte des Reichs-Handwerksführers die Per sonalpolitik handwerkerlicher Organisationen und Körper schaften zu regeln. Die Auswahl der Führer und Vorstandsmitglieder sowie aller Mitarbeiter in leitenden Stellungen der hand werkerlichen Organisationen kann nur im engsten Ein vernehmen mit der jeweils zuständigen PO.-Leitung er folgen. Dieses Einvernehmen sicherzustellen und die ganze Führungsfrage der örtlichen und bezirklichen Handwerks organisationen immer unter die Parteiautorität der PO.- Leitung zu stellen, ist die vornehmste Aufgabe der Landes-Handwerksführer. Darüber hinaus haben sie bereits vorbereitend die Persönlichkeiten auszuwählen, die die handwerkerlichen Organisationen bei einer endgültigen geseßlichen Regelung gewissermaßen als Amtswalter oder Organisationswarte gebrauchen. Der Gesamtaufbau des deutschen Handwerks, der Zusammenschluß von Meistern, Gesellen und Lehr lingen und sonstigen Arbeitnehmern in Pflichtinnungen und Kreishandwerkerschaften bedeutet, daß etwa 20000 Pflicht innungen und etwa 800 Kreishandwerkerschaften zu führen sind. Jede Pflichtinnung hat außer dem Obermeister und dem Gesellenführer mindestens noch drei Innungs warte notwendig, so daß insgesamt mit fünf Innungswarten zu rechnen sein wird. Aus diesen Zahlen ist ersichtlich, daß im deutschen Handwerk etwa 120000 —130000 Organi sationswarte erforderlich sind, um eine ständig einwand freie, verwaltungsmäßig einfache Handwerksorganisation aufzubauen. Augenblicklich übersteigt die Zahl von Vor standsmitgliedern handwerkerlicher Körperschaften und Organisationen die obige notwendige Zahl um ein Viel faches. Alle diese Organisationswalter müssen schon jeßt ausgewählt und auf ihre Fähigkeiten hin geprüft, auf ihre nationalsozialistische Haltung hin kontrolliert und auf ihre Führereigenschaften hin erzogen werden. Insofern haben die Landes - Handwerksführer wichtige vor bereitende Arbeiten zu leisten, ohne deren Erledigung der geseßliche Neuaufbau des Handwerks kaum durchzuführen wäre. Die Landes - Handwerksführer über nehmen auch gemeinsame handwerkspolitische Aufgaben, die bisher über viele oder mehrere Körper schaften des Handwerks in allen Bezirken verteilt waren. So werden unter anderem alle Schulungsfragen zur Heranbildung von Führernachwuchs, alle Fragen der ständischen Propaganda, die Ver bindung aller Handwerksfragen mit der Tagespresse in Zukunft im Gebiet des Landes-Handwerksführers einheitlich vom Landes-Handwerksführer geleitet und ge regelt. Soweit sich bisher andere Körper schaften des Handwerks mit diesen Auf gaben befaßt haben, gehen diese Aufgaben auf den Landes-Handwerksführer über, damit in jedem Treuhänderbezirk diese grundsäßlichen Fragen nationalsozialistischer Aufbaupolitik einheitlich bearbeitet und ge führt werden können. Von besonderer Wichtigkeit ist die Tätigkeit des Landes-Handwerksführers auf dem Gebiet der Förderung der Handwerkswirtschaft. Die grundsäßliche Linie, die die Reichsführung des deutschen Handwerks, insbesondere zur Neuregelung der Bauwirtschaft, verkündet hat und die ihren sichtbaren Ausdruck in der Gründung der Treuhandgesellschaft für Baufinanzierung gefunden hat, wird von den Landes- Handwerksführern systematisch fortgeseseßt. Bei jedem Landes-Handwerksführer wird eine Filiale der „Treubau“ errichtet, die für eine grundsäßliche Bereinigung aller liberalistisch-kapitalistischen Baufinanzierungs-Methoden sich einseßen soll und die die Änderung auf dem Baugeld markt und Hypothekenmarkt vorbildlich herbeiführen soll. Es ist selbstverständlich, daß die Landes-Handwerks führer auch die Fürsorge für alle Fragen, die mit der Arbeitsfront Zusammenhängen, im Laufe der Entwicklung von selbst beschäftigen wird. Das verlangt schon die logische und konsequente Durchführung eines möglichst einheitlichen Organisationsapparates im Handwerk und die Vermeidung von doppelten Führungsansprüchen und jede Art von doppelter Organisation. Bei dieser Frage ist insbesondere das Verhältnis der Handwerksführung zur Reichs betriebsgruppe Handwerk der Deutschen Arbeits front zu klären und die Landes-Handwerksführer müssen Unser Zentral verbandsvorsifeender, t land Werkskammerpräsident Kollege Ziepel, wurde Landeshandwerksführer des Treuhänderbezirkes Pommern \/ X
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