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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 59.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19340100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19340100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 15-18, 35-38, 75 und 76 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (8. Juni 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Werbezeichen - Verbandszeichen - Gütezeichen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 59.1934 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1934) 13
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1934) 23
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1934) 33
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1934) 43
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1934) 57
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1934) 69
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1934) 83
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1934) 95
- AusgabeNr. 10 (2. März 1934) 111
- AusgabeNr. 11 (9. März 1934) 125
- AusgabeNr. 12 (16. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (23. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (30. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1934) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1934) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1934) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1934) 221
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1934) 235
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1934) 249
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1934) 263
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1934) 277
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1934) 291
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1934) 301
- ArtikelWerbezeichen - Verbandszeichen - Gütezeichen 301
- ArtikelDie neugeschaffenen Normen für Edelmetall- und Schmuckwaren - ... 302
- ArtikelWir stellen vor 303
- ArtikelDer 1. Vorsitzende des Zentralverbandes, Landes-Handwerksführer ... 303
- ArtikelAufpassen, in diesem Jahr wird mehr gereist! 304
- ArtikelSprechsaal 306
- ArtikelVerschiedenes 307
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 308
- ArtikelFirmennachrichten 309
- ArtikelPersonalien 309
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 310
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 310
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 310
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 310
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1934) 311
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1934) 331
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1934) 343
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1934) 357
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1934) 371
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1934) 385
- AusgabeNr. 32 (3. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (10. August 1934) 413
- AusgabeNr. 34 (17. August 1934) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1934) 437
- AusgabeNr. 36 (31. August 1934) 449
- AusgabeNr. 37 (7. September 1934) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1934) 479
- AusgabeNr. 39 (21. September 1934) 491
- AusgabeNr. 40 (28. September 1934) 507
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1934) 523
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1934) 563
- AusgabeNr. 45 (2. November 1934) 577
- AusgabeNr. 46 (9. November 1934) 591
- AusgabeNr. 47 (16. November 1934) 605
- AusgabeNr. 48 (23. November 1934) 623
- AusgabeNr. 49 (30. November 1934) 635
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1934) 649
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1934) 665
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1934) 677
- BandBand 59.1934 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN UHRMACHER 59. JAHRGANG / BERLIN NW 7, 8. JUNI 1934 / NUMMER 24 Werbezeichen — Verbandszeichen — Gütezeichen Bei der Planung der Gemeinschaftswerbung des Uhrengewerbes ist viel über das bei der Werbung einheitlich zu benutzende Zeichen WA gesprochen worden. Dabei wurden auch die Fragen, die mit Verbandszeichen, Güte zeichen, Handelsmarken Zusammenhängen, durchberaten. Um unsern Tesern diese bedeutum/srollen Fragen näher zu bringen, geben wir nachstehend einige Ausführungen wieder, die in „Berlin und Kurmark, dem Wirtschafts blatt der Industrie- und Handelshammer zu Berlinunter dem Thema „ Verbandszeichen oder Gütezeichen? u veröffentlicht ivurden. J)ie Schriftleitung. Wie auch immer der ständische Aufbau der Wirt schaft im einzelnen endgültig aussehen mag, eins steht wohl heute bereits fest: Es wird eine der Hauptaufgaben der ständischen Gliederungen und ihrer Führer sein, für einen sauberen, nach geordneten Spielregeln sich voll ziehenden Wettbewerb zu sorgen. Dabei soll ein solcher lauterer Wettbewerb nicht durch den Staat als Markt polizei erzwungen werden, sondern durch bewußte plan volle Lenkung ganz selbstverständlich aus einer neuen wirtschaftlichen Gemeinschaftsgesinnung herauswachsen. Dieser Gemeinschaftsgesinnung wird man auch im Be reich des gewerblichen Rechtsschußes Rechnung tragen müssen. Im Wettbewerb spielt die Warengüte eine bedeutungs volle Rolle. Die volkswirtschaftlich zweckmäßige Waren güte zu sichern, soll künftig nicht nur der einzelne, sondern auch die Gemeinschaft berufen sein. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe können Gemeinschaftsgüte zeichen eine besonders wertvolle Hilfe sein. Wegen dieser hohen wirtschaftlichen Bedeutung der Gemeinschaftsgüte zeichen sollte man ihrer rechtlichen Form, dem Verbands zeichen, künftig mehr Aufmerksamkeit widmen. Nach dem Wortlaut des zurzeit geltenden Warenzeichenrechtes soll das Verbandszeichen der „Kennzeichnung der Waren der Verbandsmitglieder“ dienen. Die eigentliche Zweck bestimmung des Verbandszeichens ist jedoch die, daß es „eine Gewähr für die Güte und Beschaffenheit der von den Mitgliedern des Verbandes ver triebenen Waren“ bieten soll. Die praktische Entwicklung ist zunächst freilich andere Wege gegangen und hat das Verbandszeichen statt zum Güte garantierenden Gemeinschaftszeichen zu einem einfachen Zugehörigkeitsausweis geformt. Erst als der wirtschaftliche Wert des individuellen Waren zeichens — infolge von Inflation und Wirtschaftskrise sowie deren nachteiligen Folgen für die Qualität der Er zeugnisse — als Werbemittel dem Verbraucher gegen über zu sinken begann, hat man sich auf die eigentliche Aufgabe des Verbandszeichens besonnen. Wie seinerzeit ausführlich in „Güteschuß und Gütekauf“ (herausgegeben vom Reichsausschuß für Lieferbedingungen [RAL]) dar gestellt worden ist, hat man bereits in einigen Branchen begonnen, durch ein Verbandszeichen, welches nicht Zugehörigkeitsausweis, sondern Gemeinschaftsgüte zeichen ist, ordnend und erziehend den Wettbewerb in den eigenen Reihen, aber auch allgemein zu be einflussen. Diese Wiederbelebung des Gemeinschaffsgütezeichens ist vor allem deswegen begrüßenswert, weil durch ein Gemeinschaftsgütezeichen einem jeden bekundet wird, daß die gekennzeichneten Waren bestimmten, objektiv festgelegten,nachprüfbarenGütebedingungen entsprechen. Diese in einer Zeichensaßung festzulegenden, der Öffent lichkeit zugänglichen Gütebedingungen sind dann zu sammen mit dem Verbandszeichen der Ausdruck von Leistung und Berufsehre. Werden von den Zeichenbenußern und ihren Ver bänden derartige Pflichten übernommen, und sollen solche „Gütezeichen“ ihre volkswirtschaftliche Aufgabe voll erfüllen, so müßte diesen freilich auch eine ent sprechende rechtliche, im Warenzeichengeseß verankerte Sonderstellung gegenüber einfachen Herkunfts- oder Zu gehörigkeitszeichen gewährt werden. Die laufende Reform des Warenzeichenrechtes bietet für eine notwendige Trennung zwischen Warenzeichen und Verbandszeichen als Zugehörigkeifsausweis einerseits und Verbandszeichen als Gemeinschaftsgütezeichen andererseits eine gute Handhabe. (1/420)
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