Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 59.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19340100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19340100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 15-18, 35-38, 75 und 76 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 39 (21. September 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Prüfungsordnungen im Uhrmacherhandwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 59.1934 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1934) 13
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1934) 23
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1934) 33
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1934) 43
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1934) 57
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1934) 69
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1934) 83
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1934) 95
- AusgabeNr. 10 (2. März 1934) 111
- AusgabeNr. 11 (9. März 1934) 125
- AusgabeNr. 12 (16. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (23. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (30. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1934) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1934) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1934) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1934) 221
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1934) 235
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1934) 249
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1934) 263
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1934) 277
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1934) 291
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1934) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1934) 311
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1934) 331
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1934) 343
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1934) 357
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1934) 371
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1934) 385
- AusgabeNr. 32 (3. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (10. August 1934) 413
- AusgabeNr. 34 (17. August 1934) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1934) 437
- AusgabeNr. 36 (31. August 1934) 449
- AusgabeNr. 37 (7. September 1934) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1934) 479
- AusgabeNr. 39 (21. September 1934) 491
- ArtikelAusstellung und was man dabei beachten muß 491
- ArtikelBericht über die am 29. August, vormittags 10 Uhr, im ... 493
- ArtikelDas Zeichen für die Propaganda des Uhrenfachgeschäfts 494
- ArtikelDie Prüfungsordnungen im Uhrmacherhandwerk 495
- ArtikelWir stellen vor 499
- ArtikelDie Prüfungsordnungen im Uhrmacherhandwerk 500
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 501
- ArtikelSprechsaal 501
- ArtikelVerschiedenes 502
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 503
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 503
- ArtikelFirmennachrichten 505
- ArtikelPersonalien 505
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 506
- ArtikelBüchertisch 506
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 506
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 506
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 506
- AusgabeNr. 40 (28. September 1934) 507
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1934) 523
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1934) 563
- AusgabeNr. 45 (2. November 1934) 577
- AusgabeNr. 46 (9. November 1934) 591
- AusgabeNr. 47 (16. November 1934) 605
- AusgabeNr. 48 (23. November 1934) 623
- AusgabeNr. 49 (30. November 1934) 635
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1934) 649
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1934) 665
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1934) 677
- BandBand 59.1934 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 39 DIE UHRMACHERKUNST 495 Die Prüfungsordnungen im Uhrmacherhandwerk Zwischenprüfungen Die bis jefet bestehende Handhabung der Prüfung des Zentralverbandes in Leipzig als Jahresprüfung wrrd geändert. Sie erhält nachstehende endgültige Fassung: Es treten an Stelle der bisherigen Jahresprüfungen in Leipzig die Zwischenprüfungen, welche im Herbst jeden Jahres stattfinden. An den Zwischenprüfungen haben sich alle Lehrlinge und alle Jahrgange als einer Pflichtarbeit zu beteiligen. Ein Lehrling hat die Arbeiten auszuführen, die für das Jahr ausgeschrieben sind, in dem er mindestens seit sechs Monaten tätig ist. Die Arbeiten müssen in der Meisterwerkstatt ausgeführt werden. Arbeiten aus Fach klassen müssen künftig ausscheiden. Auch für das vierte Lehrjahr ist die Zwischenprüfung obligatorisch. Es soll sich dadurch zeigen, wie weit der Lehrling gegen Ende der Lehrzeit ist und ob noch be sondere Maßnahmen durch die Innung notwendig sind. Die für das lebte Jahr aufgegebene Arbeit soll in ihrem Charakter schon auf die Gehilfenprüfung zugeschnitten sein. Die an den Prüfungsausschub des Zentralverbandes eingereichten Arbeiten dürfen an keiner ändern Stelle vorher prämiiert worden sein. Mabgebend für den Beschlub war die Ansicht, dab die gesteigerten Ansprüche in der Lehrlingsausbildung durch eine Zwischenprüfung besser kontrolliert werden können. Durch das neu eingeführfe Prüfungsverfahren soll gleichzeitig eine Kontrolle über die zuständigen Prüfungskommissionen ermöglicht werden. Hierzu er schien die Zweiteilung Landesverband - Zenfralverband erforderlich. Jeder Landesverband hat zum Zwecke der Prüfungen gleich dem Zentralverband einen Fachausschub zu er richten und hierfür die besten Meister zu entsenden. Zu den Prüfungsausschüssen bei den Landesverbänden sind fünf Mitglieder zu bestellen, die möglichst aus ver schiedenen Innungen entnommen werden. Grundsäblich sollen die Prüfungsmeister die Meisterprüfung abgelegt haben oder im Besibe der Anleitungsbefugnisse für Lehr linge sein. Ein Gehilfenvertreter aus dem Landesverbands gebiet soll (mubl zu den Prüfungen zugezogen werden. Gang der Prüfungen. Am 1. Oktober eines jeden Jahres erfolgt durch den Prüfungsausschub des Zentralverbandes die Ausschreibung der Arbeiten für die Zwischenprüfung. Die Arbeiten müssen bis zum 15. November gleichen Jahres fertiggestellt und an den zuständigen Landesverband eingesandt werden. Der Prü fungsausschub des Landesverbandes hat die Durchsicht der Arbeiten unverzüglich, spätestens aber bis zum 1. De zember des Jahres vorzunehmen und die zur Weitergabe an den Zentralverband bestimmten Arbeiten bis zum 15. Dezember an diesen weiterzuleiten. Der Prüfungsausschub des Zentralverbandes tritt zur Begutachtung der an ihn gelangten Arbeiten im Januar zusammen und erteilt die Schlubnoten. Der Prüfungsausschub des Landesverbandes hat also sdion eine Ausscheidung der Arbeiten vorzunehmen. Es kommen nur Arbeiten mit der Zensur „Gut“ gleich min destens 3,4 Punkten und darüber zur Weitergabe an den Zentralverband. Durch diese Ausscheidung soll erreicht werden, dab die Meister sich entweder mehr um die Aus bildung bemühen, dann aber auch, dab die Innungen selbst für ihren Bezirk eine Übersicht über die Qualität der Meisterwerkstätten .und Lehrlinge erhalten. Dies ist un bedingt notwendig. Ein Hauptaugenmerk ist auf die Zeitbegrenzung ge legt. Es kann nicht mehr angehen, dab Arbeiten in wochenlangem Probieren und zu oftem Wiederholen zu stande kommen. Wenn in einer Werkstatt die vor geschriebenen sechs Wodien nicht zur Vollendung der ausgeschriebenen Arbeiten ausreichen, hat schon von der Innung aus eine Überprüfung der betreffenden Werkstatt einzuseben. Durch die Zweiteilung der Prüfungen soll erreidit werden, zunächst ein Ansporn der Meister und Lehrlinge möglichst in die höchste Klasse, mindestens aber zu den Prüfungen im Zentralverband zu kommen. Ein weiteres Ziel ist, einem Meister und Lehrling, der gute Ausbildung bzw. gute Arbeit leistet, die ihm zukommende Entlohnung zu sidiern. Insbesondere soll auch erreicht werden, dab die Prüfungen im ganzen Reich eine einheitliche Richtung erhalten. Endzweck aber ist, dab der Zentralverband als höchste fachliche Instanz einen Überblick über seine Prüfungskommissionen erhält und auch hier eine Auslese eintreten lassen kann. Der Zentralverband soll auch nur die Spitzenleistungen der Lehrlinge zu sehen bekommen. Die Prüfungen beim Zentralverband werden aus- schlieblich von dem bestellten Prüfungsausschub vor genommen. So wird eine gleichmäbige einheitliche Be wertung bei der Prüfung ermöglicht. Die Prüfungen finden künftig in Berlin statt. Zu diesen Prüfungen wird ein Vertreter der Gehilfenschaft zugezogen. Der Prüfungsausschub des Zentralverbandes wird sich künftig nur aus Mitgliedern der Fachausschüsse der Landesverbände zusammenseben. Der Prüfungsausschub beim Zentralverband ist ein Unterausschub des Zentral verbands - Fachausschusses. Die Bewertung der Arbeiten bei allen Prüfungsaus schüssen wird nur nach dem 5 er Punktsystem einheitlich vorgenommen. Die Beurteilung bei den Zwischenprüfungen erfolgt ebenfalls nach Punkten. Die Feststellung der Punktzahl hat jedes Mitglied des Prüfungsausschusses selbständig nach eigenem Ermessen zu bewirken und in eine Prüfungs liste einzutragen. Die Prüfungsliste mub am Kopf den Namen des Ausschubmitgliedes tragen. Zensurgrade: 1 Punkt gleich ungenügend, 2 Punkte „ genügend, 3 „ „ gut, 4 „ „ sehr gut, 5 ausgezeichnet. Die Punktwertung geschieht nach drei Gesichtspunkten. 1. äuberer Eindruck, 2. Mabe, 3. Vollendung. Wünscht ein Prüfungsausschub die Bewertung nodi genauer durchzuführen, so ist folgende Staffel zu emp fehlen, die nach erfolgter Ausrechnung anzuwenden ist. Endzensurgrade: 5; 4,9; 4,8 gleich Ia gleich Auszeidinung, 4,7; 4,6; 4,5; 4,4 „ I „ sehr gut, 4,3; 4,2; 4,1 „ Ib 4; 3,9; 3,8 „ II a 3,7; 3,6; 3,5; 3,4 „ II „ gut, 3,3; 3,2; 3,1 „ II b 3; 2,9; 2,8 „ lila 2,7; 2,6; 2,5; 2,4 „ III „ genügend, 2,3; 2.2; 2,1 „ III b 2; 1,9; 1,8 „ IV „ ungenügend. Ein „a“ erhöht, ein „b“ erniedrigt die Zensur.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder