Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 59.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19340100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19340100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 15-18, 35-38, 75 und 76 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51 (14. Dezember 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sparuhren bei der Werbung für Lebensversicherungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wie verhält man sich, wenn Waren unbestellt ins Haus gesandt werden?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 59.1934 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1934) 13
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1934) 23
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1934) 33
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1934) 43
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1934) 57
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1934) 69
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1934) 83
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1934) 95
- AusgabeNr. 10 (2. März 1934) 111
- AusgabeNr. 11 (9. März 1934) 125
- AusgabeNr. 12 (16. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (23. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (30. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1934) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1934) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1934) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1934) 221
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1934) 235
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1934) 249
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1934) 263
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1934) 277
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1934) 291
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1934) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1934) 311
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1934) 331
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1934) 343
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1934) 357
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1934) 371
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1934) 385
- AusgabeNr. 32 (3. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (10. August 1934) 413
- AusgabeNr. 34 (17. August 1934) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1934) 437
- AusgabeNr. 36 (31. August 1934) 449
- AusgabeNr. 37 (7. September 1934) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1934) 479
- AusgabeNr. 39 (21. September 1934) 491
- AusgabeNr. 40 (28. September 1934) 507
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1934) 523
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1934) 563
- AusgabeNr. 45 (2. November 1934) 577
- AusgabeNr. 46 (9. November 1934) 591
- AusgabeNr. 47 (16. November 1934) 605
- AusgabeNr. 48 (23. November 1934) 623
- AusgabeNr. 49 (30. November 1934) 635
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1934) 649
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1934) 665
- ArtikelIn letzter Minute 665
- ArtikelUhrmacher - werde mehr Handwerker 666
- ArtikelSparuhren bei der Werbung für Lebensversicherungen 667
- ArtikelWie verhält man sich, wenn Waren unbestellt ins Haus gesandt ... 669
- ArtikelDie Armbanduhr mit Selbstaufzug: "Autorist" 670
- ArtikelSteuerfragen 671
- ArtikelVerschiedenes 672
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 673
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 674
- ArtikelFirmennachrichten 674
- ArtikelPersonalien 675
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 676
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 676
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 676
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1934) 677
- BandBand 59.1934 -
-
669
-
670
-
671
-
672
-
673
-
674
-
675
-
676
-
677
-
678
-
679
-
680
-
681
-
682
-
683
-
684
-
685
-
686
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
DIE UHRMACHERKUNST Nttrnberg, die Reichstagungs-stadt der deutschen Uhrmacher 1935 Henkersleg um mumm mim iimmm im im im Versicherungsbeiträge von der Versicherungsunternehmung Der Leihvertrag hat auch Bestimmungen darüber zu bzw. dem Inkassovertreter nicht abgeholt werden können, enthalten, wer die Kosten im Falle der Beschädigung der In diesem Falt ist der Schlüssel zum Sparbehälter dem Spareinrichtung zu tragen hat. Dies gilt insbesondere Versicherungsnehmer vorübergehend zu überlassen (siehe für Sparuhrreparaturen. hierzu °bcn 2a). Eine allgemeine Bestimmung, da& die Die Fassung des Leihvertrags ist als Teil des Ge- Beitragsschuld trofe der Abholung durch Inkassovertreter schäftsplans der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung ein eine Bringschuld bleibt, ist nicht zulässig. zureichen. (1/582) Dr. Widmann. Wie verhält man sich, wenn Waren unbestellt ins Haus gesandt werden? nicht böswillig beschädigen Versandgeschäfte verursachen auch uns manche Schädi gung. Wenn den Kollegen bekannt wird, da& solche un bestellte Sendungen im Orte eintreffen, so empfehlen wir, diesen Aufsafe den Tageszeitungen zum Abdruck zu über geben. Die Schriftleitung. Vielfach, besonders zu Weihnachten, werden von manchen Firmen irgendwelche Waren ins Haus geschickt, die gar nicht bestellt waren. Der Empfänger weil oft nicht, was er mit diesen unbestellten Sachen, die er nicht haben will, anfangen soll. In der Regel wird die Haus frau sie vom Postboten oder anderen Boten entgegen nehmen. Die einfachste Lösung wäre, die Annahme sofort zu verweigern, wenn man bemerkt, da| es sich um unbestellte Waren handelt. Erkennt man jedoch nicht rechtzeitig, um was es sich handelt, so ist durch die Annahme die Ware noch keineswegs gekauft. Man kann Brief oder Paket ruhig öffnen und den Inhalt feststellen. Sagt einem die Sendung nicht zu, so läfjt man sie liegen, bis sie wieder abgeholt w ; rd. Man ist weder verpflichtet, dem Absender mitzuteilen, dafj man die Ware nicht will, noch braucht man sie ihm zurückzuschicken. Selbst wenn der Absender um Rückgabe bittet oder sogar Rückporto beifügt, ist man nicht zur Rücksendung verpflichtet. Will man die Waren also nicht behalten, so mufj man sie zunächst aufbewahren, und zwar mit der Sorgfalt, mit der man eigene Sachen aufzuheben pflegt. Man braucht also die Gegenstände nicht be sonders sorgfältig zu behandeln, darf sie aber andererseits auch oder vernichten. Tut man dies doch oder nimmt man die Sachen in Gebrauch, so mu[j man sie bezahlen. „In Gebrauch nehmen“ liegt dann vor, wenn man z. B. bei Büchern die Seiten aufschneidet oder seinen Namen hineinschreibt, oder wenn man E&waren verzehrt. Ein solches Verhalten gilt als Zustimmung zum Kauf und verpflichtet zur Be zahlung, — Werden leicht verderbliche Waren zugesandt, so kann keinem zugemutet werden, die nach einiger Zeit verdorbenen Sachen — sie riechen vielleicht schon! — noch länger auf zuheben. Wirft man sie dann fort, so empfiehlt es sich, einen Zeugen hinzuzuziehen, um sich den Beweis zu sichern. Häufig liegt der unbestellten Sendung ein Schreiben bei, worin der Absender mitteilt, er werde ein Schweigen des Empfängers bis zu einem bestimmten Termin als Ein verständnis mit dem Kauf ansehen. Eine solche Fristsetzung ist vollkommen belanglos, das Schweigen des Empfängers hat keinerlei rechtliche Bedeutung. Man ist auch nichf verpflichtet, die Ware zu bezahlen. (1/578) iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Kleine Anzeiseni Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, Ge legenheilskäufe usw. gehören in me UHRHACHERKUHST iiilllillllllilllliiliiiiiiiiiilllllllilllilllliillllllllllllllillllllllllllllllllilllillllllllllllllilllllllllllllllllilillll
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht