Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 59.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19340100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19340100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 15-18, 35-38, 75 und 76 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51 (14. Dezember 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Armbanduhr mit Selbstaufzug: "Autorist"
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 59.1934 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1934) 13
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1934) 23
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1934) 33
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1934) 43
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1934) 57
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1934) 69
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1934) 83
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1934) 95
- AusgabeNr. 10 (2. März 1934) 111
- AusgabeNr. 11 (9. März 1934) 125
- AusgabeNr. 12 (16. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (23. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (30. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1934) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1934) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1934) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1934) 221
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1934) 235
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1934) 249
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1934) 263
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1934) 277
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1934) 291
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1934) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1934) 311
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1934) 331
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1934) 343
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1934) 357
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1934) 371
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1934) 385
- AusgabeNr. 32 (3. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (10. August 1934) 413
- AusgabeNr. 34 (17. August 1934) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1934) 437
- AusgabeNr. 36 (31. August 1934) 449
- AusgabeNr. 37 (7. September 1934) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1934) 479
- AusgabeNr. 39 (21. September 1934) 491
- AusgabeNr. 40 (28. September 1934) 507
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1934) 523
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1934) 563
- AusgabeNr. 45 (2. November 1934) 577
- AusgabeNr. 46 (9. November 1934) 591
- AusgabeNr. 47 (16. November 1934) 605
- AusgabeNr. 48 (23. November 1934) 623
- AusgabeNr. 49 (30. November 1934) 635
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1934) 649
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1934) 665
- ArtikelIn letzter Minute 665
- ArtikelUhrmacher - werde mehr Handwerker 666
- ArtikelSparuhren bei der Werbung für Lebensversicherungen 667
- ArtikelWie verhält man sich, wenn Waren unbestellt ins Haus gesandt ... 669
- ArtikelDie Armbanduhr mit Selbstaufzug: "Autorist" 670
- ArtikelSteuerfragen 671
- ArtikelVerschiedenes 672
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 673
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 674
- ArtikelFirmennachrichten 674
- ArtikelPersonalien 675
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 676
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 676
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 676
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1934) 677
- BandBand 59.1934 -
-
669
-
670
-
671
-
672
-
673
-
674
-
675
-
676
-
677
-
678
-
679
-
680
-
681
-
682
-
683
-
684
-
685
-
686
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 51 DIE UHRMACHERKUNST In einer achttägigen Beobachtung bewies die Uhr ihre praktische Zuverlässigkeit. Nur des Nachts abgelegt, zeigte sie einen sehr regelmäßigen Gang, der innerhalb der 8-Tage-Zeit ein Stellen - das in der üblichen Weise durch Herausziehen der für den Aufzug natürlich nicht notigen Krone geschieht - überflüssig machte. Die Uhr machte stets einen flotten Gang, was auf die stets vor handene Kraftreserve schließen läßt und auch ein Beweis für die sichere Funktion des Aufzuges ist. (1/583) Steuerfragen SS (□nfeilsve/bänd) 9 ' S,euerSYnd,kus des Zentralverbandes der Deutschen Steuerfreiheit für Weihnachtsgeschenke Auch in diesem Jahre sind einmalige Zuwendungen zu Weihnachten an Arbeitnehmer unter folgenden Voraus- seßungen frei von der Lohnsteuer, Abgabe zur Arbeits losenhilfe, Ehestandshilfe der Ledigen und Schenkungs steuer: 1. Die einmalige Zuwendung muß im Dezember er folgen; 2. sie muß über den vertraglich (tariflich) gezahlten Arbeitslohn hinaus gewährt werden (in bar oder in Sachen). 3. Steuerbefreiung gilt nur für Arbeitnehmer, deren vereinbarter Lohn nicht mehr als 3600 Ml jährlich beträgt. Warnung für säumige Steuerzahler Ab 1. Januar 1935 werden für Reichssteuern weder Verzugszinsen noch Aufschubzinsen, bei Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen- und Umsaßsteuer auch keine Stundungszinsen erhoben. Dafür wird nach Schluß eines jeden Jahres, erstmalig im Frühjahr 1936, eine Liste der säumigen Steuerzahler aufgelegt. In die erste Liste der säumigen Steuerzahler wird aufgenommen werden, wer am 1. Januar 1935 mit Steuerzahlungen aus der Zeit vor dem 1. Januar 1935 rückständig ist oder es im Jahre 1935 hinsichtlich einer Zahlung oder Vorauszahlung zu einer zweitmaligen Mah nung kommen läßt. Nach wie vor kann auf Antrag Stundung erlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, daß besondere Verhältnisse die pünktliche Entrichtung der ganzen Steuer schuld vorübergehend nicht ermöglichen und daß die Stundung zu keinerlei Ausfall für das Reich führen wird. Wegfall der Ilmsaßsteuerbefreiung für bisher steuer begünstigte Lieferungen des Uhrmachers im Großhandel Die Umsaßsteuerveranlagung für 1934 erfolgt im Gegensaß zur Einkommensteuerveranlagung noch nach den bisherigen Vorschriften. Auf alle ab 1. Januar 1935 vereinnahmten Entgelte findet das neue Geseß Anwendung. — Bisheriges Recht — Steuerbefreit waren die Umsäße von Edelmetallen und Edelmetallegierungen außerhalb des Einzelhandels. Beim Zwischenhandel fand Steuerfreiheit Anwendung auf Lieferungen, die im Großhandel erfolgten. Großhandel lag vor, wenn an einen Abnehmer geliefert wurde, der die Gegenstände zur gewerblichen Weiterveräußerung oder zur Bewirkung gewerblicher oder beruflicher Leistungen erwarb; es war also der Verwendungszweck entscheidend. Steuerfrei waren auch die Lieferungen an Behörden. Nürnberg, die Relchstagungs-Stadt der deutschen Uhrmacher 1935 Burghof iiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiinijiiiiiiiiiiiiimmiinii Näheres ist in dem Artikel der UHRMACHERKUNST Nr. 13, 1932: „Wann kann beim Uhreneinzelhandel Umsaßsteuer- freiheit eintreten?“ ausgeführt. — Neues Recht — Auch der Großhandel, soweit bisher steuerfrei, unter liegt grundsäßlich der Umsaßsteuer, und zwar, wie jeßt der Großhandel allgemein, zu dem ermäßigten Saße von V2%• Die Waren müssen erworben sein, so daß also bei Lieferungen ab Fabrik der Fabrikant die Vergünstigung der Steuerermäßigung nicht genießt. Werden Waren auch außerhalb des Großhandels um- geseßt, so findet der ermäßigte Saß nur dann Anwendung, wenn im leßten vorangegangenen Kalenderjahr die Lieferungen außerhalb des Groß handels nicht mehr als 75 °/ 0 des Gesamtumsaßes betragen haben. Infolge dieser Einschränkung wird der Uhrmacher künftig selten überhaupt Lieferungen zu dem Steuersaß von >/ 2 °/ 0 tätigen. Entscheidend für die Be urteilung, ob ab 1. Januar 1935 für Großhandelslieferungen der ermäßigte Saß von i/ 2 °/ 0 oder der von 2 °/ 0 an zuwenden ist, wäre nämlich, daß z. B. von einem Gesamt- umsaß von 20000 Ml im Jahre 1934 mindestens 5000 Ml auf Lieferungen an Weiterveräußerer bzw. nicht mehr als 15000 MH an den leßten Verbraucher entfielen. Das neue Geseß läßt zwar die Lieferungen von Edel metallen (Platin, Gold und Silber) sowie Edelmetall legierungen (auch Dublee), wie vordem, steuerfrei, wenn der Abnehmer eine Weiterveräußerung des Finanz amts vorlegt; jedoch ebenfalls nur unter der obigen Be dingung, daß die Umsäße im Großhandel 25 °/ 0 des Ge samtumsaßes des Vorjahrs erreicht haben. Lieferungen an das Reich, die NSDAP., die Staaten, die Gemeinden, die Religionsgemeinschaften gelten stets als Lieferung im Großhandel.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht