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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 41 (9. Oktober 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unzulässiges und Erlaubtes im Wettbewerb mit ortsfremden Etagengeschäften - Schleuderpreise im Uhrmachergewerbe
- Autor
- Heßler, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- ArtikelUnzulässiges und Erlaubtes im Wettbewerb mit ortsfremden ... 771
- ArtikelDas schöne Besteck! Unsere zwei neuen Schaufensterdekorationen 772
- ArtikelDas Ausgleichspendel von Schuler und seine Verwendbarkeit als ... 773
- ArtikelSchul- und Lehrlings-Arbeitenausstellung 774
- ArtikelSynchronmotor zum Einbau in Uhrengehäuse 777
- ArtikelSteuerfragen 778
- ArtikelVerschiedenes 778
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 781
- ArtikelFachlehrer-Vereinigung 783
- ArtikelGeschäftsnachrichten 783
- ArtikelPersonalien 783
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 784
- ArtikelBüchertisch 784
- ArtikelPatentschau 785
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 787
- ArtikelEdelmetallmarkt 787
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 788
- ArtikelAnzeigen 788
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN UHRMACHER 56. JAHRGANG / HALLE (SAALE), 9. OKTOBER 1931 / Nummer 41 iimiiiiiHiiiiiiiiiiiiHiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Unzulässiges und Erlaubtes im Wettbewerb mit ortsfremden Etagengeschäften — Schleuderpreise im Uhrmachergewerbe Von Rechtsanwalt Dr. Fritz Hehler, Halle (Saale) 1. In dem Schaufenster des Uhrmachers Y. in M. war eine Karte mit folgendem Aufdruck aufgestellt. „Lassen Sie sidi nicht verführen, von ortsfremden Etagengeschäften oder Basaren Uhren zu kaufen; denn in meinem soliden Fachgeschäft werden Sie noch billiger bedient und noch dazu fachmännisch beraten. Beispiels weise: Armbanduhren für Knaben schon von .'/?)/ 6,50 an, do. für Damen .'/’)/ 8, — .“ In der Nähe dieses Geschäftes befindet sich eine im Obergeschoß eines Hauses eingerichtete Verkaufsstelle einer Uhrenhandlung P. in D. Diese nahm Uhrmacher V. auf Unterlassung der auf lener Karte enthaltenen An kündigungen in Ansprucli und erwirkte zu dessen Siche rung beim Landgericht M. am 3. Februar 19A1 eine einst weilige Verfügung. Gegen diesen Beschluß erhob V. Widerspruch. Das Landgericht M. hielt jedoch durch Urteil vom TU Mai 1931 seine einstweilige Verfügung aufrecht. Nunmehr legte V. gegen dieses Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg ein. Durch Urteil vom 28. August 1931 — 1 U. 185 31 — gab dieses der Be rufung nur teilweise statt. Das in der einstweiligen Ver fügung des Landgerichts M. ausgesprochene Verbot, in Beziehung auf den geschäftlichen Wettbewerb der Verkaufsstelle der Uhrenhandlung P. den Ausdruck „verführen" zu gebrauchen, in Beziehung auf die Art des Geschäftes der Uhrenhandlung P. von „Basaren" zu sprechen und im Gegensaß zu einem Geschäft von der Art der Uhrenhandlung P. die Solidität des eigenen Gesctiäftes zu betonen oder Ausdrücke von gleicher Bedeutung in herabseßender Weise anzuwenden, wurde bestätigt, der weitergehende Antrag der Uhren handlung P. dagegen unter entsprechender Aufhebung der angefochtenen einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Die Entscheidungsgründe des Berufungsurteils besagen hierzu folgendes. „. . . Es verstößt gegen die guten Sitten, das Ge schäft der Antragstellerin mit einem > Basar < in Ver gleich zu stellen, in welchem bekannterweise billige, minderwertige Waren verkauft werden, im Gegensaß hierzu das eigene Geschäft als solide zu bezeichnen und den Wettbewerb der Antragstellerin als verführen zu kennzeichnen. Nicht unerlaubt ist, wenn der Antragsgegner be hauptet, er verkaufe ebenfalls billig oder noch billiger; denn das ist eine viel zu allgemein gehaltene An preisung, und es stellt auch nichts entgegen, wenn der Anlragsgegner darauf hinweist, daß in seinem Geschäft fachmännische Beratung geboten wird, ganz gleich gültig, ob die Kunden fachmännische Beratung aucti im Gesdiäft der Antragstellerin erhalten können oder nicht. Es enthält auch mdds Unlauteres, wenn der An tragsgegner in Beziehung auf die Antragstellerin von ortsfremden Etagengeschaften spridit. Das W'ort Etagengeschäft enthalt nichts Herabseßendes. Die Antragstellerin bezeichnet ihr Geschäft selbst so. Zu Unrecht findet die Antragstellern! auch etwas Unerlaubtes in der Verbindung des Ausdrucks F’tagen- geschäftc mit ortsfremd . Es ist zu berücksichtigen, daß dem Antragsgegner das Recht zugestanden werden muß, sich in angemessener Weise gegen den mit großen Worten arbeitenden Wettbewerb der Antrag stellerin zu wehren. Viele Kaufliebhaber geben dem ortseingesessenen Meister den Vorzug vor einem Groß betrieb von außerhalb, der an dem Heimatort des Kaufpublikums nur ein Zweiggeschäft unterhält. Dies geschieht vielfach ganz ohne Rücksicht darauf, ob der ortsansässige Meister preiswerter und besser liefert oder nicht, sondern aus allgemeinen wirtschafts politischen Erwägungen, insbesondere aber auch aus Interesse am Blühen und Gedeihen des Handwerks und der kleineren Geschäfte der Heimatgegend. Es ist das gute Recht des Antragsgegners, auf seine Orts ansässigkeit hinzuweisen und dadurch Kunden zu ver anlassen, das ortsansässige Geschäft gegenüber der ortsfremden Firma zu bevorzugen. . . .“ Sowohl aus der Urteilsformel wie aus den Ent scheidungsgründen geht hervor, daß das Gericht den Ausdruck „verführen“, das Worf „Basar" und die Her vorhebung der Zuverlässigkeit des eigenen Geschäftes gerade im Wetlbewerb des Uhrmachers V. mit der Uhren handlung P. als sittenwidrig ansieht. Diese Feststellung hat zur Vorausseßung, daß die streitige Karte gerade die Uhrenhandlung P. meint oder wenigstens mit meint und daß diese Beziehung für das Publikum, an das sich
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