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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 42 (16. Oktober 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- ArtikelWarum Staffelpreise? 789
- ArtikelÜber den Einfluß der Reinigungsmittel auf das Verdunsten der ... 790
- ArtikelNeuheiten besonderer Art von der Funkausstellung 791
- ArtikelSteuerfragen 793
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 794
- ArtikelVerschiedenes 796
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 800
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 800
- ArtikelGeschäftsnachrichten 802
- ArtikelPersonalien 803
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 803
- ArtikelEdelmetallmarkt 803
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 804
- ArtikelAnzeigen 804
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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■m DIE UHRMACHERKUNST Nr. 4.’ Normalsäße für diese sechs Bezirke ist durch nachstehende Tabelle veranschaulicht: Geschäfts- Bezirk I II MI IV \ M grundstucke 7,5 8,5 9 9,5 10 11 fache der Rohmiete Gemischte Grundstücke 9,5 7,5 8,5 9 10 11 Mietwohn- grundshicke 5,5 6,5 / 8 10 11 „ „ >. Fiir die Gestaltung des Einheitswertes bildet also in der Hauptsache die Miethöhe und die Lage auf dem Grundstiicksmarkt die Richtschnur. Angebot und Nach frage regeln wie überall auch die Preisverhältnisse für Grundstücke. In den großen Städten steht heute dem teils dringenden Angebot kaum Nachfrage gegenüber; bei den immer häufiger werdenden Zwangsversteigerungen fehlt es nicht selten überhaupt an Interessenten selbst zu dem niedrigsten Angebot. In den kleineren Orten und namentlicti in den länd lichen Bezirken ist das Angebot von bebauten Grund stücken regelmäßig geringer; hier vollzieht sich ein Eigen tumswechsel seltener als in den größeren Städten. Ein z. B. auf dem Lande angebotenes Haus findet eher einen Käufer, besonders wenn es sich um kleine Hausgrund stücke handelt. Das Vielfache der Rohmiete, welches in der Stadt Magdeburg bei Mietwohngrundstücken mit 5 1 ,.,, in Orten bis 2000 Einwohnern demgegenüber mit 11 an genommen wird, trägt dem Rechnung. Soweit indessen der Berechnung der Einheitswerte in den Städten lang fristige Verträge mit für die heutige Wirtschaftslage zu hohen Mieten gewerblicher Räume zugrunde gelegt sind, darf mit einiger Gewißheit wohl gesagt werden, daß solche Einheitswerte weit über dem Verkehrsw ; ert liegen. Behandlung: von Stundung:sgesuchen bei preußischen Staats- und Gemeindesteuern Wer ein Stundungsgesuch rechtzeitig einreicht, hat Anspruch darauf, daß ihm die Entscheidung darüber noch vor dem Fälligkeitstermin zugeht. Macht das Ge such zeitraubende Ermittelungen der Behörde erforderlich, so soll umgehend ein Zwischenbescheid erteilt werden, ln diesem soll mitgeteilt werden, daß vor Bewilligung der Stundung Nachprüfungen notwendig seien, die Ver pflichtung zur Zahlung der Steuer daher zunächst am Fälligkeitstage weiter bestehe und im Falle der Ablehnung des Stundungsantrages Verzugszuschläge erhoben werden würden. Geht ein ablehnender Bescheid erst zu, nach dem schon erhebliche Beträge für Verzugszuschläge auf gelaufen sind, so sollen Gesuche um Erlaß dieser Zu schläge mit Entgegenkommen behandelt w'erden. Es kann eventuell auch Teilerlaß der aufgelaufenen Ver zugszuschläge in Frage kommen, so daß z. B. für die Zeit von der Einreichung des Stundungsantrages an die Zuschläge erlassen, dagegen für die Zeit bis zur Stellung des Antrages in Ansaß gebracht werden. Wird der Steuerbetrag nicht rechtzeitig entsprechend der Stundungs bewilligung gezahlt, so sind von dem Zeitpunkte ab, bis zu welchem nachträglich gestundet ist, Verzugszuschläge verwirkt. Ein Zwischenbescheid ist auch bei Beschwerden gegen die Ablehnung von Stundungsgesuchen zu erteilen, falls nicht sofort über die Beschwerde entschieden wird. Bei geringfügigen Fristüberschreitungen (bis zu drei Tagen) sind die Hebestellen ermächtigt, von Verzugs zuschlägen abzusehen, es sei denn, daß der Betreffende die Überschreitung des Fälligkeitstermins zur Regel werden läßt. Wo Zuschläge gefordert werden, soll die Anforde rung sofort erfolgen, spätere Nachforderungen sollen vermieden werden. Um das Anwachsen von Verzugs zuschlägen zu vermeiden, wird den Behörden sofortige Mahnung empfohlen. Hinsichtlich der Höhe der Stundungszinsen, wobei zwar ein Spielraum von 5 bis 12 0 (l gelassen ist, soll im Interesse der Einheitlichkeit Anlehnung an den Reichs bankdiskont (zur Zeit 8 °- 0 ) erfolgen. Während bei einer Heraufseßung des Diskontsaßes der Zinssaß für Stun dungen möglichst unverändert bleiben soll, sind die Stundungszinsen im Falle der Herabseßung des Reichs- bankdiskontsaßes entsprechend niedriger zu berechnen. Die vorstehenden Grundsäße sind die für Preußen. Sie finden ohne weiteres Anwendung auf die Staats steuern, sind aber auch von den Gemeinden und Kreisen, die ersucht worden sind, danach zu verfahren, zu be achten. In übrigen verweisen wir auf die in Nr. 35 der UHRMACHERKUNST gegebenen Ausführungen „Verzugs zuschläge bei Staats- und Gemeindesteuern. Ausseßung von Zwangsmaßnahmen“. (11/685) IIIIIIIIII1IIIIIIIIIIIIMIIIIII INI Illlllllll I I Illll IIIIIIII1II 1 11111111111111111111111111111 II1IIIIIIII IIIHII 111IIIII111■ IIIIII11II11II111111II11II11II11II11111II111II Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden Verchromen oder nicht? — Eine Aussprache Wir hatten in Nr. 12 (1930) einen Artikel von Pro fessor R. Pleuer gebracht: „Verchromte Uhrgehäuse oder silberne Uhrgehäuse?“, der sich eindringlich für das neue Chromverfahren einseßte. In der Erwartung, nun würden auch einige Kollegen von ihren praktischen Erfahrungen mit verchromten Gegenständen berichten, sahen wir uns getäuscht, vermutlich, weil es damals für eine praktische Erprobung des Chromverfahrens noch zu früh war. Erst der Aufsaß: „Verchromen oder nicht?" in Nr. 33 warf die Frage auf, ob es nicht falsch sei, Uhren aus echtem Material (Silber) zu verchromen. Der Verfasser bezweifelte die Notwendigkeit, Edelmetall durch ein un edles schüßen zu müssen. Die Silberfarbe bei neuen Uhren sei unvergleichlich schöner als die bläuliche Chromfarbe. Dieser Artikel trug uns den Widerspruch eines Fabri kanten ein, der daran zweifelte, daß der Kollege seine Meinung aus der Praxis mit verchromten Uhrgehäusen geschöpft hätte. Auf unsere Bitte, sich zu äußern, schrieb uns dieser Kollege: „Die Uhrmacher reagierten nur zögernd auf die verchromten Uhren, die sich auch heute nur ganz selten in Schaufenstern finden. In zwei Fällen sah ich solche Uhren, die am Handgelenk nicht entfernt gehalten hatten, was über die Haltbarkeit versprochen wurde, und täg lich konnte man sehen, wie sich die verchromten Messingstangen der Straßenbahnen in häßlicher Weise wieder zu ihrer wahren Natur zurückverwandelten. — Vor kurzem sprach idi mit einem Uhrenfabrikanten, der viel Chromgehäuse verwendet. Er bestätigt mir, daß diese Gehäuse durchaus nidit alle halten, was von ihnen in der Reklame versprochen wird, und daß sie serienweise der Fabrik zur Verfügung gestellt werden müssen. Einzelne Uhrmadier sollen darin be sonderes Pedi haben.“ Die Sachlichkeit gebietet uns, auch nodi weitere Kollegen zu Wort kommen zu lassen. Wir betonen, daß wir auch der „anderen Seite“ gern unsere Spalten einräumen, denn wir sind der Ansidit, daß nur ein gründlicherMeinungs- austausch die fiir unser Gewerbe so bedeutsame Frage dei Verchromung klären kann. Die Sdiriftleitung.
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