Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (23. Oktober 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die deutschen Einfuhrzölle für Taschen- und Armbanduhren
- Autor
- Dissinger, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neue Pendeluhr-Hemmungen
- Autor
- Bock, H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- ArtikelDie deutschen Einfuhrzölle für Taschen- und Armbanduhren 805
- ArtikelNeue Pendeluhr-Hemmungen 806
- ArtikelDie Rechtsabteilung 809
- ArtikelSteuerfragen 810
- ArtikelDas Uhrengeschäft A. Krauß-Hettenbach in Stuttgart 100 Jahre alt 811
- ArtikelVerschiedenes 813
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 814
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 815
- ArtikelFachlehrer-Vereinigung 816
- ArtikelGeschäftsnachrichten 816
- ArtikelPersonalien 816
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 817
- ArtikelEdelmetallmarkt 817
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 818
- ArtikelAnzeigen 818
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
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- Die Uhrmacherkunst
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806 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 43 Macht- und Interessenbereich der Industrie selbst ent rückt, und insofern kann man auch bei den heute geltenden deutschen Uhrenzöllen nicht von einem Zollschub im land läufigen Sinne reden, weil es sich eben bei diesem Schub, wie er allgemein verstanden wird, in der Regel darum handelt, die fabrikatorische Leistungsfähigkeit einer In dustrie durch den Zoll zu kompensieren. Sprechen die vorstehend genannten Gründe ganz allgemein für die Aufrechterhaltung der geltenden deutschen Zölle und hat demnach die aus dieser Er wägung heraus erhobene Forderung, die lebigen Zoll- säbe in ihrer Höhe zu belassen, für sämtliche Be- teiligten volle Berechtigung, so gilt dies aber in noch weit gröberem Mabe für den Zoll für fertige Werke. Denn auf der Produktion der deutschen Remontage- industrie, die die zu verarbeitenden Ebauches (Rohwerke) fast ausschlieblich aus der Schweiz einfiihrf, ruht neben den steuerlichen und sozialen Lasten noch der Export zuschlag, den die Schweizer Rohwerkfabriken bei der Ausfuhr von Ebauches nach Deutschland erheben. Und dieser Zuschlag macht nach den neuen Konventionen der Schweizer Uhrenindustrie bei Ebauches 20 °/ f) und bei den dazu gehörigen Furnituren 10 ü / 0 aus. Dab bei einem solchen Zuschlag jeder Einwand versagen mub, den die Schweiz gegen den deutschen Werkzoll vor bringt, bedarf wohl kaum einer weiteren Ausführung '). 1) Nach neuerlichen Meldungen steht die Kündigung des Handelsverlrages durch die Schweiz nun doch bevor. Deutsch land soll der Schweiz die Möglichkeit geben, durdi Zollkontin gente und Einfuhrverbote die deutsche Einfuhr nach der Sdiweiz Aber auch in bezug auf die anderen Zollpositionen für Taschen - und Armbanduhren kann die Sdiweiz keinen durchschlagenden Gegenbeweis antreten, sie kann sidi insbesondere nicht darauf berufen, dab die Zollhohe die Ursache der im Jahre 1931 zurückgegangenen Ausfuhr nadi Deutschland sei. Abgesehen davon, dab Deutsch land mehr als jedes andere Land unter der Weltwirtschafts krise leidet und nur darin die geringe Aufnahmefähigkeit des deutsdien Uhrenmarktes erblickt werden kann, ist es doch eine bekannte Tatsache, dab die Schweizer Uhren industrie in den lebten Monaten gar nichts nach Deutsch land exportieren wollte und mit der Lieferung laufender Bestellungen auch jefet noch mehr als zurückhaltend ist. Man kann nun aber nicht auf der einen Seite mit dem Hinweis auf den Rückgang der Ausfuhr — bis zum Jahre 1930 war übrigens die Ausfuhr der Schweizer Uhren- industrie nach Deutschland seit der Währungsstabilisierung sehr bedeutend — eine Senkung der deutschen Einfuhr zölle verlangen und auf der anderen Seite den Absab nach Deutschland aus Furcht vor Verlusten künstlich ein schränken. Zusammenfassend ergibt sich somit, dab von keiner Seite irgend ein stichhaltiger Grund gegen die derzeitige Höhe der deutschen Einfuhrzölle für Taschen- und Armbanduhren angeführt werden kann. (I 683) einzuschränken und dem Schweizer Exporf nach Deufschland gleichzeitig Erleichterungen gewähren. Vor allem hat es die Schweiz auf Erleichterungen ihrer Spiben- und Uhrenausfuhr abgesehen. — Der Handelsvertrag ist seit dem 1. Januar 192/ in Kraft und mit dreimonatiger Frist kündbar. Die deutsdie Aus fuhr nach der Sdiweiz betrug im Jahre 1930 insgesamt rund 700 Mill. 1R)1. Die Sdiriftleitung. IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIII Illllllltllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll Neuere Pendeluhr - Hemmungen Von Dr.-Ing. H. Bock Auf fast allen technischen Gebieten ist das Tempo des Fortschrittes stürmisch, so stürmisch, dab man allen Ernstes daran denkt, ihm künstliche Fesseln anzulegen, um der Verdrängung der menschlichen Hand durch die Maschine Einhalt zu tun. Desto erstaunlicher ist es, dab in der Technik der Zeitmessung einem alten „bewährten“ Grundsabe entsprechend „alles so bleibt, wie es war“. Der Grahamgang z. B. hat sdion längst sein 200jähriges Jubiläum gefeiert, und noch immer spielt er die Rolle des „besten“ Ganges für mittlere Pendeluhren, und selbst bei den feinsten astronomischen ist er zu finden. Ist es hier wirklich so, dab seinerzeit ein genialer Konstrukteur auf Anhieb gleich das Unübertreffliche ge schaffen hat, oder spielt jener oben zitierte Grundsab auch noch ein wenig mit hinein? Die Entscheidung dieser Frage möge anderen überlassen bleiben; hier sollen einige Neuerungen besprochen werden, die nach meinen Be obachtungen der Beachtung in besonderem Mabe wert sind. Dabei handelt es sich nicht etwa um Gänge, die mit Riefler, Shortt usw. zu konkurrieren bestimmt sind, sondern um Konstruktionen, die für die einfache Gebrauchs uhr geeignet erscheinen, wie sie im Büro, Laden usw. zu finden ist. Da sind in erster Linie zwei Forderungen zu erfüllen: einmal grobe Einfachheit der Konstruktion und dann wesentlich verbesserte Regulierfähigkeit gegenüber den bisher gebräuchlichen Bauarten. Zunächst möge die Hemmung mit konstanter Kraft genauer beschrieben werden, die der Firma G. Jaible in Feuerbach unter Nr. 476 585 patentiert ist und die nicht blob vom Standpunkt der Regulierbarkeit aus gesehen, sondern auch rein kinematisch ungemein interessant ist. Wohl bemerkt: Es handelt sich dabei um eine sehr einfache und für einfache Gebrauchsuhren be stimmte Konstruktion, die mit den simpelsten Mitteln her- gestellt ist und deren Kosten die des Grahamganges kaum übersteigen dürften, zumal keinerlei genau zu schleifende Klauen oder dergleichen zur Anwendung kommen; der ganze Mechanismus besteht eigentlich nur aus einfachen gebogenen Blechstreifen. Dabei erfolgt der Pendelantrieb nicht etwa durch einen Weiser mit Gabel, sondern auf eine vom Standpunkt der Kräfte verteilung aus sehr geschickte Art, auf die noch zurück zukommen sein wird. Die Abb. 1 —3 zeigen die Hemmung schematisiert in verchiedenen Stellungen. Der sehr kleine Anker a, dei aus dünnem, gebogenem Stahlblech hergestellt ist, ist im Grunde genommen blob Sperrhebel, denn er besifet keinerlei Hebungsflächen, und der Abfall ist nicht auf beiden Seiten derselbe, sondern verhält sicti rechts und links wie 9:1. Demgemäb überspannt der Anker, wenn man von der sehr geringen Dicke seiner zylindrisch ge formten Klauen absieht, 3* 10 Teilungen des Gangrades. Warum das so sein mub, werden wir bald einsehen. Oben trägt der Anker einen „Stiefel“ b, der sich mit einer Sehraube gegen den Antriebshebel h anlegt, auf dessen Achse sich auberdem noch ein Gewichtsbalken g befindet, der in Wirklichkeit ebenfalls aus einem primitiven Blechsfreifen mit auswechselbarer Belastungsschraube be steht, die in der Abbildung weggelassen ist. Weiter befindet sich fest auf der Ankerachse der „Reformhebel“ r, dessen Ende mit einem Stift auf dem an der Pendelsfange P (siehe Abb. 4) angebrachten Nocken n aufliegt. Die Berührung zwischen Stift und Nocken findet immer in demselben Punkte des Nockens statt, weil die Ankerdrehachse mit dem fiktiven Pendeldrehpunkt zusammenfällt; Reibung gibt es also an dieser Berührungsstelle nicht. Das ist nidit unwesentlich. Der Hebel r ist übrigens auf die Ankerachse nur mit straffer Klemmung aufgesebt, wie
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