Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (23. Oktober 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Uhrengeschäft A. Krauß-Hettenbach in Stuttgart 100 Jahre alt
- Autor
- Baum, Hanns
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- ArtikelDie deutschen Einfuhrzölle für Taschen- und Armbanduhren 805
- ArtikelNeue Pendeluhr-Hemmungen 806
- ArtikelDie Rechtsabteilung 809
- ArtikelSteuerfragen 810
- ArtikelDas Uhrengeschäft A. Krauß-Hettenbach in Stuttgart 100 Jahre alt 811
- ArtikelVerschiedenes 813
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 814
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 815
- ArtikelFachlehrer-Vereinigung 816
- ArtikelGeschäftsnachrichten 816
- ArtikelPersonalien 816
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 817
- ArtikelEdelmetallmarkt 817
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 818
- ArtikelAnzeigen 818
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 43 DIE UHRMACHERKUNST zinssteueraufkommens sollen hiernach zunächst in den Jahren 1932 —1935 für die Umschuldung der Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Das könnte für diesen Zeitraum insgesamt etwa eine halbe Milliarde ergeben; demgegenüber wird die kurzfristige Schuldenlast der Gemeinden wohl das Fünffache betragen. Die Gesamt schuldenlast der deutschen Gemeinden, wobei die oft leichtfertig aufgenommenen hochverzinslichen Anleihen mit fast neun Milliarden in Erscheinung treten, wird mit elf Milliarden kaum zu kurz gegriffen sein. * Hauszinssteuerermäßigung; wegen geringen Einkommens Während bei Anträgen auf Erlaß der preußischen Uauszinssteuer im allgemeinen nachzuweisen ist, daß in der Einziehung der Steuer eine unbillige Harte hegt, ist ohne einen solchen Nachweis die Steuer nieder'Zuschlägen, wenn das Einkommen eines Wohnungsinhabers zusammen mit dem seiner Familienangehörigen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Diese Einkommensgrenze liegt bei einem Ledigen oder einem Ehepaar bei 1200 [Rh. Die Grenze erhöht sich für jeden weiteren Familien angehörigen um ]e 100 ‘.R)i, vom vierten und weiteren den Haushalt teilenden Angehörigen ab — und zwar ohne Rücksicht aut den Grad der Verwandtschaft — um je 200 .71)1. Wohnen z. P>. in einer Wohnung außer dem Ehepaar noch zwei Kinder und die Großeltern, so darf das Einkommen zusammen jährlich nicht mehr als 1200 .500 1700 7?>/ betragen. Was gilt nun hierbei als Einkommen? Beim Arbeits lohn sind die Bruttoeinkünfte ohne Abzug von Werbungs kosten und Sonderleistungen maßgebend, ebenso auch z. B. bei Witwenpensionen. Bei demenigen Personen, die einen Einkommensteuer - Veranlagungsbescheid erhalten, berechnet sich dagegen das Einkommen nacti dem Ein- kommensteuergeseß, so daß bei einem Gewerbetreibenden oder Hauseigentümer die Werbungskosten Berücksichtigung finden, nicht aber die Sonderleistungen. Leßtere wurden also mit 240 [R)l dem der Veranlagung zugrunde hegenden Einkommen wieder zuzuseßen sein. Beantragt ein Haus eigentümer den Steuererlaß für den auf seine Wohnung entfallenden Hauszinssteueranteil, so muß er bei Be rechnung der Finnatimen den Mietwert der Eigenwohnung angemessen berücksichtigen. Die Anträge sind stets von dem Steuerschuldner, dem Hauseigentümer, zu stellen. Mieter müssen ihm gegenüber die schriftliche Erklärung über ihr Einkommen abgeben, wobei die voraussichtlichen Einnahmen des Kalenderviertellahrs, in dem der Antrag gestellt wird, maßgebend sind; bei zur Einkommensteuer Veranlagten ist von dem Einkommen des leßten Bescheids auszu gehen. Der Steuerschuldner hat in dem Antrag zu er klären, daß er dem betreffenden Mieter einen ent sprechenden Miefnachlaß gewährt. * Alter und Freigrenze hei der Vermögensteuer Nach dem bisherigen Wortlaut des Vermögensteucr- geseßes war es zweifelhaft, von welchem Zeitpunkte ab bei Erreichung des Alfers von 00 Jahren die erhöhte Freigrenze wnksam wird. Durch die Neufassung des betreffenden Paragraphen ist dieser Zweifel beseitigt. Wer bei Beginn des Rechnungsjahres, welches übrigens künftig mit dem 1. April beginnt, über 60 Jahre alt ist, ist vermögensteuerfrei hinsichtlich eines Vermögens von 30000 :R)i unter der Vorausseßung eines 4000 :R)t nicht übersteigenden Einkommens Bei Eheleuten kann diese zunächst nur für die Person des Ehemanns erweiterte Freigrenze auch bei etwa früherer Erreichung des 00. Lebensjahres durch die Ehefrau in Betracht kommen, wenn die Ehefrau wesentlich für den Erwerb des Ver mögens beigetragen hat. Für die jeßige Veranlagung zur Vermögensteuer, die ausnahmsweise für einen bereits am 1. Januar 1931 beginnenden und 31. März 1934 endigenden Zeitabschnitt gilt, ist daher auch der 1. Januar 1931 für die Alters- freigrenze maßgebend. Wird die Altersgrenze nach diesem Sficlitag erreicht, so wird Freistellung erst wieder bei Beginn des neuen Rechnungsjahres (1. April 1932) eintreten können. (II 090) mumm mmmmmii mm mm um mim mmmmmi mm im Das Uhrengeschäft A. Krauß-Hettenbach in Stuttgart 100 Jahre alt Von Hanns Baum In der Eberhardstraße zu Stuttgart saßen vor hundert und mehr Jahren etwa ein halbes Dußend Uhrmacher, für eine einzige Straße auffallend viel. Das mag wohl daran gelegen haben, weil diese Straße die Verlängerung des Hauptverkehrsweges, der Königstraße, ist. Im Hause 37 dieser Eberhardstraße wohnte damals der Hofmechanikus und Hofuhrenmacher Christoph Matthäus Hahn, ein Sohn des berühmten Philipp Matthaus Hahn, des Gründers der Feinmedianik in Württemberg. Dieser junge Hahn, einer der befähigsten Mitarbeiter seines Vaters, bekam eines Tages Besucfi von einem jungen Uhrmacher namens Friedrich Hettenbach aus Karlsruhe, wo er bei Meister Schmidt (im Jahre 1747 gegründet, heute unter der Firma Schmidt - Staub bekannt) einige Jahre gearbeitet hatte. Nun trat er bei dem Hofmechanikus Hatin ein, und man kann wohl sagen, daß er kaum bei einem besseren Meister hätte Unterkommen können. Friedrich Hettenbach, der Sohn eines Schneidermeisters in Heil bronn, hatte bei Meister Rauth in der Neckarsfadt vier Jahre gelernt und saß nun in der klassischen Werkstätfe Hahns, bis er auf den Gedanken kam, sicti nicht weil davon, im Hause des Antiguars und Buchbinder-Ober zunftmeisters Heußer, selbständig zu machen. Das aber war vor 100 Jahren, am 1. November 1831. Das Haus, in das der unternehmungslustige Uhr macher gezogen war, gehört zu den historischen Ge bäuden der Stadt, wenn es aucti nicht mehr in seinem Ursprünge besteht. Im leßten Viertel des 18. Jahrhunderts war es Eigentum des Professors Haug an der Karls schule, und im oberen Stock wohnte bei der Witwe Vischer der junge Regimentsmedikus Friedrich Schiller, der am 14. Dezember 1784 aus der Karlsschule entlassen wurde und in der Legionskaserne bei einem [Regiment als Arzt diente. Hier wohnte der Dichter, wie eine Bronzetafel am Hause verkündet, zwei Jahre, bis er nach Mannheim floh. Der Name Hahn hatte damals schon einen guten Klang, und als Hettenbach Anfang Juni des Jahres 1833 dem Sarge seines früheren Prinzipals gefolgt war, übernahm er die Kundschaft des Verstorbenen. Auf welch solider und gediegener Grundlage dieses Uhren geschäft seinerzeit aufgebaut und bis auf den heutigen lag weitergeführt worden ist, geht aus dem wertvollen Archiv hervor, das unter anderen wichtigen Akten und Schriften zwei Verkaufsbücher enthält, daraus wir er- I I /
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