Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (6. November 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- ArtikelKredit-Politik 835
- ArtikelAnfangspreise - Werbepreise - Preishöhe 836
- ArtikelDas Schaufenster des Uhrmachers 840
- ArtikelWarum nur gute Klischees? 843
- ArtikelDie wirkungsvolle Zeitungsanzeige 843
- ArtikelSoll man jetzt werben? 845
- ArtikelVerschiedenes 849
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 853
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 854
- ArtikelPersonalien 856
- ArtikelEdelmetallmarkt 856
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
-
835
-
836
-
837
-
838
-
839
-
840
-
841
-
842
-
843
-
844
-
845
-
846
-
847
-
848
-
849
-
850
-
851
-
852
-
853
-
854
-
855
-
856
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
3
-
4
-
5
-
6
-
7
-
8
-
857
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 45 DIE UHRMACHERKUNST geschnittener Buchstaben auf braunem Grunde, das Fenster durch seine Grobe belebt, was audi die beiden Dekorationsblumen tun. Lebtere sind zwei halbrunde Pappkugeln auf einem Holz stab und mit Kreppapier lose überzogen. Die eine Rose ist gelb, die andere rosa gehalten, die Blatter sind Stanniol. Der Sab „10 Rabatt” ist auf einer braun gebeizten Leiste befestigt und hat zur besseren Wirkung einen Hintergrund von dem Be spannungspapier. Das ganze Fenster hat etwa 11 .'/?>/ Kosten verursacht. (VI 1/950) Garantiescheine für GS-Gläser — eine wertvolle Werbeneuheit. Wie uns die Firma Erich Ritschel (Berlin W 50, Regensburger Str. 27), üeneralvertrieb der GS-Glaser, mitteilt, wird lebt für jedes GS- Glas dem Kunden ein Garantieschein ausgehändigt. „Überflüssig”, wird mancher zuerst sagen, aber dann untersdiäbt er die Wirkung dieser Einrichtung auf den Kunden. Es durfte wenige Käufer geben, die den Schein über die eimahrige Garantie nicht stolz im Bekanntenkreise herumzeigen, so dab der Zweck dieser Methode, die GS-Glaser dem Publikum gegenüber als Qualitäts ware zu kennzeichen, vollkommen erreicht wird. (VI 1 951) Großer Uhrendiebstahl in Ibehoe. In der Nacht zum 27, Okt- wurde in dem Llhrenwarengesdiaft von Peters, Ibehoe, Breite strabe 40, cm Einbruch verübt. Die later sind mit grober Dreistig keit und Ruhe zu Werke gegangen. Trobdem das Schaufenster mit einem starken Gitter gesichert ist, haben sie durch das weit maschige üitterneb hindurch auf der Ladenscheibe mit einem Glasschneider einen Kreis gezogen und dann die Scheibe ein gedrückt. Sie haben 14 zum Teil recht wertvolle goldene Uhren entwendet. Die weniger wertvollen lieben sie hegen. Es ist ein Schaden von mehreren lausend Mark entstanden. Es scheint sich um geübte Hamburger Einbrecher zu handeln. (VI 1 943) IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIIIIII Zentralverbands - Nachrichten Die Geschäftsstelle des Zentralverbandes erteilt unentgeltlich . luskünfte in allen Rechts- und Steuer fragen sowie über sonstige geschäftliche Angelegenheiten. Auskünfte werden jedoch nur dann erteilt, wenn der Einsender (mittelbares) Mitglied des Zentral- verbandes ist und mit der Entrichtung fälliger Beiträge nicht im Rückstand ist. Jeder Anfrage sind Briefmarken für die Antwort beizufügen. Beschränkung des Goldverkehrs. Vom Reichsw irtsdiafts- mimster wird darauf hingewiesen, dab die mit der Ausstellung von Goldbescheimgungen beauftragten Handwerks- und Handels kammern bei der Prüfung der Anträge mit gröbter Sorgfalt vor zugehen haben. Es hat sich herausgestellt, dab in einzelnen Fällen Gold weit über den Bedarf hinaus angefordert worden ist. Eine Vorratsbildung ist zur Zeit nidit zulässig. Die Gold scheideanstalten und Edelmetallhändler müssen über die ab gegebenen Goldmengen sorgfältig Buch führen. Audi kann bei den einzelnen Verbrauchern Nadiprufung erfolgen, wenn die Goldanforderungen zu hoch erscheinen. Eventuell kann alsdann die allgemeine Genehmigung zum Erwerb von Gold zurüd<- gezogen werden. Im übrigen nehmen wir Bezug auf die in der lebten Nummer in den Verbandsnachrichten unter „Beschränkung des Goldverkehrs“ gegebenen Ausführungen. (VII 225) Bringen Sie Ihre Einbruchversicherung in Ordnung! Ein grober Teil der ehemals von der „Neuen Frankfurter” Versicherten ist, wie unseren Kollegen bekannt sein durfte, auf die Vertrags gesellschaft des Zentralverbandes der Deutsdien Uhrmadier, die Mannheimer Versicherungsgesellschaft, übergeleitet worden. Um dies möglichst sdinell und reibungslos zu ermöglichen, war es dem Zentralverband gelungen, mit den beiden beteiligten Ver sicherungsgesellschaften zu vereinbaren, dab der Übergang auf Grund der Einsendung einer einfachen, gedruckten Erklaiungs- karte vor sidi ging. Die Ausfüllung eines ordnungsmäbigen Ver sicherungsantrages, auf Grund dessen der neue Versicherungs schein der Mannheimer Versicherungsgesellschaft auszufertigen war, sollte alsdann in aller Ruhe erfolgen können. Dieses System bewährt sidi im allgemeinen audi ausgezeidinet; die Einr> diung der Anträge und die Ausfertigung der Versicherungssdieine schreitet gut voran. Leider gibt es aber eine Anzahl Kollegen, die bei der Einreichung der Versicherungsanträge nidit genügend sorgfältig verfahren. Man sollte denken, dab jedem daran selbst gelegen sein mub, durch Ausfüllung des Antrages wirklich klare Unterlagen für seine F.inbrudisversidierung zu schaffen. Denn die Praxis hat gezeigt, dab die zum Teil vor vielen Jahren auf genommenen Anträge der „Frankfurter" bzw. der „Neuen Frank furter” oft gar nicht mehr den tatsädilidien Verhältnissen ent- spredien, sowohl was die Höhe des Warenlagers betrifft, als auch hinsichtlich der Beschreibungen der Sicherungen. Es geht nidit an, dab die Aufforderungen, die unsere Ver- sicherungstedinisdie Bearbeifungsstelle, die Dr. Holz G. m. b. H. in Berlin-Sdiöneberg, Innsbrucker Plab 1. heraussendet, von dem einen oder anderen unbeantwortet bleiben, so dab immer neue Mahnungen notwendig werden. Hierdurch entsteht eine Verteue rung des ganzen Betriebes, die sidi nur zum Sdiaden der Ver sicherungsnehmer auswirken kann. Diejenigen Kollegen, welche trob wiederholter Aufforderung die kleine Mühe, die mit der Aus füllung des I ormulares verbunden ist, nidit auf sidi nehmen wollen, müssen damit redinen, dab der Versicherungssdmb ihnen sdiliebhdi wieder entzogen werden mub- Da in Kürze die Vorbereitungen zum Weihnachtsgeschäft die Zeit des Einzelnen sowieso mehr in Ansprudi nehmen werden, empfehlen wir dringend, das Versäumte nunmehr umgehend nadizuholen. (VII 209) Auszahlung des Sterbegeldes. Wir bitten die Vorstände unserer Vereinigungen, insbesondere audi die Kassen f uhrer, ferner unsere Mitglieder im allgemeinen, folgendes strengstens zu beaditen: Das Sterbegeld ist eine auberordenllidie Leistung des Verbandes, für die weder ein besonderer Beitrag erhoben wird nodi ein entsprediendes Entgelt in den Mitghedsbeiträgen ent halten ist. Die Auszahlung des Sterbegeldes kann demnadi nur gewährleistet werden, wenn unsere Mitglieder ihre Beitrage punktlidi und regelmabig an die Kassenführer abfuhren. Wir bitten unsere Mitglieder, unseren Kassenfufirern das in der Jebf- zeit besonders sdiwierige Amt dadurch zu erleiditern, dab sie ihren Verpfhditungen regelmäbig und pünkthdi nadikommen. Häufen sich erst rückständige Beiträge an, so ist es sehr schwer, die Nachzahlungen zu leisten. — Die Auszahlung des Sterbe geldes ist von folgenden Bedingungen abhängig: Der Verstorbene mub dem Zentralverband im Zeitpunkt seines Todes wenigstens drei Jahre als Mitglied ununterbrochen angehört haben. Er mub seine Beiträge regelmabig und pünkt lich gezahlt haben. Von der Ortsvereinigung ist an den Zentral verband innerhalb vier Wochen seit Eintritt des Sterbefalles ein entsprechender Antrag zu stellen. Eür diesen Antrag stellt die Kassenfuhrung des Zentralverbandes entsprechende Formulare den Kassenführern zur Verfügung. Unsere Kassenführer weisen wir darauf lim, dab wir eine pünktlidie Zahlung der Beiträge für ein verstorbenes Mitglied nur anerkennen können, wenn diese Beiträge beim Zentral- verband wirklich eingegangen sind. Es ist deshalb dringend notwendig, die Beiträge von den Mitgliedern regelmäbig an den Zentralverband abzuführen, ohne Rücksicht darauf, ob andere Mitglieder im Rückstände sind. Der Kassenführer, der die von den Mitgliedern an ihn ge zahlten Beiträge nicht pünktlidi an den Zentralverband weiter gibt, übernimmt die Verantwortung, wenn in einem Slerbefall vom Zentralverband aus diesem Grunde die Zahlung des Sterbe geldes verweigert werden mub- Wir machen darauf aufmerksam, dab wir uns genau nach diesen von der Hauptausschubsibung beschlossenen Bestimmungen riditen müssen und dab wir uns auf diese Bekanntmadiung bei notwendiger Ablehnung von Sterbegeldanträgen berufen werden. Wir bitten deshalb alle unsere Vereinigungen um genaueste Beaditung der hier gegebenen Richtlinien, um Unannehmlich keiten von vornherein zu vermeiden. (VII 126)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht