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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (27. November 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- "Verschenkte" elektrische Uhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- ArtikelEiniges über Zusammenarbeit und Verbandsbestrebungen der ... 891
- ArtikelZeit aus dem Lichtnetz 893
- ArtikelErfolge und Mißerfolge der Schaufensterwerbung 897
- ArtikelWann fällt ein Uhrenfenster am stärksten auf? 899
- Artikel"Verschenkte" elektrische Uhren 900
- ArtikelVerschiedenes 901
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 903
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 904
- ArtikelGeschäftsnachrichten 905
- ArtikelPersonalien 905
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 905
- ArtikelEdelmetallmarkt 905
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 906
- ArtikelAnzeigen 906
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Dili Ul 1DMAC11LDKUNST 901 (zu Verkaufspreisen gerechnet) bezahlt, so dak die Normalzeit aut Kosten der Lumen, die sich zu einer Uhrenreklame über reden lassen, aus diesen „geschenkten” Uhren ansehnlichen Nuben zieht. Dem ansässigen Uhrengewerbe wird jedodi die Aussicht, elektrische Uhren zu verkaufen, unmöglich ge macht. Wenn die Behörden weiterhin derartige Vertrage abschlie&en, so und es meid lange dauern, dak die Burger in den Amtsstuben überall Reklame ihrer Konkurrenten usw. finden. Warum soll MiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiMiiiMiiiiiiii nur die Uhr mit Reklame „verschenkt" werden? Ebenso geeignet sind Schreibtische, Spiegel, Thermo- und Barometer, Wasch schüsseln und Klosettanlagen. Wir fordern, dak sich die Behoiden von deraitigen Geschäften fernhalten und sich darauf beschranken, ihre Aufgaben und Arbeiten in der sparsamsten und gewissenhaftesten Weise durch führen. Wohin die Verbindung der Beamtenschaft mit geschäft lichen Dingen führt, zeigt deutlich und warnend genug der gegen wärtige Sklarek-Prozek! (I büß) V erschiedenes Die Beschränkung der englischen hinfuhr. Wertzölle bis zu 100' ,,. Nach Aukerungen des englischen Handelsministers Runciman war mit einer Notmaknahme zu rechnen, die /.olle in Hohe von bis zu 100",, des Wertes bei solchen Waren erheben sollte, die unter die sogenannte Vorzollemfutir fielen. Es handelte sich um Waren, bei denen eine künftige Zollerhohung zu er warten ist und deren Fmlulir deshalb unter den noch gültigen niedrigen Zollsätzen stark gestiegen war. Bevor die endgültigen Zollsätze in Kraft treten, sollten diese Waren, besonders Lebens mittel und Fertigwaren, unter die ejwahnten Sonderzölle fallen, für die eine Gültigkeit \on sechs Monaten vorgesehen war. Am 19. November ist nun das Finfuhrabwehrgesek vom Parlament verabschiedet worden, arn 20. Nov. wurde es bereits vom König gebilligt. In der ersten Verfügung, die das llandelsamt in Verbindung mit dem Schatzamt veröffentlicht, werden mit Wirkung vom 25. Non ember zahlreiche Fertig- und Italbfertig- waren mit einem Zoll von 50 ,, des Wertes belegt, unter anderem Erzeugnisse aus Glas, Alpaka, Metallw aren. Uhren und Schmuck sachen sind nicht darin enthalten, vermutlich werden sie in einer zweiten Warenliste aufgeführt, für die erhöhte Zölle (voraus sichtlich bis zu 100 u „) gelten. Die deutsche Ausfuhr wird von den Zollsätzen bisher am stärksten betroffen. (VT 1 19) An die deutsch-schweizerischen Handelsvertragsverhand lungen haben sidi in letzter Zeit widerspruchsvolle Erörterungen in der Presse beider Länder geknüplt. Ein Schweizer Blatt wukte aus Berlin zu melden, dak die Mitglieder der Schweizer Abordnung den Eindruck hallen, als verzögere Deutschland die Verhandlungen absichtlich. Diese Darstellung wurde in einer Berliner Zeitung scharf zurückgewiesen und die Schuld an einem etw aigen Abbruch der Verhandlungen der Gegenseite aufgebürdet. Die Schweizer Presse reagiert darauf ebenso scharf, weik aber dennoch zu melden, dak die Verhandlungen in durchaus freund schaftlichem Geiste geführt werden. Es böten sich nach amt lichen Mitteilungen zwar erhebliche Schwierigkeiten, indessen sei es unrichtig, dak v °n einem bevorstehenden Abbruch der Unter handlungen gesprochen werde. ln diesem Falle ist allerdings eine Kündigung des Handels vertrages durch die Schweiz wahrscheinlich, sie wäre jedoch frühestens zum 4. Februar 1932 möglich. Selbstverständlich kann die Schweiz ohne Zustimmung der deutschen Regierung vor dem 4. Februar 1932 weder Zollerhöhungen in vertraglich gebundenen Zollpositionen vornehmen noch Einfuhrbeschränkungen irgend welcher Art einführen. (VT 1 20) Tarifvertrag. Zwischen der Freien Uhrmacherinnung zu Berlin und dem Verein Berliner Uhrmachergehilfen zu Berlin wurde am 10. November folgender Iarifvertrag geschlossen: § 1. Der Tarifvertrag gilt für das Gebiet der Stadt Berlin. Fr hat Geltung für alle Uhrmachergehilfen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Allgemeinverbindlichkeit des Vertrages sofort nach Unterzeichnung zu beantragen. § 2. Die normale Arbeitszeit ausschhekheh Pausen beträgt wöchentlich 4ß Stunden. Sie kann von den einzelnen Betriebs inhabern bis auf 54 Stunden wöchentlich verlängert werden. Für die über die 4«stimdige Arbeitswoche hinausgehenden Arbeits stunden wird ein Zuschlag von 2 ° n gezahlt. Die wöchentliche Arbeitszeit kann aber auch unter Einhaltung einer dreitägigen Ankündigungsfrist bis auf 24 Stunden herabgesekt werden, und zwar Betriebsweise und in den Betrieben, wo zwei und mehr Gehilfen beschäftigt werden, lohnklassenweise. § 3. Die Wochen- bzw. Monatslöhne werden aus den Stundenlohnen errechnet. Diese tretragen für Lohnklasse A 0,70.7?)/ (im ersten Jahre nach beendeter Lehrzeit); für l.ohn- k’lasse B 1 ./?)/ (Gehilfen, die überwiegend mit Durchschnitts arbeiten beschäftigt werden); für Lohnklasse (. 1,20 .7?)) (Gehilfen, die überwiegend mit Armbanduhren oder feineren Taschenuhren beschäftigt weiden. In diese Klasse gehören auch die Gehilfen die mit komplizierten Neu- und Reparaturarbeiten iibei wiegend beschäftigt werden); für l ohnklasse D 1,30 .7?)/ (Gehilfen, die fast ausschließlich mit feinsten und komplizierten Artreiten überwiegend beschäftigt werden und den ( lief in Laden und Werkstatt ver treten). Diese Sake gelten als Mindestsake. Die Lohnklasse wird trei der Einstellung schriftlich festgelegt. Die Versekung in eine andere l ohnklasse hat nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgt. Der l.ohnbeiechnung werden nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zugrunde gelegt. Für Überstunden weiden für den Werktag 25 () o, für Sonn- und Feiertage 50°'o Zuschlag gezahlt. § 4. Die Kündigung betragt für beide Teile 3 Wochentage, nach Ablauf von b Monaten Tätigkeit im Betriebe 9 Wochentage. Die ersten 14 Tage gellen als Protrezeit, in der das Arbeits verhälthis ohne Angabe von Gründen jederzeit gelost werden kann. IIMIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII llllll lllllltlllllltllMIII IIIIMIII lllllllllllllltlllllllllMllllltllll III i at W Ff '; «• * ’ Die Werbung durch das Weihnachtsplakat ist veibilligt. Wir haben die Preise wie folgt festgesekP Bei Finzel bestell ung: 1 Stuck, einschhekhch Papprolle, Porto und Ersakplakat, 2 ./?)/. Bei Sam me I bezug ermäkigen sich die Preise: 10 Stuck einscliliekhch Porto und Verpackung kosten 3 ./?)/. 25 50 100 / 10 Iß 17 mehr als 100 Stück kosten per 100 Stuck . . . Groke 03 ß5 cm Ihre Bestellung erbitten wir sofort. I längen Sie das Weihnochls- plakat wahrend der lekten 3 Wochen vor dem beste aus, damit holen Sie manchen unschlüssigen Kauter heran.
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