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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 50 (11. Dezember 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bericht über die Vorstandssitzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher am 22. u. 23. November in Halle (Saale) in den Räumen der Geschäftsstelle, Königstraße 84
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- ArtikelSchulungswoche für rentable Geschäftsführung 923
- ArtikelBericht über die Vorstandssitzung des Zentralverbandes der ... 924
- ArtikelEinladung zur zwölften Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 928
- ArtikelEine Ausstellung von neuzeitlichen Uhren in Stuttgart 930
- ArtikelVerschiedenes 932
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 933
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 933
- ArtikelGeschäftsnachrichten 935
- ArtikelPersonalien 935
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 935
- ArtikelEdelmetallmarkt 935
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 936
- ArtikelAnzeigen 936
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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PIE UHRMACHERKUNSI 928 unzeiyen neben ihrem Namen auch die yenauc Adresse anyeben würde, dal/, sie sich also an die aut der Reichs- tayuny in München feierlich beschlossenen Abmachunyen, die dem entgeyenstehen, nicht mehr binden werde. Der Zentralverband hat dageyen Einspruch erhoben, da die Alpina in ihrem Schreiben vom 17. September einfach den Beschluß ihres Aufsichtsrates nulleilte, also den Zenlralverband vor eine vollendete Tatsache stellt. Wenn m dem Münchner Vertrage auch keine Kündigungsfrist angegeben wäre, so wäre es üblich und richtig, wenn man einen Vertrag, der seil Jahren besiehe, nicht einfach aufhebe, sondern mit angemessener Inst kündige, damit die Möglichkeit weiterer Verhandlungen und die Ver ständigung weiterer Interessenkreise möglich wäre. Der Vorstand bedauert das Vorgehen der Alpina, weil es in Zukunft nicht möglich ist, die Nennung der vollen Adresse bei Anzeigen von Eabriken, die sich an das Publikum wenden, zu verhindern. Dadurch wird die Kontrolle, ob Privatgeschäfte getätigt werden, unmöglich. Im Anschluß hieran wird noch die Angelegenheit M ü h I ha usen — Ze n t Ra verhandelt. Das vorliegende neue Material wird dem Markenuhrverein iiberyeben. Bei der jetzigen Sachlage kann der Vorstand keinen Beschluß darüber fassen, dak von der Ausnahmebestimmung über die Aufnahme Gebrauch gemacht wird. Die Sitzung, die vormittags 11 Uhr begonnen hatte, wurde um 10 Uhr abends geschlossen. Eine Mittags pause von 1 1 .) Stunden war eingelegt. Der größte Teil des Tages war mit den Beratungen über den Etat aus gefüllt. Am nächsten Morgen, 0 1 Uhr, wird die Sifcnny vom Vorsitzenden wiederum eröffnet. Im Anschluß an die Besprechung des Erankfurter Vertrages werden einige Grundsä he über Eabri- kationspolitik und Verkaufspolitik besprochen, die in der Vierer - Kommission als richtig anerkannt worden sind. Auch der Vorstand stellt sich auf den Boden dieser Grundsätze, die nachstehend zum ersten Male veröffentlicht werden und deren volle Erreichung ein Ziel unserer Politik sein wird. Fabrikationspolitik — Verkaufspolilik 1. Praktische Verkaufspolilik im Einzelhandel ist Voraus setzung für eine richtige, gesunde und rafionelle I abrikalions- polihk. 2. Industrie, ürok- und Einzelhandel darf nur in Pubhkums- verkaufspreisen denken. 3. Die Einführung von stark gestaffelten Pubhkumsverkaufs- preisen (Slandardpreisenl ist erforderlich. 4. Die Industrie muk für iede Verkaufspreislage einen be stimmten Charakter schaffen mit wirksamen Verkaufsargumenten für den Verkäufer hinter dem Ladentisch. 5. In den Stapelartikeln sollen die Muster in den Anfanys- preislagen von allen Eabriken von gleicher Ausführung sein 6. Angebote in Kampfartikeln, in Einheus- oder gestaffelten Mengen sollen netto ausgerechnet sein. 7. Alle Vertragsfabriken und Vertragsgrossislen geben lluen Vertretern die von der Verkaufsberatung zusammengestellte Einheitsliste über alle Kampfartikel. 8. ln allen Artikeln wird es Anfangs-, Anschluß- und normale Preislagen geben müssen, was eine stark unterschiedliche Kalkulation fiir alle drei Gruppen bedingt. 9. Die Umschlagshäufigkeit muk bei Aufstellung der Kalku- lationssäke im Laufe der Zeit gebührende Berücksichtigung finden. 10. Die Betriebskosten im Einzelhandel sind festzustellen. 11. Von den Vertragsfabriken sind für die verschiedenen Artikel zwei bis vier Ouahtälsmerkmale zu schaffen. 12. Der Fachhandel muk durch systematischen Kreditabbau zum Kassazahler erzogen werden. 13. Die positive Einstellung der Industriellen und Grokhandler sowie beider Vertreter muk durch geeignete Maknahmen gewähr leistet werden. Vom Geschäftsführer wird im Anschluß hieran noch der Vertrag verlesen, den unsere Schw'eizei Kollegen mit den Schweizer Uhrenfabriken abgeschlossen haben. Dieses Material wird uns wertvoll sein, wenn die Möglichkeit gegeben ist, unsere Beziehungen zu den schweizerischen Taschenuhrenfabrikanten zu regeln. Ferner gibt der Geschäftsführer einen Bericht über die Geschuflspraxis der Normalzeit G.m.b.H., Frank furt (Main), die dazu übergeht, Uhren an Behörden usw\ zu „verschenken“ und dann die Uhren mit Reklame ver sieht. Es wird nicht lange dauern, bis der Steuerzahler in den Steuerbüros an den Uhren die Reklame seiner Konkurrenten findet. Es wird auf den in Nr. 34, 1931, der UIIRMACHERKUNS’I veröffentlichten Aufsak, ferner auf die Veröffentlichung in Nr. 48 der UHRMACHERKUNST verwiesen. Nachstehender Beschluk wird einstimmig gefakt: Die Normalzeit G. m. b. II. (Eleklrozeit, bl. Euld & Co., Prilek Telefonanlagen, Frankfurt) macht allen Behörden Angebote, kostenlos elektrische LJhrcn in den Amtsgebäuden und Amts- raumen aufzulumgen und zu unterhalten. Dagegen sollen die Behörden die Erlaubnis erteilen, dak an den Uhren Reklame von Privatfirmen angebracht werden darf. Derartige Verträge sind schon in zahlreichen Lallen abgeschlossen, teilweise auf die Dauer von 80 (!) Jahren. Die Miete für eine Reklamefläche betragt etwa 84 .70/ Ihr ledes Jahr! Die Uhren sind demnach in längstens einem halben Jahr (zu Verkaufspreisen gerechnet!) bezahlt, so dak die Normalzeit auf Kosten der Firmen, die sich zu einer Uhrenreklame über reden lassen, aus diesen „geschenkten” Uhren ansehnlichen Nuken zieh!. Dem ansässigen Uhrengewerbe wird ledoch die Aussicht, elektrische Uhren zu verkaufen, unmöglich gemacht. Wenn die Behörden weiterhin derartige Veiträge abschheken, so wird es nicht lange dauern, dak die Bürger in den Amtsstuben überall Reklame ihrer Konkurienten usw. finden. Warum soll nur die Uhr mit Reklame „verschenkt” werden? Ebenso geeignet sind Schreibtische, Spiegel, Thermo- und Barometer, Wasch schüsseln und Klosettanlagen. W ir fordern, dak sich die Behörden von derartigen Geschäften fernhalten und sich darauf beschränken, ihre Aufgaben und Arbeiten in der sparsamsten und gewissenhaftesten Weise durch fuhren. Wohin die Verbindung der Beamtenschaft mit geschält- hc:lien Dingen fuhrt, zeigt deutlich und warnend genug der gegen- w artige Sklarek - Prozek! Zu Punkt 8 der Tagesordnung wird berichtet, dak die Gemeinschaft Deutscher Uhrmachergehilfen erneut an den Zenlralverband herangetrelen ist, um ein Ab kommen mit ihm über die ArbeitsVerhältnisse ab- ziischhekmi. Gemäk den Beschlüssen der Hauptausschuk- sikungen in Halle und Frankfurt wird der Abschluk eines Tarifvertrages abgelehnt. Es soll jeder Innung uberlassen bleiben, eine örtliche Regelung zu treffen. Herr Gohlke überreicht den kürzlich abgeschlossenen Tarifvertrag der Freien Uhrmacherinnung Berlin und dem Verein Berliner Uhrmachergehilfen (siehe Nr. 48 der UHRMACHERKUNSI). Bezüglich der Urlaubsregelung werden nachstehende Richtlinien beschlossen: Nach einjähriger Tätigkeit 6 Tage zweijähriger „ 8 fünfjähriger „ 10 „ Bezüglich der Eehrlingsvergütu ng werden folgende Richtlinien beschlossen: 1. Lehrjahr je Monat 8 .'/?)/ '> 12 t-. tr »» » 1 L ‘ ” 4. „ „ .. 20 „ Die Anregungen der Gehilfengemeinschaft, die Prü fungen auch auf Armbanduhren auszudehnen, sollen dem Lehrlings- und Prüfungsausschuk zugeleitet werden. Ferner wird angeregt, dak die Meisterprüfungen nicht vor dem 24. Lebensjahr abgelegt werden dürfen. 6. Zoll- und Einfuhrfragen aus der Schweiz. Ein groker Schaden für das solide Uhrengeschäft ist die Einfuhr der ganz billigen goldenen Armband - und Herren uhren. Es soll versucht werden, dak Uhren unter einem bestimmten Preise überhaupt nicht eingeführt werden dürfen. Derartige Uhren werden doch nur zum Betrug des Publikums benukt.
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