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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 50 (11. Dezember 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bericht über die Vorstandssitzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher am 22. u. 23. November in Halle (Saale) in den Räumen der Geschäftsstelle, Königstraße 84
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- ArtikelSchulungswoche für rentable Geschäftsführung 923
- ArtikelBericht über die Vorstandssitzung des Zentralverbandes der ... 924
- ArtikelEinladung zur zwölften Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 928
- ArtikelEine Ausstellung von neuzeitlichen Uhren in Stuttgart 930
- ArtikelVerschiedenes 932
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 933
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 933
- ArtikelGeschäftsnachrichten 935
- ArtikelPersonalien 935
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 935
- ArtikelEdelmetallmarkt 935
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 936
- ArtikelAnzeigen 936
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. ,')0 DIE U11RMACHERKUNS1 Wl Der Gesamtvorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher spricht die Erwartung aus, daß die Mangel des Ent wurfes beseitigt werden und ein Geseß geschaffen wird, das in klarer und bestimmter Weise die Gewährung von Zugaben ver bietet, sei es nun im Zwischen- oder Einzelhandel oder sei es in der verschleierten Form der kombinierten Käufe oder unter Angabe des an Stelle der Zugabe zu zahlenden Darbetrages. Ferner nimmt der Vorstand zu folgenden Angelegen heiten Stellung: Regiebetriebe. Alle Regiebetriebe des Reiches, der Lander und der Kommunen, welche Arbeiten handwerkerlicher Art aus- fuliren, sind aufzuheben und die von ihnen bisher besorgten Lieferungen und Leistungen privaten betrieben zu übertragen. Die in Regiebetrieben tätigen Handwerker, die Schwarzartreit treiben, sind sofort zu entlassen. Fernsprechgebühren, bei der Handhabung des I ernsprech- wesens ist die Gemeinnüßigkeit dieser Einrichtung mehr als bis her zu beaditen und besonders Rücksidit auf die Wenigsprecher zu nehmen. Eiir Gewerbetreibende, weldie infolge der Not der Zeit gezwungen sind, den eigenen Fernsprechanschluß aufzugeben, ist eine längere Frist feslzuseßen, innerhalb welcher gegen eine mäßige Vergütung der Fernsprechanschluß wieder hergestelll werden soll. Steuerverzugszuschläge. Die Steucrverzugszuschlägc w urden häutig sdiematisch und rücksichtslos sdion bei ganz geringen, zum Teil sogar unverschuldeten Fristüberschreitungen und auch bei den kleinsten Betragen erhoben. Ihne Milderung der Hand habung, insbesondere eine Herabsebung der Verzugszusdilage für kleinere Steuerrückstände und für geringe Fristüberschreitungen, ist dringend geboten. Konzessionierung der Warenhäuser, Einheitspreisgeschäfte usw. Die von dem W'iirtt. Wirtschaftsministerium angeregten ge- seblicfien Mabnahmen gegen eine übermäßige Ausbreitung der Einheitspreisgeschäfte und Warenhäuser sind mit grobter De- sdileumgung zu prüfen und durch entsprechende gesebhche Mab nahmen zur Durchführung zu bringen. Änderung der Titel II — V der Gewerbeordnung. Der \on dem Herrn Reidiswirtschaftsmimster dem Reichstage unter dem 22. |anuar 1930 vorgelegte Entwurf eines Gesebes zur Änderung der Titel II — V der Gewerbeordnung (Reichstagsdrucksachen Nr. 1579 192ö) berüeksidihgt die von uns seit Jahrzehnten auf- gestellte Forderung, das Hausierverbot auf Uhren aller Art aus zudehnen, nidit. Im Interesse der Verbraudiersdiaft fordern wir dringend, dab diese unsere Forderung bei der Änderung der Gewerbeordnung erfüllt w ird und dab der Gesebentw ur f schleunigst dem Reidistage zur beschlubfassung vorgelegt wird. Herabsebung der Lohnpfändungsgrenze Die heute geltende Freigrenze der der Lohnpfändung unterliegenden betrage ist derartig hoch, dab praktisch eine Pfändung xon Lohn und Gehalt kaum nodi in Frage kommt. Die gemeinsamen Bemühungen der Unternetimerspiben\erbände haben bislang nicht \ermocht, das Reichsjustizministerium davon zu uberzeugen, dab das Recht der Lohnpfändung einer gänzlichen Abänderung, zum mindesten aber die Lohnpfändungsgrenze einer erheblichen Herabsebung bedarf. Dabei ist zu berücksichtigen, dab die lebt geltende Regelung mit dem 31. Dezember 1931 abläuft und somit eine redit- zeitige Neufassung der betreffenden Bestimmungen im Interesse der Gläubiger wie auch der Sdiuldner läge. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in Kommunalbetrieben. W'ir haben die Auffassung, dab irgend etwas geschehen müßte, um zu verhindern, dab die Mitglieder des Aufsichfsrates eines Kommunalbetriebes, der in Form der Aktiengesellschaft geführt wird, dann eine besondere Vergütung bekommen, wenn die be treffenden Aufsichtsratsmitgheder in ihrer Eigenschaft als Beamte der Kommune tätig waren. Meist werden ia zu Aufsichtsrats mitgliedern solcher betriebe Mitglieder des Magistrats oder sonstige Beamte oder Stadtverordnete gewählt. Sow'eit nun beamte in solchen Betrieben tätig werden, entsteht ihnen in der Regel ja gar keine Mehrarbeit, denn die Beaufsichtigung der betriebe hatte ja auch vor der Umwandlung in die Aktiengesell schaft durch die Stadtverwaltung zu geschehen. Fs wäre daher unseres Erachtens notwendig, namentlich mit dem Ziele der Er reichung niedrigerer Preise für W'asser, Gas und Strom, dab im Wege einer Notverordnung den Gemeinden das Recht ge nommen wird, solche Doppelvergütungen zu bewilligen, vor einigen Monaten hatte sich die Stadtverordnetenversammlung in Erfurt mit dieser Frage zu beschäftigen, dort wurde der Beschluß gefaßt, dab beamte der Gemeinde, die als Mitglieder des Aut- sichtsrates in Kommunalbetrieben tätig werden, hierfür eine be sondere Bezahlung nicht erhalten dürfen. Subventionsgelder. Vor einiger Zeit konnte man aus Nach richten in den Zeitungen entnehmen, dab die Regierung nicht ab geneigt ist, eine Kürzung der Einkommen aus festverzinslichen Rapieren vorzunehmen, bei dieser Kürzung ist an eine Bon er- steuer gedacht, so dab also die Kürzung nicht bei der Veran lagung des Einkommens Berücksichtigung findet. Das Merkwürdige bei diesen Erwägungen ist, dab man daran gedacht hat, die Eingänge aus dieser Sondersteuer dazu zu verwenden, not leidenden betrieben im Wege von Sub\enhonen zu helfen. Für diese Sub- \enhonen soll ja auch schon das Aufkommen der Krisensteuer dienen. Wir sehen in der freigebigen Handhabung der Hergabe von Subxentionsgeldern an notleidende betriebe insofern eine Ungerechtigkeit, als es gerade diese betriebe daran fehlen lassen, zunächst innerhalb ihres eigenen Betriebes die nötigen Spai- samkeitsmabnahmen zu treffen. Fs werden in solchen betrieben doch häufig noch so auberordentlich hohe Gehälter an die Direk toren und I antiemen an die Aufsiditsratsmifgheder gezahlt, so dab sich dieser Umstand nicht in Einklang bringen labt mit der Kürzung des Einkommens anderer Staatsbürger lediglich zu dem Zwecke, um an sich hoch bezahlten Angestellten entgegenzukommen. Der Zentralx erbond der Deutschen Uhrmacher schhebl sich den grundsätzlichen Forderungen des Reichsverbandes des deutschen Handwerks bezüglich der zukünftigen Ilandwerkspohtik an. Insbesondere fordern wir 1. einen umfangreichen Aufgaben- und Ausgabenabbau in rier gesamten öffentlichen Hand, 2. Senkung der Tarife der Reichsbahn, der Reichspost und der gemeindlichen Versorgungsbetriebe, 3. Abbau der steuerlichen und sozialen Belastung, 4. Reorganisation der volkswirtschaftlichen Kapitalvei leilung und Schaffung eines erträglichen Zinsnixeaus, 5. Grundlegende Neuregelung der Karfellgcsebgebung und Revision der Zollpolitik, (). Auflockerung der libeispannten Bindungen des Arbeits marktes. Änderung des Wettbewerbsgesebes. Die Vorlage des Gesetzentwurfes bezüglich Änderung des Wettbewerbsgesebes an den Reichstag ist bisher nicht erfolgt. föne schleunige Regelung ist unbedingt notwendig. Insbesondere fordern wir eine Regelung der Sonderveranslaltungen (Serientage, Sensations verkaufe usw.), ferner eine Verschärfung der Strafvorsdiriften über Vor- und Nachschieben \on Waren bei Ausverkäufen. Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, bei der all gemeinen starken Verschlechterung der Finkommensverhälfmsse sind heute die Falle sehr zahlreich, wo die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer hoher sind als die tatsächliche Steuer schuld. Das Einkommensteuergeseb gibt für solche Falle auch einen Anspruch auf Ermäßigung der Vorauszahlungen. Die Be stimmungen sind jedoch derart, daß das Handwerk praktisdi daxon so gut wie keinen Nußen hat. Denn eine Herabsebung erfolgt nur, wenn glaubhaft gemacht wird, daß das laufende Ein kommen gegenüber dem festgesfellten um mehr als ein Fünftel, mindestens aber um 1000 Jhl, \oraussidithdi niedriger sein wird. Ist dies der Fall, so wird zinslos gestundet. Zwecks Verein- fadiung ist zu fordern, daß sämtliche Vorauszahlungen der Ge werbebetriebe gekürzt werden, bzw. ein oder zwei Zahlungs termine ausfallen. Fs dürfte keinen Gexverbebetrieb geben, der im Jahre 1931 auch nur annähernd das Einkommen des Jahres 1930 erreidit. Die Steuern, die das Finanzamt als Vorauszahlung ver langt, bzw. zuviel gezahlte Beträge sind vom Finanzamt dem Steuerzahler zu xerzinsen. bezüglich der Sterbekasse werden einige Vor schläge zur Abänderung der jeßigen Bestimmungen gemacht, insbesondere soll die Wartezeit verlängert werden und sonstige Erschwernisse eingeführt w erden. Die Aussprache ergibt jedoch die Zweckmäßigkeit der leßigen Regelung, die allen Interessen gerecht wird, wenn die Voraus setzungen einer regelmäßigen und pünktlichen Beitragszahlung gegeben sind. Von dieser Voraus- seßung könne man aber nicht abgehen, da darauf der Bestand der Slerbekasse selbst ruht. Die jeßt gültigen Bestimmungen der Sterbekasse werden nachstehend nochmals bekanntgegeben: Saßungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) über die Auszahlung des Sterbegeldes Charakter des Sterbegeldes § 1. Das Sterbegeld ist eine außerordentliche Leistung des Verbandes, für die weder ein besonderer beitrag erhoben wird, noch ein entsprechendes Entgelt in den Mitgliedsbeiträgen enthalten ist. Nichteinklagbarkeit, Ausschluß der Aufrechnung und Abtretung t? 2. Auf die Auszahlung des Sterbegeldes bestellt kein rechtlich er/wingbarer Anspruch.
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