Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (23. Januar 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bericht der Rechtsabteilung
- Autor
- Heßler, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bericht der Steuerstelle
- Autor
- Hornung, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- ArtikelBericht der Geschäftsstelle des Zentralverbandes der Deutschen ... 59
- ArtikelBericht der Rechtsabteilung 63
- ArtikelBericht der Steuerstelle 69
- ArtikelSteuerfragen 73
- ArtikelSprechsaal 74
- ArtikelVerschiedenes 75
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 77
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 77
- ArtikelGeschäftsnachrichten 79
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 81
- ArtikelEdelmetallmarkt 81
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 82
- ArtikelAnzeigen 82
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 4 DIE UHRMACHERKUNST 69 dustrie- und Handelsverlaqes ..Continental", Berlin, hervor, der eine „wirkungsvolle Reklame" anbietet und folgendes Plakat vertreibt. Hier weiden Lotterielose der Continental-Reklame-Lotterie verschenkt! Hauptgewinn: Kein Kaufzwang 1000 RM. \on Waren. Jeder erhält ein Los vollständig gratis! Um alle Bedenken gegen die Zulässigkeit der emp fohlenen Reklame auszuschalten, bemerkt der rührige Ge schäftsmann: „Lotterielose als Kundenwerbung sind nach einer Reichsgerichtsentscheidung vom 30. September 1930 gestattet.“ Wir werden diese Angelegenheit dem II. Zivil senat des Reichsgerichtes als Material unterbreiten. In einer anderen Entscheidung vom 12. Dezember 1930 hat das Reichsgericht ('ine ebenfalls sehr bedenkliche I eststellung getroffen, indem es ausführt, daß der Ge schäftsverkehr sich sogar an die „Superlativreklame" („Größtes Haus am Plaße“, „Erstklassige Waren", „Noch me dagewesene Gelegenheit" usw.) gewöhnt habe. !>. In Erledigung eines auf der Reichstagung in Münster gefaxten Beschlusses reichten wir über die verhängnisvolle' A ii st) rc' i t u n g d e s H a u s i e r g e w e r b e s für den seßhaften Uhreneinzelhandel einen Bericht bei den Justiz ministerien der Lander ein und gaben der Bitte Aus druck, insbesondere auf eine empfindliche Bestrafung der Hausierer hinzuwirken. Strafschärfend müsse in jedem f all berücksichtigt werden, daß eine erhebliche Schädigung dos ortsangesessenen Handels in Präge komme, ins besondere dürfe aber nicht der Gesichtspunkt außer Be tracht bleiben, dal/, die Strafe nicht nur den Täter, sondern ganz allgemein von derartigen Übertretungen abhalten solle. Diese Wirkung werde natürlich nur dann erreicht, wenn auf empfindliche Geldstrafen erkannt werde. 6. Der Oberstaatsanwalt Neiße hat durch Beschluß \ um 31. Dezember 1930 - P. L. 2842-30 - die Strafver folgung eines Hausierers, der Uhren gegen T e i I - / a h I u n g en u n t e r F. i g e n t u m s v o r b e h a 1 t ver kauft hatte, mit der Begründung abgelehnt, daß in dem Text der Bestellscheine ausdrücklich folgender Zusaß auf- genommen sei: „Ein Vorbehalt, welcher gegen § 36a Ziffer 4 der Ge werbeordnung verstopf, wird nicht bezweckt." Ob ein derartiger Passus in den Bestellscheinen ge eignet ist, den Tatbestand von S36a Ziffer 4 der Gewerbe ordnung auszuschließen, bedarf noch der rechtlichen Nach prüfung. II. In der UHRMACHERKUNST wurden in Antsaben und in der „Rechtsabteilunq" A b h a n d I u n g e n ü b e r I u r i s t i s c Ii (' Fragen gebracht, die das besondere Inter esse unserer Mitglieder besißen. Erwähnt sei an dieser Stelle der in Nr. 33, 1930, unserer UHRMACHERKUNST erschienene Aufsatz „Der Fiqentumsvorbehalt in den Ge schäftsbedingungen des Wutschaftsverbandes der Deut schen Uhrenindustrie", der unter sorgfältiger Berücksichti gung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur die Zulässigkeit dos Eigentumsvorbehaltes an Waren, die zur V eitei veraiikei unq bestimmt sind, behandelt. Schließlich hat die Rechtsabteilunq noch vor kurzem das „Merk blatt u b e r den Hausierhandel mH Uhren" in dritter Auflage horousqebracht, und zwar wesentlich erweitert, insbesondere durch die wichtigsten Vorschriften über die Versteigerung und den Ausverkauf von Uhren. (I 444) IIIIIIIIMIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIMIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIItllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll Bericht der Steuerstelle Berichterstatter Dr. W. Hornung Die Mannigfaltigkeit unserer Steuern tritt bei einer Zentral-Steuerberatungsstelle, deren Aufgabe es ist, unter anderem Anfragen aus den verschiedenen Teilen des Reichsgebietes zu erledigen, markant in Erscheinung. Mag nur erwähnt sein, daß die 17 Einzelstaaten zunächst ihre besonderen Gewerbesteuer-, Grund- und Mietzinssteuer- sowie Stempelsteuergeseße haben. Geht man auf die Verschiedenartigkeit auch der gemeindlichen steuerlichen Bestimmungen ein, so ergibt sich allein hierbei eine end lose Kette von Sondervorschriften z. B. für die Grund erwerbsteuer, Werfzuwachssteuer, Ankündigungssteuer, Bürgersteuer usw. Auch die Kirchensteuer bietet ge nügend Verschiedenheit. Neben der Gewerbesteuer liegt indessen unser Ftauptaufgabengebiet in der Erledigung von Anfragen, welche Reichssteuern, also Einkommen-, Körperschaft-, Umsak-, Vermögen-, Gesellschafts- und Erbschaftssteuern, ferner Industriebelastung und Auf bringung betreffen. In nicht seltenen Fällen wird die Beantwortung, die möglichst eingehend und aufklärend gegeben werden soll, durch Beifügung einschlägiger Artikel aus der UHRMACHERKUNST ergänzt. Es wird auch aus diesem Grunde mit Wert darauf gelegt, daß in der Veibandszeiiung unter „Steuerfragen“ Abhandlungen über Materien, welche des öfteren Gegenstand von An fragen bilden, erscheinen. Diese Artikel sind gemein verständlich gehalten; sie bringen unter anderem Fälle aus der Praxis unter Hinweis und W iedergabe der neuesten Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes. Etwa 1100 Anfragen, einschließlich der abgegebenen Gutachten, wurden im Berichtsjahr erledigt. Bei der Einkommensteuer konnten wir die Beobachtung machen, daß die Zahl der Kollegen, welche sich eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Buchführung eingerichtet haben, erheblich zugenommen hat. Wer sich unserer Buchstelle bediente, hatte Gelegenheit, sich mit der einfachsten Art steuer licher Buchführung bekanntzumachen, um dann nach wenigen Monaten in der Lage zu sein, ohne unsere weitere Hilfe auszukommen. Das Sich - Einarbeiten in die steuer liche Buchführung ist der eigentliche Zweckgedanke, der die Einrichtung einer Buchstelle hier veranlaßfe. Soweit Abschlüsse auf Grund der nach dem vereinfachten Buch führungsformular bewirkten Aufzeichnungen durch uns zu machen waren, erfolgte Veranlagung nach dem Buch führungsergebnis. Zahlreiche Buchprufungsberichte wurden uns mit dem Ersuchen um Nachprüfung der Beanstandungen zugesandt. Wenn man auch manchmal gemäß der durch die Prüfer feslgesfellfen Mängel die Berechtigung des Vorschlages zur Schäßung unter gänzlicher oder teilweiser Ausschaltung der Buchführung anerkennen mußte, so kamen doch auch Fälle zu unserer Kenntnis, wo die Buchprüfer kleinlichen Verstößen eine offenbar zu große Bedeutung beigelegt hatten. Durch entsprechende Gegenäußerung auf den
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