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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51 (18. Dezember 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zwischen Katalog und Rechnung
- Autor
- Heßler, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- ArtikelZwischen Katalog und Rechnung 937
- ArtikelDie Frage eines Kunden entscheidet das Lebensschicksal eines ... 939
- ArtikelFinden Sie, daß der Uhrmacher sich richtig verhalten hat? 942
- ArtikelSchaufensterkurse in Halle (Saale) 943
- ArtikelDas Silvester-Schaufenster 944
- ArtikelSteuerfragen 945
- ArtikelVerschiedenes 946
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 948
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 949
- ArtikelFachlehrer-Vereinigung 949
- ArtikelGeschäftsnachrichten 949
- ArtikelPersonalien 950
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 950
- ArtikelBüchertisch 950
- ArtikelPatentschau 951
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 951
- ArtikelEdelmetallmarkt 951
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 952
- ArtikelAnzeigen 952
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN UHRMACHER 56. JAHRGANG / HALLE (SAALE), 18. DEZEMBER 1931 / Nummer 51 lim,,,,in,,,, Zwischen Katalog und Rechnung Von Rechtsanwalt Dr. Frih Hehler, Halle (Saale) Zwischen Katalog und Rechnung hegt der Abschluß des Vertrages. Dieser bildet den Ausgangspunkt für alle Fragen, die sidt spater bei der Lieferung der Ware, der Zahlung des Kaufpreises usw. ergeben. „Was ist vereinbart worden?“ oder „Was hat als vereinbart zu gelten?“ sind die immer wiederkehrenden Fragen. Wir wollen deshalb einige im Handel häufige Klauseln kurz erläutern und uns zunächst damit befassen, unter welchen Voraussetzungen der Käufer derartige Vermerke gegen sich gelten lassen muh, sie also Bestandteil des von ihm abgeschlossenen Kaufvertrages geworden sind. • Kataloge (oder Preislisten) dienen der Vorbereitung eines Kaufes. Derjenige, der einen Katalog verschickt, ladet den Empfänger ein, ihm den Abschluh von Kauf verträgen zu den aus dem Kataloge ersichtlichen Be dingungen anzutragen. Wer also nadi Empfang eines Kataloges eine Warenbestellung macht, ist an die in dem Kataloge enthaltenen Bedingungen gebunden, soweit es sich um Bedingungen handelt, die üblicherweise in Kata logen aufgenommen werden, wie Angaben über die Art und die Beschaffenheit der Ware, Preise und Zahlungs bedingungen. Dagegen können auherordenfliclie Be stimmungen, z. B. über einen besonderen Erfüllungsort oder Gerichtsstand, regelmähig unbeachtet bleiben, weil hier eine stillschweigende Unterwerfung nacti Treu und Glauben nicht anzunehmen ist. Der Bestellschein enthält den Antrag des Käufers zum Abschluh eines Kaufvertrages. Wer einen Bestell schein unterzeichnet und ihn an den Reisenden oder Agenten zurückgibt, ist an seinen Inhalt gebunden. Er kann sich nicht darauf berufen, dah er den Bestellschein nicht gelesen oder einen Hinweis auf die Geschäfts bedingungen übersehen habe. Unerheblich ist es auch, ob der Besteller diese Bedingungen tatsächlich kennt oder nidit. Als Kaufmann ist er nacti den Grundsähen von Treu und Glauben verpflichtet, sicti diese Kenntnis zu verschaffen. Auf der anderen Seite verlangen aber Ireu und Glauben vom Verkäufer, dah er nicht an versteckter Stelle Klauseln einfügt oder ganz ungewöhnliche Be dingungen einseht, ohne den Besteller darauf aufmerksam zu machen. Ist anzunehmen, dah dieser sich bei wirk licher Kenntnis auf derartige Bedingungen nicht eingelassen halte, so kann er seine Erklärung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anfectiten. Die Kommissionskopie wird nach Vertragsschluh von dem Verkäufer oder dessen Abschluhbevollmächligten unterzeichnet und dem Käufer in Ur- oder Durchschrift ubergeben. Sie dient zum Beweise des mündlich Ver einbarten. Der Käufer kann also davon ausgehen, dah die Kommissionskopie nur das mündlich Vereinbarte ent hält, und etwaige Zusähe oder Abweichungen unbeaditet lassen. Das Bestätigungsschreiben dient dazu, den Inhalt eines Vertrages absehliehend und endgültig festzulegen, sei es, dah cs die Genehmigung des von einem vollmacht losen Reisenden oder Agenten geschlossenen Vertrages enthält, oder sei es, dah es den Inhalt eines bereits mündlich geschlossenen V ertrages festlegt, ihn nachträglich „besfäligl" und so ein Beweismittel gesciiaffen werden soll. Stets gilt das Schweigen auf ein solches Bestätigungs schreiben als Genehmigung, Die in dem Bestätigungs schreiben enthaltenen Bedingungen werden also, wenn der Empfänger nicht ausdrücklich widerspricht, Bestand teile des abgeschlossenen Vertrages. Der Empfänger (Käufer) kann sich nicht damit entschuldigen, dah er das Bestätigungsschreiben nicht gelesen oder einen deutlichen Hinweis oder Randvermerk übersehen habe. Der Kauf mann ist verpflichtet, seine Geschäftsbriefe sorgfältig durchzulesen. Sind ledocli „Allgemeine Geschäfts bedingungen" lediglich auf der Rückseite des Bestätigungs schreibens aufgedruckt und ist auf sie nicht im Text des Bestätigungsschreibens Bezug genommen, so werden sie nicht zum Inhalt des abgeschlossenen Vertrages. Im Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben liegt auch dann keine Zustimmung, wenn dessen Inhalt willkürlich erfunden ist, z. B. also auhcr der bestellten Ware der Kauf solcher „bestätigt“ wird, von der überhaupt niemals die Rede gewesen ist. Die Rechnung ist zur Angabe der Warenmenge und des Preises bestimmt. Sie wird nach Abschluh des Ver trages erteilt. Der Empfänger kann also ihren Inhalt insoweit unbeachtet lassen, als dieser Vermerke enthält, die den vereinbarten oder als vereinbart gellenden Ver tragsbedingungen widersprechen. Schweigen gilt hier nicht als Genehmigung. Der einseitige Eakturavermerk über den Erfüllungsort und den Gerichtsstand ist un beachtlich. Der Grundsah, dah Vermerke auf der Rechnung für den Käufer belanglos sind, ist neuerdings hinsichtlich
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