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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (25. Dezember 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die vierte Notverordnung
- Autor
- Heßler, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- ArtikelDie vierte Notverordnung 953
- ArtikelWeihnachten im Uhrenfenster 955
- ArtikelVorschläge zur Einführung vereinfachter Zeitzeichen für den ... 957
- ArtikelDie neuzeitliche Uhr 958
- ArtikelSteuerfragen 960
- ArtikelVerschiedenes 961
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 962
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 963
- ArtikelFachlehrer-Vereinigung 963
- ArtikelGeschäftsnachrichten 964
- ArtikelPersonalien 964
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 964
- ArtikelBüchertisch 964
- ArtikelUhrenpreise und Notverordnung 964
- ArtikelPatentschau 965
- ArtikelEdelmetallmarkt 965
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 966
- ArtikelAnzeigen 966
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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RMACHERKUNST VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN 56. JAHRGANG / HALLE (SAALE), 25. DEZEMBER 1931 UHRMACHER / Nummer 52 iiimmiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiimimimimiiMiiMiiiiiiiMiiiimiiiiHiiiiiiMimiiiiiiiimiiimiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiMHiiiMMiiiiimiiiimimimimiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiimiii'iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiimiiiiimiimiii Die Vierte Notverordnung Von Rechtsanwalt Dr. Frife Hehler (Halle a. d. S.) „Das Weihnachtsfest wenigstens wird unsere Wirt schaft, die schon so lange auf gute Nachrichten warten muBte, nidit enttäuschen!“ Diese Hoffnung sprach ein wirtschaftliches Nachrichfenblatl im Anschluß an eine Rundfrage über den Verlauf des „Kupfernen Sonntags" aus. Wenige Tage darauf wurde die Vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schule des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 bekannt, und heute wissen wir, dafj dieses Gesetzeswerk nicht nur dem Uhrenfachhandel, sondern dem Einzelhandel überhaupt das Weihnachts geschäft 1931 mehr oder weniger verdorben tiat. Das ist ein verhängnisvoller Anfang für die Auswirkung eines Gesekes, welches das Ausland als „den kühnsten Eingriff in das Wirtschaftsleben eines Volkes, der in der Geschichte keinen Vergleich hat", bezeichnet hat. Die Notverordnung stellt den Versuch dar, eine all gemeine Senkung des Preis- und Lohnniveaus gesetzlich zu erzwingen. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auf dem Weltmärkte gestärkt, die Inlands kaufkraft aber nicht weiter abgedrosselt werden. Ob der beschrittene Weg geeignet ist, dieses Ziel zu er reichen, wird die spätere Zukunft zeigen. Zunächst ein mal hat die deutsche Wirtschaft einen schweren Schlag erlitten, von dem sie sich nicht so leicht erholen wird. Schuld daran ist, dafz die Notverordnung zu einer Zeit erlassen worden ist, als sich der Einzelhandel im Hin blick auf das bevorstehende Weihnachtsfest auf eine Steigerung seines Umsatzes eingerictdet hatte. Diese Umsajzsteigerung ist nicht eingetreten und mutzte aus- bleiben, als weiten Kreisen unseres Volkes ein Gehalls und Lohnabbau „verordnet“ wurde. Es liegt auf der Hand, daß derjenige, der im Lohn gekürzt wird, seine Lebenshaltung entsprechend einschränkt und in Aussicht genommene Weihnachtsbesorgungen ganz oder zum Teil unterläßt. Hinzu kommt, dafz durch die Notverordnung die Meinung Platz gegriffen hat, man werde nach Weih nachten jede Ware billiger einkaufen können. Die Vierte Notverordnung ist also bestimmt in einem überaus un günstigen Zeitpunkt erlassen worden und hat deshalb der deutschen Wirtschaft einen großen Schaden zugefügt, der in vielen Fällen nicht wird wieder ausgeglichen werden können. Die Klärung der Frage, weshalb die Vierte Notverordnung dem deutschen Volke gerade als „Weihnachtsgeschenk beschert" werden mutzte, bleibt abzuwarten. Im folgenden werden wir einige Teile der Vierten Notverordnung einer kurzen Betrachtung unterziehen, sow'eit wir dieses nicht schon an anderer Stelle tun oder getan haben >). Anpassung gebundener Preise an die veränderte Wirtschaftslage Als gebunden gelten Preise, zu deren Einhaltung die Beteiligten sich verpflichtet haben. Ob diese Ver pflichtung auf Abmachungen im Sinne der Kartell verordnung beruhen mutz, ist zweifelhaft. Nach der Not verordnung soll es sich zwar um eine Verpflichtung „durch Verträge oder Beschlüsse“ handeln, aber nicht nur der in der Kartellverordnung, sondern der in der Notverordnung vom 27. Juni 1930 bezeichneten Art. Diese Notverordnung führt nun neben den „Verträgen oder Beschlüssen" im Sinne der Kartellverordnung audi die Anwendung bestimmter Geschäftsbedingungen (Geschäftsbedingungen, die jemanden in bezug auf die Art der Preisfestsetzung oder die Forderung von Preisen rechtlich oder wirtschaftlich beschränken) sowie bestimmte Handlungen an (Handlungen, die nach Lage der Ver- hällnisse, den Umständen des Falles oder der Art, wie verfahren wird oder verfahren w ; erden soll, im wesent lichen den gleichen wirtschaftlichen Erfolg herbeizuführen geeignet sind, vor allem Empfehlungen, die sich auf Arten der Preisfestsetzung oder die Forderung von Preisen beziehen). Soweit Preise im Sinne der Vierten Notverordnung als gebunden anzusehen sind, sind sie zur Anpassung an die veränderte Wirtschaftslage bis zum 1. Januar 1932 um mindestens 10°, () gegenüber dem Stand vom 30. Juni 1931 zu senken. Das gilt vor allem für Markenwaren. Als Markenwaren gellen nach der Notverordnung solche Waren, die selbst oder deren Umhüllungen, Ausstattungen oder Behältnisse, aus denen sie verkauft werden, mit einem ihre Herkunft kennzeichnenden Merkmale (z. B. Firma, Wort- oder Bild/eichen) versehen sind. 1) Siehe auch in der vorliegenden Nummer unter „Sleuer- fragen”.
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