Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (27. März 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Notlage und Probleme der Schweizer Uhrenindustrie
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Rechtsabteilung
- Autor
- Heßler
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- ArtikelUnser ideeller Gegner - die Architekten 251
- ArtikelRings um die Standuhr 253
- ArtikelNoch einiges zur Schmuckfrage 255
- ArtikelFrau Meisterin, Frau Meisterin!... 256
- ArtikelNotlage und Probleme der Schweizer Uhrenindustrie 256
- ArtikelDie Rechtsabteilung 258
- ArtikelSprechsaal 260
- ArtikelVerschiedenes 260
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 263
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 264
- ArtikelGeschäftsnachrichten 266
- ArtikelPatentschau 268
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 269
- ArtikelEdelmetallmarkt 269
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 270
- ArtikelAnzeigen 270
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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258 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 13 und Schablonen aufweist, gestattet wird, die Mindesttarife herabzusejzen, um die Wiederherstellung des Absatzes zu erreichen? Diese Bestimmung hat wohl mit anderen, z. B. mit derjenigen, die den Ebauches S. A. im Vorstand derGenossenschaft saBungsgemäBdieMehrheit verschaffte, und mit derjenigen, die den Genossenschaftern das Stimm recht im Verhältnis zum Besitz von Anteilscheinen ein räumte, indem ohne jede Beschränkung ein Anteilschein eine Stimme erhalten sollte, dazu beigetragen, daB das Projekt beiseitegelegt wurde. Im lebten Herbst wurde die Parole „Aufkauf“ aus gegeben. Man wollte versuchen, diejenigen Ebauches- Fabriken, die dem Trust nicht zu Gefallen waren, durch Aufkauf unschädlich zu machen. Aber auch diese Methode bot keinen Erfolg. Was geschah nunmehr? Die Kündigung der ver schiedenen Konventionen trat ein. Ebauches S. A. kündigt die Schablonenkonvention und die Konvention mit den Uhrenfabriken auf den 31. März. Auf das gleiche Datum kündigt dieGruppe derFabricants horlogers die Konvention zwischen den Etablisseuren, den Kunden, und der Ebauches S. A. Die Fabrikanten von Uhrenbestandteilen (Ubah) er klären sich einverstanden mit der Verlängerung des Kündigungstermins auf den 28. Februar. An Stelle dieser Konventionen sollen neue Verträge treten, an deren Studium die Parteien heranzutreten haben. Angesichts der Tatsache, daB man seit 1928 ohne Erfolg nach der Möglichkeit der Sanierung in der Uhren industrie gesucht hat, erscheint die Zeit von nur drei Monaten, um so wichtige und einschneidende Verträge aufzustellen, sehr kurz. Verschiedene Maßnahmen lassen erkennen, daB Ebauches S.A. gewillt sind, alle verfüg baren Mittel anzuwenden, um diejenigen, welche ihr Heil nicht im Abschluß von Verträgen allein, sondern in der Innehaltung bestimmter, einmal angenommener Richtlinien sehen, unter ihr Diktat zu zwingen. Dieses Vorgehen mahnt zum Aufsehen. Es geht hier um mehr als um die Wünsche einiger Firmen, es geht um das Wohl der ganzen schweizerischen Uhrenindustrie und der Volkswirtschaft. Hat nicht der Bund, welcher der Uhrenindustrie in der Nachkriegszeit mit großen Sub ventionen zu Hilfe gekommen ist, haben nicht die Banken ein Interesse daran, daB eine wirkliche Lösung und keine „Vergewaltigung“ zustande komme? Dazu aber braucht es genügend Zeit, um alle in Frage kommenden Probleme in ihrem Zusammenhang zu studieren. Der ganze Sommer wäre wohl nicht zu lang dafür. Von vornherein muB man sich aber darüber klar werden, daB die bisher versuchten Wege niemals zu einem Erfolg führen werden. Man kann Konventionen abschlieBen, so viel man will — wenn nicht der allseitige Wille, sich daran zu halten und das volle gegenseitige Vertrauen in die Ehrlichkeit des Partners vorhanden ist, so nuBen sie rein nichts. Mit Gewalt läBt sich da nichts erreichen. Solange der Trust die Alleinherrschaft anstrebt und mit den anderen Gruppen und den auBenstehenden Firmen nicht auf der Grundlage der Gleichberechtigung verhandelt, iimiiiiiiiiiiiimmiimimmiiiiiiiiiiiiiimmiiiiiiimiiiiiiiiimiiiiiiiiiimiMMiimiiiiiiHiiiiiimiiiiiiiiii Die Rechtsabteilung Bearbeitet vom VerbandssYndikus Redisanwall Dr. Hehler Merkblatt, betreffend nicht abgeholte Reparaturen Pfandrecht des Uhrmachers — § 647 BGB. — 1. Der Uhrmacher hat für seine Reparaturlohnforderung ein Pfandrecht an der von ihm ausgebesserten Uhr, wenn diese dem Besteller der Reparatur gehört. Der Uhrmacher hat also beispielsweise kein Pfandrecht, wenn fehlen die Voraussetzungen für eine gute und dauerhafte Vereinbarung. Hier liegt ein wesentlicher Punkt, der vor allem in Berücksichtigung gezogen werden mu&. * Nur in diesem Sinne kann auch die Ausfuhr von Ebauches undChablons gelöst werden. Durch dieGründung von Fabriken und Werkstätten im Ausland ist ein Teil unsererUhrenindustrie bereits expatriiert, d.h. ausgewandert. Bis jetzt hat sich das Ausland aber im wesentlichen mit der Gründung von Schalenfabriken und der Zusammen fügung von schweizerischen Werken begnügt. Allerdings ist nicht zu übersehen, daB in Deutschland bereit Ebauches- Fabriken bestehen, die sogar Rohwerke in der Schweiz anbieten. Wird die Rohwerk- und Schablonenausfuhr ganz abgedrosselt, so werden eine ganze Reihe solcher Fabriken jenseits der Grenzen entstehen und unserer In dustrie die gröBte Konkurrenz machen. Wer wissen möchte, was das für die Uhrenindustrie bedeutet, braucht nur die Lage zu studieren, in welche die Gründung und Entwickelung der Uhrenfabrikation in den Vereinigten Staaten vor etwa 60 Jahren die schweizerische Industrie versetzte. Der Mangel an gelernten und durch Generationen mit einer Produktion verbundenen Arbeitskräften spielt heute in der Ebauches - Fabrikation keine groBe Rolle mehr, da die Arbeitsmaschinen nur zu überwachen sind. Dazu genügen Handlanger und angelernte Arbeiter. Es würden sich sicherlich auch schweizerische Uhrmacher durch solche Unternehmungen anwerben lassen, um die Fabrikation anzuleiten. Dagegen kann kein Trust auf- kommen. Wer sich allein auf Trusts und ähnliche Gebilde ver- IäBL um die Uhrenindustrie zu sanieren, übersieht die ganz besonderen Verhältnisse bei diesem Fabrikations zweig. Gerade die Existenz der Ebauches - Fabriken macht es immer wieder einem intelligenten, tüchtigen Uhr macher möglich, ein kleines Atelier zu gründen und darin mit wenig Arbeitern Uhren fertigzustellen. Er braucht dazu kein groBes Kapital, keinen Maschinenpark. Wer will ihn daran hindern? Er wird keine Ebauches er halten ! antwortet man vielleicht. Die bisherigen Erfahrungen lassen diesen SchluB nicht zu. Und was würden die Gerichte zu einem solchen Boykott sagen? Machtmittel, die z. B. dem Zement-Trust zur Verfügung stehen, um einen unliebsamen Gegner lahmzulegen, versagen hier vollständig. Die maBgebenden Kreise und Persönlichkeiten der Uhrenindustrie stehen vor der ernsten und dringenden Aufgabe, eine Lösung zu finden, die zur Genesung führt, ohne daB die Grundlagen der Gewerbe- und Handels freiheit preisgegeben werden müssen. Mit den notwendigen Einschränkungen und Kontrollen wird jeder Fabrikant ein verstanden sein, sobald er weiB, daB sein Recht gewahrt wird und daB auch der Gegenkontrahent sich an die gleichen Bestimmungen zu halten hat. Vorschläge in diesem Sinne müssen aber in aller MuBe und mit dem unerläBlichen guten Willen ausgearbeitet werden. Eine überstürzte und aufgezwungene Konvention würde die heutige Lage nur verschlimmern. (I 507) der Ehemann die Uhr seiner I rau oder ein Goldschmied die Uhr seines Kunden reparieren läBt oder an der zur Reparatur gebrachten Uhr noch ein Eigentumsvorbehalt des Verkäufers besteht. Nur soweit der Uhrmacher ein Pfandrecht an der ausgebesserten Uhr hat, ist er befugt, sich wegen seiner fälligen Reparaturlohnforderung nach
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