Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (27. März 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Rechtsabteilung
- Autor
- Heßler
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- ArtikelUnser ideeller Gegner - die Architekten 251
- ArtikelRings um die Standuhr 253
- ArtikelNoch einiges zur Schmuckfrage 255
- ArtikelFrau Meisterin, Frau Meisterin!... 256
- ArtikelNotlage und Probleme der Schweizer Uhrenindustrie 256
- ArtikelDie Rechtsabteilung 258
- ArtikelSprechsaal 260
- ArtikelVerschiedenes 260
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 263
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 264
- ArtikelGeschäftsnachrichten 266
- ArtikelPatentschau 268
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 269
- ArtikelEdelmetallmarkt 269
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 270
- ArtikelAnzeigen 270
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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2(>0 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 13 geschriebener Sendung an eine Fabrik oder eine Eurni- turenhandlung eingeschickt hat. Die Versendung unter Wertangabe ist deshalb dringend an/.uraten. Dagegen hat der Uhrmacher den Verlust der Uhr dann nicht ver schuldet, wenn diese durch Einbruch bei ihm gestohlen wird und er die durch die konkreten Verhältnisse ge botenen Sicherheitsmaßnahmen gegen Einbruch getroffen hat. Wie schon ausgeführt, trifft ihn regelmäßig auch kein Verschulden, wenn er die Uhr an eine Person aus gehändigt hat, die sich als die scheinbar berechtigte durch Rückgabe der Reparaturmarke ausgewiesen hat. In prozessualer Hinsicht ist bemerkenswert, daß der Ver lustträger seiner Beweispflicht in der Regel schon dann genügt, wenn er einen Sachverhalt darlegt, der nach dem regelmäßigen Zusammenhang der Dinge auf ein Ver schulden des Uhrmachers hinweist; dieser muß sich dann entlasten. /. Hat der Uhrmacher den Verlust der Uhr ver schuldet, so ist er verpflichtet, Schadenersaß zu leisten. Er muß einen dem früheren Zustand wirtschaftlich gleich wertigen herstellen, wobei im allgemeinen ein Ausgleich zwischen „Alt“ und „Neu" nicht statlfindet. Soweit die Herstellung eines dem ehemaligen Zustand wirtschaftlich gleichwertigen nicht möglich oder zur Entschädigung des Verlustträgers nicht genügend ist, hat diesen der Uhr macher in Geld zu entschädigen. Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann eine Entschädigung nicht verlangt werden, insbesondere hat das sogenannte „Affektionsinteresse" (AndenkenI Liebhaberwert!) außer Betracht zu bleiben. 11530) IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIII! iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimimiiiiimiiiiiMiiiiiiiiiiiiiMiMiiiMiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Sprechsaal Eernsprechanschluß! Vor nicht allzulanger Zeit wurde in der UHR MACHERKUNST die Frage aufgeworfen: „Lohnt sich für den Uhrmacher ein Telefon?" Von mir wurde diese Frage bejaht, insbesondere was die mitteltrare Reklame anlangt. Die Wirtschaftslage wird aber von Monat zu Monat ungünstiger. Die Umsäße verringern sich immer mehr, während die Unkosten gleichbleiben oder sich durch Steuererhöhungen noch erhöhen. Man ist ge zwungen, Umschau nach Unkostenposten zu halten, die bei dieser schlechten Geschäftslage eingespart werden können. Bei einer solchen Umschau in meinem Geschäft bin ich nunmehr schweren Herzens auch an die Einsparung des Eernsprechanschlusses gegangen und habe diesen zum 1. März 1931 gekündigt. Nicht aus Vergnügen, sondern einzig und allem nur, um den Unkostenbetrag in dieser Notzeit zu verkleinern. Kürzlich erhielt ich nun vom zuständigen Telegraphen amt die Anerkennung meiner Anschlußkündigung. Auf ihr heißt es: „Wir machen darauf aufmerksam, daß) Sie im Falle der Wiedereinrichtung des Anschlusses die Ein richtungskosten und, wenn die Wiedereinrichtung spater als 3 Monate nach Ablauf des Teilnehmerverhältnisses beantragt wird, auch die Apparatbeilrage erneut zahlen müssen.“ Das ist eine mehr als unbillige Härte! Wo gibt es wohl einen Einzelhandelsbetrieb, der sich auf diese Weise von seinen Kunden finanzieren läßt? Es ist jedem Kollegen nicht unbekannt, daß die Apparatbeiträge je nach Größe der Stadt 05 — 85.'/?)/ betragen, also eine recht erhebliche Ausgabe, die seit einiger Zeit auch in monatlichen Raten gezahlt werden können. Hier muß Wandel geschaffen w erden. Ich habe deshalb an die Reichstagsfraktion der Wirtschaftspartei geschrieben, daß im Reichstag versucht werden soll, eine Änderung dergestalt eintreten zu lassen, daß der Fernsprech teilnehmer jederzeit das Recht hat (vorausgeseßt, daß er früher Teilnehmer war und den Apparatbeitrag bereits einmal entrichtet hatte), gegen Erstattung der Einrichtungs- kosten und notfalls auch noch gegen Zahlung eines ge ringen V erw altungsbeitrages wieder Teilnehmer zu w erden. Der Schriftführer der Fraktion hat mir mitgeteilt, daß die Angelegenheit dem Abgeordneten der Wirtschaftspariei, Herrn Mollath, ubergeben worden sei. Abgeordneter Mollafh würde als Mitglied im Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost den Antrag bearbeiten. Den Kollegen rate ich, soweit sie Beziehungen zu Abgeordneten haben, das gleiche Ansinnen zu stellen. Desgleichen wird es notwendig sein, daß in den Innungs versammlungen über diesen Punkt gesprochen wird und ein Beschluß an das Reichspostministerium durch die Handwerks- und Handelskammern weilei geleitet wird. Auch auf der Reichstagung konnte diese Angelegenheit durch einen Beschluß gefördert werden. (V 517) Mag u t. iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiimiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiimiiiiiiiiiii V erschiedenes „Alpina“ gegen „Concordia* Ein Weltbewerbsstreit aus der Uhreninduslrie t iir die 1 irma „A1 p i n a", Deutsche Uhrmachergenossenschall, in Berlin (Klägerin) ist seit Dezember 1924 ein Warenzeichen eingetragen, bestehend aus einem gleichseitigen Dreieck mit eingeschlossenem Uhrziflei blatt ohne Zeiger und darunter in einem schmalen, parallel zur Dreiei ksgrundlmie ausgesparten Streifen den Worten: „Das Kennzeichen guter Uhren.” Ein getragen ist das Zeichen für Uhren, Uhrteile, üold-, Silber-, Nickel- und Alumimumwaren usw., als Geschäftsbetrieb ist an gegeben die Herstellung und der Vertrieb von Uhren und sonstigen Waren aus Edel- und unedlen Metallen. Die Klägerin, die eine umfassende Reklame macht, verwendet ihr Zeichen m der Weise, daß sie in dem ausgesparten freien Innenkreisrund des Ziffer blattes das Wort „Alpina” seßt, so daß sich der Saß ergibt: „Alpina, das Kennwort guter Uhren.” Die Eirma „Concordia”, deutsch - schweizerische Uhren-I abrikahons- und I iandelsgesell- schaft in Dortmund (Beklagte), die ebenfalls den Uhrengroßhandel betreibt und mit der Klägepn in schärfstem Wettbewerb steht, tiat im Herbst 1925 ein Reklameschild herausgebracht und an eine größere Anzahl von Kunden versandt, das aus Pappe tier- gestellt ist und aus einem gleichschenkeligen Dreieck mit der auf der Innenfläche gleichlaufend zur Grundlinie des Dreiecks angebrachten Inschrift: „Das Kennwort guter Uhren Concordia”, bestellt. Die Klägerin ist nun der Meinung, daß dieses Schild ihr Zeichenrecht, ebenso aber auch ihren Ausstallungsbesiß ver- leße, eine unlautere Wettbewerbshandlung der Beklagten dar stelle; die Reklamedevise „Das Kennwort guter Uhren” sei von ihr geprägt und tiabe für ihre Waren durch ausgiebigste Reklame Verkehrsgeltung erlangt; dies wolle sidi die Beklagte für eigene geschäftliche Zwecke zunuße machen. Die Klägerin erhob deshalb Klage mit dem Antrage, der Beklagten unter Straf androhung zu untersagen, Reklameschilder mit der Inschrift: „Das Kennwort guter Uhren” zu verbreiten. Sämtliche Instanzen, zuleßt das Reichsgericht, erkannten auch zugunsten der Klägerin. Die E n I s c li e i d u n g s g r u n d e des Reichsgerichtes besagen in der Hauptsadie: Die Einfügung des Wortes „Alpina” in die ausgesparte freie Kreisflädie des Zifferblattes des ein-
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