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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (24. April 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- ArtikelWohin steuert das Schmuckgeschäft? 327
- ArtikelUnsere Werbung für den Muttertag 328
- ArtikelDie Zykloiden in der Gewerbeschule 329
- ArtikelZum 50jährigen Jubiläum des "Leipziger Uhrmachergehilfen-Vereins" 331
- ArtikelSteuerfragen 333
- ArtikelSprechsaal 334
- ArtikelVerschiedenes 335
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 339
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 339
- ArtikelGeschäftsnachrichten 342
- ArtikelEdelmetallmarkt 343
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 344
- ArtikelAnzeigen 344
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. IV DIE UHRMACHERKUNST Auf üruitd des wissenschaftlichen Gutachtens stellt das Gericht lest, daB zunächst den echten Peilen (Perles vraies) die talsdien Perlen (Perles fausses et d'Imitation) gegeniiber- zustellen sind. Unter Perles vraies unterscheidet das Gericht die natürlich entstandenen und die gezüchteten Perlen. Das Urteil befaßt sidi dann sehr eingehend mit der Ent stehung und mit der Struktur der naturhdien gegenüber der ge züchteten Perle und kommt zu dem Schlüsse, daB eine Unter scheidung im Handelsverkehr zwisdien natürlicher und gezüchteter Perle aus mehrfadien Gründen notwendig ist. Einige dieser Gründe sind: a) Die Tatsache, daB Perlen auf der ganzen Welt nach Gewicht gehandelt werden, woraus folgt, dafi die gezüchtete Perle einen geringeren Nt ert besitzen muB als die nalurlidie Perle, weil die natürliche Perle mehr echte Perlensubstanz enthält. b) Der Preisunterschied auf dem Markte. c) Die Tatsache, daB die Bezeidinung „ fine” von ieher für die natürlich entstandene Perle angewendet wurde; d) daB die gezüchtete Perle nur relativ und oberflächlich (d'une fapon relative et superfieielle) edit (vraie) ist; e) daB die Vertreter der gezüchteten Perlen durch ihre systematische Kampagne in den Zeitungen und Pevuen, in welchen sie die Überlegenheit der gezüchteten über die naiüiliehe Perle behaupten, im Publikum falsche Vorstellungen erwecken. Wenn aus all diesen Gründen das französische Gericht die Entscheidung zwisdien natürlidier und gezuditeter Perle dadurch festhalten will, daB es nur der natürlichen Perle die Bezeidinung „fine” gestattet, so ist damit füi tTankreich und die französische Spradie die Erage gelöst. Im deutschen Spradibereidie ist eine wörtliche UberseBung des Adiektivs „fine”, also etwa feine Perle, nicht gabrauciilidi. Wir haben daher das Wort „edit” der natür lichen Perle Vorbehalten, welches allerdings mit dem französischen Worte „fine” in gar keine Beziehung zu bringen ist. AuBerdem hat sich bei uns die Gewohnheit entwickelt, daB Perle sdiledilweg ohne nähere Bezeidinung, sowie die Bezeidinung Orientperle nur auf die natrirlidi entstandene Perle angewendet werden darf. Die Bedeutung des Pariser Urteils für uns hegt also darin, daB die Notwendigkeit der Unterscheidung zwisdien gezüditeter und natürlich entstandener Perle anerkannt wurde und somit das, was sidi bei uns als Handelsusance lierauskristallisiert, die Be stätigung eines zweifellos kompetenten Eorums erhalten hat. („Juwelen- und Uhrenzeitung", Wien.) (VI 1 082) Situationsbericht aus Budapest, April 1931: Der vergangene Winter hat unsere Brandie ernstlidi heimgesudit, indem das rauhe Wetter Arbeitslosigkeit, Geldknappheit und Verkehrsstille verursachte. Die Landwirtschaftliche Ausstellung, die vom 21. bis 25. März eine groBe Besudiersdiar sowohl aus der Provinz w ie aus den besetzen Gebieten Ungarns bradde, hatte der Uhren- und Juwelenbranche eine befriedigende Anzahl Käufer gebracht, die von den miBhdien Verhältnissen nodi nicht in dem MaBe in Mitleidenschaft gezogen waren wie die GroBstadter. So herrsdite auch eine freundlidiere Stimmung in den leBten Wochen vor Ostern. — Uhrreparaturen haben beträditlidi abgenommen, sowohl in Budapest als auch im ganzen Rumpfungarn. Es gehört zur Seltenheit, daB zwei oder drei Gehilfen besdiäftigt werden. Die Budapester Uhrmachergenossenschaft hat am 22. März ihre diesjährige Hauptversammlung abgehalten, aus der folgende Daten ersiditlidi wurden: 42 Lehrlinge sind vertragsmäBig ein getreten, 38 meldeten sich zur Gehilfenprüfung, wovon 11 mit „vorzüglich” bestanden, 12 „gut” erhielten, 11 annehmbare Kennt nisse bewiesen und 4 als „ungenügend” bezeichnet wurden. Die freigesprochenen Gehilfen wurden mit Geldprämien und Werk zeugen bedadit. Die Genossenschaft hat im vergangenen Jahre 48 Gehilfen von 92 Arbeitsuchenden untergebracht. Das Museum der Uhrmadiergenossensdiaft in Budapest hat einige schöne, gut erhaltene, lehrreidie und seltene alte Uhren von den Mitgliedern bekommen. Einige Uhrensammler, die das Uhrenmuseum besiditigten, haben gleidifalls weldie zu gesagt, so daB die Sammlung nodi bereidiert wird. Die Genossenschaft hat besdilossen, für ihre Mitglieder einen Kursus zu veranstalten, in dem die Zuhörer das Umgehen mit elektrischen Uhren erlernen können. Dieser elektrotedimsche Kursus begann am 9. April unter Leitung des Maschineningenieurs Daniel Pillib- (VI 1 710) Sigmund Schwarz. Belegregistratur im Handwerksbetriebe. (Vom Deutsdien Handwerksinstitut, Abteilung kaufmännische Betriebswirtschaft, in Bonn.) Unter Beleg im weitesten Sinne versteht man alle schrift lichen Unterlagen eines Betriebes, die irgendeine Abmadiung, Mitteilung, Wertveränderung usw. anzeigen. Als Belege im engeren und eigenthdien Sinne dagegen sind nur die Budihallungsunfer- lagen — Budiungsbelege genannt — anzusprechen. Zu den leBleren zahlt man z. B. die Rechnungen, Rechnungskopien, Quittungen, Quittungskopien, Bank- und Poslscheckmilleilurigen, Steuererkläiurigen, miieibetriebliche Aufzeichnungen über Auf wands- und Leislungsvoigärige. Der Entstellung und Herkunft nach unterscheidet man Originalbelege und Kopien. Zu den Kopien rechnet man die Abschriften und die Durchschläge (mit Schreibmaschine oder Durchschreibeblock tiergestellt). Aus betrieblichen wie rechtlichen Gründen ist es von grober Wichtigkeit, daB man sämtliche Belege eines Betriebes sammelt und nach einem bestimmten GrundsaB aulbewahrt (registriert). Je nach dem Umfange des einzelnen Handwerksbetriebes gibt es verschiedene Möglichkeiten der Belegregislralur. Man kann die Belege entweder nach der zeitlichen ( rage ordnen (chronologische Registratur) oder nach der Alt bzw. den Sachgebieten (syste matische Registratur). Bei der chronologischen Registratur werden sämtliche Belege — gleich welcher Art — nach dem Zeitpunkte des Auftretens gesammelt, mit einer fortlaufenden Nummer ver sehen und entsprechend der Numerierung registriert. Die Ablage der Belege kann aber auch alphabetisch erfolgen. Diese Beleg registratur eignet sich in erster Reihe für kleinere Handwerks betriebe. Mittlere und groBere Handwerksbetriebe wählen aber zweckmäBiger eine Registralnreinteilung nach Sachgebieten, deren nähere Eestlegung von der Art und GroBe des Betriebes und dem Umfang des Geschäftsverkehrs abhangt. So könnte man z. B. die einzelnen Belege in Kassenbelege, Bankbelege, Postscheckbelege usw. trennen, für iedes Sachgebiet wird man dann auch zur Unterscheidung eine besondere Kennziffer mit toi Häufender Nummer wählen. Die Bankbelege kann man z. B. mit B 1, B 2, die Postscheckbelege mit P 1, P 2 usw. bezeichnen. Bei dieser Registraturart legt man am besten lur iedes Sach gebiet eine besondere Mappe bzw. einen besonderen Ordner an. Man kann aber aucli innerhalb eines ()rdners verschiedene Ab teilungen einrichten. In der praktischen Durchführung der Registratur geht man am besten so vor, daB man die Belege entsprechend dem Regi- straturgrundsaB nach Eingang bzw. Ausstellung numeriert und vorläufig in einem Ablagekasten oder Vorordner aufbewahrt. Die Einreihung m die Hauptordner wird man nur von Zeit zu Zeit — wöchentlich oder monatlich — vornehmen. Welche Art von Ordnern man im einzelnen verwendet, ist eine Frage ihrer ZweckmaBigkeit und der Organisation. Eine sachgemäBe Belegregistratur bietet gegenüber der Nichtaufbewahrung der Belege bzw. der systemlosen Beleg sammlung für den Belriebsintiaber manche Vorteile. Vor allem wird hierdurch die Lückenlosigkeit der Belegsammlung besser gewährleistet. Hierdurch kann man sidi aucti über die Betriebs verhaltnisse einer bestimmten Zeit einen rasdien und genaueren Überblick versdiaffen. Ein wesenthdier Vorteil liegt audi darin, daB das Aufsudien eines Beleges in einer systematischen Regi stratur viel einfacher ist als bei wahlloser Belegsammlung. Audi das GeseB miBt der Belegsammlung eine groBe Be deutung bei. Eur eine etwaige Anerkennung der Budiführung vor Behörden, z. B. bei Reditsstreitigkeiten, werden sehr oft alle Belege gefordert. Im Zweifel wird die Riddigkeit einer Budiung oder der ganzen Buchführung durdi die vorhandenen Belege bewiesen. Dieser Reditsstandpunkt ist auch im HandelsgeseB- budi verankert, nach dessen Vorschriften der Vollkaufmann ver- pfhditet ist, Unterlagen des Schriftwedisels und der Budihaltung zehn Jahre aufzubewahren. Wenn zwar der Handwerksmeister nicht immer als Vollkaufmann gilt, so muB er troBdem bestrebt sein, in seinem Betriebe die Forderung des HandelsgeseBbudies zu erfüllen, damit er bei Reditsstreitigkeiten Anspruch auf eine richtige kaufmänmsdie Geschäftsführung madien kann. Audi die Steuerbehörde madit sehr oft die Beweiskraft der Budiführung vom Vorhandensein der Buchungsbelege abhängig. (VI 1 709) Ein Patent auf die Umwandlung von Eisen in Gold und Silber. Nadi dem Enghsdien Patent 306048, das Vittorio Volpalo erteilt wurde (vgl. „Osterr. Chem.-Ztg.” 1931, S. 25 26), wird das aus Eisen- und Stahlabfällen stark beansprudder Gegenstände herrührende Ausgangsmaterial der ununferbrodienen Einwirkung eines 75 kW' verbraudienden Elektromagneten ausgeseBL dessen Kupferpole das umzuwandelnde Material tragen. In diesem Zu stand werden die Eisenabfälle, in weldie die Pole audi weiterhin hineinragen, einer 35- bis 40 tägigen Einwirkung eines Salzsäure bades ausgeseBL w'obei das Bad die ersten zehn Tage unverändert bleibt, während es später zweimal täglidi geleert und wieder gefüllt wird. Ein nun eingetragener, feiner Sand soll das Gold und Silber in kolloidaler Form ausfällen! Die Edelmetalle sind dann, wie der „Erfinder” behauptet, aus dem Eisen und Sand enthaltenden Schlamm unsdiwierig abzutrennen. Ist es nicht seltsam, so fragt die „Umschau” mit Redit, daB solche der Frühzeit der Alchemie entsprechende, leder theo retischen Grundlage entbehrende Rezepte noch patenfamthcheri SdiuB genieBen? (VI 1 683)
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