Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (19. Juni 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- ArtikelDen deutschen Uhrmachermeistern ins Merkbuch! 489
- ArtikelZur Reichstagung Frankfurt a. M. 1931 490
- ArtikelWohin treiben wir? 491
- ArtikelZugaben und qualifizierte Mengenrabatte 492
- ArtikelDie mechanische Uhr, die Uhr der Zukunft - die elektrische ... 494
- Artikel5% Warenhausanteil am deutschen Einzelhandelsumsatz 496
- ArtikelWas von Frankfurt nicht im Reiseführer steht 497
- ArtikelSich selbst aufziehende Taschenuhren - Perpetuale 500
- ArtikelStunden in Frankfurt a. Main 504
- ArtikelStellenlose Uhrmacher 504
- ArtikelSteuerfragen 505
- ArtikelVerschiedenes 506
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 512
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 513
- ArtikelGeschäftsnachrichten 514
- ArtikelBüchertisch 515
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 515
- ArtikelEdelmetallmarkt 515
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 516
- ArtikelAnzeigen 516
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
506 DIE UHRMACHERKUN5T Nr. 25 2. die Krisensteuer der veranlagten Ein- ausdrücklich, daß der Arbeitgeber dem Reiche für die Ein- kommensteuerpflichtigen, zu denen insbe- behaltung und Abführung der Krisenlohnsteuer haftet, sondere auch die Gewerbetreibenden gehören. Um kurz zu zeigen, wie sich die Belastung des Lohn- Zu 1: Bemessungsgrundlage der Krisenlohnsteuer ist empfängers gegenüber der neuen Belastung des Gewerbe- der Bruttoarbeitslohn, wie er für die Zeit nach treibenden gestaltet, nehmen wir ein gleiches Jahresein- dem 30. Juni 1931 vereinnahmt ist. Wichtig ist hierbei, daß kommen bei beiden in Höhe von 4800 .'/?)/ an: von dem Bruttoarbeitslohn zur Errechnung der Steuer Der Gehaltsempfänger wurde hiervon 72.7?// jährlich lohnsteuerfreie Beträge nicht abgezogen werden dürfen. für Krisensteuer zu zahlen haben, der Gewerbetreibende Befreit von der Krisenlohnsteuer sind a) diejenigen, dagegen nur 48.'/?)/. Bei dem Gehaltsempfänger berechnet bei denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht statt- sich die Steuer, weil sein Einkommen 400 'J?)l monatlich findet, b) die Beamten ohne Unterschied der Höhe ihres nicht übersteigt, mit 1,5 G =6 .'/?)/ monatlich bzwc 72 [RU Gehaltes. jährlich. Bei einem Gewerbetreibenden mit einem Ein- Die Krisenlohnsteuer ist nach der Höhe des Lohnes kommen von 4800.7?// wären 1 48 .'/?)/ abzuführen, gestaffelt wie folgt: Versuchen wir nun, einen Vergleich anzustellen, in Bei einem Arbeitslohn, der welcher Weise die Beamten gegenüber den Gewerbe- 300.7?)/ je Monat nicht übersteigt 1,0 G, treibenden zur Einkommensteuer herangezogen werden. 400 ,, ,, ,, 1,5 ,, Zunächst unterliegen die Beamten niemals der Krisenlohn- 500 ,, ,, „ 2,0 ,, Steuer, wie wir sie unter 1 angeführt haben, im allgemeinen 600 „ ,, ,, 2,5 ,, auch nicht der Krisensteuer der Veranlagten, wie unter 2 700 ,, ,, ,, ,, ,, 3,0 ,, angeführt. Ubersteigt indessen das Gehalt des Beamten 1000 „ „ ,, ,, 3,5 ,, 16 000.7?)/, so wird er auch zu der Krisensteuer der Ver- Z u 2: Zur Krisensteuer der Veranlagten werden die- anlagten herangezogen. Bei einem solchen Beamten, in jenigen herangezogen, die der veranlagten Einkommen- 1 läge kommen hier nur solche, die etwa im Range der Steuer unterliegen. Bemessungsgrundlage ist das Ein- Regierungspräsidenten stehen oder darüber, erfolgt dann kommen, das für die Jahre 1931 und 1932 veranlagt wird, also eine doppelte Heranziehung. Der steuerfreie Einkommenstell und die Famihenei mäßi- Allgemein tritt ab 1. Juli 1931 bei den Gehältern der gungen dürfen bei der Berechnung der Steuer nicht ab- Beamten eine Kürzung ein. Diese beträgt bei einem Jahres gezogen werden. einkommen bis zu 3000 .'/?)/ 4 G, bis zu 6000 .7?)/ 5 G , bis zu Befreit von dieser Steuer sind diejenigen, für 12 000./?// 6 und über 12 000.7?)/ 7 G ■ Bei diesen sämt- welche bei der Veranlagung eine Einkommensteuer niclil liehen Klassen erfolgt eine Erhöhung von weiteren 1 </ ( , festgesetzt wird. Auch wenn z. B. bei einem Gewerbe- wenn es sich um Beamte, die in den Ortsklassen A, B, C treibenden wegen der Eamihenermaßigungen eine tun- und D wohnen, handelt. Eine weitere Belastung trifft, wie kommensteuer nicht festgesetzt wird, so bleibt er von der bereits erwähnt, diejenigen Beamten, die eben mehr als Krisensteuer der Veranlagten frei. Weiter sind auch die 16 000./?)/ Einkommen haben. Während bei den Reichs- Beamten, soweit das Einkommen 16 000 .'/?)/ nicht über- beamten die Kürzung bereits ab 1. Juli 1931 eintritt, ist steigt, befreit. merkwürdigerweise in der Notverordnung die Bestimmung Die Krisensteuer der Veranlagten ist nach der Hohe getroffen, daß die Lander und Gemeinden hinsichtlich ihrer des Einkommens gestaffelt, steigend von 0,75 g bis zum Angestellten erst vom 1. Oktober 1931 ab verpflichtet sind, Höchstbetrage von 4 G . die Gehalter herabzusetzen. Das ist um so auffallender, Sie betragt bei einem Einkommen als bekanntlich die Bezahlung der Gemeindebeamten im bis 3 600.7?)/ 0,75 G . allgemeinen nicht unerheblich hoher ist als die der gleich- 6 000 „ 1,00 ,. gestellten Beamten des J^eiches. 20 000 „ 1,50 „ Bei dieser Sachlage ergibt sich allerdings eine größere ,, 100 000 ,, 2,00 ,, Kürzung des Einkommens der Beamten, die diese aber usw - sehr wohl zu tragen in der Lage sind, namentlich mit Ruck- Lür das Jahr 1931 wird die Krisensleuer nur ui Hohe sicht darauf, dafz der Gewerbetreibende bereits eine ganz der Hälfte, fiir 1932 in voller Hohe erhoben. außerordentliche Sondersteuerbelastung in der Gewerbe- Die Krisensteuer wird gleichzeitig mit der Ein- steuer hat. Die Sonderbelastung der Beamten in diesem kommensteuer veranlagt, Vorauszahlungen auf die an sich doch noch bescheidenen Ausmaße erscheint uns Krisensteuer sind am 10. Oktober 1931, 10. Marz 1932 und durchaus gerechtfertigt. Kein Gewerbetreibender ist heute 10. Oktober 1932 entsprechend einem zu erteilenden Vor - der Sorge enthoben, darüber nachzudenken, wie er mit auszahlungsbescheid zu leisten. Die Voraus- seinem Lebensunterhalt fertig werden soll, wenn seine Ar- zahlungen richten sich nach dem zuleßt veranlagten Ein- beitskraft erlahmt. Ein Beamter ist mit dieser Sorge nicht kommen. belastet, diese wird ihm vom Staat abgenommen, nicht nur Die unter 1 angegebene Krisenlohnsteuer interessiert hinsichtlich seiner Person, sondern auch für seine Frau uns insbesondere deswegen, weil der Gewerbetreibende nach seinem Ableben. wiederum die Steuer bei der I.ohnzahlung einzubehalten Hoffen wir, daß die Krisensteuer diesen Namen des- tiat. Die Steuerbeträge sind von den Gewerbetreibenden wegen bekommen hat, weil sie dazu bestimmt ist, die Krise gesondert von dem übrigen Steuerabzug vom Arbeitslohn zu beenden, und daß sie möglichst schon vor Ablauf des an das Finanzamt abzuführen. Die Verordnung bestimmt Jahres 1932 verschwindet. (11/605) Illlllllllllllll IlCIIIItlllllllllllllllllllllllllll Illlllllllllllllllll IIIIIIIII1IIIIIII1II1II HU Verschiedenes Ö EI -Ü a " Sdiweizd- Uhren. Eine wichtige Entscheidung ist. Die Zeidienmhaberm hai den drei Lizenznehmer'innen (Kläge- des Kenjsgenchts Die Firmen Parfümerie Elida AG. in rinnen) die Benutzung des Zeichens auch als Eirmenbestandteil Berlin, Wiener Parfümerie G. m. b. H. in Wien und Llida Export- gestaifel. Dadurch ist seit 1925 das Wort „Elida" in weitesten und Import-G. m. b. H. in Berlin sind Lizenznehmerinnen des für Kreisen der Verbraucher schlagwortartig bekanntgeworden Nun die Firma Schicht AG. für eine große Anzahl von Waren der ist aber der Schweizer Firma „ Societe Anonyme des montres h f F !i Umer . ie ? ran ™ eingetragenen Wortzeichens Elida" das Wort „ERda” für Uhren, Uhrenbestandteile und ähn- „mida , das seit dem Jahre 1909 audi international registriert lidie Waren seit dem Jahre 1910 für die Schweiz als Waren-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder