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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 47 (15. November 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsbetriebsgemeinschaft Handwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- ArtikelWeihnachtsstimmung im Schaufenster 661
- ArtikelZu Weihnachten - richtig bedienen! 662
- ArtikelZwei Weihnachtswerbebriefe 664
- ArtikelWeihnachts-Werbe-Winke 665
- ArtikelVon der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Uhrenwirtschaft 667
- ArtikelWochenschau der U 668
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 670
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 671
- ArtikelInnungsnachrichten 671
- ArtikelFirmennachrichten 673
- ArtikelPersonalien 673
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 674
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 674
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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670 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 47 Bemerkenswerte Jubiläumsgeschenke der Rodi & Wienenberger AG. 50 - Jahr - Feiern sind MarksJeine in der Geschichte des ganzen Industriezweiges; sie finden deshalb die Beachtung Modell der Betriebianlage, ausgeführt von Werksangehörigen, als Ehrengabe der Belegschaft Großes symbolisches Prunkstück aus Silber, handgearbeitetes Ehrengeschenk der Firma Flohmann-Moser AG. weiter Kreise. Das gilt in besonderem Maße für Schmuck warenbetriebe, die den Konjunkturschwankungen des Marktes stärker ausgeseßt sind als andere Gewerbe und deshalb meist kurzlebiger sind. Um so größer ist die Freude an einem solchen Ehrentage, wie ihn die Firma Rodi & Wienenberger im leßten Monat be gehen konnte. Die herzlichsten Glückwünsche durfte Herr Direktor K. W. Kaß, der allseits beliebte und bekannte Betriebsleiter, ent gegennehmen, und eine Fülle herrlicher Blumenspenden umrahmten den Gabentisch als prächtiges Blütenmeer. Ernst grüßte ein überlebensgroß geschaffenes Bildnis des Führers als Ehrengeschenk der Gefolgschaft. Den Gabentisch zieren zahlreiche werlvolle Ehrengeschenke, mit denen die Ge schäftsfreunde des Hauses, befreundete Firmen des Schmuck gewerbes und die Belegschaft die Jubilarin erfreuten. Die Firma Hohmann-Moser AG. stiftete einen in eigener Werkstätte hergestellten Globus mit eingravierter Widmung, der in seiner kraftvollen Komposition als Kunstwerk anzusprechen ist. Eine bemerkenswerte Leistung ist das von Hand hergestellte Modell der Fabrikanlage, welches von Werkangehörigen nadi den Plänen in Metall geschmackvoll ausgeführt wurde. Beachtlich erscheint die stilistisch gut gelungene Übertragung der Architektur in den strengen Stil des Metalls. Wenn man in dem Gedanken, die Stätte der Arbeit als symbolisches Motiv für das Ehren geschenk zugrunde zu legen, den Gemeinschaftswillen und das Verantwortungsgefühl der Belegschaft erblickt, dann werden die Glückwünsche zu weiteren Erfolgen in Erfüllung gehen. (V11/3047) Neue Erfindungen Jefet ist eine leuchtende Lupe erfunden worden, die mit einem dreilinsigen Objektiv eine 25 fache verzerrungsfreie Ver größerung ergibt. Der Metalltubus des Objektivs ist seitlich mit einem Handgriff versehen, der eine Batterie und eine kleine Glühlampe enthält. An Stelle der Batterie kann auch ein Trans formator eingeseßt werden, so daß direkte Stromentnahme aus jedem Lichtneß möglich ist. — Eine originelle Erfindung wurde in England ausgestellt. Dort ist ein Schlüssel zu sehen, der automatisch registriert, um welche Zeit er gebraucht wurde. — Ein ähnliches Kuriosum wird sicher auch die sprechende Armband uhr des Lissaboner Uhrmachers sein, auf die wir schon in unserer UHRMACHERKUNST Nr. 44 hinwiesen. (VI 1/3009) Wer gibt Auskunft? Die Polizeiverwaltung Schweina teilt mit, daß im vorigen Monat die Polizei einem Manne die unten näher beschriebene Uhr, vermutlich aus einem Einbruch herrührend, abnahm: 10 Steine, offene Herren-Zylinder-Remontoir, 18 karat., Gehäuse und Werk im guten Zustand, auf dem Werk eine Schußmarke „S. F. SECURITE”, Gehäuse Nr. 59799; römische Ziffern und rot aufgel.24-Std.-BL/arab. Ziffern. Sonstige Merkmale, wie Repa raturnummer u. dgl., hatte die Uhr nicht. (VI 1/3019) | PU Otnlfifrf Brfrtlffront ^ M yUkKMrfchtmftflM ödtlfttPerf MWIl; >ihaiM n» Neuere Rechtsprechung in Kürze — Kündigung und Kündigungswiderruf Die heutige Zeit ist ausgesprochen kündigungsfeindlich. Dennoch werden sich Kündigungen von Gefolgsdiaftsmitgliedern in vielen Fällen, sei es im Interesse der Beteiligten selbst oder im Interesse des Betriebes, nicht vermeiden lassen. Der Ent wicklung von Mißständen im Kündigungswesen ist durch die Gestaltung des AOG. wirksam vorgebeugt. In dieser Hinsicht ergibt die bloße Betrachtung der Bestimmungen des AOG. allein kein klares Bild von den Auswirkungen des geltenden Arbeits rechtes. Einen lebendigen Einblick ergibt vielmehr nur die Ge richtspraxis. Es seien daher im folgenden einige markante Säße aus der neueren Rechtsprechung mitgeteilt, die den Gefolgsmann nicht nur erkennen lassen, womit er rechnen muß, sondern auch, wie er Nachteile von vornherein von sich abwenden kann. 1. Auswahl bei Entlassung Nach den im nationalsozialistischen Staat geltenden Regeln, die durch die Einrichtung des Landjahres eine geseßliche Unter- stüßung erfahren haben, müssen bei notwendig werdenden Kündigungen die jüngeren Gefolgschaftsmitglieder vor den älteren zur Entlassung kommen. Ausnahmen können jedoch durch die persönlichen Verhältnisse der Austauschpersonen (be trieblicher und familiärer Art) gerechtfertigt sein. (Arb.-Ger. Berlin 9 10 Ca 1/35; Arb.-R’spr. 1935, 89.) 2. Vorausseßungen der Kündigungswiderrufklage Arbeiter und Angestellte haben das Recht der Kündigungs widerrufklage unter anderem nur, wenn die Vorausseßung der einjährigen Beschäftigung in demselben Betriebe gegeben ist. Dem Grundgedanken des § 56 AOG. entspricht es aber nicht, wenn verlangt wird, daß der Gefolgsmann die einjährige Be triebszugehörigkeit in vollem Umfang „als Arbeiter” oder „als Angestellter" zurückgelegt hat. Vielmehr ist z. B. auch die Zeit, die der Gefolgsmann als Lehrling in dem fraglichen Betriebe verbracht hat, zu berücksichtigen. (LArb.-Ger. Kassel S. 32/4; Arb.-R’spr. 1935, 40.) 3. Unzulässigkeit fristloser Entlassung Fristlose Entlassung eines Gefolgsmannes wegen Arbeits unfähigkeit ist nur dann zulässig, wenn die Unfähigkeit zur Arbeit noch in dem Zeitpunkt besteht, in dem die Entlassung ausgesprochen wird. Eine Ausnahme wird jedoch dann an zunehmen sein, wenn die Verhältnisse so liegen, daß keine Möglichkeit gegeben war, dem Gefolgsmann die Kündigung
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