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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 47 (15. November 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsbetriebsgemeinschaft Handwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- ArtikelWeihnachtsstimmung im Schaufenster 661
- ArtikelZu Weihnachten - richtig bedienen! 662
- ArtikelZwei Weihnachtswerbebriefe 664
- ArtikelWeihnachts-Werbe-Winke 665
- ArtikelVon der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Uhrenwirtschaft 667
- ArtikelWochenschau der U 668
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 670
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 671
- ArtikelInnungsnachrichten 671
- ArtikelFirmennachrichten 673
- ArtikelPersonalien 673
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 674
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 674
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 47 DIE UHRMACHERKUNST 671 während seiner Arbeitsunfähigkeit zugehen zu lassen, oder dag der Gefolgsmann selbst das Zugehen der Kündigung während seiner Arbeitsunfähigkeit verhindert hat. (RAG. 213/34; Arb - R’spr. 1935, 117.) 4. Fristlose Entlassung während schwebender Kündigungswider rufklage Für die Frage, ob eine Kündigung unbillig hart ist, ist nur der Zeitpunkt der Kündigung und nicht der des Urteilerlasses maßgebend. Vorfälle nach der Kündigung werden nur insoweit berücksichtigt, als sie auf die Entschädigungshöhe Einfluß haben. Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn der Gefolgsmann während des Schwebens der Kündigungswiderrufklage Grund zu fristloser Entlassung gibt. Denn durch eine begründete fristlose Entlassung wird die schwebende Kündigungswiderrufklage überholt. (LArb.- Ger. Gleiwig 9 Sa 23/35; Arb.-R’spr. 1935, 174.) 5. Mitteilungspflicht bei Vertragsschlug Ob jemand, der sich um Anstellung in einem Betriebe be wirbt, verpflichtet ist, längere Zeit zurückliegende ungünstige Tatsachen aus seinem Vorleben (Vorstrafen oder ähnliches) dem Betriebsführer mitzuteilen, richtet sich nach den Umständen des einzelnen Falles unter Berücksichtigung von Treu und Glauben. So kann sich insbesondere aus der Art der Stellung eine Mitteilungspflicht ergeben. Ist trog einer solchen Verpflichtung die Mitteilung unterblieben, so kann das Verschweigen ein An fechtungsgrund sein. (RG. IV 297/34; vgl. auch LArb.-Ger. Berlin 104 Sa 260/35; Arb.-R’spr. 1935, 136, 177.) 6. Kein Formzwang für Kündigung Die Kündigung ist grundsäglich, wenn im Einzelarbeits vertrag nichts Besonderes vereinbart ist, nicht formbedürftig. Es kommt lediglich darauf an, dag eine eindeutig auf Beendigung des Vertragsverhältnisses gerichtete Willenserklärung gegenüber dem anderen Teil abgegeben wird. So kann auch ein Kündigungs schreiben, das versehentlich nicht handschriftlich unterzeichnet ist, wirksam sein, nämlich dann, wenn das Schreiben durch Auf druck oder ähnliches weder Zweifel über den Absender noch den Adressaten zulägt. (Arb.-Ger. Berlin 6 Ca 677/35; Arb.- R’spr. 1935, 182.) 7. Umfang des arbeitsgerichtlichtlichen Prüfungsrechts Der Arbeitsrichter hat im Kündigungswiderrufverfahren sorgfältig zu prüfen, ob der Betriebsführer die maggebenden nationalsozialistischen Grundsäge über die Wahl des zu kündi genden Gefolgsmannes richtig angewendet hat. Es liegt jedoch nicht im Rahmen seiner urteilenden Tätigkeit, an Stelle des Ge kündigten den Gefolgsmann herauszusuchen, für den die Ent lassung am wenigsten hart ist. Die Auswahl ist vielmehr aus- schlieglich Sache des Betriebsführers. (Arb.-Ger. Nürnberg, Pr. Reg. V 2255/34; Arb.-R’spr. 1935, 35.) (VII/1606) Reichsinnungsverbands - Nachrichten (155) Zulassung zur Belieferung von Krankenkassen Von dem Herrn Reichs- und Preugischen Arbeitsminister ist folgendes Rundschreiben über die Belieferung von Kranken kassen durch Optiker, Bandagisten — Aktenzeichen lla 9053/35 — an die betreffenden Behörden und Verbände ergangen: „Mit dem Herrn Reichs- und Preugischen Wirtschafts minister vertrete ich die Auffassung, dag aus Gründen eines gesunden, freien Wettbewerbs die Zulassung von Gewerbe treibenden (Optiker, Bandagisten usw.) zur Belieferung von Krankenkassen nicht von der Zugehörigkeit dieser Lieferanten zu bestimmten Verbänden oder Vereinigungen abhängig ge macht werden darf. Ich ersuche, diesen Erlag als Richtlinie für die Ausübung des Aufsichtsrechts gemäg § 30 der RVO. anzusehen. (VII/1652) I.A.: Dr. Zschimmer.’’ Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks. H. Flügel. W. König. Innungsnachrichten Erfurt. (Uhrmacherinnung.) Unsere nächste ordentliche Innungsversammlung findet statt am Sonntag, dem 1. Dezember, früh 10 1 / a Uhr, in Erfuri, im „Gildehaus”, groger Saal, Fisch markt 13/16. Ich lade hierzu alle Innungsmitglieder ein und be merke, dag diese Versammlung als Pfhchtversammlung gilt und nicht versäumt werden darf. Tagesordnung: Feierliche Lossprechung von Jungmeistern; Einreihung von Lehrlingen; Geschäftliche Mitteilungen; Vortrag: Die Synchronuhren, ihr Wesen und die Reparatur; Ausgabe von Handwerkerkarten; Weihnachtsreklame; Ausgabe von Material; Verschiedenes und Aussprache. Der Herr Bezirksinnungsmeister wird anwesend sein, jeden falls auch ein Herr von der Reichsinnung, weswegen ich um allseitige Beteiligung bitten mug. Fehlen zieht Ordnungsstrafe nach sich. (VII/1655) Oswald Firl, Obermeister. Frankfurt (Oder). (Uhrmacherinnung.) Am 20. November, nachmittags um 2V 2 Uhr, findet im „Haus der Deutschen Arbeit”, Oderstrage 51, unsere dritte Innungs-Pflichtversammlung statt. Augerdem haben sämtliche Uhrmachergehilfen und Lehrlinge an dieser Versammlung teilzunehmen, und zwar haben diese um 47 a Uhr im Versammlungslokal zu erscheinen. Ich bitte, die Betreffenden rechtzeitig darüber zu informieren. Die genaue Tagesordnung wird bei Beginn der Versammlung bekannt gegeben. Ich mache darauf aufmerksam, dag die Tagesordnung sehr reichhaltig und für jeden Kollegen lehrreich sein wird, so dag ich ohne weiteres annehme, dag keiner der Kollegen fehlt. Die Tagesordnung wird unter anderem enthalten: die Ein führung eines Jungmeisters, einen Vortrag des Herrn Dr. Schöttner über das neue Wareneingangsbuch und über Buchführung, ferner einen Vortrag mit Lichtbildern „Reparatur der Armbanduhr” von der Schriftleilung der UHRMACHERKUNST. Kollegen, die ohne Entschuldigung fehlen bzw. die ihre Gehilfen und Lehrlinge zum Besuch der Versammlung nicht an gehalten haben, werden auf Grund unserer Sagungen in Geld strafe genommen. Augerdem werden bei den Entschuldigten die Entschuldigungsgründe genauestens geprüft werden, denn es geht nicht an, dag sich ein Teil der Kollegen seiner Pflicht zum Besuch der Innungsversammlung entzieht. (VII/1649) Frig Hirschberg, Obermeister. Manuskripte für diesen Teil erbitten wir spätestens zum Montag jeder Woche, andernfalls ist die Aufnahme in der jeweiligen Nummer fraglich Marburg (Lahn). Am Sonntag, dem 17. November, 14 Uhr, findet in Marburg (Lahn), im Hotel „Hessischer Hof”, unsere dies jährige Herbst-Innungsversammlung statt. Tagesordnung: 1. Er öffnung der Versammlung durch den Obermeister; 2. Geschäfts bericht über den abgelaufenen Zeitabschnitt des Innungsjahres; 3. Bericht über die Kassenlage und Genehmigung der Jahres rechnung für das Geschäftsjahr 1934/35; 4. Berufsfragen und zwei Vorträge; 5. Ausgabe der Handwerkskarten. (VII/1659) Otto Semler, Obermeister. Breslau. (Uhrmacherinnung.) Der Obermeister, Kollege George, eröffnet um 20 Uhr die von 202 Teilnehmern besuchte Versammlung und begrügt besonders den erschienenen Kreis handwerksmeister Pg. Leopold (Breslau) und die neun Jung meister. Der Obermeister verpflichtet die Jungmeister durch Handschlag, immer die Standesehre hochzuhalten, den Ge meinschaftsgeist zu pflegen und die Berufskameraden zu achten. Hierauf werden im Aufträge der Kreishandwerkerschaft die grogen Meisterbriefe überreicht, und zwar an die Kollegen Walter Pollack (Brieg), Albert Rathmann (Breslau), Frig Petrauschke (Wohlau), Georg Stenzel (Breslau), Leo Orbert (Breslau), Rudolf Matureck (Breslau), Gerhard Büttner (Breslau), Johannes Kalewe (Breslau), Ernst Schwichtenberg (Trebnig). Im Anschlug an die Meisterfreisprechung erfolgt die Herbst-Innungsversammlung. Der Obermeister begrügt den inzwischen eingetroffenen Reichsinnungsmeister, Kollegen Pg. Flügel, auf das herzlichste. im um j zum Wareneingangsbuch | § brachten wir folgende Aufsäge: = 36, Seite 514 Nr. 41, Seite 579 37 „ 526 „ 43 „ 611 38 „ 541 „ 44 „ 626 40 „ 567 „ 45 „ 641 41 „ 577 „ 46 „ 654 ImmmiiiiiMiiiMiimiiimiimiiiiiuiiiimiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiimmiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiii
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