Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (22. November 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unter der Lupe!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- ArtikelHallo, bist Du aber pünktlich . . . . . 675
- ArtikelWelchen Schmuck werde ich zu Weihnachten verkaufen? 676
- ArtikelUhrengehäuse aus nichtrostendem Stahl 677
- ArtikelUntersuchungen an Taschenuhren 678
- ArtikelDie Einigung der deutschen Uhrmacher und die Garantiegemeinschaft 680
- ArtikelUnter der Lupe! 680
- ArtikelWochenschau der U 681
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 683
- ArtikelInnungsnachrichten 684
- ArtikelFirmennachrichten 687
- ArtikelPersonalien 687
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 688
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 688
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 48 DIE UHRMACHERKUNST 681 „Aber gewiß. Auch Altmeister Wilhelm Schulß hat in seinem »Uhrmacher am Werktisch« schon einen nied lichen Apparat abgebildet. Aber nun zur Sache.“ „A ist doch bestimmt die Schleifscheibe?“ „Jawohl, und sie dreht sich im Drehstuhl. Es ist eine Kupfer- oder Eisenscheibe, die mit geschlämmtem Diamant bestrichen wird. Und B ist eine Art Fahne, die mit ihrem seitlichen Schaft an die Stelle der Stichel auflage eingespannt wird.“ „Dann sieht die ganze Sache also so aus wie hier oben rechts von der Seite? Auf der Schleif scheibe ist der Hebelstein, und die Stellschrauben ruhen auf der parallel zur Schleifscheibe eingespannten Fahne.“ „Der kleine Schleifer C ist ganz universell verstell bar. Der eigentliche Halter d faßt den Stein mit seinen Messingbacken, wenn man ganz sicher gehen will, lackl man ihn noch fest.“ „Wie die Seitenansicht zeigt, kann der ganze Mittel balken durch die hintere Rändelschraube gedreht werden.“ „Solchen Apparat kann man sich schon einmal selbst bauen, denn es sind wirklich keine allzu schwierigen Arbeiten daran. Und er arbeitet bestimmt einfach und schnell.“ CIII/880) Wochenschau der Die Schweix sperrt die Einfuhr von Uhrenhesiandteilen nach Deutschland — Warenerwerb und Warenrücksendung im Wareneingangsbuch — Wieder Steuerfreiheit der Weihnachtsgratifikation — Die Gebühren der Edelmetallstelle — Was bedeutet das Weihnachtsgeschäft für unseren Umsatz? — Gütezeichen nur für Handwerk — Anschaffung von Apparaten für die handwerklichen Dienststellen gesperrt — Gegen private Werbung in Innungsversammlungen — Und was sagt die Presse? — Sportpreise aus Bernstein — Einbruch in ein Uhrmachergeschäft Die Schweiz sperrt die Einfuhr von Uhrenbestandteilen nach Deutschland Am 12. November hat die schweizerische Uhrenkammer plötzlich die Erteilung von Ausfuhrbewilligungen nach Deutsch land für unfertige Räderwerke, Schablonen und Uhrenfurnituren eingestellt. Es wird betont, daß diese Maßnahme eine provi sorische sei und aufgehoben würde, wenn eine Besserung der Beziehungen mit Deutschland hinsichtlich der Uhrenindustrie er folgt. Begründet wird diese schwerwiegende Maßnahme damit, daß Deutschland jeden Export, der mit der deutschen Uhren industrie in Wettbewerb tritt, erschwere. Hierzu ist zu sagen, daß die bestehenden Vereinbarungen über die Regelung der Uhren- und Uhrenteileeinfuhr zwischen Deutschland und der Schweiz von deutscher Seite korrekt er füllt worden sind. Der Vorwurf, daß Deutschland die Uhren einfuhr zugunsten seiner eigenen Industrie beschränkt habe, ist nicht berechtigt. Es ist weiterhin nicht zu verstehen, daß die Schweiz auch die Ausfuhr von Uhrenbestandteilen für die Re paraturen gesperrt hat. Das wird sich ungünstig auf den Ver kauf von Schweizer Uhren in Deutschland auswirken müssen, weil gerade in bezug auf spätere Reparaturen und Ersaßteile die Erfahrungen mit Radioapparaten, Autos usw. abschrecken. Die Schweiz dürfte sich gerade mit dieser Maßnahme für die Zukunft einen schweren Schaden zufügen. Deutschland ist bei seiner Uhrenindustrie und im Uhren- eiuzelhandel auf die Schweiz angewiesen. Die Maßnahme der schweizerischen Wirtschaftskammer bedeutet deshalb einen schweren Eingriff in die Uhrenwirtschaft Deutschlands. Es scheint uns, als wenn man die Dinge von der Schweiz aus unter einem falschen Blickwinkel sieht, und daß man sich voreilig zu Maßnahmen hinreißen ließ, die für die Zukunft von schwerem Schaden für die Urheber sein werden. Zur Beunruhigung für die deutschen Uhrmacher liegt gegen wärtig noch kein Grund vor. Zunächst sind für Reparaturzwecke erhebliche Lagervorräte vorhanden. Im übrigen wird man den Kunden, die Schweizer Uhren zur Reparatur bringen, wozu fertige Ersaßteile nicht beschafft werden können, den Sachverhalt klar legen, die Einzelteile unter entsprechender Berechnung für Einzel anfertigung herstellen oder dem Kunden nahelegen, eine deutsche Uhr zu kaufen. Hoffen wir aber, daß die inzwischen eingeleiteten Verhand lungen zwischen der Schweiz und Deutschland in freundschaft licher Weise in Erkenntnis der Notwendigkeit erfolgen, daß beide Länder aufeinander angewiesen sind. IVI 1/3095) Warenerwerb und Warenrüdesendung im Waren eingangsbuch Nach den Bestimmungen der Dresdner Verordnung gilt für die Eintragungen ins Wareneingangsbuch als Tag des Erwerbs des Warenspostens entweder der Erwerb des Eigentums, des unmittelbaren Besißes oder der Verfügungsmacht. Für die Reihenfolge, in der diese drei Merkmale in Betracht kommen, gilt nach den Erläuterungen von Staatssekretär Reinhardt folgendes: Die Eintragungen sind grundsäßlich an dem Tage vor zunehmen, an dem der gewerbliche Unternehmer die Ware erhält, d. h. den unmittelbaren Besiß an der Ware erwirbt. Erhält er vor diesem Zeitpunkt schon das Eigentum oder die Verfügungs macht, so ist die Eintragung dann vorzunehmen, wenn das Eigen tum an der Ware oder die Verfügungsmacht über die Ware auf den gewerblichen Unternehmer übergeht. Erwirbt der Gewerbe treibende die Ware, ohne unmittelbarer Besißer zu werden, so ist die Eintragung an dem Tage zu machen, an dem der Ge werbetreibende das Eigentum oder die Verfügungsmacht erlangt. Warenrücksendungen müssen im Wareneingangsbuch nicht unter derselben laufenden Nummer, unter der der Warenerwerb eingetragen ist, verbucht werden. Eine Warenrücksendung kann vielmehr unter einer neuen fortlaufenden Nummer eingetragen werden. Sind Erwerb und Rücksendung, die ein und dieselbe Ware betreffen, im Wareneingangsbuch unter verschiedenen laufenden Nummern eingetragen, so ist bei jeder dieser Ein tragungen auf die andere Eintragung zu verweisen; außerdem hat eine Verweisung auf die Belege zu erfolgen. (VI 1/3049) Die Weihnachtsgratifikation Wie in den Jahren 1933 und 1934 wird es auch in diesem Jahre wieder viele Arbeitgeber geben, die zu Weihnachten ihren Gefolgschaftsmitgliedern einmalige Zuwendungen machen wollen. Um die Gebefreudigkeit der Arbeitgeber anzuregen, die ganz besonders geeignet sei, dem Geist wahrer Volksgemeinschaft zu dienen, hat der Reichsfinanzminister bestimmt, daß auch im Kalenderjahr 1935 einmalige Zuwendungen von Arbeitgebern an ihre Gefolgschaftsmitglieder zu Weihnachlen frei von der Ein kommensteuer (Lohnsteuer) und der Schenkungssteuer sein sotten, wenn folgende Vorausseßungen erfüllt sind: Die einmalige Zu wendung muß in der Zeit vom 25. November bis 24. Dezember 1935 erfolgen. Sie muß über den vertraglich oder tariflich ge zahlten Arbeitslohn hinaus gewährt werden. Sie kann in bar oder in Sachen gegeben werden und ist der Höhe nach nicht beschränkt. Die Steuerbefreiung gilt nur für Gefolgschafts mitglieder, deren vereinbarter Arbeitslohn nicht mehr als 3960 Ml jährlich beträgt. * V1 1 /3051) Die Gebühren der Edelmetall-Stelle Die Uberwachungssteile für edle Metalle veröffentlicht eine Gebührenordnung, die am 7. November in Kraft tritt. Die Be arbeitungsgebühr beträgt 0,50 Ml für jeden Antrag. Wird der Antrag genehmigt, so wird sie auf die anderen Gebühren an gerechnet. Für die Erteilung von Devisenbescheinigungen be trägt die Gebühr des Betrages, für die Verlängerung oder
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder