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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (20. Dezember 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bereinigung im Edelsteinhandel
- Autor
- Tümena, H. W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- ArtikelBereinigung im Edelsteinhandel 729
- ArtikelEine Reparatur wird angenommen! 732
- ArtikelAus der Arbeit der Geschäftsstelle 733
- ArtikelSchraubenfederantrieb! 734
- ArtikelUnter der Lupe! 735
- ArtikelSteuerfragen 735
- ArtikelWochenschau der U 736
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 738
- ArtikelInnungsnachrichten 738
- ArtikelFirmennachrichten 739
- ArtikelPersonalien 739
- ArtikelBüchertisch 740
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 741
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 741
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 742
- ArtikelAnzeigen 742
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN UHRMACHER 60. JAHRGANG / BERLIN NW 7, 20. DEZEMBER 1935 / NUMMER 52 Bereinigung im Edelsteinhandel Der Reichsausschuß für Lieferbedingungen erläßt wichtige Bezeichnungsvorschriften — Der Caprubin verschwindet — Auch einen „synthetischen Aquamarin” gibt es nicht mehr Von H. W. Tümena Eines der wichtigsten Ereignisse für den Schmuck handel ist die Normung der Edelsteinbezeich nungen, die jeM unter Mitwirkung der beteiligten Each- organisationen vom Reichsausschub für Lieferbedingungen (RAL) beschlossen worden ist. Um die Bedeutung der neuen Begriffsbestimmungen und Bezeichnungsvorschriften, die sich auch auf Perlen, Korallen und Edelstein imitationen beziehen, voll würdigen zu können, muh man sich die grobe Verwirrung vergegenwärtigen, die bisher durch irreführende und auch falsche Bezeichnungen im Schmuckwarengewerbe bestand. Gerade für den Uhr macher, der nicht immer Zeit und Gelegenheit hatte, sich eingehend mit dem Gebiet der Edelsteine zu beschäftigen, war es ein unerträglicher Zustand, dab er mitunter von seinen Lieferanten Bezeichnungen für die Waren über nehmen mu&te, die mit der Wirklichkeit wenig, manchmal gar nichts zu tun hatten. Wie weit die Verwirrung auf dem Gebiete des Schmuckwarenhandels ging, konnte man an den Aus lagen mancher Fachgeschäfte erkennen. Da wurden „synthetische Aquamarine“, ,,echte" Markasiten, „Ciro"- und „Tecla-Perl en" und ,,Caprubine" an- geboten; ja sogar auf einer offiziellen Schmuckschau in Berlin präsentierte sich ein „synthetischer Turmalin", obwohl alle diese Bezeichnungen dem wirklichen Inhalt der ausgestellten Schmuckstücke nicht entsprachen oder irreführten. Woher sollte auch der Betrachter der Aus lagen wissen, dab es weder einen synthetischen Aqua marin noch einen synthetischen Turmalin gibt? Beide Schmucksteine stellen ja nur Synthesen des Spinells dar, die nur wie ein Aquamarin oder ein Turmalin ge färbt sind. — Wie sollte er ahnen, dab der funkelnde Caprubin mit dem prächtigen, schon im Altertum be rühmten Rubin gar nichts zu tun hatte, sondern ein schlichter Granatstein war? — Welche Belehrung sollte ihm verraten, dab die „echten" Markasiten ihren Ur sprung dem Schwefelkies verdanken, der überall wohlfeil zu haben ist? — Wer klärte ihn darüber auf, dab Ciro- oder Tecla-Perlen nur Perlenimitationen waren, die nicht einmal ihren irisierenden Glanz einer echten Perlhülle, sondern nur einer Fischschuppenessenz zu verdanken haben; — kurz, wie sollte der Unkundige Wert und Unwert hochtrabender Bezeidinungen von solchen wirklicher Wertbestimmungen scheiden können? Schon seit Jahren haben alle ernsthaften Kreise des Schmuckgewerbes diesen Zustand bedauert, der oft nur darauf hinauslief, für eine minderwertige Ware eine Be zeichnung zu wählen, die ihre Verkäuflichkeit erhöhen sollte, die aber zugleich die wirklich wertvolle Ware in ihrem Ansehen herabsebte. Oft schon wurde Wahrheit und Klarheit in der Werbung des Schmuckwarengewerbes gefordert, zumal jeder Einsichtige erkennen muh, dab dies dem Handel nur nüfeen kann. Auch die Erkenntnis, dab imitierte Waren ihren für den Handel wichtigen Plab nicht aufzugeben brauchen, wenn man sie richtig be zeichnet, brach sich allmählich Bahn. Das Beispiel der Kunstseide hat immer deutlich gezeigt, dab eine auf richtige Bezeichnung durchaus nicht den Absab zu hemmen braucht. Kunstseide wird sicher heute auch in gleichem Umfange abgesebf wie in früheren Zeiten, als man den Zusab „Kunst" schamvoll verbarg. Die Definition der Edelsteine Die erstrebte Klarheit ist nun geschaffen worden, und es wird für jeden, der mit Schmuckwaren zu tun hat, ratsam sein, sich mit den neuen Begriffsbestimmungen gründlich vertraut zu machen. Der Aufbau der Begriffs bestimmungen und Bezeichnungsvorschriften (RAL 560 A, Beuth Verlag G. m. b. H., Berlin SW 19) ist klar und über sichtlich. Es werden zunächst die Edelsteine behandelt. Die Definition des RAL geht dahin, dab „Edelsteine und Schmucksteine die ohne künstliche Beein flussung in der Natur entstandenen Mineralien und organischen Substanzen" sind. Zur Erläuterung sei darauf hingewiesen, dab rnan in diese Gruppe auber den Edelsteinen auch den Bernstein aufgenommen hat, der nicht als Edelstein anzusprechen ist und für den man daher die Bezeichnung Schmuckstein als Oberbegriff ge funden hat. Der erste Teil der Definition, „in der Natur entstandene Mineralien", bezieht sich daher auf die einzelnen Edelsteine, die „organischen Substanzen" be treffen den Bernstein. Bernstein ist bekanntlich ver steinertes Harz, das vor Jahrmillionen von den Bäumen tropfte, und sich in diesen unendlich langen Zeiträumen
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