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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (1. Februar 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Zweite und Dritte Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- ArtikelDie Zweite und Dritte Verordnung über den vorläufigen Aufbau des ... 61
- ArtikelDer große historische Wendepunkt in der Geschichte des deutschen ... 64
- ArtikelDie Informationsfahrt Schmuck und Uhren 64
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelDie Informationsfahrt Schmuck und Uhren 66
- ArtikelBetrachtungen über die Zugfeder (Schluß) 68
- ArtikelSteuerfragen 69
- ArtikelVerschiedenes 70
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 73
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 73
- ArtikelFirmennachrichten 74
- ArtikelPersonalien 75
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 75
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 75
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 76
- ArtikelAnzeigen 76
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 6 DIE UHRMACHERKUNST 63 Im zweiten Abschnitt der Verordnung ist das Ver fahren bei Eintragung und Löschung in die Handwerks rolle geregelt. Uber die Eintragung wird eine Handwerkskarte ausgestellt. Gegen die Eintragung kann der Gewerbe treibende selbst oder die geseßliche Berufsvertretung des Handels und der Industrie Einspruch erheben. Endgültig entscheidet das Reichsverwaltungsgericht bzw. bis zu seiner Errichtung das Reichswirtschaftsgericht. Im dritten Abschnitt ist Näheres über Anzeigenpflicht, Auskunftspflicht und Strafbestimmungen gesagt. Wer den selbständigen Betrieb eines Handwerks beginnen will, hat in Zukunft gleichzeitig mit der nach § 14 der Ge werbeordnung zu erstattenden Anzeige seines Gewerbes bei der Behörde die über die Eintragung in der Hand werksrolle ausgestellte Handwerkskarte vorzulegen, also er mub vorher in die Handwerksrolle eingetragen sein, ehe er überhaupt ein selbständiges Gewerbe bei der Be hörde anmelden kann. Im vierten Abschnitt sind die außerordentlich wich tigen Übergangsbestimmungen enthalten. Es war natürlich nicht möglich, von allen Handwerksbetrieben, die jefet schon bestehen, zu ver langen, daß ihr Inhaber die Meisterprüfung abzulegen hätte. Das wäre technisch gar nicht möglich und außer dem in ungemein vielen Fällen unbillig, wo die betreffen den Handwerksmeister schon jahrzehntelang ihren Beruf ausüben und man es billigerweise auch nicht verlangen kann, daß sie sich noch im höheren Alter einer Prüfung unterziehen. Personen, die vor dem 1. Januar 1932 in die Hand werksrolle eingetragen sind, bleiben eingetragen, auch wenn sie den jeßt geforderten Vorausseßungen nicht ent sprechen, also keine Meisterprüfung abgelegt haben usw. Personen, die nach dem 31. Dezember 1931 in die Handwerksrolle eingetragen sind und nicht den Voraus seßungen der vorliegenden Verordnung entsprechen, bleiben eingetragen, wenn sie vor dem 1. Januar 1900 geboren sind (also 35 Jahre alt sind) oder wenn sie bis zum 31. Dezember 1939 ihre Meisterprüfung nachholen. Auch für die Ablegung der Meisterprüfung sind erheb liche Erleichterungen eingeführt. In den Fällen, in denen bis 1939 die Meisterprüfung nachträglich abgelegt werden kann, darf die Zulassung zur Meisterprüfung nicht von dem Nachweis einer ordnungsmäßigen Lehrzeit oder von der Ablegung einer Gesellenprüfung abhängig ge macht werden. Fernerhin genügt für die Zulassung zur Meisterprüfung der Nachweis einer fünfjährigen prakti schen Tätigkeit als Facharbeiter oder als selbständiger Gewerbetreibender in dem Handwerk, in dem die Meister prüfung abgelegt werden soll. Ist jedoch die Gesellen prüfung in dem betreffenden Handwerk abgelegt, so ge nügt der Nachweis einer dreijährigen praktischen Tätig keit, auf die die Zeit der Selbständigkeit anzurechnen ist. Das sind die hauptsächlichsten Bestimmungen dieser wichtigen Verordnung für das Handwerk. Damit wird eine unheilvolle Entwicklung im Handwerk abgeschlossen. Früher litt das Handwerk und sein Ruf besonders darunter, daß sich alle möglichen Personen Handwerksbezeichnungen beilegten, ohne die notwendigen Kenntnisse und Fähig keiten zu besißen. Es konnte sich jedermann als Uhr macher oder sonstiger Handwerker niederlassen und durch seine schlechte Arbeit das gesamte Handwerk in Mißkredit bringen. Gewiß wird es in einer Reihe von Jahren in dieser Richtung immer noch viele Klagen geben, WerVe- fraK r plcrn der 00 Der Blickfang: „Ihre Uhr Ist kein Baro meter“, wird beweglich! Herr Kollege Otto Selmer in Frankfurt a. M.-Rödel heim hat unseren Werbefahrplan aus Nr. 2/3 in origineller Weise zum Leben erweckt! Hören wir einmal, wie das ge schehen ist: „Auf die Sekundenradswelle eines Weckerwerkes habe ich ein Rohr aufgesteckt und im rechten Winkel dazu einen Draht angeschraubt, der etwa 0,5 mm stark und 50 mm lang ist. Durch Hochbiegen des freien Endes entstand ein Heb stift. Weiter wurde der Zeiger „Veränderlich“ nach unten ver längert, so daß die Verlängerung durch das schwarze Schild verdeckt wird. Am Ende des verlängerten Zeigers habe ich ein Stück 0,5 mm starken Drahtes eingehängt, dessen anderes Ende an den Hebstift gehängt wird. Jhre Uhr . Ist kein V Barometer! Venn sie nicht „beständig" richtig Qeht. fragen Sia denfiachmnnn Bei dem Gang des Weckers bewegt der Krummzapfen auf der Sekundenradswelle den Zeiger hin und her — etwa 150 mm —, der dadurch dauernd unter der Skala »Veränder lich« hin und her pendelt.“ Herr Selmer schreibt uns ferner: „Ich möchte nicht versäumen, jeßt, da die Schlacht ge schlagen ist, Ihnen meinen herzlichsten Dank auszusprechen für all die nüßlichen Anregungen, die ich aus der UHR MACHERKUNST entnehmen konnte.“ (W/416) weil ja derartige Betriebe nicht geschlossen werden. Der Meistername aber kommt jeßt zu besonderer Be deutung, und in Zukunft wird dem Publikum, wenn es zu einem Handwerksmeister geht, die Gewähr gegeben sein, daß es sachkundig bedient wird. Denn es wird ja jedem klar sein, daß bei der er höhten Bedeutung der Meisterprüfung auch die Ansprüche an das Können des Handwerksmeisters gesteigert werden müssen. Wie richtig demnach die Arbeit des Zentral verbandes war, das ganze Prüfungswesen neu aufzubauen, zeigt sich auch hier. Ohne Zweifel werden sich viele Uhrmacher jeßt zur Meisterprüfung melden. Damit aber übernehmen auch die Prüfungsausschüsse wieder eine große Verantwortung, der sie sich hoffentlich gewachsen zeigen.
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