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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (8. März 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fachlehrer G. Appel (Nürnberg) †
- Autor
- Gruber, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- ArtikelDer Uhrmacher und die Gold-Vorschriften 133
- ArtikelErfolgreicher Verlauf der zweiten Informationsfahrt "Schmuck und ... 134
- ArtikelZur Berechnung der Zugfedern 134
- ArtikelHochwertige neue Hartlote 136
- ArtikelGeheimrat Dr.-Ing. e. h. Jakob Kienzle † 137
- ArtikelFachlehrer G. Appel (Nürnberg) † 137
- ArtikelSteuerfragen 138
- ArtikelSprechsaal 139
- ArtikelVerschiedenes 139
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 141
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 141
- ArtikelFirmennachrichten 145
- ArtikelPersonalien 145
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 146
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 146
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 146
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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138 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 11 Fachlehrer G. Appel lernte ihn hochschäßen und verehren, auch wenn mancher kräftig angefaßt worden war. Sein leßtes großes Werk war die Vorbereitung von 35 Jungmeistern zu ihrer praktischen Prüfung, wobei er über ein Jahr lang seine Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zenfralverbandes der Deulsdien Die Zinsvergütungsscheine bei der Vermögenserklärung Für Instandseßungs - und Ergänzungsarbeiten an Ge bäuden wurden seinerzeit neben einem baren Reichs zuschuß in Höhe von 20 °/ 0 der festgestellten Kosten Zinsvergütungsscheine zu je 4% des Selbstaufbringungs- befrages gewährt. Die Zinsvergütungsscheine bestehen in sechs zusammenhängenden Scheinen, die jährlich, und zwar ab 1. April 1934 bis 31. März 1940, mit je 4°l’ 0 von jeder Finanzkasse bar eingelöst werden. Bisher konnte also ein Schein zur Einlösung vorgelegt werden, wobei stets zu beachten bleibt, daß die Abtrennung der ein zelnen Scheine vom Stamme nur durch die Finanzkasse erfolgen darf. Betrug der Selbstaufbringungsbetrag nadt dem end gültigen Bescheid z. B. 250 WH, so erhielt man sechs Zinsvergütungsscheine, von denen jeder einzelne auf 10 'M, die Gesamtsumme demnach auf 60 WH lautet. Ist der erste Schein bereits abgetrennt, so sind die Scheine mit dem 4,5 fachen, mit dem 5,5 fachen des ein zelnen Scheines aber, wenn der erste Schein noch vor handen ist, in der Vermögenserklärung 1935 zu bewerten. Im angegebenen Beispiel hat somit die Bewertung ent weder mit 4,5 x 10 = 45 WH oder mit 5,5 x 10 = 55 m zu erfolgen. Lang- und kurzlebige Wirtschaftsgüter und deren Be handlung für die steuerliche Gewinnermittlung Die Zulässigkeit erhöhter Abseßungen für Abnußung ist nicht auf neu angeschaffte Wirtschaftsgüter beschränkt, Kleine Anzeigen, Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, Ge legenheitskäufe usw. gehören In die UHRNACHERKUHST Freizeit und seine Abendstunden opferte, obwohl ihn bereits sein Leiden ständig quälte. Den Ehrentag der Freisprechung der 35 Meister im „Künstlerhaus" durfte er noch erleben, unmittelbar darauf begann sein Kranken lager. Über ein Jahr lang mußte er immer wieder seinen Dienst unterbrechen, wenn er sich krank in seine Werk stätte geschleppt hatte, zu allem Überfluß wurde er im Herbst 1934 noch das Opfer eines Unfalles, an Weih nachten fand er einige Erholung, aber dies war nicht von Dauer. Und nun ist er kurz vor Vollendung des 65. Lebensjahres von uns gegangen; er wurde unter Anteilnahme der gesamten Nürnberger Uhrmacher schaft, der Stadt und der Kollegen zur leßten Ruhe begleitet. Wir hatten es uns anders gedacht. Er hätte noch verschiedene Jahre seinen wohlverdienten Ruhestand ge nießen können, hätte dabei noch so manches Schöne für die Uhrmacherei zu schaffen vermögen:, hätte be sonders seiner Schule noch mit Rat und Tat beistehen sollen. Nun können wir ihm nur von seiten der Schule, der Fachlehrervereinigung und der gesamten deutschen Uhrmacherschaft ein gutes Andenken bewahren, vielleicht am besten dadurch, daß wir sein Werk in seinem Geiste weiterführen und daß wir unseren lieben Herrn Appel Beispiel sein lassen für einen Meister, der nicht allein schaffte um Lohn, sondern aus Freude am Werk selbst, für einen Lehrer, der seinen Schülern alles gab. (1/655) A. Gruber. Uhrmacher (Einheitsverband) sondern sie gilt audi für Altanlagen. So können z. B. Schaufenstereinrichtungen, Markisenanlagen, Reklame anlagen, Regale usw. bei der jeßigen Gewinnermilllung voll abgeseßt werden. Ohne Prüfung der Frage der betriebsgewöhnlichen Gesamtnußungsdauer können Wirt schaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs - oder Herstellungskosten von nicht mehr als 200 W)l als kurzlebige behandelt werden, selbst wenn eine über fünf Jahre hinausgehende Verwendungsdauer anzunehmen ist. Sonst sind langlebige Wirtschaftsgüter, auch wenn deren Restnußungsdauer fünf Jahre nicht übersteigt, nicht als kurzlebig zu behandeln. WelcherTeil der Anschaffungskosten im übrigen jeweils für ein Jahr abzuseßen ist, ergibt sidi aus der Kosten verteilung auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nußung Damit ist eine Mindestabseßung für Abnußung vorgeschrieben. Es ist nicht zulässig, z. B. in Verlust jahren überhaupt nichts abzuseßen. um dies in späteren Jahren nachzuholen. Ist bei Aufstellung der Handels bilanz die Mindestabseßung unterlassen, so hat sie das Finanzamt in der Steuerbilanz von Amts wegen durch zuführen, es sei denn, daß der Werfansaß bereits unter dem Betrage hegt, der sich bei normaler Abseßung als Wert ergeben würde. Der Grundsaß der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz gilt auch für die Behandlung kurz lebiger Wirtschaftsgüter, deren erhöhte Abschreibung daher nur insoweit zulässig ist, als diese auch in der Handelsbilanz erfolgt. Die steuerliche Sonderbehandlung von Wirtschafts gütern macht es zur Erleichterung der Nachprüfung der Abseßungen notwendig, daß buchtechnisch zwischen lang- und kurzlebigen Gegenständen des Anlage vermögens unterschieden wird
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