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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (12. April 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- ArtikelDie Schmuckmode im Frühjahr und Sommer 1935 201
- ArtikelDie Neuordnung der handwerklichen Fachverbände 203
- ArtikelWofür bezahlt der Uhrmacher seinen Werbebeitrag? 205
- ArtikelEin neuer Werbeprospekt der Gemeinschaftswerbung der deutschen ... 207
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 208
- ArtikelSteuerfragen 209
- ArtikelVerschiedenes 209
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 211
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 211
- ArtikelInnungsnachrichten 212
- ArtikelFirmennachrichten 213
- ArtikelPersonalien 213
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 214
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 214
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 214
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 16 DIE UHRMACHERKUNST 209 in die Rinne hineingezogen werden, welche durch die Wölbung des Steines an der Wandung des Loches im Messing (siehe Abb. 5) entsteht. Nur bei Steinen von größerem Durchmesser dürfte man annehmen, daß die Kapillarwirkung in der Mitte, beim Zapfenende, durch die Wölbung des Steines genügende Wirkung auf das Festhalten des Oles auszuüben vermag. Der Vergleich, den Herr Donauer bei Abb. 4 macht, mit der Rille um das Zapfenloch bei Minutenradsteinen, ist nicht stich haltig, weil bei leßterem der Deckslein fehlt, durch welchen ja erst die Kapillarwirkung, nach dem Zapfen ende zu, enfstehf. Mein Artikel in Nr. 13 war entstanden durch den Artikel in Nr. 9, über die oft vertretene Ansicht, daß bei längerer Zapfenlagerung größere Reibung vorhanden sei. Die mir eingesandten Probesteine haben mir durch ihre Winzigkeit erst vor Augen geführt, daß für kleine und kleinste Armbanduhren die Abb. 4 u. 5 undurchführbar und zwecklos sind, sondern sich nur für Steine von größerem Durchmesser, eventuell eignen könnten. Irgend wo las ich, daß ein Uhrmacher die Decksteine verkehrt, also mit der Rundung nach dem Zapfen zu, einlegt, um auf diese Weise den engen Raum, mif seiner Kapillar wirkung am Zapfenende zu erreichen und dadurch das Ol an seinem Plaß zu halfen. Ob diese Art genügend durchprobiert worden ist? Auf jeden Fall muß der Deck stein festliegen, darf nicht wackeln. Wenn dies genügend ausprobiert wird und sich als praktisch bewährt hat, dann könnte man Decksteine her- stellen, die an beiden Seifen verrundet sind und sich dann vielleicht besser befestigen lassen werden. Georg F. Bley. Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher {Einheitsverband) Senkungsbetrag der Hauszinssteuer als Anleihe des Reiches Die Eigentümer von Grundstücken, deren Hauszins steuer (Gebäudeentschuldungssteuer) in den Jahren 1935 u. 1936 ab 1. April 1935 um 25 °/ 0 gegenüber dem Rechnungsjahr 1934 sich vermindert (siehe Näheres hierüber in Nr. 12), haben nach dem Geseß zur Förde rung des Wohnungsbaus vom 30. März 1935 diesen Senkungsbetrag dem Reich als verzinsliche Anleihe zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sollen insbesondere für Zwecke der Kleinsiedlung und des Kleinwohnungs baus Verwendung finden. Die Steuer ist demnadi einschließlich des Anleihebetrags nach den für das Rechnungsjahr 1934 geltenden Vorschriften zu entrichten. Entgegenstehende landesrechtliche Vorschriften werden aufgehoben. Die Hebestellen haben 25 °/ 0 der entrichteten Be träge an das Reich als Einzahlung auf die Anleihe ab zuführen. Die Mieter, denen Steuerstundung bewilligt ist, haben ab 1. April 1935 ein Viertel des bisherigen Stundungsbetrags als Miete an den Vermieter zu zahlen, ln Wegfall kommen jeßt Hauszinssteuerstundungen für leerstehende sowie auch solche für gewerbliche Räume. Verschiedenes Feierliche Lossprechung der Lehrlinge und Gesellen — Meisterabzeichen des deutschen Handwerks und Amts- abxeichen des deutschen Handwerks — Die Umsätze der Warenhäuser gehen zurück — TFö.s kann man gegen die Aufnahme von Schmuck durch fremde Geschäfte tun? — Es gibt nur ,, Volksempfänger“ und „Volksauto - mobil“ — Der neue Werbedienst der Verkaufsberatung ist erschienen — Zeitmesser und Uhren im Spiegel der Geschichte in Italien — Eine Berichtigung zu den neuen Vereinbarungen für Besteckrersilberung — Gehilfen austausch mit dem Ausland — Verbesserungen der Nauener Onogo- und Koinzidenz - Signale — Und was sagt die Presse? — Abschlußfeier der Deutschen Uhrmacher schule Glashütte am 26. April Anordnung des Reichshandwerksmeisters Reichshandwerksmeister Schmidt hat unter dem 22. März eine Anordnung erlassen über die „Lossprechung der Lehrlinge aus Anlaß der Gesellenprüfung und Lossprechung der Gesellen aus Anlaß der Meisterprüfung". Beides soll von jeßt ab in be sonders feierlicher Form vorgenommen werden. Die endgültigen Richtlinien hierfür werden später bekanntgegeben; für die Zwischenzeit wird angeordnet, daß die Lossprechung in einer feier lichen Innungsversammlung stattfindet; alle Meister und Betriebs inhaber, Gesellen und sonstigen Arbeitnehmer sowie alle Lehrlinge sollen daran teilnehmen; auch die Eltern und Familienangehörigen sowie die Berufsschulverwalfung sind einzuladen. (VI 1/1704) Meister- und Amtsabzeichen im deutschen Handwerk Der Reichssland hat für das Handwerksabzeichen zwei Be zeichnungen festgeseßt. Das sogenannte „Allgemeine Handwerks- abzeichen” in Neusilber-versilberter Ausführung erhält die Be zeichnung „Meisterabzeichen des deutschen Handwerks”, während das Führerabzeichen mit dem vergoldeten Mittelfeld mit Rücksicht auf die am 25. Oktober 1934 ergangene Anordnung betreffend „Neue Bezeichnungen im Handwerk” die Bezeichnung „Amtsabzeichen des deutschen Handwerks” führt. Den aus dem Amt aussdieidenden Obermeistern, Reichsinnungsmeistern, Kreishandwerksmeislern, Handwerkskammerpräsidenten und Lan deshandwerksmeistern kann als Anerkennung für besondere Ver dienste um das deutsche Handwerk vom Reichshandwerksmeister das Amtsabzeichen auf Lebenszeit verliehen werden. Die Ver leihung ist mit einer Urkunde verknüpft, die die Unterschrift des Reichshandwerksmeisters trägt. Anträge sind mit ausreichender Begründung durch die Landeshandwerksmeister an den Reichs stand des Deutschen Handwerks zu richten. (VI 1/1703) Die Warenhausumsäße im Januar und Februar Das Institut für Konjunkturforschung berichtet zusammen fassend über die Umsäße der Waren- und Kaufhäuser in den Monaten Januar und Februar 1935, da die verschiedene Lage der Inventurverkäufe den Umsaßvergleich sonst erschweren würde. Die Umsäße der Warenhäuser im Januar und Februar 1935 lagen um 5% unter Vorjahrsstand. Besonders niedrig war wieder der Umsaß in den Lebensmiltelableilungen, der um 10,4 o/o hinter dem Vorjahr zurückblieb. Bei Textilien blieben die Umsäße um 2,9o/o, bei Hausrat und Möbeln 5,7% unter Vorjahrshöhe. Ähnlich entwickelten sich die Umsäße in den Kaufhäusern; sie lagen um 5,2°/o unter den Umsäßen im Januar und Februar 1934. In den Textil- und Bekleidungsabteilungen waren die Umsäße um 5,7 u / r , niedriger als vor einem Jahr. Bei Hausrat und Möbeln ergab sich ein Umsaßrückgang von ö,4°/ 0 , während bei sonstigen Waren die Umsäße elwa den Vorjahrsstand behielten. (VI 1/1705) Schmuck in fachfremden Geschäften Gegen die Aufnahme von Schmuck durch andere Geschäfte läßt sich geseßlich nichts unternehmen, wenn keine erhebliche Erweiterung des Geschäftes damit verbunden ist. In den leßten Tagen machte ein Kollege einen Abwehr vorschlag, den wir hier veröffentlichen möchten, da er wirklich nicht übel ist. Da es sich hier um ein Herren-Konfektionsgeschäft handelt, das verschiedene Arten Schmuck verkauft, wurde von
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