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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (19. April 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichstagung in Nürnberg 25. bis 27. Mai 1935
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Neuordnung der handwerklichen Fachverbände (Schluß)
- Autor
- Hartmann, Karl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- ArtikelStiefkinder im Uhrengewerbe 215
- ArtikelWerbung für Uhren - etwas humoristisch 216
- ArtikelReichstagung in Nürnberg 25. bis 27. Mai 1935 217
- ArtikelDie Neuordnung der handwerklichen Fachverbände (Schluß) 218
- ArtikelDie Gemeinschaftswerbung der deutschen Edelmetall- und ... 220
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 222
- ArtikelDie ewige Uhr 223
- ArtikelVerschiedenes 224
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 226
- ArtikelInnungsnachrichten 226
- ArtikelFirmennachrichten 227
- ArtikelPersonalien 227
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 228
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 228
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 228
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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218 DIE UHRMACMERKUNST Nr. 17 Sie beginnt am 25. Mai, abends 8 Uhr, mit einem Begrüßungsabend. Am Sonntagvormittag wird die Reichstagung feier lich eröffnet und im Anschluß daran werden die wirt schaftlichen Fragen besprochen werden. Vielleicht findet auch am Sonntag schon die Aussprache mit den Ober meistern statt. Der Montag wird dann den Fachfragen gewidmet sein und Sondertagungen werden nebenher gehen. Am Montag ist dann auch der Festabend mit Tanz. Wir haben uns bemüht, die Reichstagung auf die geringstmögliche Zeit einzuschränken, um Kosten zu sparen und andererseits den Kollegen Gelegenheit zu geben, im Anschluß an unsere Reichstagung noch Nürnberg und die weitere Umgebung kennenzulernen. Das ist insofern sehr günstig, weil der darauffolgende Donnerstag Himmel fahrt ist. Es wird zweckmäßig sein, wenn unsere Innungen schon jeßt erwägen, ob nicht Gemeinschaftsfahrten ver anstaltet werden können, um Fahrpreisermäßigung bei der Eisenbahn oder bei Autobusfahrten zu erreichen. Die benachbarten Bezirke werden sich zweckmäßigerweise in Verbindung seßen, um eine große Teilnehmerzahl zu bekommen. Die Nürnberger Kollegen freuen sich, die Kollegen des ganzen Reiches begrüßen zu können. Sie werden alles aufbieten, damit unsere Kollegen sich in Nürnberg, der Stadt der Parteitage, sidi recht wohl fühlen. (1/674) Die Neuordnung der handwerklichen Fachverbände Von Reg.-Rat Dr. Karl Hartmann, Berlin II. Soviel über die. Bildung der neuen Reichsinnungs verbände, die, wie bereits betont, das Kernstück in dem Aufbau der Reichsgruppe Handwerk darstellen. Während die übrigen Reichsgruppen der gewerblichen Wirtschaft hauptsächlich auf den Wirtschaftsgruppen beruhen, stellen in der Reichsgruppe Handwerk die Wirtschaftsgruppen nur eine Ausnahmeregelung dar. Da sie nämlich dem fachlichen Aufbau des Handwerks im allgemeinen nicht angepaßt sind, werden sie hier nur nach Bedarf ge bildet, z. B. dann, wenn eine einheitliche, auf die Dauer berechnete Vertretung der gemeinschaftlichen Interessen mehrerer Reichsinnungsverbände gegenüber einer in einer anderen Reichsgruppe vorhandenen Organisationseinheit geboten erscheint. So dürfte die Zusammenfassung der Reichsinnungsverbände des Bauhandwerks zu einer be sonderen Wirtschaftsgruppe „Bauhandwerk“ schon mit Rücksicht auf die in der Reichsgruppe Industrie gebildete Wirtschaftsgruppe „Bauindustrie“ erforderlich sein. Für die Wirtschaftsgruppen der Reichsgruppe Handwerk, die wie die Reichsgruppe selbst die Stellung von rechts fähigen Vereinen haben, gilt im übrigen das über die Rechtsstellung der Reichsinnungsverbände Gesagte ent sprechend. Die Bestellung und Abberufung der Leiter der in der Reichsgruppe Handwerk gebildeten Gliederungen voll zieht sich wie folgt: Der Reichswirtschaftsminister bestellt den Leiter der Reichsgruppe Handwerk, den Reichs handwerksmeister, der nach dem Geseß vom 29. No vember 1933 der Führer der Spißenvertretung des deutschen Handwerks ist. Von dem Reichshandwerksmeister werden die Leiter der Reichsinnungsverbände und der bei diesen etwa gebildeten Fachuntergruppen bestellt und abberufen, weiterhin auch die Leiter der bei Bedarf geschaffenen Wirtschaftsgruppen, der Zusammenfassung mehrerer Reichsinnungsverbände zu einer besonderen rechllich selbständigen Einheit. Die Leiter der für die Wirtschafts bezirke gebildeten bezirklichen Verwaltungsstellen des Reichsinnungsverbandes werden von dem Leiter des Reichsinnungsverbandes im Benehmen mit dem zuständigen Landeshandwerksmeister bestellt und abberufen. Die Leiter der Bezirksstellen der bei einem Reichsinnungs verband eingerichteten Fachuntergruppen werden von dem Leiter der Fachuntergruppe gleichfalls im Benehmen mit dem zuständigen Landeshandwerksmeister bestellt und abberufen. Entsprechendes gilt für die Ernennung und Abberufung der Stellvertreter. Die Frage übrigens, inwieweit die Landeshandwerksmeister neben der oben dargelegten Mitwirkung bei der Ernennung und Abberufung (Schluß) der Bezirksstellenleiter der Reichsinnungsverbände und deren Fachuntergruppen auch bei der sonstigen Gestal tung und dem Tätigkeitsbereich des handwerklichen Fach verbandswesens zur Mitarbeit herangezogen werden, ist zur Zeit noch ’ offen. Die Ernennung und Abberufung der Leiter solcher Verbände, die zugleich dem Reichs nährstand angehören (Bäcker, Konditoren,Müller, Fleischer), bedarf der Zustimmung des Reichsernährungsministers oder der von ihm bestellten Stellen, wie denn auch die Bildung und Auflösung von derartigen Gruppen, Reichs- mnungsverbänden und Bezirksstellen der Zustimmung des Reichsernährungsministers bedarf. Die Reichsgruppe Handwerk, die Wirtschaftsgruppe und der Reichsinnungsverband werden von ihrem Leiter, im Behinderungsfall von dessen Stellvertreter, gerichtlich und außergerichtlich vertreten; der Leiter hat die Stellung eines geseßlichen Vertreters. Der Umfang seiner Ver- trelungsmacht kann durch die Saßung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden. In der Saßung kann außerdem bestimmt werden, daß für gewisse Geschäfte besondere Vertreter zu bestellen sind (§ 5 der Verordnung vom 27. November 1934, § 30 BGB.). Urkunden, welche den Verband vermögensrechtlich verpflichten, sind von dem Leiter oder seinem Stellvertreter und vom Hauptgeschäfts führer oder dessen Stellvertreter zu unterzeichnen. Der Geschäftsführer des Verbandes wird von dem Leiter mit Zustimmung des Leiters der übergeordneten Gruppe bestellt. Für die Geschäftsführung des Leiters gelten nach den gemäß § 5 der Verordnung vom 27. November 1934 sinngemäß anwendbaren § 27 Abs. 3 BGB. die Vorschriften der §§ 664 — 670 BGB. über den Auftrag entsprechend. Der Leiter ist dem Verband und den Leitern der über geordneten Gruppen für die ordnungsmäßige Führung der Geschäfte verantwortlich. Wichtig ist in diesem Zu sammenhang auch die Vorschrift des § 31 BGB., die ge mäß § 5 der Verordnung vom 27. November 1934 hier gleichfalls Anwendung findet: Hiernach ist der Verband (die Gruppe) für den Schaden verantwortlich, den der Leiter oder ein anderer saßungsgemäß bestellter Ver treter in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen einem Dritten rechtswidrig zufügt. Das innere Verbands leben der Reichsgruppe Handwerk und ihrer Gliederungen richtet sich im übrigen nach den Saßungen. Die Saßung der Reichsgruppe Handwerk wird von dem Reichswirt schaftsminister erlassen und abgeändert. Die Saßungen der Wirtschaftsgruppen und der Reichsinnungsverbände werden erstmalig von dem Reichshandwerksmeister er lassen; Änderungen dieser Saßungen trifft der Leiter mit
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