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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (19. April 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Neuordnung der handwerklichen Fachverbände (Schluß)
- Autor
- Hartmann, Karl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- ArtikelStiefkinder im Uhrengewerbe 215
- ArtikelWerbung für Uhren - etwas humoristisch 216
- ArtikelReichstagung in Nürnberg 25. bis 27. Mai 1935 217
- ArtikelDie Neuordnung der handwerklichen Fachverbände (Schluß) 218
- ArtikelDie Gemeinschaftswerbung der deutschen Edelmetall- und ... 220
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 222
- ArtikelDie ewige Uhr 223
- ArtikelVerschiedenes 224
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 226
- ArtikelInnungsnachrichten 226
- ArtikelFirmennachrichten 227
- ArtikelPersonalien 227
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 228
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 228
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 228
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 17 DIE UHRMACHERKUNST 219 Zustimmung des Reichshandwerksmeisters. Durch be sondere Beiräte, deren Zusammensebung im einzelnen in § 10 der Anordnung des Reichswirtschaftsministers geregelt ist, wird die erforderliche Verbindung und Zu sammenarbeit des Leiters jeder Gruppe mit ihren Mit gliedern gewährleistet. Der Beirat ist vor wichtigen Maßnahmen zu hören, insbesondere vor Feststellung des Haushaltplanes, Festsebung der Beiträge, Änderung der Sab'Jng usw. Eine bedeutsame Einschränkung des sonst geltenden Führerprinzips bestimmt § 19 der Verordnung vom 27. November 1934: Will der Leiter eine Entschei dung, vor der der Beirat zu hören ist, abweichend von der Mehrheit des Beirates treffen, so bedarf er der Zu stimmung des Leiters der übergeordneten Gruppe. Mit gliederversammlungen finden im Bereich der Reichs gruppe Handwerk nicht statt; an ihre Stelle tritt in der durch die Verordnung vom 27. November 1934 besonders vorgesehenen Fällen der Beirat. So hat z. B. der Beirat des Reichsinnungsverbandes, der unter anderem die Kassen- und Rechnungsführung zu prüfen hat, die Ent lastung zu erteilen und darüber zu beschlieben, ob der Leiter das Vertrauen geniebt. Zum Aufgabengebiet der Reichsgruppe Handwerk und ihre Gliederungen, vor allem der Reichsinnungs verbände, ist zu bemerken: Die Reichsinnungsverbände sind Wirtschaftsverbände. Der Begriff des Wirtschafts verbandes ist in dem Geseb vom 27. Februar 1934 ein deutig festgelegt; Wirtschaftsverbände sind hiernach solche Verbände und Vereinigungen von Verbänden, denen die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange von Unternehmern und Unternehmungen obliegt. § 16 der Verordnung vom 27. November 1934 bestimmt hierzu, dab die Gruppen der gewerblichen Wirtschaft ihre Mitglieder auf dem Fachgebiet zu beraten und zu betreuen haben; hierbei hat der Leiter seine Gruppe im Sinne des national sozialistischen Staates zu führen und die Angelegen heiten der Gruppe und ihrer Mitglieder unter Rücksicht nahme auf die Gesamtinteressen der gewerblichen Wirt schaft und unter Wahrung des Staatsinteresses zu fördern. Durch die vorstehenden Bestimmungen ist der Rahmen, innerhalb dessen sich die Tätigkeit der Reichsinnungs verbände und der sonstigen Gliederungen der Reichs gruppe Handwerk bewegen darf, bereits im wesentlichen festgelegt: Die Beratung und Betreuung der Handwerker innungen und deren Mitglieder auf dem Fachgebiet stellt den eigentlichen Aufgabenbereich der Reichsinnungs verbände dar. Innerhalb dieses groben Rahmens können die künftigen Sabungen Einzelheiten regeln. So wird den Reichsinnungsverbänden insbesondere eine weite Arbeitsmöglichkeit gegeben sein bei der Erziehung des Handwerks zu einer vernünftigen und gesunden, den wohlverstandenen Interessen des Berufsstandes wie auch der Volksgesamtheit in gleicher Weise gerecht werdenden Preisgebarung und in der Schaffung geordneter Wett bewerbsverhältnisse. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dab es den Gliederungen der Reichsgruppe Handwerk ebenso wie allen sonstigen Gruppen der ge werblichen Wirtsdiaft nach den bisherigen Anordnungen des Reichswirtschaftsministers zunächst noch untersagt ist, markt- und preisregelnde Mabnahmen zu treffen. Die Tätigkeit der Reichsinnungsverbände wird sich weiter hin auf die gemeinschaftliche Übernahme von Lieferungen und Leistungen erstrecken können, sowie auf die Schaffung von Einrichtungen, die den zu betreuenden Handwerks zweigen dienen. Die Mitwirkung der Reichsinnungs verbände und ihrer bezirklichen Verwaltungsstellen auf dem Vergebungswesen ist besonders hervorzuheben. Zur fachlichen Betreuung im eigentlichen Sinne gehören vor allem die Mabnahmen, die die fachliche Ausbildung ... ... V* WerVfc-fajrCFpTcm der on Ehrentag: der Mutter am 12. Mai Wer wollte wohl nidit seiner Mutter an diesem Tage eine Freude bereiten? Aber der Muttertag ist leider noch gar nidit so allgemein bekannt, wie er es verdient; deshalb mub im Schaufenster darauf hingewiesen werden, und das Datum in unserem Vorschlag ist bewubt so gesebt worden, dab es immer den Blick auf sich lenkt. Deiner Mutter zu ihrem Ehrentag MAI Ganz abweichend von den immer so gleichmäbigen Er innerungsbildern ist hier die persönliche Anrede gewählt worden. „Deiner Mutter”! Und auf den kleinen Vorbauten oder Konsolen des Blickfanges stehen dann die kleinen ue- schenke. Uhren, Schmuck mancherlei Art, auch eine Kuchen uhr wird die Mutter erfreuenl Der Hintergrund ist grau, die beiden Herzen sind rot die Schrift ist schwarz. (W / 429) der Meister, Gesellen und Lehrlinge fördern sollen, wie z. B. die Unterhaltung und Unterstüfeung von Fachschulen, Fachkursen, Vortragsveranstaltungen usw. Die Sorge für eine leistungsfähige und zuverlässige handwerkliche Fach presse ist in diesem Zusammenhang ebenso wichtig wie die freudige und verantwortungsbewubte Mitwirkung des Reichsinnungsverbandes bei allen Mabnahmen, die der Reichswirtschaftsminister, der Reichshandwerksmeister, die Handwerkskammern und Innungen auf dem Gebiete des Lehrlingswesens, der Gesellen- und der Meister prüfungen zu treffen haben. Ganz allgemein gehört die beratende und unterstübende Mitarbeit der Reichsinnungs- verbände auf allen Gebieten, in denen sie von den Ministerien und allen anderen Behörden herangezogen werden, zu dem Bereich der von ihnen zu erfüllenden öffentlichen Aufgaben. Die Frage, ob die Unterstübungseinrichtungen, die von den früheren Fachverbänden für die Mitglieder der ihnen angeschlossenen Innungen in Fällen der Krankheit,
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